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Projektvermittlung Vertragsklauseln

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Lars Wilke

unread,
Dec 1, 2006, 4:37:30 PM12/1/06
to

Moin,

nun ist es soweit, mein erstes Projekt über eine grosse u. bekannte
Projegtbörse steht bevor :) Bis jetzt war es so, dass ich immer
direkt mit den Kunden zu tun hatte und nie über dritte vermittelt
wurde.

Nunja, ich weiss nicht ob ich mich mit dieser Art der
Akquise anfreunden kann, aber besser als Leerlauf nehme ich mal an.

Nun schickt mir der Vermittler einen Rahmenvertrag zu, der um
einen jeweiligen Projekteinzelvertrag ergänzt, dann der fertige
Vertrag ist. Das ganze läuft dann als Subunternehmer ab.
Nun mal ein paar Fragen dazu an euch, zum Rahmenvertrag,
da ich ehrlich ein wenig überrascht bin.
Da sind Klauseln drin, die ich so nie erwartet hätte.
Ist das normal bzw. üblich?

XXX ist der Vermittler.
Entschuldigt die langen Zeilen.

Z.B.
(1) Als Arbeitsergebnisse gelten alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung
entstandenen (i) Informationen, Dokumente und Aufzeichnungen, (ii) Dateien,
Datensammlungen und Datenverarbeitungsprogramme in Quell- und Objektprogrammform
sowie (iii) Ideen, Verfahren, Spezifikationen, Bilder und (iv) alle urheberrechtlich
geschützten Werke sowie patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen.

(2) Der Auftragnehmer räumt XXX das nicht befristete, räumlich nicht beschränkte,
unwiderrufliche, ausschließliche und übertragbare Recht ein, sämtliche
Arbeitsergebnisse auf jegliche Art und für alle Zwecke zu nutzen und zu verwerten,
die den Unternehmenszwecken von XXX dienen. Diese Rechtseinräumung umfasst
insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse (i) auf beliebigen Medien zu
vervielfältigen, (ii) unter jedem Namen in Verkehr zu bringen und zu verbreiten, zu
bewerben, zu ändern, zu bearbeiten und zu übersetzen, (iii) die Äderungen,
Bearbeitungen oder Übersetzungen zu veröffentlichen und gemäß diesem Vertrag zu
nutzen, (iv) mittels Draht oder drahtlos auch im interaktiven Bereich
zu übertragen und sie hierfür in Datenbanken und elektronische Netze einzuspeisen,
dort zu speichern und bereitzuhalten und öffentlich oder geschlossenen Nutzergruppen
auch per Netzwerk zugänglich zu machen, einschließlich der Speicherung auf beliebigen
Endgeräten. Die Rechtseinräumung umfasst auch das Recht, die Arbeitsergebnisse an
Dritte zu vermieten und Unterlizenzen an jedem einzelnen der bezeichneten Rechte zu
gewähren. Der Auftragnehmer räumt XXX hiermit auch das Recht ein, die in den
Arbeitsergebnissen enthaltenen Datenbanken insgesamt oder in einem nach Art und Umfang
wesentlichen Teil zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben
sowie alle anderen, dem Hersteller einer Datenbank zustehenden Rechte.

(3) XXX ist zur ungestörten Benutzung der Arbeitsergebnisse und insbesondere dazu
berechtigt, für den Auftragnehmer das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf
Anerkennung der Urheberschaft, das Namensnennungsrecht, das Recht, Erstellungen zu
verbieten, das Recht auf Zugang zu einzelnen Werkstücken sowie die urheberrechtlichen
Rückrufrechte auszuüben.

(4) Diese Vorschrift gilt entsprechend für die Übertragung des Rechts auf das Patent, den
Anspruch auf Erteilung des Patents sowie das Recht aus dem Patent, wenn und soweit
Arbeitsergebnisse entsprechende Erfindungen enthalten.

(5) Für die Rechtseinräumungen und -Übertragungen in dieser Vereinbarung schuldet XXX
keine gesonderte Vergütung; diese sind mit den vertraglich vereinbarten Vergütungen
abgegolten. Bei der Rechtsverwertung erzielte Erlöse stehen ausschließlich XXX zu.


Eh, also die Punkte oben hätte ich jetzt von einem AN Vertrag erwartet, aber wie
ist das als Subunternehmer?

Danke und Gruß

--lars

Joachim Wiesemann

unread,
Dec 2, 2006, 3:11:14 AM12/2/06
to
On Fri, 1 Dec 2006 22:37:30 +0100, Lars Wilke wrote:

> Moin,
>
> nun ist es soweit, mein erstes Projekt über eine grosse u. bekannte
> Projegtbörse steht bevor :) Bis jetzt war es so, dass ich immer
> direkt mit den Kunden zu tun hatte und nie über dritte vermittelt
> wurde.

Fein - oder auch nicht ;-)



> Nun schickt mir der Vermittler einen Rahmenvertrag zu, der um
> einen jeweiligen Projekteinzelvertrag ergänzt, dann der fertige
> Vertrag ist. Das ganze läuft dann als Subunternehmer ab.
> Nun mal ein paar Fragen dazu an euch, zum Rahmenvertrag,
> da ich ehrlich ein wenig überrascht bin.
> Da sind Klauseln drin, die ich so nie erwartet hätte.
> Ist das normal bzw. üblich?

Ja, das ist üblich. Man sollte diese Dinger aufmerksam lesen und ggf.
Änderungen beantragen. Oder - im Zweifel - den Auftrag ablehnen!

Gefährlicher als die von Dir genannten sind Punkte, in denen die Zahlung
von der Zahlung des Auftraggebers abhängig gemacht wird. Oder Haftung für
Patentverletzungen.

> Eh, also die Punkte oben hätte ich jetzt von einem AN Vertrag erwartet, aber wie
> ist das als Subunternehmer?

Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.

Ansonsten sind auch Aufträge, bei denen Quelltexte und Dokumentation mit
allen Verwetungsrechten ausgeliefert werden sollen, nicht unüblich. Ist
alles nur eine Frage des Preises.

Viele Grüße
Joachim

--
Dr. Joachim Wiesemann
http://www.bestviewed.de/ Seiten über Webdesign und Usability
http://jwiesemann.com/ Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"

Dirk Ruth

unread,
Dec 2, 2006, 7:25:05 AM12/2/06
to
Joachim Wiesemannschrieb:

"
>On Fri, 1 Dec 2006 22:37:30 +0100, Lars Wilke wrote:
>
[...]

>> Eh, also die Punkte oben hätte ich jetzt von einem AN Vertrag erwartet, aber wie
>> ist das als Subunternehmer?
>
>Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.
>

Das halte ich für Unsinn. Ich weiß auch nicht, welche Punkte aus dem
zitierten Vertrag, oder welche sonstigen Angaben des OP diese Aussage
belegen sollen.


Dem OP würde ich noch empfehlen darauf zu drängen, dass folgender
Punkt mit in den Rahmenvertrag aufgenommen wird:


Gerät der Auftraggeber nach §XXX in Zahlungsverzug, so entfällt
automatisch §XXX (Kundenschutzklausel).


mfG
Dirk

Martin Hentrich

unread,
Dec 2, 2006, 8:14:37 AM12/2/06
to
Dirk Ruth <d.r...@itecnet.de> schrieb am Sat, 02 Dec 2006 13:25:05
+0100 :

>>Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.
>
>Das halte ich für Unsinn. Ich weiß auch nicht, welche Punkte aus dem
>zitierten Vertrag, oder welche sonstigen Angaben des OP diese Aussage
>belegen sollen.

Die zitierten Punkte eben. Sogar recht krass, da man in Deutschland
z.B. immer Urheber ist und bleibt.

Die Abhängigkeit in dem *Vertrag* und dass man sich *komplett*
verkauft und nicht mehr selbständig verwerten darf. Ganz normal für
einen Angestellten in einem Unternehmen.

*Natürlich* gibt es die Sozialleistungen nicht.

Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Bodo Rzany

unread,
Dec 2, 2006, 8:36:02 AM12/2/06
to
Hallo Lars,

Lars Wilke wrote:
>
> nun ist es soweit, mein erstes Projekt über eine grosse u. bekannte
> Projegtbörse steht bevor :) Bis jetzt war es so, dass ich immer
> direkt mit den Kunden zu tun hatte und nie über dritte vermittelt
> wurde.
>
> Nunja, ich weiss nicht ob ich mich mit dieser Art der
> Akquise anfreunden kann, aber besser als Leerlauf nehme ich mal an.

in der Not frißt sogar der Teufel Fliegen. ;-)
Aber wenn Du Dir manche der damit erreichbaren Kunden ansiehst wirst
Du vielleicht bemerken, daß diese Kunden ohne Vermittler für Dich kaum
erreichbar wären. Das liegt nicht am Vermittler, sondern meist an Größe
und Unbeweglichkeit des Kunden.

> Nun schickt mir der Vermittler einen Rahmenvertrag zu, der um
> einen jeweiligen Projekteinzelvertrag ergänzt, dann der fertige
> Vertrag ist. Das ganze läuft dann als Subunternehmer ab.
> Nun mal ein paar Fragen dazu an euch, zum Rahmenvertrag,
> da ich ehrlich ein wenig überrascht bin.
> Da sind Klauseln drin, die ich so nie erwartet hätte.
> Ist das normal bzw. üblich?

Was normal ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, was ich in dem bisher
für mich einzigen Vermittlerfall getan habe:

Du selbst wirst vermutlich mit dem Endkunden eine Geheimhaltungsvereinbarung
abschließen müssen, die genau Dir die Weitergabe obig genannter Informationen
an Dritte verbietet. Der Vermittler XXX ist in diesem Fall ein Dritter, der
diese Informationen von Dir nicht erhalten darf und deswegen auch keine Rechte
an diesen Informationen bekommen kann. In meinen, wie gesagt, bisher einzigen
derartigen Fall hat der Vermittler sofort den Schwanz eingekniffen, als ich ihn
auf dieses Problem hingewiesen habe, zumal er mir eine solche Klausel _nach_ der
ersten Auftragsbesprechung (d.i. nach Unterzeichnung des NDA) mit dem Endkunden
vorlegen wollte.

Mittlerweile ist übrigens aus dem mir einst vermittelten Kunden ein für mich
sehr guter direkter Kunde geworden. :-)

> (3) XXX ist zur ungestörten Benutzung der Arbeitsergebnisse und insbesondere dazu
> berechtigt, für den Auftragnehmer das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf
> Anerkennung der Urheberschaft, das Namensnennungsrecht, das Recht, Erstellungen zu
> verbieten, das Recht auf Zugang zu einzelnen Werkstücken sowie die urheberrechtlichen
> Rückrufrechte auszuüben.
>
> (4) Diese Vorschrift gilt entsprechend für die Übertragung des Rechts auf das Patent, den
> Anspruch auf Erteilung des Patents sowie das Recht aus dem Patent, wenn und soweit
> Arbeitsergebnisse entsprechende Erfindungen enthalten.
>
> (5) Für die Rechtseinräumungen und -Übertragungen in dieser Vereinbarung schuldet XXX
> keine gesonderte Vergütung; diese sind mit den vertraglich vereinbarten Vergütungen
> abgegolten. Bei der Rechtsverwertung erzielte Erlöse stehen ausschließlich XXX zu.

Wie vor gesagt: Solcherlei wäre generell nur in einer Vereinbarung mit dem Endkunden
möglich und dort in dieser Ausprägung vermutlich sogar rechtswidrig.

Hth
Bodo

Lars Wilke

unread,
Dec 2, 2006, 10:17:28 AM12/2/06
to
Hoi,

* Martin Hentrich wrote:
> Dirk Ruth <d.r...@itecnet.de> schrieb am Sat, 02 Dec 2006 13:25:05
> +0100 :
>
> >>Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.
> >
> >Das halte ich für Unsinn. Ich weiß auch nicht, welche Punkte aus dem
> >zitierten Vertrag, oder welche sonstigen Angaben des OP diese Aussage
> >belegen sollen.
>
> Die zitierten Punkte eben. Sogar recht krass, da man in Deutschland
> z.B. immer Urheber ist und bleibt.
>
> Die Abhängigkeit in dem *Vertrag* und dass man sich *komplett*
> verkauft und nicht mehr selbständig verwerten darf. Ganz normal für
> einen Angestellten in einem Unternehmen.

Genau!

> Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...

... der was? Das ist vermtl. eine der grösseren in Deutschland.
Ich hielt die bis jetzt für recht seriös und kompetent.
Wobei mir mein, hm, Betreuer, oder wie man die nennen mag,
gesagt hat, dass die das Vermitteln von Freiberuflern erst seit kurzem
als Full Service anbieten. Davor konnte man sich nur den Zugriff zu der
DB erkaufen. Ja, ich weiss nicht ob das im Detail so stimmt.
Wenn es um Preise ging, dann habe ich immer und überall gehört -
schau da, da sind die Preise realistisch.

Aber stimmt schon, im Zweifel werde ich vermtl. dem Betreuer anbieten,
dieses eine Projekt (sind bloss 2 Wochen) um den Frieden willen
abzuwickeln. Da es schon am Montag losgehen soll.
Aber diesen Rahmenvertrag werde ich so` nicht unterschreiben können :-/

Gruß
--lars

Lars Wilke

unread,
Dec 2, 2006, 10:24:10 AM12/2/06
to
* Bodo Rzany wrote:
> Hallo Lars,
>
> Lars Wilke wrote:
> >
> > nun ist es soweit, mein erstes Projekt über eine grosse u. bekannte
> > Projegtbörse steht bevor :) Bis jetzt war es so, dass ich immer
> > direkt mit den Kunden zu tun hatte und nie über dritte vermittelt
> > wurde.
> >
> > Nunja, ich weiss nicht ob ich mich mit dieser Art der
> > Akquise anfreunden kann, aber besser als Leerlauf nehme ich mal an.
>
> in der Not frißt sogar der Teufel Fliegen. ;-)

Naja, es ist nichtmal wirklich Not da :)
Aber ich dachte mir, dass ich so eben auch meinen Kundenstamm erweiteren kann.

> Aber wenn Du Dir manche der damit erreichbaren Kunden ansiehst wirst
> Du vielleicht bemerken, daß diese Kunden ohne Vermittler für Dich kaum
> erreichbar wären. Das liegt nicht am Vermittler, sondern meist an Größe
> und Unbeweglichkeit des Kunden.

FULL ACK!

[Vertrag]


>
> Du selbst wirst vermutlich mit dem Endkunden eine Geheimhaltungsvereinbarung
> abschließen müssen, die genau Dir die Weitergabe obig genannter Informationen
> an Dritte verbietet. Der Vermittler XXX ist in diesem Fall ein Dritter, der
> diese Informationen von Dir nicht erhalten darf und deswegen auch keine Rechte
> an diesen Informationen bekommen kann. In meinen, wie gesagt, bisher einzigen

Ei, das ist schlau. Danke!

> derartigen Fall hat der Vermittler sofort den Schwanz eingekniffen, als ich ihn
> auf dieses Problem hingewiesen habe, zumal er mir eine solche Klausel _nach_ der
> ersten Auftragsbesprechung (d.i. nach Unterzeichnung des NDA) mit dem Endkunden
> vorlegen wollte.

Hier das gleiche.

> > (3) XXX ist zur ungestörten Benutzung der Arbeitsergebnisse und insbesondere dazu
> > berechtigt, für den Auftragnehmer das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf
> > Anerkennung der Urheberschaft, das Namensnennungsrecht, das Recht, Erstellungen zu
> > verbieten, das Recht auf Zugang zu einzelnen Werkstücken sowie die urheberrechtlichen
> > Rückrufrechte auszuüben.
> >
> > (4) Diese Vorschrift gilt entsprechend für die Übertragung des Rechts auf das Patent, den
> > Anspruch auf Erteilung des Patents sowie das Recht aus dem Patent, wenn und soweit
> > Arbeitsergebnisse entsprechende Erfindungen enthalten.
> >
> > (5) Für die Rechtseinräumungen und -Übertragungen in dieser Vereinbarung schuldet XXX
> > keine gesonderte Vergütung; diese sind mit den vertraglich vereinbarten Vergütungen
> > abgegolten. Bei der Rechtsverwertung erzielte Erlöse stehen ausschließlich XXX zu.
>
> Wie vor gesagt: Solcherlei wäre generell nur in einer Vereinbarung mit dem Endkunden
> möglich und dort in dieser Ausprägung vermutlich sogar rechtswidrig.

Warum rechtswidrig?

Gruß
--lars

Lars Wilke

unread,
Dec 2, 2006, 10:07:36 AM12/2/06
to
Hi,

* Joachim Wiesemann wrote:
> On Fri, 1 Dec 2006 22:37:30 +0100, Lars Wilke wrote:
> > Nun schickt mir der Vermittler einen Rahmenvertrag zu, der um
> > einen jeweiligen Projekteinzelvertrag ergänzt, dann der fertige
> > Vertrag ist. Das ganze läuft dann als Subunternehmer ab.
> > Nun mal ein paar Fragen dazu an euch, zum Rahmenvertrag,
> > da ich ehrlich ein wenig überrascht bin.
> > Da sind Klauseln drin, die ich so nie erwartet hätte.
> > Ist das normal bzw. üblich?
>
> Ja, das ist üblich. Man sollte diese Dinger aufmerksam lesen und ggf.
> Änderungen beantragen. Oder - im Zweifel - den Auftrag ablehnen!

Ja, ich bin gerade dabei mir meinen Argumentationsfaden zu bauen.
So mag ich den Vertrag nicht unterschreiben.

> Gefährlicher als die von Dir genannten sind Punkte, in denen die Zahlung
> von der Zahlung des Auftraggebers abhängig gemacht wird. Oder Haftung für

Hm, als Subunternehmer ist hier doch eh mein direkter Auftraggeber der
Vermittler. Sprich der muss zahlen? Aber sowas explizit zu haben, tja,
schaden kann das nicht.

> Patentverletzungen.

In der Tat soll ich hier eine Zusicherung abgeben, dass meine Werke von
Rechten dritter frei sind. IMO wäre hier sowas wie nach bestem Wissen
und Gewissen angebrachter. Aber ich bin halt auch kein Jurist.
Mag sein, dass das eine übliche Formulierung ist, die aber genau das
meint was ich gerne hätte :)

> > Eh, also die Punkte oben hätte ich jetzt von einem AN Vertrag erwartet, aber wie
> > ist das als Subunternehmer?
>
> Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.

Ein wenig den Eindruck habe ich ...

> Ansonsten sind auch Aufträge, bei denen Quelltexte und Dokumentation mit
> allen Verwetungsrechten ausgeliefert werden sollen, nicht unüblich. Ist
> alles nur eine Frage des Preises.

Beim Kunden ist das klar. Aber ich finde es ungehörig, dass der
Vermittler sich so "seine" Produkte finanzieren und entwickeln lässt.


Gruß
--lars

Lars Wilke

unread,
Dec 2, 2006, 10:26:03 AM12/2/06
to
* Lars Wilke wrote:
[Projektvermittler, Vertrag -> ärger]

@ALL: Danke für eure schnellen und interessanten Antworten.
Mensch ihr seit aber auch immer schnell. Hm, ich komme hier
immer kaum hinterher.

--lars

Bodo Rzany

unread,
Dec 2, 2006, 10:48:44 AM12/2/06
to
Lars Wilke wrote:
> * Bodo Rzany wrote:

>> Lars Wilke wrote:
>
>>>(3) XXX ist zur ungestörten Benutzung der Arbeitsergebnisse und insbesondere dazu
>>> berechtigt, für den Auftragnehmer das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf
>>> Anerkennung der Urheberschaft, das Namensnennungsrecht, das Recht, Erstellungen zu
>>> verbieten, das Recht auf Zugang zu einzelnen Werkstücken sowie die urheberrechtlichen
>>> Rückrufrechte auszuüben.
>>>
>>>(4) Diese Vorschrift gilt entsprechend für die Übertragung des Rechts auf das Patent, den
>>> Anspruch auf Erteilung des Patents sowie das Recht aus dem Patent, wenn und soweit
>>> Arbeitsergebnisse entsprechende Erfindungen enthalten.
>>>
>>>(5) Für die Rechtseinräumungen und -Übertragungen in dieser Vereinbarung schuldet XXX
>>> keine gesonderte Vergütung; diese sind mit den vertraglich vereinbarten Vergütungen
>>> abgegolten. Bei der Rechtsverwertung erzielte Erlöse stehen ausschließlich XXX zu.
>>
>> Wie vor gesagt: Solcherlei wäre generell nur in einer Vereinbarung mit dem Endkunden
>> möglich und dort in dieser Ausprägung vermutlich sogar rechtswidrig.
>
> Warum rechtswidrig?

Mit "in dieser Ausprägung rechtswidrig" wollte ich ausdrücken, daß zumindest einige
Passagen so nicht gehen. Für, z.B., Deine (Un)Taten bist und bleibst Du Urheber, egal,
was der Vermittler da anstellt. Dann erscheint mir obige Position 5 sittenwidrig und
nicht unbedingt im Sinne des Endkunden zu sein. Warum solltest Du in einem Dienstvertrag
(selbiges dürfte hier die Grundlage sein) dem Kunden grandiose eigene Ideen offenbaren,
wenn Dich Dein Vermittler dafür später ausnehmen will?

Grüße
Bodo

Dirk Ruth

unread,
Dec 2, 2006, 11:34:57 AM12/2/06
to
Martin Hentrichschrieb:

"
>Dirk Ruth <d.r...@itecnet.de> schrieb am Sat, 02 Dec 2006 13:25:05
>+0100 :
>
>>>Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.
>>
>>Das halte ich für Unsinn. Ich weiß auch nicht, welche Punkte aus dem
>>zitierten Vertrag, oder welche sonstigen Angaben des OP diese Aussage
>>belegen sollen.
>
>Die zitierten Punkte eben. Sogar recht krass, da man in Deutschland
>z.B. immer Urheber ist und bleibt.
>

mag sein

>Die Abhängigkeit in dem *Vertrag* und dass man sich *komplett*
>verkauft

das erschließt sich mir nicht

>und nicht mehr selbständig verwerten darf. Ganz normal für
>einen Angestellten in einem Unternehmen.
>

dem stimme ich zu

>*Natürlich* gibt es die Sozialleistungen nicht.
>

*Natürlich* gibt es für selbstandige keine Sozialleistungen.


Aus den o.a. Punkten kann ich immer noch nicht ablesen, warum er
Arbeitnehmer sein soll, auch nicht quasi. Dazu müssen noch ganz andere
Vorraussetzungen vorliegen, als die bisher genannten. Selbst die
schwammigen, die auf Scheinselbständigkeit hinweisen sind aus dem
Bisherigen nicht zu erkennen.

>Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...

Wer so überheblich ist....

Ich schätze mal, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil aller
Geschäfte über Vermittlung abgeschlossen wird. Gerade für Klein- und
Kleinstunternehmen ist das durchaus interessant, weil es sich für
diese kaum lohnt jemanden einzustellen, der jahrelang nichts anderes
gemacht hat. Was soll der/die auch in der Zeit tun, wenn die anderen
drei Angestellten ein halbes Jahr lang den Auftrag abarbeiten?
Hinzu kommt, das solche Vermittlungsfirmen einen riesigen Kundenstamm
über viele Jahre aufgebaut haben, an den man niemals selbst
herankommen würde.
M. W. ist die Firma Hays (http://www.hays.de/) die Größte im deutschen
Markt und agiert weltweit, sodass sie auch z.B. im Ausland Projekte
vermitteln können. Da sitzen jede Menge BWLer, die den ganzen Tag
nichts anderes machen, als mit potentiellen Kunden zu telefonieren.
Selbst könnte man das in dieser Intensität wohl kaum.
Warum also diese Arbeitsteilung nicht nutzen, wenn doch beide etwas
davon haben?

mfG
Dirk

Lars Wilke

unread,
Dec 2, 2006, 12:04:07 PM12/2/06
to
* Dirk Ruth wrote:
> Martin Hentrichschrieb:
> >Dirk Ruth <d.r...@itecnet.de> schrieb am Sat, 02 Dec 2006 13:25:05
> >+0100 :
> >
> >>>Du bist damit quasi Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung.
> >>
> >>Das halte ich für Unsinn. Ich weiß auch nicht, welche Punkte aus dem
> >>zitierten Vertrag, oder welche sonstigen Angaben des OP diese Aussage
> >>belegen sollen.
> >
> >Die zitierten Punkte eben. Sogar recht krass, da man in Deutschland
> >z.B. immer Urheber ist und bleibt.
> >
>
> mag sein

Nix mag sein. Es ist wirklich so, dass du in Dland deine Urheberrechte
nicht verkaufen kannst. Selbst wenn du willst.

> >Die Abhängigkeit in dem *Vertrag* und dass man sich *komplett*
> >verkauft
>
> das erschließt sich mir nicht

Alles was ich entwickle, designe oder sonstwie erstelle, und wenn es nur
ein Leitfaden für ein Notfall Szenario ist, gehört letztendlich dem
Vermittler. Als wenn dieser eine Firma wäre für die ich arbeite.
Zumindest kommt es mir so vor.

> Aus den o.a. Punkten kann ich immer noch nicht ablesen, warum er
> Arbeitnehmer sein soll, auch nicht quasi. Dazu müssen noch ganz andere

Ich bin kein AN, aber der Rahmenvertrag fühlt sich so an, eben obwohl
ich es nicht bin, dass ist ja das Problem. Die Regelungen gehen zuweit
bzw. fordert der Vermittler zuviel von mir, IMVHO natürlich.
Daher frage ich hier ja nach.

> >Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...
>

> Ich schätze mal, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil aller
> Geschäfte über Vermittlung abgeschlossen wird. Gerade für Klein- und
> Kleinstunternehmen ist das durchaus interessant, weil es sich für

Hm, ich würde ja so aus dem Bauch raus sagen, dass genau die eher über
Vitamin B anheuern oder selber auf einschlägigen Börsen suchen.
Da die Vermittlungsgebühr ja nicht ohne ist.

Wenn ich mir die Foren und all das Zeug bei diesem Vermittler ansehe,
dann sind es hauptsächlich große Firmen, die hier suchen lassen.

> Hinzu kommt, das solche Vermittlungsfirmen einen riesigen Kundenstamm
> über viele Jahre aufgebaut haben, an den man niemals selbst
> herankommen würde.

ACK

[hays und Co.]


> Warum also diese Arbeitsteilung nicht nutzen, wenn doch beide etwas
> davon haben?

Stimmt schon, so in etwa war auch mein Gedanke als ich mich bei diesem
Vermittler (nicht Hays:) angemeldet habe. Aber diesr Rahmenvertrag ist
einfach zuviel verlangt. Die sollen mich schliesslich vermitteln und
nicht meine Entwicklungen einheimsen.

Mario 'BitKoenig' Holbe

unread,
Dec 2, 2006, 12:15:38 PM12/2/06
to
Lars Wilke <lars_...@web.de> wrote:
> Nix mag sein. Es ist wirklich so, dass du in Dland deine Urheberrechte
> nicht verkaufen kannst. Selbst wenn du willst.

Falsch. Deine Urheberpersoenlichkeitsrechte sind unveraeusserlich.
Verwertungsrechte sind selbstverstaendlich veraeusserlich.


regards
Mario
--
() Ascii Ribbon Campaign
/\ Support plain text e-mail

Martin Hentrich

unread,
Dec 2, 2006, 12:30:03 PM12/2/06
to
Dirk Ruth <d.r...@itecnet.de> schrieb:

>Aus den o.a. Punkten kann ich immer noch nicht ablesen, warum er
>Arbeitnehmer sein soll, auch nicht quasi. Dazu müssen noch ganz andere
>Vorraussetzungen vorliegen, als die bisher genannten. Selbst die
>schwammigen, die auf Scheinselbständigkeit hinweisen sind aus dem
>Bisherigen nicht zu erkennen.

Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass er seine
*sämtlichen* Rechte an den direkt und unmittelbar sowie mittelbar mit
dem Auftrag zusammenhängenden Arbeitsergebnisse mit allen
Nutzungsrechten ein für allemal an den *Vermittler* für das
Auftragshonorar verkauft hat. Also noch nicht einmal an der
eigentlichen Auftraggeber, der das ja dann bezahlt.

Für einen Arbeitnehmer ist dies normal. er wird bezahlt von seinem
Arbeitgeber und der hat die Nutzungsrechte für alles, was der
Arbeitnehmer schafft.

Und über diesen Vertrag wird der Selbständige im Hinblick auf diese
Rechte *komplett* so gestellt, als sei er ein Arbeitnehmer des
Vermittlers. Um den Scheinselbständigenstatus geht es da gar nicht.

Wenn @selbständiger aber nur immer für diesen einen *vermittler*
arbeitet, dann kann durchaus wegen solcher Knebelklauseln dieser
vermittler der einzige Arbeitgeber sein... Du hast mich da auf eine
Idee gebracht... ;-)) Aber wie gesagt, auf Scheinselbständigkeit
stellte ich nicht ab...

Darum sage ich: Schlimm, wer *so* einen "Vermittler" braucht.

Ich hab nie einen benötigt. Die Kunden kommen von allein zu mir.

Lars Wilke

unread,
Dec 2, 2006, 1:01:16 PM12/2/06
to
* Mario 'BitKoenig' Holbe wrote:
> Lars Wilke <lars_...@web.de> wrote:
> > Nix mag sein. Es ist wirklich so, dass du in Dland deine Urheberrechte
> > nicht verkaufen kannst. Selbst wenn du willst.
>
> Falsch. Deine Urheberpersoenlichkeitsrechte sind unveraeusserlich.
> Verwertungsrechte sind selbstverstaendlich veraeusserlich.

Eh, wo ist da denn der Unterschied zu meiner Aussage?
Mir ist schon bekannt, dass Urherberrechte != Verwertungsrechte gilt.

Mario 'BitKoenig' Holbe

unread,
Dec 2, 2006, 2:52:54 PM12/2/06
to
Lars Wilke <lars_...@web.de> wrote:
> Eh, wo ist da denn der Unterschied zu meiner Aussage?
> Mir ist schon bekannt, dass Urherberrechte != Verwertungsrechte gilt.

Urheberrechte sind sowohl Urheberpersoenlichkeitsrechte als auch
Verwertungsrechte.


regards
Mario
--
> As Luke Leighton said once on samba-ntdom, "now, what was that about
> rebooting? that was so long ago, i had to look it up with man -k."

Wolfgang Uhr

unread,
Dec 2, 2006, 4:03:00 PM12/2/06
to
Hallo

> In der Tat soll ich hier eine Zusicherung abgeben, dass meine Werke von
> Rechten dritter frei sind.

Das bedeutet im Klartext: Wenn es mal Softwarepatente gibt und das
Patent zum Doppelklick greift - oder ein ähnliches Trivialpatent - dann
bist du die kostenlose Rechtsschutzversicherung für deinen AG.

Oder wenn du einen Namen wählst für ein Programm, dass geschützt ist,
dann bist du derjenige, der den Streit führt.

Herzliche Grüße
Wolfgang


--
In der Newsgroupmailadresse sind nur plain-text-Mails freigeschaltet.
http://applikationssoftware.de/

Wolfgang Uhr

unread,
Dec 2, 2006, 4:08:56 PM12/2/06
to
Wolfgang Uhr schrieb:
> dass geschützt ist,
der geschützt ist ...

Joachim Wiesemann

unread,
Dec 3, 2006, 4:07:41 AM12/3/06
to
On Sat, 02 Dec 2006 17:34:57 +0100, Dirk Ruth wrote:

> Martin Hentrichschrieb:


>>Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...
>
> Wer so überheblich ist....
>
> Ich schätze mal, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil aller
> Geschäfte über Vermittlung abgeschlossen wird. Gerade für Klein- und
> Kleinstunternehmen ist das durchaus interessant, weil es sich für
> diese kaum lohnt jemanden einzustellen, der jahrelang nichts anderes
> gemacht hat. Was soll der/die auch in der Zeit tun, wenn die anderen
> drei Angestellten ein halbes Jahr lang den Auftrag abarbeiten?

Dies ist kein Vermittler, auch wenn er sich so nennt. Denn er vermittelt
kein Geschäft, sondern er vergibt einen Unterauftrag.

> Hinzu kommt, das solche Vermittlungsfirmen einen riesigen Kundenstamm
> über viele Jahre aufgebaut haben, an den man niemals selbst
> herankommen würde.

So einen Kundenstamm könntest Du als Einzelunternehmer eh nicht bedienen.

Du gewinnst hier aber nur einen Kunden: den sog. Vermittler. Und die
anderen sind ab da nicht mehr zugänglich. (wg. Kundenschutzklauseln) Wenn
Dich vermittler mit Aufträgen zuschmeisst, dann hast Du den Vorteil, immer
Arbeit zu haben, aber Du bit nicht mehr wirklich selbständig, weil Du keine
eigenen Kunden mehr hast.

> M. W. ist die Firma Hays (http://www.hays.de/) die Größte im deutschen
> Markt und agiert weltweit, sodass sie auch z.B. im Ausland Projekte
> vermitteln können. Da sitzen jede Menge BWLer, die den ganzen Tag
> nichts anderes machen, als mit potentiellen Kunden zu telefonieren.
> Selbst könnte man das in dieser Intensität wohl kaum.
> Warum also diese Arbeitsteilung nicht nutzen, wenn doch beide etwas
> davon haben?

Ja, wenn. Auch McDonalds agiert weltweit und hat viele BWLer. Deshalb ist
es trotzdem nicht der beste Arbeitgeber.

Joachim Wiesemann

unread,
Dec 3, 2006, 4:09:37 AM12/3/06
to
On Sat, 2 Dec 2006 18:15:38 +0100, Mario 'BitKoenig' Holbe wrote:

> Lars Wilke <lars_...@web.de> wrote:
>> Nix mag sein. Es ist wirklich so, dass du in Dland deine Urheberrechte
>> nicht verkaufen kannst. Selbst wenn du willst.
>
> Falsch. Deine Urheberpersoenlichkeitsrechte sind unveraeusserlich.
> Verwertungsrechte sind selbstverstaendlich veraeusserlich.

Aber auch nicht so pauschal wie im vorliegenden Text. Verwertugsrechte
können nur konkret veräußert werden.

Martin Hentrich

unread,
Dec 3, 2006, 4:21:33 AM12/3/06
to
Joachim Wiesemann <newsant...@jwiesemann.de> schrieb:

>Aber auch nicht so pauschal wie im vorliegenden Text. Verwertugsrechte
>können nur konkret veräußert werden.

Könnte das bedeuten, dass die vom OP zitierten Passagen Null und
nichtig sind? (Falls man eine dafür geeignete Rechtsschutzversicherung
hat, die einen entsprechenden Prozeß bezahlt, den man gewinnt... ;-)

Joachim Wiesemann

unread,
Dec 3, 2006, 4:47:56 AM12/3/06
to
On Sun, 03 Dec 2006 10:21:33 +0100, Martin Hentrich wrote:

> Joachim Wiesemann <newsant...@jwiesemann.de> schrieb:
>
>>Aber auch nicht so pauschal wie im vorliegenden Text. Verwertugsrechte
>>können nur konkret veräußert werden.
>
> Könnte das bedeuten, dass die vom OP zitierten Passagen Null und
> nichtig sind? (Falls man eine dafür geeignete Rechtsschutzversicherung
> hat, die einen entsprechenden Prozeß bezahlt, den man gewinnt... ;-)

Könnte. Aber ich bin bei Vertragsparnern, die mich so über den Tisch ziehen
wollen, seeeeehr skeptisch.

Gerrit Brodmann

unread,
Dec 3, 2006, 5:31:31 AM12/3/06
to
Joachim Wiesemann <newsant...@jwiesemann.de> wrote:

>On Sat, 2 Dec 2006 18:15:38 +0100, Mario 'BitKoenig' Holbe wrote:
>
>> Lars Wilke <lars_...@web.de> wrote:
>>> Nix mag sein. Es ist wirklich so, dass du in Dland deine Urheberrechte
>>> nicht verkaufen kannst. Selbst wenn du willst.
>>
>> Falsch. Deine Urheberpersoenlichkeitsrechte sind unveraeusserlich.
>> Verwertungsrechte sind selbstverstaendlich veraeusserlich.
>

>Aber auch nicht so pauschal wie im vorliegenden Text. Verwertungsrechte
>können nur konkret veräußert werden.


Pauschal auf alle Rechte (auch zukünftige) ist nicht möglich.

Es können nur bekannte Verwertungsarten verkauft werden, außerdem
müssen die Rechte angemessen honoriert werden.

Wer sich also "nicht marktüblich" verkauft, hat trotz Verzicht im
Vertrag ggfls immer noch ein Anrecht auf einen angemessene Vergütung.


Lars Wilke

unread,
Dec 3, 2006, 8:31:18 AM12/3/06
to
* Joachim Wiesemann wrote:
> On Sat, 02 Dec 2006 17:34:57 +0100, Dirk Ruth wrote:
> > Martin Hentrichschrieb:
> >>Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...
> >
> > Ich schätze mal, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil aller
> > Geschäfte über Vermittlung abgeschlossen wird. Gerade für Klein- und
> > Kleinstunternehmen ist das durchaus interessant, weil es sich für
> > diese kaum lohnt jemanden einzustellen, der jahrelang nichts anderes
> > gemacht hat. Was soll der/die auch in der Zeit tun, wenn die anderen
> > drei Angestellten ein halbes Jahr lang den Auftrag abarbeiten?
>
> Dies ist kein Vermittler, auch wenn er sich so nennt. Denn er vermittelt
> kein Geschäft, sondern er vergibt einen Unterauftrag.

Sind solche Klauseln in einem Unterauftrag üblich?
Mist, ich kenne mich in der Juristerei nicht aus :(

> > Hinzu kommt, das solche Vermittlungsfirmen einen riesigen Kundenstamm
> > über viele Jahre aufgebaut haben, an den man niemals selbst
> > herankommen würde.
>
> So einen Kundenstamm könntest Du als Einzelunternehmer eh nicht bedienen.
>
> Du gewinnst hier aber nur einen Kunden: den sog. Vermittler. Und die
> anderen sind ab da nicht mehr zugänglich. (wg. Kundenschutzklauseln) Wenn

Hm, der Kundenschutz besteht hier lt. Vertrag ein Jahr.
Was mir nach ein wenig suchen Marktüblich erscheint.

> Dich vermittler mit Aufträgen zuschmeisst, dann hast Du den Vorteil, immer
> Arbeit zu haben, aber Du bit nicht mehr wirklich selbständig, weil Du keine
> eigenen Kunden mehr hast.

Und laut diesem Vertrag auch keine Rechte mehr an deinen Werken IIUC ...

Hm, ich muss mich wohl fragen, was ist bei Subunternehmern so üblich.
Mal orakeln ...

Gruß
--lars

Dirk Ruth

unread,
Dec 3, 2006, 9:31:10 AM12/3/06
to
Joachim Wiesemannschrieb:

"
>On Sat, 02 Dec 2006 17:34:57 +0100, Dirk Ruth wrote:
>
>> Martin Hentrichschrieb:
>>>Wer auf solche *Vermittler* angewiesen ist...
>>
>> Wer so überheblich ist....
>>
>> Ich schätze mal, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil aller
>> Geschäfte über Vermittlung abgeschlossen wird. Gerade für Klein- und
>> Kleinstunternehmen ist das durchaus interessant, weil es sich für
>> diese kaum lohnt jemanden einzustellen, der jahrelang nichts anderes
>> gemacht hat. Was soll der/die auch in der Zeit tun, wenn die anderen
>> drei Angestellten ein halbes Jahr lang den Auftrag abarbeiten?
>
>Dies ist kein Vermittler, auch wenn er sich so nennt. Denn er vermittelt
>kein Geschäft, sondern er vergibt einen Unterauftrag.
>

Ich denke hier müßte man unterscheiden. Ich spreche nicht von
Subunternehmern.


>> Hinzu kommt, das solche Vermittlungsfirmen einen riesigen Kundenstamm
>> über viele Jahre aufgebaut haben, an den man niemals selbst
>> herankommen würde.
>
>So einen Kundenstamm könntest Du als Einzelunternehmer eh nicht bedienen.

Doch, machen wir seit Jahren so.

>
>Du gewinnst hier aber nur einen Kunden: den sog. Vermittler. Und die
>anderen sind ab da nicht mehr zugänglich. (wg. Kundenschutzklauseln) Wenn
>Dich vermittler mit Aufträgen zuschmeisst, dann hast Du den Vorteil, immer
>Arbeit zu haben, aber Du bit nicht mehr wirklich selbständig, weil Du keine
>eigenen Kunden mehr hast.

Das Eine schließt das Andere nicht aus. Wir haben natürlich einen
eigenen Kundenstamm, und das schon seit Jahren aufgebaut. Falls mal
wenig zu tun ist, nehmen wir aber auch ganz gern mal einen Kunden-
auftrag von einem Vermittler. Dabei abeiten wir natürlich nicht nur
mit einer Vermittlungsfirma zusammen. Und zuschmeißen lassen wir uns
auch nicht, da wir uns die Aufträge schon genau ansehen und nur das
annehmen, was zu uns passt. Was die Kundenschutzklausel betrifft, so
ist diese auf ein Jahr nach Abschluss des Auftrages begrenzt und wenn
du einen guten Eindruck beim eigendlichen Auftraggeber hinterlassen
hast, wird er sich beim nächten Mal direkt an dich wenden, weil er den
Vermittlungsanteil gern einsparen würde und es ja eigendlich auch
nichts mehr zu vermitteln gibt.

Natürlich funktioniert das im konkreten Fall bei einer Laufzeit von 2
Wochen nicht.

Wie man sieht ist das alles eine Frage, wie man seine Geschäfte
organisiert. Man muss sich nicht abhängig machen, wenn man nicht zu
bequem ist. Aber ebend genau das ist es, was ich unter selbständig
arbeiten verstehe.

>
>> M. W. ist die Firma Hays (http://www.hays.de/) die Größte im deutschen
>> Markt und agiert weltweit, sodass sie auch z.B. im Ausland Projekte
>> vermitteln können. Da sitzen jede Menge BWLer, die den ganzen Tag
>> nichts anderes machen, als mit potentiellen Kunden zu telefonieren.
>> Selbst könnte man das in dieser Intensität wohl kaum.
>> Warum also diese Arbeitsteilung nicht nutzen, wenn doch beide etwas
>> davon haben?
>
>Ja, wenn. Auch McDonalds agiert weltweit und hat viele BWLer. Deshalb ist
>es trotzdem nicht der beste Arbeitgeber.
>

McDonalds ist ein völig anderes System. M W. werden da keine Aufträge
vermittelt.

Was mir zum OP noch einfällt ist, dass man sich auch mal vor Augen
führen muss, dass diese Urheberechtsklauseln möglicherweise nicht von
ihm stammen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der eigendliche
Auftraggeber die gleichen Klauseln im Vertrag mit dem Vermittler hat.
Die Texte werden dann einfach nur weitergereicht.


mfG
Dirk

Bodo Rzany

unread,
Dec 3, 2006, 9:31:32 AM12/3/06
to
Lars Wilke wrote:

> * Joachim Wiesemann wrote:
>>
>> Du gewinnst hier aber nur einen Kunden: den sog. Vermittler. Und die
>> anderen sind ab da nicht mehr zugänglich. (wg. Kundenschutzklauseln) Wenn
>
> Hm, der Kundenschutz besteht hier lt. Vertrag ein Jahr.
> Was mir nach ein wenig suchen Marktüblich erscheint.
>
>> Dich vermittler mit Aufträgen zuschmeisst, dann hast Du den Vorteil, immer
>> Arbeit zu haben, aber Du bit nicht mehr wirklich selbständig, weil Du keine
>> eigenen Kunden mehr hast.
>
> Und laut diesem Vertrag auch keine Rechte mehr an deinen Werken IIUC ...
>
> Hm, ich muss mich wohl fragen, was ist bei Subunternehmern so üblich.
> Mal orakeln ...

Okay, "Vermittler" ist nun wohl geklärt: *das* ist der Laden nicht.

Du solltest Dich nun fragen, ob Du 100 %ig als Subunternehmer für einen
solchen Auftraggeber arbeiten willst und dabei riskierst, Deine sonstigen
Kunden zu verlieren. Du machst Dich von diesem Auftraggeber möglicherweise
abhängiger, als es Dir lieb sein sollte.

Grüße
Bodo

Bodo Rzany

unread,
Dec 3, 2006, 9:38:05 AM12/3/06
to
Martin Hentrich wrote:
>
> Könnte das bedeuten, dass die vom OP zitierten Passagen Null und
> nichtig sind? (Falls man eine dafür geeignete Rechtsschutzversicherung
> hat, die einen entsprechenden Prozeß bezahlt, den man gewinnt... ;-)

Falls man gewinnt, zahlt die RSV nicht...
Und wer nur um sein Recht kämpft, wenn er dafür eine RSV abgeschlossen
hat, ist irgendwie feige...

Gruß
Bodo

Lars Wilke

unread,
Dec 3, 2006, 10:28:59 AM12/3/06
to
* Bodo Rzany wrote:
> Lars Wilke wrote:
> [...]

> > Hm, ich muss mich wohl fragen, was ist bei Subunternehmern so üblich.
>
> Okay, "Vermittler" ist nun wohl geklärt: *das* ist der Laden nicht.
>
> Du solltest Dich nun fragen, ob Du 100 %ig als Subunternehmer für einen

Uhm, wir reden hier von 2 Wochen, was die Patentregelungen etc. betrifft
so werden die Teilweise wirklich einfach durchgereicht und scheinen
nicht allzu unüblich zusein. Wobei hier im konkreten Fall wohl ein wenig
im Text geschlampt wurde.

> solchen Auftraggeber arbeiten willst und dabei riskierst, Deine sonstigen
> Kunden zu verlieren. Du machst Dich von diesem Auftraggeber möglicherweise
> abhängiger, als es Dir lieb sein sollte.

Nee, will ich nicht, aber warum sollte ich 100% abhängig sein bzw.
werden, wenn ich diesen Rahmenvertrag unterschreibe?

Gruß
--lars

Bodo Rzany

unread,
Dec 3, 2006, 10:44:28 AM12/3/06
to
Lars Wilke wrote:
>
> Uhm, wir reden hier von 2 Wochen, was die Patentregelungen etc. betrifft

Das war bisher nicht klar. Diese Zeit dürfte aber auch zur Ausarbeitung
einer bahnbrechenden Erfindung zu kurz sein, so daß die Sache mit den
Patenten etc.

> so werden die Teilweise wirklich einfach durchgereicht und scheinen
> nicht allzu unüblich zusein. Wobei hier im konkreten Fall wohl ein wenig
> im Text geschlampt wurde.

hier eh' keine Rolle spielt, ebenso wie:

>> solchen Auftraggeber arbeiten willst und dabei riskierst, Deine sonstigen
>> Kunden zu verlieren. Du machst Dich von diesem Auftraggeber möglicherweise
>> abhängiger, als es Dir lieb sein sollte.
>
> Nee, will ich nicht, aber warum sollte ich 100% abhängig sein bzw.
> werden, wenn ich diesen Rahmenvertrag unterschreibe?

"abhängiger" heißt nicht 100% abhängig! Es gibt Projekte mit Laufzeiten
von mehreren Monaten, in denen 100 %ige Anwesenheit vor Ort beim Kunden
verlangt wird. In dieser Zeit springen dann möglicherweise andere Kunden
ab und/oder es fehlt die Möglichkeit der Akquisition neuer Projekte. Das
meinte ich mit "abhängiger"... :-(

Aber wie gesagt: Bei einer 2Wochen-Aushilfe ist das alles kein Thema.

Gruß
Bodo

Martin Hentrich

unread,
Dec 3, 2006, 11:27:45 AM12/3/06
to
Dirk Ruth <d.r...@itecnet.de> schrieb:

>Ich könnte mir gut vorstellen, dass der eigendliche
>Auftraggeber die gleichen Klauseln im Vertrag mit dem Vermittler hat.
>Die Texte werden dann einfach nur weitergereicht.


Umgekehrt:

>>>Nun schickt mir der Vermittler einen Rahmenvertrag zu, der um
>>>einen jeweiligen Projekteinzelvertrag ergänzt, dann der fertige
>>>Vertrag ist.

Die *Klauseln* stehen im Rahmenvertrag (!), gelten also für sämtliche
vermittelten Aufträge aller Auftraggeber, die da so kommen könnten.

*Das* ist ja das problematische daran!

Dietz Proepper

unread,
Dec 4, 2006, 9:52:21 AM12/4/06
to
Joachim Wiesemann wrote:

> On Fri, 1 Dec 2006 22:37:30 +0100, Lars Wilke wrote:

>> Nun schickt mir der Vermittler einen Rahmenvertrag zu, der um
>> einen jeweiligen Projekteinzelvertrag ergänzt, dann der fertige

>> Vertrag ist. Das ganze läuft dann als Subunternehmer ab.
>> Nun mal ein paar Fragen dazu an euch, zum Rahmenvertrag,
>> da ich ehrlich ein wenig überrascht bin.
>> Da sind Klauseln drin, die ich so nie erwartet hätte.
>> Ist das normal bzw. üblich?
>
> Ja, das ist üblich. Man sollte diese Dinger aufmerksam lesen und ggf.
> Änderungen beantragen. Oder - im Zweifel - den Auftrag ablehnen!

Man sollte die Änderungen iirc immer als Zusatzvereinbarung einbringen, damit
vermeidet man daß aus dem Rahmenvertrag (aka AGB) ein Individualvertrag
wird...

> Gefährlicher als die von Dir genannten sind Punkte, in denen die Zahlung
> von der Zahlung des Auftraggebers abhängig gemacht wird. Oder Haftung für

> Patentverletzungen.

Beides sind no-nos.

Stefan Froehlich

unread,
Dec 4, 2006, 10:30:56 AM12/4/06
to
On Sat, 02 Dec 2006 17:34:57 +0100 Dirk Ruth wrote:
> M. W. ist die Firma Hays (http://www.hays.de/) die Größte im
> deutschen Markt und agiert weltweit, sodass sie auch z.B. im
> Ausland Projekte vermitteln können. Da sitzen jede Menge BWLer,
> die den ganzen Tag nichts anderes machen, als mit potentiellen
> Kunden zu telefonieren.

Die haben auch mit mir telefoniert (aber nicht in meiner
Eigenschaft als potentieller Kunde). Als ich sagte, dass
ich nur auf selbstaendiger Basis arbeite, waren sie gleich
deutlich weniger an mir interessiert, offenbar suchen sie
primaer (teil-)angestellte Mitarbeiter.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Unwirkliche Brillen erwartet die Welt: Stefan!
(Sloganizer)

Joachim Wiesemann

unread,
Dec 4, 2006, 1:46:51 PM12/4/06
to

Ich wollte nur zeigen, dass die Argumentation hinkt. Und "vermitteln" tut
hays eben auch nicht. Sie können gemäß dem genannten Vertrag Deine
Arbeitsergebnisse auch an andere Verkaufen.

Dietz Proepper

unread,
Dec 5, 2006, 10:11:02 AM12/5/06
to
Bodo Rzany wrote:

> Martin Hentrich wrote:
>>
>> Könnte das bedeuten, dass die vom OP zitierten Passagen Null und
>> nichtig sind? (Falls man eine dafür geeignete Rechtsschutzversicherung
>> hat, die einen entsprechenden Prozeß bezahlt, den man gewinnt... ;-)
>
> Falls man gewinnt, zahlt die RSV nicht...

...da dann die Gegenseite zahlt?

Sonderfälle wie Insolvenz mal ausgeschlossen...

Dietz Proepper

unread,
Dec 5, 2006, 10:12:47 AM12/5/06
to
Joachim Wiesemann wrote:

> Du gewinnst hier aber nur einen Kunden: den sog. Vermittler. Und die
> anderen sind ab da nicht mehr zugänglich. (wg. Kundenschutzklauseln) Wenn

Zeitlich unbegrenzte Kundeschutzklauseln dürften so oder so unwirksam sein.

> Dich vermittler mit Aufträgen zuschmeisst, dann hast Du den Vorteil, immer
> Arbeit zu haben, aber Du bit nicht mehr wirklich selbständig, weil Du keine
> eigenen Kunden mehr hast.

Man kann das durchaus mischen.

Dietz Proepper

unread,
Dec 5, 2006, 10:15:04 AM12/5/06
to
Martin Hentrich wrote:

> Die *Klauseln* stehen im Rahmenvertrag (!), gelten also für sämtliche
> vermittelten Aufträge aller Auftraggeber, die da so kommen könnten.

Papier ist geduldig, sprich, man kann Rahmenverträge jederzeit ändern.

> *Das* ist ja das problematische daran!

Probleme hätte ich eher mit den Formulierungen als solchen.

Dietz Proepper

unread,
Dec 5, 2006, 10:15:57 AM12/5/06
to
Wolfgang Uhr wrote:

> Hallo
>
>> In der Tat soll ich hier eine Zusicherung abgeben, dass meine Werke von
>> Rechten dritter frei sind.
>
> Das bedeutet im Klartext: Wenn es mal Softwarepatente gibt und das
> Patent zum Doppelklick greift - oder ein ähnliches Trivialpatent - dann
> bist du die kostenlose Rechtsschutzversicherung für deinen AG.

Wie war das nochmal mit rückwirkenden Gesetzesänderungen?

Martin Hentrich

unread,
Dec 5, 2006, 10:49:42 AM12/5/06
to
Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> schrieb:

>Probleme hätte ich eher mit den Formulierungen als solchen.

Ach. Und worum geht es hier?

Edgar Warnecke

unread,
Dec 5, 2006, 1:02:47 PM12/5/06
to

...oder hat gerade leider die Kohle, um die er kaempft, nicht auf der Naht.

Ist schon bloed. ;-)

Edg@r
--
*** Einfach ist genial / fácil es genial ***
Berichte aus Paraguay [next update: approx. 15.12.06]
http://edgar-warnecke.schmuckfabrik.de
Manchmal unvermeidbare Doppelpostings/-mails, bitte wegschmeissen.

Dietz Proepper

unread,
Dec 5, 2006, 12:57:56 PM12/5/06
to
Martin Hentrich wrote:

> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> schrieb:
>
>>Probleme hätte ich eher mit den Formulierungen als solchen.
>
> Ach. Und worum geht es hier?

Erleuchte mich...

Martin Hentrich

unread,
Dec 5, 2006, 4:21:08 PM12/5/06
to
Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> schrieb:

Es geht *von Anfang an* um die Formulierungen als solche, meint
jedenfalls der OP. Und ich auch.

Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten,
wie kann man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden.
...Wenn ich nun die Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich
den nicht verstehen, der redet, und der redet, wird mich
nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]

Dietz Proepper

unread,
Dec 6, 2006, 3:54:06 AM12/6/06
to
Martin Hentrich wrote:

> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> schrieb:
>
>>Martin Hentrich wrote:
>>
>>> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> schrieb:
>>>
>>>>Probleme hätte ich eher mit den Formulierungen als solchen.
>>>
>>> Ach. Und worum geht es hier?
>>
>>Erleuchte mich...
>
> Es geht *von Anfang an* um die Formulierungen als solche, meint
> jedenfalls der OP. Und ich auch.

Achso. Möönsch, Martin, ohne Dich wäre das sicher niemandem aufgefallen.

Und jetzt liest Du nochmal ganz genau <1996651.c...@rotfl.franken.de>.
Vielleicht fällt Dir ja was dabei auf.

Bodo Rzany

unread,
Dec 7, 2006, 2:27:55 PM12/7/06
to
Edgar Warnecke wrote:
> Am Sun, 03 Dec 2006 15:38:05 +0100 schrieb Bodo Rzany:
>
>>Falls man gewinnt, zahlt die RSV nicht...
>>Und wer nur um sein Recht kämpft, wenn er dafür eine RSV abgeschlossen
>>hat, ist irgendwie feige...
>
> ...oder hat gerade leider die Kohle, um die er kaempft, nicht auf der Naht.

Weil er sie zuvor für die falsche RSV ausgegeben hat? ;-(

> Ist schon bloed. ;-)

Ist es. Sicher. Ich habe jahrelang unsinnige Versicherungen
mitgeschleppt und dann irgendwann die Leinen gekappt. Meinst
Du, ich wäre früher auf die Idee gekommen, mich wegen so'ner
dusseligen Abwassersache mit der Verwaltung zu kloppen? Meine
ehemalige Auto-RSV (jo mei, so blöd war ich halt 'mal, heute
bin ich anders blöd...) hätte mir da auch nicht weitergeholfen.

Wie tragt Ihr in PY eigentlich solche Sachen aus? Ersetzen da
nicht viel subtilere Vorgehensweisen eine RSV? ;-)

Grüße
Bodo

Edgar Warnecke

unread,
Dec 10, 2006, 12:23:31 PM12/10/06
to
Am Thu, 07 Dec 2006 20:27:55 +0100 schrieb Bodo Rzany:

> Ist es. Sicher. Ich habe jahrelang unsinnige Versicherungen
> mitgeschleppt und dann irgendwann die Leinen gekappt. Meinst
> Du, ich wäre früher auf die Idee gekommen, mich wegen so'ner
> dusseligen Abwassersache mit der Verwaltung zu kloppen? Meine
> ehemalige Auto-RSV (jo mei, so blöd war ich halt 'mal, heute
> bin ich anders blöd...) hätte mir da auch nicht weitergeholfen.
>
> Wie tragt Ihr in PY eigentlich solche Sachen aus? Ersetzen da
> nicht viel subtilere Vorgehensweisen eine RSV? ;-)

Eines vorausgeschickt: Ich verstehe Euch nur marginal wenn Ihr, auch Thomas
und andere, immer von "subtilen" Methoden ausgeht.

Tust Du einem anderen weh, kann auch Blechschaden sein, dann zahlste
dafuer.

Streitereien werden von fiscalias (Staatsanwaelten) der entsprechenden
Behoerden bearbeitet.

Im zivilrechtlichen Bereich kosten Prozesse erstmal nichts, man kann sich
aber gegen gutes Geld (mehr oder weniger) gute Rechtsanwaelte kaufen.

Nun kommt es drauf an welcher Partei und/oder Liste die und Euer Gegner
angehoeren. Danach entscheidet sich das Schicksal.

Jajaaaa, das klingt bescheuert, aber soweit kommt es normalerweise nicht,
wenn Ihr keinen umbringt und nicht mutwillig im Euromillionenbereich
bescheisst.

Es gilt uebrigens das angelsaechsische Recht.

Kleinigkeiten macht man unter sich aus. Man bemueht die Nachbarn, andere
Kunden oder bittet sonst um Hilfe. Das funktioniert in 90 Prozent aller
Faelle. Meistens trinkt man dann, wenn die Zorneswolken verraucht sind,
wieder Tereré miteinander.

Wie schon oben geschrieben, ueber Eure Vorstellungen von PY kann ich mich
momentan nur amuesieren. Ich laufe nicht in Bananenshorts und barfuss durch
die Gegend ;-))

Heute Abend gibt es (a pedido) pasta con salsa de tomate und morgen
knuspriges Schweinefleisch suess-sauer. Paar Steaks habe ich auch noch im
Freezer ;-))

Gruss von hinter dem g^s ;-) weiten Horizont

Bodo Rzany

unread,
Dec 10, 2006, 1:59:39 PM12/10/06
to
Edgar Warnecke wrote:
> Am Thu, 07 Dec 2006 20:27:55 +0100 schrieb Bodo Rzany:
>
>>Wie tragt Ihr in PY eigentlich solche Sachen aus? Ersetzen da
>>nicht viel subtilere Vorgehensweisen eine RSV? ;-)
>
> Eines vorausgeschickt: Ich verstehe Euch nur marginal wenn Ihr, auch Thomas
> und andere, immer von "subtilen" Methoden ausgeht.

Hmm, grybl. Also geht es dort nicht so ab, wie derzeit in Rußland?

> Tust Du einem anderen weh, kann auch Blechschaden sein, dann zahlste
> dafuer.

Aha, hatte ich also doch recht. Bei uns gehste per RSV erstmal durch
alle Instanzen. Und am Schluß geht der Blechschaden gegenüber den
Kosten des Streites völlig unter. ;-) - oder besser wohl :-((

> Streitereien werden von fiscalias (Staatsanwaelten) der entsprechenden
> Behoerden bearbeitet.
>
> Im zivilrechtlichen Bereich kosten Prozesse erstmal nichts, man kann sich
> aber gegen gutes Geld (mehr oder weniger) gute Rechtsanwaelte kaufen.

Chancengleichheit auf Paraguayanisch? Wie können die sich das leisten?
Hier wollen'se demnächst sogar bei Anfragen beim FA die Hand aufhalten.

> Wie schon oben geschrieben, ueber Eure Vorstellungen von PY kann ich mich
> momentan nur amuesieren. Ich laufe nicht in Bananenshorts und barfuss durch
> die Gegend ;-))

Okay, okay, ich habe verstanden. Ihr wohnt sehr weit weg von Neapel. ;-)

> Heute Abend gibt es (a pedido) pasta con salsa de tomate und morgen
> knuspriges Schweinefleisch suess-sauer. Paar Steaks habe ich auch noch im
> Freezer ;-))

Seufz. Bei dem vorweihnachtlichen Streß mit unbedingt noch auszuliefernden
Geräten schaffe ich es abends immer gerade 'mal zum Griechen. - Pasta, das
wäre wieder 'mal 'was...

Grüße
Bodo

--
Mein PGP-Key: http://www.ibrro.de/inc/rzanyibrro.asc
Wir wollen es denen ja nicht zu einfach machen...

Edgar Warnecke

unread,
Dec 12, 2006, 2:47:53 PM12/12/06
to
Am Sun, 10 Dec 2006 19:59:39 +0100 schrieb Bodo Rzany:

> Edgar Warnecke wrote:
>> Am Thu, 07 Dec 2006 20:27:55 +0100 schrieb Bodo Rzany:
>>
>>>Wie tragt Ihr in PY eigentlich solche Sachen aus? Ersetzen da
>>>nicht viel subtilere Vorgehensweisen eine RSV? ;-)
>>
>> Eines vorausgeschickt: Ich verstehe Euch nur marginal wenn Ihr, auch Thomas
>> und andere, immer von "subtilen" Methoden ausgeht.
>
> Hmm, grybl. Also geht es dort nicht so ab, wie derzeit in Rußland?

Das ist schlecht vergleichbar. Kommt ein Journalist einem
Drogenhaendlerring auf die Schliche kann das durchaus toedlich ausgehen.
Sonst sicherlich nicht.


>> Tust Du einem anderen weh, kann auch Blechschaden sein, dann zahlste
>> dafuer.
>
> Aha, hatte ich also doch recht. Bei uns gehste per RSV erstmal durch
> alle Instanzen. Und am Schluß geht der Blechschaden gegenüber den
> Kosten des Streites völlig unter. ;-) - oder besser wohl :-((

RSV soll es geben, ich weiss nur nicht wo. Die anderen Versicherungen
lohnen einfach nicht. Viel zu teuer im Verhaeltnis zu den Reparaturkosten.



>> Streitereien werden von fiscalias (Staatsanwaelten) der entsprechenden
>> Behoerden bearbeitet.
>>
>> Im zivilrechtlichen Bereich kosten Prozesse erstmal nichts, man kann sich
>> aber gegen gutes Geld (mehr oder weniger) gute Rechtsanwaelte kaufen.
>
> Chancengleichheit auf Paraguayanisch? Wie können die sich das leisten?

Eigentlich gar nicht, deswegen wird nur selten prozessiert, aber wenn, dann
richtig.

> Hier wollen'se demnächst sogar bei Anfragen beim FA die Hand aufhalten.

Ich habe es gelesen. Am niedlichsten fand ich die Begruendung:... weil das
Steuerrecht immer komplizierter wird. ROTFLMAO



>> Wie schon oben geschrieben, ueber Eure Vorstellungen von PY kann ich mich
>> momentan nur amuesieren. Ich laufe nicht in Bananenshorts und barfuss durch
>> die Gegend ;-))
>
> Okay, okay, ich habe verstanden. Ihr wohnt sehr weit weg von Neapel. ;-)

Das was Du meinst ist hier ganz offiziell und heisst colorados. Damit sind
keine Hariboprodukte gemeint.



>> Heute Abend gibt es (a pedido) pasta con salsa de tomate und morgen
>> knuspriges Schweinefleisch suess-sauer. Paar Steaks habe ich auch noch im
>> Freezer ;-))
>
> Seufz. Bei dem vorweihnachtlichen Streß mit unbedingt noch auszuliefernden
> Geräten schaffe ich es abends immer gerade 'mal zum Griechen. - Pasta, das
> wäre wieder 'mal 'was...

Weil es heute wieder so heiss ist schicke ich Euch gerne ein Rezept fuer
einen leichten "teuflischen Salat" ;-)

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