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Gemischte Taetigkeiten

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Claudia Arnold

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Apr 25, 2000, 3:00:00 AM4/25/00
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Hallo,

auf der Homepage von Edgar habe ich mir den Text (von Tobias) zum Thema
Freiberufliche Taetigkeit zu Gemuete gefuehrt.

Eine Frage habe ich noch: Wenn ich gemischte Taetigkeiten durchfuehre (also
hin und wieder mal fuer einen Kunden neben der Planung einige besondere
Komponenten auch einkaufe und sie ihm wieder verkaufe - gerade droht so ein
Auftrag), kann ich das ja schoen sauber von der reinen beratenden Taetigkeit
abtrennen.

Muss ich fuer das Durchhandeln der Ware - es kaeme eher selten vor - dann
getrennt ein Gewerbe anmelden? Oder, um bei euren Beispielen zu bleiben,
muss der Augenarzt fuer seinen Handel mit Kontaktlinsen ein Gewerbe mit
HRG-Eintrag etc. haben? Kommt das auf den Umfang der einzelnen Taetigkeiten
an?

Gruss,
Claudia

Hans-Georg Michna

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Apr 25, 2000, 3:00:00 AM4/25/00
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"Claudia Arnold" <Claudia.Arn...@t-online.de> wrote:

Claudia,

ich glaube, da ging gerade ein Urteil durch diese Newsgroup, in
dem befunden wurde, dass ein gewerblicher Anteil von 2,6% dem
Freiberufler-Status noch nicht schadet. Ich habe leider
vergessen, ob sich die 2,6% auf den Umsatz oder den Gewinn
beziehen, aber ich befürchte, auf den Umsatz.

Ansonsten müsstest du ein getrenntes Gewerbe mit getrennter
Buchführung haben, und selbst dann gibt es noch die Gefahr, dass
die beiden Tätigkeiten als inhaltlich zusammenhängend beurteilt
werden. Und selbstverständlich gibt es immer die Gefahr, dass
die Einstellung des Finanzamts oder die Rechtsprechung sich
ändert. Sicher bist du hierzulande nie. Es gibt in Steuersachen
letztendlich keine Rechtssicherheit.

Hans-Georg
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