wenn meine Ehefrau mir Arbeit in meinem Einzelunternehmen abnimmt, muss
ich sie als Angestellte betrachten? Wäre doch wohl ziemlich komisch.
Aber wenn nicht, wie funktioniert dann die Zusammenveranlagung bei der
ESt mit diesen Einkünften? Wo kann ich so etwas denn nachlesen?
Harald
Zahlst Du ihr denn was? Dann sicher in mancherlei Hinsicht ja. Z.B. auch
BG-technisch!
Wenn nicht, kann sie familienversichert bleiben. Denn so, wie Du im Haushalt
hilfst und Dich da sicher aufreibst (Mülleimer runtertragen; Zeitung auf
Lesenswertes durchstöbern, bevor man sie entsorgt; aus dem Fenster schauen,
um rechtzeitig wilde Tiere zu erkennen), kann sie Dir auch betrieblich unter
die Arme greifen. Man könnte dann von einem einfachen Arbeits-Tausch reden.
Vorteil: In jedem der beiden Bereiche kann Deine (oder ihre) Manpower auf 2
Personen steigen, da Ihr ja steuerlich und sozialversicherungstechnisch als
Einheit auftretet oder auftreten könnt.
> komisch. Aber wenn nicht, wie funktioniert dann die
> Zusammenveranlagung bei der ESt mit diesen Einkünften? Wo kann ich so
> etwas denn nachlesen?
Ich würde ja eher das Haushaltsgeld erhöhen und mich selbst als einzigen
Einkommensbezieher ausweisen. Das ist absolut legal, wenn die Kirche im Dorf
bleibt. Aber wenn Euch eine separate KV, obwohl sie doch mitversichert wäre,
und RV für sie wichtig ist: Bitteschön. Wobei eine Witwe aber doch auch
Rente erhielte.
Die Zusammenveranlagung selbst ist unkompliziert: Angenommen, Dein zu
versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 und das Ihre 8.000, dann müßt ihr
Steuern auf die Hälfte von 38.000 doppelt zahlen (Splittingvorteil). Das ist
aber kein Unterschied zu 38.000 + 0 Euro zusammenveranlagt (meine
Empfehlung)! Der Vorteil ist nur gegenüber 1x Steuer auf 38.000.
--
Moin+Gruss Alexander
> Ich würde ja eher das Haushaltsgeld erhöhen und mich selbst als einzigen
> Einkommensbezieher ausweisen. Das ist absolut legal, wenn die Kirche im Dorf
> bleibt. Aber wenn Euch eine separate KV, obwohl sie doch mitversichert wäre,
> und RV für sie wichtig ist: Bitteschön. Wobei eine Witwe aber doch auch
> Rente erhielte.
Woher?
Lutz
--
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z.B. http://www.mdr.de/escher/archiv/2570251.html. Hab ja nicht behauptet,
dass sie zum Leben ausreichen muss (wie überhaupt die gesetzliche Rente).
Aber implizit habe ich vorausgesetzt, dass OP rv ist. Und überhaupt gilt
ceteris paribus.
--
Moin+Gruss Alexander
>>> Wobei eine Witwe aber doch auch Rente erhielte.
>>
>> Woher?
>
> z.B. http://www.mdr.de/escher/archiv/2570251.html. Hab ja nicht behauptet,
> dass sie zum Leben ausreichen muss (wie überhaupt die gesetzliche Rente).
> Aber implizit habe ich vorausgesetzt, dass OP rv ist.
Das halte ich bei vielen Einzelunternehmern für unwahrscheinlich, deshalb
die Frage.
Ja, aber wenn die Frau rv sein soll, kann (er es für) sie doch in
Eigenvorsorge tun. Wäre effizienter. Ehemann will ja selbst nicht. Als
Angestellte wird aber doch alles zum Zwang. Ein Benefit ergibt sich nicht.
--
Moin+Gruss Alexander
IMHO gibts doch einen Unterschied: Den AN-Pauschbetrag, den sie
nur von 8.000, aber nicht von 0 EUR abziehen kann...
Gruß Matthias.
Wie hoch ist der jetzt? 1000 Euro? Dann ergibt das bei ZV gerade mal 14% =
140 Euro Nachteil im Jahr. Die KV möchte aber 180 Euronen monatlich sehen.
--
Moin+Gruss Alexander
Ja, 920 EUR. Das ganze lohnt sich vermutlich auch nur, wenn die Ehefrau
selber eine Krankenversicherung braucht. Kostet dann bei 401 EUR Brutto-
gehalt insgesamt ca. 125 EUR pro Monat (RV/AV/KV/PV, AG+AN). Und spart
dem Einzelunternehmer ein bißchen Gewerbesteuer (und andere Dinge, die
vom Gewinn abhängen, wie z.B. IHK-Beitrag o.ä.).
Gruß Matthias.