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MwSt ausweisen trotz Ust-Befreiung

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Ingo Busch

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May 16, 2003, 6:32:58 AM5/16/03
to
Hallo zusammen,

habe seit ca. 2 Wochen ein Gewerbe angemeldet. Ich bin noch immer von der
Ust befreit, beabsichtige jedoch mir eine Ust-Nr. zuweisen zu lassen, warte
jedoch schon die ganze Zeit auf eine Antwort vom Finanzamt.

Nun ist es so, daß ich bereits Kunden habe die aber auf eine Ausweisung der
MwSt in der Rechnung bestehen.

Darf ich ich bereits ausweisen, obwohl ich noch befreit bin? Geht das
irgendwie?

Vielen Dank

Gruß, Ingo


Steffen Rüter

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May 16, 2003, 6:55:55 AM5/16/03
to
"Ingo Busch" schrieb zum Thema "MwSt ausweisen trotz Ust-Befreiung" in
de.etc.beruf.selbstaendig:

> habe seit ca. 2 Wochen ein Gewerbe angemeldet. Ich bin noch immer
> von der Ust befreit

Kleinunternehmerregelung, OK

> beabsichtige jedoch mir eine Ust-Nr. zuweisen
> zu lassen, warte jedoch schon die ganze Zeit auf eine Antwort vom
> Finanzamt.

Meinst Du Umsatzsteuer-ID? Wenn Du nach Kleinunternehmerregelung auf
Deine Rechte und Pflichten bezüglich Umsatzsteuer verzichtest, bekommst
Du auch keine Umsatzsteuer-ID für den EU-Gebrauch.

> Nun ist es so, daß ich bereits Kunden habe die aber auf eine
> Ausweisung der MwSt in der Rechnung bestehen.

a) Du kannst in die Rechnung schreiben "Betrag enthält gemäß § abc keine
Mehrwertsteuer", was Deine Lieferungen und Rechnungen auf einen Schlag
für den (gewerblichen) Kunden um 16% teurer macht, weil sie keine
Vorsteuer ziehen können
b) oder Du verzichtest auf die Befreiung von der MwSt-Pflicht und weist
entsprechend MwSt aus, was Deine Erträge auf einen Schlag um knapp 15%
reduziert (weil Du die eingenommene Steuer ja abführen musst)

> Darf ich ich bereits ausweisen, obwohl ich noch befreit bin? Geht das
> irgendwie?

Such Dir oben was aus. Normalerweise bist Du aber für einen gewissen
Zeitraum an Deine Entscheidung gebunden, insofern wenn Du gerade
angemeldet hast und zur Befreiung optiert hast, kannst Du Dich IIRC zum
nächsten Jahr umentscheiden.

Es ist ein Teufelskreis. Wenn Du MIT USt arbeitest, kannst Du alle
Investitionen etc. real billiger für Dich machen, Deine Erträge
reduzieren sich aber auch. Wenn Du OHNE Ust arbeitest, zahlst Du mehr
für Deine Anschaffungen, bekommst aber auch immer den gesamten
Rechnungsbetrag.
Wenn Du vorwiegend Privatkunden hast, macht Befreiung von der USt Sinn -
für die Kunden wird Deine Leistung dann real billiger.
Umgekehrt freuen sich die Geschäftskunden über Rechnungen mit
Steuerausweis.

Beispielrechnung:

Du verkaufst Ware/Dienstleistung für 100 Euro + MwSt.
-> Privatkunde ärgert sich, weil 116 Euro bezahlt
-> Geschäftskunde zahlt 116 Euro, kann die 16 Euro MwSt wieder
zurückholen, also realer Preis 100 Euro

Du verkaufst Ware/Dienstleistung für 100 ohne MwSt.
-> Privatkunde freut sich, zahlt 100 Euro
-> Geschäftskunde zahlt 100 Euro, kann die MwSt nicht wieder
zurückholen, weil keine enthalten

Viele gewerbliche Kunden rechnen aber fest mit Preisen, die USt
enthalten, deswegen werden sie vielleicht Deinen Preis ohne MwSt mit den
Preisen des Wettbewerbers mit MwSt vergleichen.
Wenn sie nicht genau hingucken und Du 100 Euro (ohne) und der andere 116
Euro (mit) verlangt, kann der Sachbearbeiter in die Falle laufen und
denken 100 Euro / 1.16 = 86.21 Euro vs 110 / 1.16 = 94.83 Euro, also Du
billiger -> Auftrag mit vorprogrammiertem Ärger, denn Du kostest dann ja
real 100 Euro...

HTH

Steffen
--
Amerika, das ist die Entwicklung von der Barbarei zur Dekadenz
ohne den Umweg über die Kultur.
Georges Clemenceau, franz. Politiker (1841-1929)

Martin Hentrich

unread,
May 16, 2003, 6:59:09 AM5/16/03
to
Ingo Busch bemerkte am Fri, 16 May 2003 12:32:58 +0200:

>habe seit ca. 2 Wochen ein Gewerbe angemeldet. Ich bin noch immer von der
>Ust befreit, beabsichtige jedoch mir eine Ust-Nr. zuweisen zu lassen, warte
>jedoch schon die ganze Zeit auf eine Antwort vom Finanzamt.

Hast du dort schon mal angerufen? Laß die die Formulare für die
Umsatzsteuervoranmeldungen schicken, die mußt du monatlich ausfüllen und
den ausgerechneten Betrag an das Finanzamt überweisen.

>Nun ist es so, daß ich bereits Kunden habe die aber auf eine Ausweisung der
>MwSt in der Rechnung bestehen.

Dann beachte, daß du denen eine Rechnung über einen vereinbarten Betrag
*zuzüglich* 16% MwSt ausstellst. Es wäre sehr dämlich, denen eine
Rechnung über den vereinbarten Betrag *incl.* MwSt. auszustellen.

Für ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist es nämlich völlig egal,
ob es eine Rechnung XY ohne ausgewiesene MwSt. erhält oder eine Rechnung
über XY zuzügl. 16% MwSt. (diese MwSt. kann sie nämlich als Vorsteuer
berücksichtigen und damit die eigene Umsatzsteuer senken).

Die wenigsten Möchtegernunternehmer und Möchtegernbuchhalten verstehen
das aber.

>Darf ich ich bereits ausweisen, obwohl ich noch befreit bin? Geht das
>irgendwie?

Ja, wenn du den Betrag dann auch an das Finanzamt abführst. Termin für
Umsatzsteuer des Monats Mai ist der 10. Juni. Besorg dir die
Formblätter, allerdings gibts die auch irgendwo im Netz.

Achso: An die freiwillige Option zur Umsatzsteuerpflicht bist du 5 Jahre
gebunden.

Martin

Erhard Jahn

unread,
May 16, 2003, 7:24:03 AM5/16/03
to
Steffen Rüter wrote:

> Viele gewerbliche Kunden rechnen aber fest mit Preisen, die USt
> enthalten, deswegen werden sie vielleicht Deinen Preis ohne MwSt mit den
> Preisen des Wettbewerbers mit MwSt vergleichen.

Das würde ich jetzt aber als absolut unüblich bezeichnen. Im
gewerblichen Bereich wird eigentlich IMMER mit Nettopreisen gearbeitet.
Davon abgesehen ist es nach neuer Gesetzeslage AFAIK sowieso
verpflichtend, anzugeben, ob und wieviel USt ein Betrag enthält. Es
sollte sich also kein Problem stellen: Hat er in seinem Vertrag "EUR x
zzgl. USt" stehen, kann er auf jeden Fall EUR x in Rechnung stellen,
ohne daß seinem Kunden ein Schaden dadurch entsteht, daß keine USt
ausgewiesen ist - die käme nämlich dann obendrauf. Hat er im Vertrag
stehen "EUR y incl. USt", kann er mit Kleinunternehmerregelung nur y /
1,16 berechnen oder den ganzen Betrag y berechnen und die vereinnahmte
Vorsteuer an's FA abführen.
Auf keinen Fall sollte es für den Auftraggeber ein Problem geben, im
Gegenteil, zahlt er keine USt an dich, spart er noch den Zins bis zur
nächsten USt-VA.

Grüße,

Erhard

Andreas Pothe

unread,
May 16, 2003, 7:26:13 AM5/16/03
to
Steffen Rüter ritzte:

> a) Du kannst in die Rechnung schreiben "Betrag enthält gemäß § abc keine
> Mehrwertsteuer", was Deine Lieferungen und Rechnungen auf einen Schlag
> für den (gewerblichen) Kunden um 16% teurer macht, weil sie keine
> Vorsteuer ziehen können

Unsinn. Ob er nun 100 Euro netto oder 116 Euro brutto bezahlt, kommt für den
USt-pflichtigen Kunden unterm Strich auf das Selbe hinaus (besondere Waren
mit beschränktem Abzug und Zinsverlust mal außen vor gelassen).

> Viele gewerbliche Kunden rechnen aber fest mit Preisen, die USt
> enthalten, deswegen werden sie vielleicht Deinen Preis ohne MwSt mit den
> Preisen des Wettbewerbers mit MwSt vergleichen.

Ich kenne keinen einzigen, der so rechnet. Im Gewerblichen Bereich wird fast
immer netto gerechnet.

Gruß
Andreas

--
Software für Ihr Hobby, z. B. Briefmarkenverwaltung
http://www.pothe.de * http://www.ap-briefmarke.de

Peter Wolber

unread,
May 16, 2003, 8:14:26 AM5/16/03
to
On Fri, 16 May 2003 12:59:09 +0200, Martin Hentrich wrote:

[Viel Richtiges]

Termin für
> Umsatzsteuer des Monats Mai ist der 10. Juni. Besorg dir die
> Formblätter, allerdings gibts die auch irgendwo im Netz.

Zur Ergänzung:

Es gibt die Möglichkeit Dauerfristverlängerung zu beantragen, d.h. die
Frist für die Abgabe verlängert sich um jeweils einen Monat. In dem von
Martin oben angeführten Beispiel würde sich die Frist automatisch auf
den 10. Juli verlängern.

Gruss

Peter

--
Verallgemeinerung - ein Plateau wo sich ein mueder Geist ausruhen kann

Christina Kunze

unread,
May 16, 2003, 10:13:43 AM5/16/03
to
"Andreas Pothe" <a.p...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ba2otm...@news.pothe.de...

> Steffen Rüter ritzte:
>
> > a) Du kannst in die Rechnung schreiben "Betrag enthält gemäß § abc keine
> > Mehrwertsteuer", was Deine Lieferungen und Rechnungen auf einen Schlag
> > für den (gewerblichen) Kunden um 16% teurer macht, weil sie keine
> > Vorsteuer ziehen können
>
> Unsinn. Ob er nun 100 Euro netto oder 116 Euro brutto bezahlt, kommt für
> den
> USt-pflichtigen Kunden unterm Strich auf das Selbe hinaus (besondere Waren
> mit beschränktem Abzug und Zinsverlust mal außen vor gelassen).

Na eben. Wenn auf der Rechnung am Ende 116 Fragezeichen stehen, dann zahlt
er nur 100, wenn USt. drin ist, und 16% mehr, wenn der Rechnungssteller
befreit ist.
Ich nehm mal an, das wollte Steffen ungefähr sagen.

Einfach anzunehmen, daß die Auftraggeber eine um 16% höhere dick gedruckte
Zahl am Ende akzeptieren, fände ich ziemlich mutig.
Ich (Übersetzerin) begegne andauernd Kunden (auch Firmen!), die einen Preis
nennen und den stillschweigend als inkl. MwSt. verstehen, so daß ich mir
angewöhnt habe, immer dazuzusagen, daß die 7 resp. 16% noch dazukommen.

chr


Caroline Miller

unread,
May 18, 2003, 11:27:11 AM5/18/03
to

"Steffen Rüter" <schwar...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:ba2g3o$ad1$06$1...@news.t-online.com...

> Es ist ein Teufelskreis. Wenn Du MIT USt arbeitest, kannst Du alle
> Investitionen etc. real billiger für Dich machen, Deine Erträge
> reduzieren sich aber auch. Wenn Du OHNE Ust arbeitest, zahlst Du mehr
> für Deine Anschaffungen, bekommst aber auch immer den gesamten
> Rechnungsbetrag.

Wie ist es denn mit dem Verwaltungsaufwand? Was ändert sich für
mich, wenn ich MIT USt arbeite?

Muß ich dann jeweils diese Umsatzsteuervoranmeldung monatlich
erstellen - oder gibt es noch andere Punkte, die zu beachten
sind (im Vergleich zur Befreiung)?

Mein Auftraggeber besteht ebenfalls auf die ausgewiesene MwSt,
daher werde ich die Ust-Befreiung auch nicht nutzen können.


Grüsse
Carolin


--
Caroline M.
my email address is valid!

Matthias Koehler

unread,
May 18, 2003, 12:42:44 PM5/18/03
to
[Caroline:]


> Wie ist es denn mit dem Verwaltungsaufwand? Was ändert sich für
> mich, wenn ich MIT USt arbeite?

Du solltest Dir eine vernünftige Buchhaltungssoftware zulegen, zum Beispiel
den Lexware buchhalter - das "b" wird wirklich kleingeschrieben. Dann hackst
Du alles ein und bekommst u.a. automatisch Deine Voranmeldung.



> Muß ich dann jeweils diese Umsatzsteuervoranmeldung monatlich
> erstellen - oder gibt es noch andere Punkte, die zu beachten
> sind (im Vergleich zur Befreiung)?

Du solltest einfach immer nur im Hinterkopf behalten, dass die Umsatzsteuer
fremdes Geld ist, welches Du treuhänderisch für Hans einsammelst. Du darfst
es also nicht ausgeben, sondern musst das pünktlich überweisen.



> Mein Auftraggeber besteht ebenfalls auf die ausgewiesene MwSt,
> daher werde ich die Ust-Befreiung auch nicht nutzen können.

Das ist aber - wie Dir schon geschrieben wurde - völliger Blödsinn. Einem
Unternehmer kann es vollkommen egal sein, ob er eine Rechnung über 100 EUR
oder eine Rechnung über 100 EUR plus Umsatzsteuer = 116 EUR erhält. Für ihn
bleibt es immer dasselbe.

Fazit, ich schrieb es schon oft: Nur wenn Du Dienstleistungen für
Privatleute erbringst, kann es sinnvoll sein, möglichst lange ohne
Umsatzsteuer zu arbeiten. Sobald Du Firmenkunden hast, ist es egal und
sobald mehr Handel dazukommt und/oder teure Geräte angeschafft werden
müssen, bist Du mit der Teilnahme an der Umsatzsteuer besser bedient.

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Susanne Dieter

unread,
May 19, 2003, 5:57:22 AM5/19/03
to
Matthias Koehler wrote:
> [Caroline:]

>>Mein Auftraggeber besteht ebenfalls auf die ausgewiesene MwSt,
>>daher werde ich die Ust-Befreiung auch nicht nutzen können.
> Das ist aber - wie Dir schon geschrieben wurde - völliger Blödsinn. Einem
> Unternehmer kann es vollkommen egal sein, ob er eine Rechnung über 100 EUR
> oder eine Rechnung über 100 EUR plus Umsatzsteuer = 116 EUR erhält. Für ihn
> bleibt es immer dasselbe.

Es gibt noch zwei Möglichkeiten:

- Der Auftraggeber ging von 100 EUR brutto inkl. USt. aus.
- Er gehört zu den vielen, die nicht verstehen, dass es ordentliche
Rechnungen ohne USt. gibt.

Gruß

Susanne

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