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Rechnungstellung in die USA

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Georg Schupp

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Jul 25, 2008, 8:50:47 AM7/25/08
to
Mahlzeit,

ich habe eine Dienstleistung (Consulting, Programmierung)
hier in DE für ein Unternehmen aus den USA getätigt, und
muss denen dafür jetzt die Rechnung stellen. Das Ergebnis
der Arbeit wird auf einem amerikanischen Server für die
deutsche Version einer internationalen Website zu sehen
sein.

Mein StB meinte dass es in den Katalog nicht steuerbarer
Leistungen fällt und ich somit rein die Netto-Rechnung
nach Übersee stellen kann.

Muss ich aus eurer Erfahrung sonst noch was beachten?

Georg

Matthias Koehler

unread,
Jul 25, 2008, 9:08:45 AM7/25/08
to
[Georg:]

> Muss ich aus eurer Erfahrung sonst noch was beachten?

Du solltest einige Tage bevor Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den
betreffenden Monat elsterst, Deinem Veranlagungsplatz eine Kopie der
Rechnung schicken, damit die gleich sehen, dass das alles seine Richtigkeit
hat, sonst kommt womöglich sofort eine Umsatzsteuernachschau.

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Lutz Schulze

unread,
Jul 25, 2008, 9:13:31 AM7/25/08
to
Am Fri, 25 Jul 2008 15:08:45 +0200 schrieb Matthias Koehler:

> [Georg:]
>
>> Muss ich aus eurer Erfahrung sonst noch was beachten?
>
> Du solltest einige Tage bevor Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den
> betreffenden Monat elsterst, Deinem Veranlagungsplatz eine Kopie der
> Rechnung schicken, damit die gleich sehen, dass das alles seine Richtigkeit
> hat, sonst kommt womöglich sofort eine Umsatzsteuernachschau.

Ja, hatte ich nach ein paar Rechnungen in die Schweiz auch erlebt.

Lutz

--
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Ulrich Hoffmann

unread,
Jul 25, 2008, 10:08:33 AM7/25/08
to

"Matthias Koehler" schrieb:

>> Muss ich aus eurer Erfahrung sonst noch was beachten?
>
> Du solltest einige Tage bevor Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung
> für den betreffenden Monat elsterst, Deinem Veranlagungsplatz
> eine Kopie der Rechnung schicken, damit die gleich sehen, dass
> das alles seine Richtigkeit hat, sonst kommt womöglich sofort
> eine Umsatzsteuernachschau.

Wie merken die denn vom Auslandsumsatz? Es wird doch nur der
Inlandsumsatz gemeldet!?

UH

Georg Schupp

unread,
Jul 25, 2008, 10:08:34 AM7/25/08
to
Matthias Koehler schrieb:

> [Georg:]
>
>> Muss ich aus eurer Erfahrung sonst noch was beachten?
>
> Du solltest einige Tage bevor Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den
> betreffenden Monat elsterst, Deinem Veranlagungsplatz eine Kopie der
> Rechnung schicken, damit die gleich sehen, dass das alles seine Richtigkeit
> hat, sonst kommt womöglich sofort eine Umsatzsteuernachschau.

Das habe ich mal so weitergegeben, merci.

Martin Hentrich

unread,
Jul 25, 2008, 10:12:16 AM7/25/08
to
On Fri, 25 Jul 2008 16:08:33 +0200, "Ulrich Hoffmann"
<DO...@MAILME.invalid> wrote:

>Wie merken die denn vom Auslandsumsatz? Es wird doch nur der
>Inlandsumsatz gemeldet!?

Schon mal das Feld "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im
Inland)" (wohl Feld 45) gesehen?

Hoffentlich mach ich alles richtig, weil ich da auch meinen Umsatz
über google AdSense eintrage.

Martin

--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!

Message has been deleted

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 25, 2008, 5:17:24 PM7/25/08
to
Hallo Rüdiger,

Rüdiger Silberer schrieb:

> Meine Fresse, das wird ja immer ärger, eines Tages melden wir jeden
> Vorgang online ans Finanzamt.

Bist Du wohl still.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Lutz Schulze

unread,
Jul 26, 2008, 12:57:52 AM7/26/08
to
Am Fri, 25 Jul 2008 23:17:24 +0200 schrieb Martin Schoenbeck:

>> Meine Fresse, das wird ja immer ärger, eines Tages melden wir jeden
>> Vorgang online ans Finanzamt.
>
> Bist Du wohl still.

Die könnten dann gleich das Inkasso übernehmen, soll bei denen doch recht
effektiv funtionieren.

Hans- Peter Walther

unread,
Jul 26, 2008, 4:03:30 AM7/26/08
to
Am Sat, 26 Jul 2008 06:57:52 +0200 schrieb Lutz Schulze:

> Am Fri, 25 Jul 2008 23:17:24 +0200 schrieb Martin Schoenbeck:
>
>>> Meine Fresse, das wird ja immer ärger, eines Tages melden wir jeden
>>> Vorgang online ans Finanzamt.
>>
>> Bist Du wohl still.
>
> Die könnten dann gleich das Inkasso übernehmen, soll bei denen doch
> recht effektiv funtionieren.
>
> Lutz

Dann fielen im Nebeneffect die vielen Fragen nach Warenwirtschafts- und
Buchhaltungsprogrammen und Mahn- und Inkassoverfahren weg. Wird ja dann
alles zentral übers net gemacht. Die arme Softwarebranche. Das arme debs.
mfg
HPW

Georg Schupp

unread,
Jul 26, 2008, 2:27:44 PM7/26/08
to
Martin Hentrich schrieb:

> Hoffentlich mach ich alles richtig, weil ich da auch meinen Umsatz
> über google AdSense eintrage.

Verbucht mein StB als 13b-Fall ...

Georg

Lutz Schulze

unread,
Jul 27, 2008, 1:44:03 AM7/27/08
to

Hier auch.

Will Berghoff

unread,
Jul 27, 2008, 3:27:29 AM7/27/08
to
Martin Schoenbeck schrieb:

>> Meine Fresse, das wird ja immer ärger, eines Tages melden wir jeden
>> Vorgang online ans Finanzamt.
>
> Bist Du wohl still.

Erst wenn das Finanzamt für uns die Rechnungen schreibt, sind sie
zufrieden...

Matthias Koehler

unread,
Jul 27, 2008, 3:36:39 AM7/27/08
to
[Will:]

> Erst wenn das Finanzamt für uns die Rechnungen schreibt, sind sie
> zufrieden...

Diese Idee haben wir doch hier schon mal noch einen Schritt weitergedacht:
Der Fiskus als Factoring-Partner... :-)

Joachim Peter

unread,
Jul 28, 2008, 3:08:28 AM7/28/08
to
Lutz Schulze schrieb:

> Am Fri, 25 Jul 2008 15:08:45 +0200 schrieb Matthias Koehler:
>
>> [Georg:]
>>
>>> Muss ich aus eurer Erfahrung sonst noch was beachten?
>> Du solltest einige Tage bevor Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den
>> betreffenden Monat elsterst, Deinem Veranlagungsplatz eine Kopie der
>> Rechnung schicken, damit die gleich sehen, dass das alles seine Richtigkeit
>> hat, sonst kommt womöglich sofort eine Umsatzsteuernachschau.
>
> Ja, hatte ich nach ein paar Rechnungen in die Schweiz auch erlebt.

Muss am FA liegen. Wir haben das seit Jahren, da hat keine Sau danach
gequiekt.
Nur als der umgekehrte Fall (§13b-Meldungen) vor 2 Jahren 5-stellig
wurde, kam ein verwunderter Anruf des Ust.-Experten, was wir denn mit
Bauleistungen zu tun hätten. Meine sofortige Auskunft, dass wir
natürlich nichts bauen, sondern sonstige Dienstleistungen aus dem
Ausland beziehen, dass §13b anno dunnemals eigentlich genau dafür
geschaffen und erst 2004 auf inländische Bauleistungen erweitert wurde,
hat ihn aber sofort beruhigt.

Wobei ich allerdings auch den Eindruck gewonnen habe, dass sich auch
durch unaufgeforderte plausible Erklärungen ungewöhnlich scheinender
Dinge aufwendige Rückfragen oder Prüfungen oft vermeiden lassen.

Joachim

Lutz Schulze

unread,
Jul 28, 2008, 3:19:30 AM7/28/08
to
Am Mon, 28 Jul 2008 09:08:28 +0200 schrieb Joachim Peter:

>>> Du solltest einige Tage bevor Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den
>>> betreffenden Monat elsterst, Deinem Veranlagungsplatz eine Kopie der
>>> Rechnung schicken, damit die gleich sehen, dass das alles seine Richtigkeit
>>> hat, sonst kommt womöglich sofort eine Umsatzsteuernachschau.
>>
>> Ja, hatte ich nach ein paar Rechnungen in die Schweiz auch erlebt.
>
> Muss am FA liegen. Wir haben das seit Jahren, da hat keine Sau danach
> gequiekt.

Mit Sicherheit.

Hier wurden die Mitarbeiter ebenso wie z.B. die vom Arbeitsamt aus denen
rekrutiert, die bei anderen Organisationen 1990 freigesetzt wurden.

Die haben noch nie jemandem getraut, schon weil sie das eigene Vorgehen
kannten ;-)

Martin Hentrich

unread,
Jul 28, 2008, 6:02:08 AM7/28/08
to
On Sun, 27 Jul 2008 07:44:03 +0200, Lutz Schulze
<lsch...@netzwerkseite.de> wrote:

>>> Hoffentlich mach ich alles richtig, weil ich da auch meinen Umsatz
>>> über google AdSense eintrage.
>>
>> Verbucht mein StB als 13b-Fall ...
>
>Hier auch.

Und wie rechnet man das dann, wenn man pro Jahr z.B. 1000 Euro
google-Adsense Erstattung auf sein Konto erhält? MwSt. wird ja nicht
von google einbezogen - oder hab ich da mich flasch angemeldet? 190
Euro USt drauf (Gewinn 810) oder 159,66 Euro USt. drin (Gewinn
840,34)?

Was soll also ins feld 52 beim ElsterFormulat der UStVA rein? Wenn ich
da eine Zahl reinschreibe, ändert sich allerdings nichts, man muß die
Steuer für das Feld 53 demzufolge selbst ausrechnen - siehe oben...

Lutz Schulze

unread,
Jul 28, 2008, 10:32:28 AM7/28/08
to
Am Mon, 28 Jul 2008 12:02:08 +0200 schrieb Martin Hentrich:

> Und wie rechnet man das dann, wenn man pro Jahr z.B. 1000 Euro
> google-Adsense Erstattung auf sein Konto erhält? MwSt. wird ja nicht
> von google einbezogen - oder hab ich da mich flasch angemeldet? 190
> Euro USt drauf (Gewinn 810) oder 159,66 Euro USt. drin (Gewinn
> 840,34)?

Die 1000 Euro sind netto, wenn ich mich richtig erinnere. Habe aber nur noch
selten AdSense Erstattungen, müsste ich raussuchen.



> Was soll also ins feld 52 beim ElsterFormulat der UStVA rein? Wenn ich
> da eine Zahl reinschreibe, ändert sich allerdings nichts, man muß die
> Steuer für das Feld 53 demzufolge selbst ausrechnen - siehe oben...

Feld 52 ist hier z.B. für die AdWord-Rechnungen, also was an Leistungen
empfangen wird. Feld 53 wird da mit Hand ausgerechnet und taucht in Feld 67
identisch wieder auf.

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