Ich fürchte schreckliches und wollte euch mal nach eurer Meinung
fragen.
Und zwar habe ich gerade zwei juristische Hausarbeiten mit Latex
erstellt. Soweit so gut. Als eine Formalie, wurde Zeilenabstand "1,5"
verlangt.
Ich habe zunächst einmal die Einstellungen der Jura Klasse ungefragt
übernommen. ´Kurz vor abgabe dann sicherheitshalber nochmal ein Check.
In der Klasse ist \linespread{1.3} angegeben.
Dann habe ich die Doku zur Jura-Klasse herausgekramt, dort stand
folgendes:
"Nun folgt der anderthalbfache Zeilenabstand (\linespread{1.3} ist
sogar etwas mehr als Zeilenabstand 1,5). ..."
Ich denke der Autor der Jura-Klasse vergleicht in seiner Aussage mit
dem Word-Zeilenabstand 1,5, von dem die Korrektoren normalerweise
ausgehen.
Nun - nach Abgabe (!!) - habe ich zufällig die Arbeit eines Freundes
neben meine gelegt und siehe da: sein Zeilenabstand (erstellt mir
Word), war minimal größer, zwar kaum erkennbar, aber wenn man zwei
Arbeiten nebeneinander liegen sieht....
Zwar bin ich überzeugt davon, dass meine Arbeit inhaltlich top ist,
aber vermutlich werden sie mich jetzt wegen den Formalien durchrasseln
lassen. Welch Desaster dies für mich ist, könnt ihr euch nicht
vorstellen. Wohl meine eigene Schuld, aber dennoch. Ich weiss das
Forum ist zwar nicht dafür da, Frust abzuladen, aber vielleicht kann
ich somit eine Warnung an andere Juristen absenden!
Liebe Grüße,
Florian
Hallo Florian,
der Zeilenabstand muss immer innerhalb des vorliegenden Dokuments
korrekt sein. Wenn "Word" nicht zwingend vorgeschrieben wurde, dann
muss also IMHO auch eine Arbeit bewertet werden, die mit einem anderen
Programm geschrieben wurde (ich bin aber kein Jurist). Im Zweifel kannst
Du doch unter notarieller Aufsicht (damit der Inhalt gleich bleibt)
den \linespread leicht anpassen und die ganze Arbeit noch einmal
ausdrucken :-)
viel Erfolg,
Stefan
.
Florian Leber wrote:
[unterschiedliche Abstaende LaTeX - Word]
> Zwar bin ich überzeugt davon, dass meine Arbeit inhaltlich top ist,
> aber vermutlich werden sie mich jetzt wegen den Formalien durchrasseln
> lassen. Welch Desaster dies für mich ist, könnt ihr euch nicht
> vorstellen. Wohl meine eigene Schuld, aber dennoch. Ich weiss das
> Forum ist zwar nicht dafür da, Frust abzuladen, aber vielleicht kann
> ich somit eine Warnung an andere Juristen absenden!
1. Wird das dem Korrektor ohnehin kaum auffallen.
2. Wenn doch: verweise auf die 'jura' Doku
3. Wer sagt, dass Word der alleinige Masstab fuer
den Zeilenabstand ist?
Mach Dir keine Sorgen, niemand kann / wird die Arbeit wegen solcher
Lappalien nicht anerkennen, schon gar nicht, wenn sie, wie Du meinst,
inhaltlich top ist.
(Es gab uebrigens neulich schon mal einen Thread zu diesem Thema, zu
finden bei google)
Munter bleiben!
Axel
> Hallo erstmal!
> Ich habe zunächst einmal die Einstellungen der Jura Klasse ungefragt
> übernommen. ?Kurz vor abgabe dann sicherheitshalber nochmal ein Check.
> In der Klasse ist \linespread{1.3} angegeben.
Meines Wissens ist der Ansatz 1.5-zeilig über \linespread der komplett
falsche. Dafür gibt es das Paket \setspace. Siehe auch FAQ und l2tabu.
Matthias
[...]
> Nun - nach Abgabe (!!) - habe ich zufällig die Arbeit eines Freundes
> neben meine gelegt und siehe da: sein Zeilenabstand (erstellt mir
> Word), war minimal größer, zwar kaum erkennbar, aber wenn man zwei
> Arbeiten nebeneinander liegen sieht....
Steht auch irgendwo, dass Words 1,5-Zeilenabstand gemeint ist? War
auch die Schrift vorgeschrieben? Habt ihr in beiden Dokumenten die
gleiche Schrift und Schriftgröße verwendet?
> Zwar bin ich überzeugt davon, dass meine Arbeit inhaltlich top ist,
> aber vermutlich werden sie mich jetzt wegen den Formalien durchrasseln
> lassen.
Schreibst Du das jetzt eher unter Schock oder bist Du nach
reiflicher Überlegung ernsthaft dieser Meinung? Wo sind denn diese
Formalien festgelegt? In der offiziellen Prüfungsordnung des
Prüfungsamts oder in institutseigenen Vorgaben?
> Welch Desaster dies für mich ist, könnt ihr euch nicht
> vorstellen. Wohl meine eigene Schuld, aber dennoch. Ich weiss das
> Forum ist zwar nicht dafür da, Frust abzuladen, aber vielleicht kann
> ich somit eine Warnung an andere Juristen absenden!
Ok, Du hast es mit Juristen zu tun. Aber wäre das überhaupt hieb-
und stichfest Dich wegen *minimaler* Abweichungen durchfallen zu
lassen? Ehrlich gesagt, will ich das nicht so recht glauben. Ich
hatte damals für meine Diplomarbeit auch sehr enge
Layout-Vorschriften einschließlich eines null gesprächsbereiten
Erstprüfers. Ich hatte auch nicht den Word-1,5-Zeilenabstand. Ich
glaube zwar auch, dass mich das 0,1 oder 0,2 von der Note gekostet
hat, aber 'ne 1 war trotzdem noch davor. Ich habe schon die
schrecklichsten DAs gesehen, die sich überhaupt nicht an die
Vorgaben gehalten haben und trotzdem wäre keiner der Profs auf die
Idee, jemanden deshalb durchfallen zu lassen.
Wie wär's, wenn Du morgen erst mal zu Deinem Prüfer gehst und ihm
von Deinem Schock erzählst, und dass Du explizit auf
1,5-Zeilenabstand geachtet hast? Und wie sieht es überhaupt aus,
wenn Du wirklich mal ausmisst (ausmesst?) und berechnest in welchem
Dokument der Zeilenabstand wie groß ganz genau ist?
Nur nicht verzagen!
Grüße
--
Christoph Bier, Dipl.Oecotroph.
»Unix is very user friendly, it's just picky about who its friends are.«
--Autor unbekannt
> [unterschiedliche Abstaende LaTeX - Word]
> 3. Wer sagt, dass Word der alleinige Masstab fuer
> den Zeilenabstand ist?
Gefordert wird meist die Abgabe der Arbeit "in Maschinenschrift". Ich
denke zwar auch nicht, daß es dem Korrektor auffallen wird, über
Zeilenabstände würde ich mich angesichts der im Prüfungswesen
weitverbreiteten Willkür aber nur sehr ungern herumärgern wollen.
Entweder man entwickelt einen Patch, um jura.cls an "echte" 1,5 Zeilen
à la Word anzupassen (wohl nicht so ganz einfach, da der Zeilenabstand
und der Satzspiegel zusammehängen reicht die Änderung von
baselinestretch allein nicht, wurde gerade diskutiert). Oder man
verwendet statt jura.cls gleich die Standardklassen / KOMA-Script /
memoir.cls und paßt die Seitenränder mit geometry und den
Zeilenabstand mit setspace an (vgl. die FAQ und l2tabu); alphanum,
alnumsec und juramisc kann man auch unabhängig von jura.cls verwenden.
Jürgen.
> Axel Sodtalbers <ne...@sodtalbers.de> writes:
>
>>[unterschiedliche Abstaende LaTeX - Word]
>
>>3. Wer sagt, dass Word der alleinige Masstab fuer
>>den Zeilenabstand ist?
>
>
> Gefordert wird meist die Abgabe der Arbeit "in Maschinenschrift". Ich
> denke zwar auch nicht, daß es dem Korrektor auffallen wird, über
> Zeilenabstände würde ich mich angesichts der im Prüfungswesen
> weitverbreiteten Willkür aber nur sehr ungern herumärgern wollen.
Das stimmt.
>
> Entweder man entwickelt einen Patch, um jura.cls an "echte" 1,5 Zeilen
> à la Word anzupassen (wohl nicht so ganz einfach, da der Zeilenabstand
> und der Satzspiegel zusammehängen reicht die Änderung von
> baselinestretch allein nicht, wurde gerade diskutiert). Oder man
> verwendet statt jura.cls gleich die Standardklassen / KOMA-Script /
> memoir.cls und paßt die Seitenränder mit geometry und den
> Zeilenabstand mit setspace an (vgl. die FAQ und l2tabu); alphanum,
Wobei mir nicht ganz klar ist, worin eigentlich der Vorteil des Pakets
'setspace' liegt. Denn wenn ich es richtig sehe, macht es doch im
wesentlichen auch nichts anderes, als in Abhaengigkeit der Schriftgroess
(10pt, 11pt, 12pt) \baselinestretch zu veraendern.
> alnumsec und juramisc kann man auch unabhängig von jura.cls verwenden.
juramisc enthaelt allerdings keine Klasse fuer Hausarbeiten.
Munter bleiben!
Axel
> Wobei mir nicht ganz klar ist, worin eigentlich der Vorteil des Pakets
> 'setspace' liegt. Denn wenn ich es richtig sehe, macht es doch im
> wesentlichen auch nichts anderes, als in Abhaengigkeit der Schriftgroess
> (10pt, 11pt, 12pt) \baselinestretch zu veraendern.
Probier mal folgendes Beispiel einmal ohne `setspace' und einmal mit.
\documentclass{article}
\newcommand{\text}{Das ist ein Blindtext.\ }
\newcommand{\Text}{\text\text\text\text\text}
% \usepackage{setspace}
% \setstretch{2}
\linespread{2}
\begin{document}
\Text\Text\footnote{\Text\Text}
\end{document}
Fußnoten sind nur /ein/ Beispiel.
--
Ralf
In "l2tabu" (Abschnitt 1.4) wird die Empfehlung gegeben, dass
man fuer den anderthalb- oder zweizeiligen Durchschuss 'setspace'
und fuer kleinere Anpassungen (wie z.B. das 1.05-fache) \linespread{}
verwenden sollte.
Stefan
.
> Hallo erstmal!
>
> Ich fürchte schreckliches und wollte euch mal nach eurer Meinung
> fragen.
>
> Und zwar habe ich gerade zwei juristische Hausarbeiten mit Latex
> erstellt. Soweit so gut. Als eine Formalie, wurde Zeilenabstand "1,5"
> verlangt.
>
> Ich habe zunächst einmal die Einstellungen der Jura Klasse ungefragt
> übernommen. ?Kurz vor abgabe dann sicherheitshalber nochmal ein Check.
> In der Klasse ist \linespread{1.3} angegeben.
>
> Dann habe ich die Doku zur Jura-Klasse herausgekramt, dort stand
> folgendes:
> "Nun folgt der anderthalbfache Zeilenabstand (\linespread{1.3} ist
> sogar etwas mehr als Zeilenabstand 1,5). ..."
>
> Ich denke der Autor der Jura-Klasse vergleicht in seiner Aussage mit
> dem Word-Zeilenabstand 1,5, von dem die Korrektoren normalerweise
> ausgehen.
>
> Nun - nach Abgabe (!!) - habe ich zufällig die Arbeit eines Freundes
> neben meine gelegt und siehe da: sein Zeilenabstand (erstellt mir
> Word), war minimal größer, zwar kaum erkennbar, aber wenn man zwei
> Arbeiten nebeneinander liegen sieht....
>
> Zwar bin ich überzeugt davon, dass meine Arbeit inhaltlich top ist,
> aber vermutlich werden sie mich jetzt wegen den Formalien durchrasseln
> lassen. Welch Desaster dies für mich ist, könnt ihr euch nicht
> vorstellen. Wohl meine eigene Schuld, aber dennoch. Ich weiss das
> Forum ist zwar nicht dafür da, Frust abzuladen, aber vielleicht kann
> ich somit eine Warnung an andere Juristen absenden!
>
> Liebe Grüße,
> Florian
Keine Panik. Meiner Erfahrung nach haben die Vorgaben einen Zweck:
Es muss Platz für Korrekturvermerke sein und die Arbeit soll lesbar gesetzt
sein. Die Vorgaben stellen außerdem sicher, dass man vergleichbare Längen
abschätzen kann.
Deine Arbeit wird besser aussehen als eine mit word gesetzte. Das freut das
Auge des Korrektors. Durchfallen lassen werden sie dich sicher nicht.
Korrektoren sind höchstens dann arschig, wenn sie dich als arroganten
schnösel kennen gelernt haben. Und das bist du sicher nicht, oder?
Das leuchtet ein!
Schoene Gruesse
Axel
Naja, es heißt, dass bei 12pt Schrift eben 18pt (150%) Abstand
eingestellt werden soll.
> Nun - nach Abgabe (!!) - habe ich zufällig die Arbeit eines Freundes
> neben meine gelegt und siehe da: sein Zeilenabstand (erstellt mir
> Word), war minimal größer, zwar kaum erkennbar, aber wenn man zwei
> Arbeiten nebeneinander liegen sieht....
Tja, das ist nem Kumpel "passiert". Er hatte eine strenge
Seitenbegrenzung, meinte aber, nicht damit auskommen zu können und hat
bei vorgebenenen Randeinstellungen und TimesNewRoman 12pt ganz schlau
den Zeilenabstand (in Word) auf 1,4 (16,8pt) verringert. DAS war aber
leider denn doch aufgefallen, die Arbeit wurde wegen Überschreitens
der Seitenbegrenzung als "nicht bestanden" bewertet.
> Zwar bin ich überzeugt davon, dass meine Arbeit inhaltlich top ist,
> aber vermutlich werden sie mich jetzt wegen den Formalien durchrasseln
> lassen. Welch Desaster dies für mich ist, könnt ihr euch nicht
> vorstellen. Wohl meine eigene Schuld, aber dennoch. Ich weiss das
> Forum ist zwar nicht dafür da, Frust abzuladen, aber vielleicht kann
> ich somit eine Warnung an andere Juristen absenden!
Wenn es Anfängerhausarbeiten sind, wohl kaum.
Am besten, Du faxt das Sekretariat an und schilderst das Problem
(anderes System als MS Word verwendet, später erst beiläufig
festgestellt, dass Zeilenabstand anders ausfällt). Bitte darum, dass
Dir die Antwort gefaxt wird. Dann erhälst Du so oder so ein
schriftliches Feedback, das Dir Gewissheit und Absicherung verschafft.
Ansonsten bin ich auch immer mehr der Meinung, dass sich Latex
beruflich nicht lohnt. Ein Freund von mir ist jetzt soweit, dass er
niemanden mehr überredet auf Latex umzusteigen, weil auch die Journals
(Medizin und Psychologie), bei denen er und seine Kollegen die
Arbeiten zur Veröffentlichung einreichen möchten, *explizit* *nur*
Word Dateien (auch keine rtf oder so, sondern tatsächlich Word *.doc
Files) akzeptieren.
Ähnliches hat er auch von Verlagen berichtet. Einer DER Verlage
für Psychologie, scheint offenbar nur Word Dateien zu akzeptieren und
die gehen dann (auch mit allen
Löchern) so in den Druck.
Von den Probs bei der Diplomarbeit mal ganz zu schweigen. Auf
Typografie legt eben niemand Wert. Auch bei Semesterarbeiten (da habe
ich die Diskussionen mit Le(e)hrkörpern en masse hinter mir), ist Word
mit 08/15 Voreinstellung und 1,5er Zeilenabstand angesagt; obs gut
ausschaut und lesbar ist, juckt niemanden (es hält sich ja auch
hartnäckig das Gerücht, dass Arbeiten, einschl.
Diplom-/Magisterarbeit, eh nicht gelesen werden).
Udo
Udo
Die Vorgaben wurden direkt mit der Arbeit unter einem kleinen Vermerk
mitgeliefert:
Arbeit 1:
Die BEarbeitung darf eine Obergrenze von 20 Schreibmaschinenseiten
(1,5 zeilig, Schriftgröße 12, 1/3 Rand) nicht überschreiten.
Lustig übrigens, dass hier nichtmal eine Schriftart angegeben worden
ist... aber gut.
Arbeit 2:
Die Bearbeitung darf 20 Seiten Text bei 1/3 Rand, 1,5 Zeilenabstand
und üblicher Schriftgröße (z.B. Times New Roman 12 oder gleich große
Schriftarten) nicht überschreiten.
Problem: Ich bin natürlich bei beiden Arbeiten fast bis an die 20
Seitengrenze gekommen. Wäre der Zeilenabstand wie in Word, hätte ich
die maximale Seitenanzahl vermutlich um 5 - 12% überschritten.
Eure Argumente haben mir ein wenig Hoffnung gemacht, mit vernünftiger
Argumentation vielleicht auch beim Lehrstuhl Erfolg zu haben.
Allerdings ist dies erst nach Rückgabe möglich. Unsere Korrektoren
kennen wir im Normalfall nicht, weil viel extern korrigiert wird.
Ich danke euch nochmal für eure Anteilnahme und hoffe, noch eine
zukunft vor mir zu haben trotz 0,1 Abweichung beim Zeilenabstand...
Wenn die Korrektoren vernünftig denken würden, würde ihnen
schliesslich auffallen, dass mir jeglicher Platzvorteil, den dieser
Zeilenabstand gegenüber Word möglicherweise eingebracht hat, durch die
übersichtliche Latex Gliederung sowie Leerzeilen und Abstäze (was die
wenigsten Arbeiten beinhalten aus Platzgründen) sowieso wiede
rzuncihte gemacht wird.
Naja ich werd euch berichten wenn ich über die Konsequenzen Bescheid
weiss.
Das »einzeilig« hat bei Word & Co schon einen Durchschuß von ca.
20%. Bei 1,5zeilig wird das ganze stur mit 1,5 multipliziert.
Daniel
> Seitengrenze gekommen. Wäre der Zeilenabstand wie in Word, hätte ich
> die maximale Seitenanzahl vermutlich um 5 - 12% überschritten.
Wohl kaum, wenn du Blocksatz und Trennungen verwendet hast. Entweder
macht Word Lücken im Text, oder es enstehen welche im Flattersatz. Ohne
Silbentrennung um so mehr. LaTeX dagegen setzt ordentlich (eng).
Du kannst vorsichtshalber in einem "typischen" Absatz die
durchschnittlichen Zeichen pro Zeile errechnen und mit den anderen
Arbeiten vergleichen.
Grüße,
P.
--
Today, we explain: working
I was looking for a job, and then I found a job
and heaven knows I'm miserable now The Smiths
> Ansonsten bin ich auch immer mehr der Meinung, dass sich Latex
> beruflich nicht lohnt.
dann geh' weg aus dieser Liste!
> Ein Freund von mir ist jetzt soweit, dass er
> niemanden mehr überredet auf Latex umzusteigen, weil auch die Journals
> [...] *explizit* *nur* Word Dateien [...] akzeptieren.
heut' nachmittag kam im Fersehen ein Werbespot von Adobe,
der PDF als Dokumenten-Austauschformat propagierte;
ich dachte, ich trau' meinen Augen nicht...
Walter
Also ich hab zwar wenig Ahnung von LaTeX, aber dafür habe ich schon
jurist. Hausarbeiten korrigiert. Meine Erfahrung (das ist natürlich
nicht verallgemeinerbar, da von Lehrstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich
gehandhabt) ist:
* Die Formatierungen sind von Arbeit zu Arbeit ohnehin leicht
unterschiedlich, so dass eine effektive Kontrolle kaum möglich ist. Die
einzige Möglichkeit, das wirklich nachzuprüfen, ist, eine Seite
abzutippen, den Vorgaben entsprechend zu formatieren und dann mit der
Arbeit zu vergleichen. Das ist eine Heidenarbeit, und da die Bezahlung
für die Korrektur vom Stundensatz her ähnlich niedrig ist wie die
polnischer Erntehelfer (nur dass man nicht an der frischen Luft ist und
keine Erdbeeren naschen kann), wird man sich die Mühe nur in
Extremfällen machen.
* Zumeist werden inoffiziell Überschreitungen der Seitenzahl um 1-2
Seiten toleriert. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
* Wenn jemand die Seitenzahl allzu frech übersteigt, ist die fairste
Möglichkeit, einfach die überschüssigen Seiten wegzustreichen und nur
den Rest zu korrigieren. So wurde das in den Fällen, die ich mitgekriegt
hab, auch gemacht.
* Übrigens sind Arbeiten, die deutlich über die Seitenzahlbegrenzung
herausragen, oft auch nicht besonders gut. Und als Korrektor regt man
sich dann nicht so sehr über die reine Überschreitung auf, sondern eher
darüber, dass man seitenweise Belanglosigkeiten lesen muss.
Also mach Dir über eine minimale Überschreitung keine Sorgen.
Gruß Tim
> Die BEarbeitung darf eine Obergrenze von 20 Schreibmaschinenseiten
> (1,5 zeilig, Schriftgröße 12, 1/3 Rand) nicht überschreiten.
Bei der Schreibmaschine wird üblicherweise mit 12bp als Schriftgröße
gearbeitet. Es gibt aber auch Schreibmaschinen (hauptsächlich
Reiseschreibmaschinen) mit 10bp. Die Abweichung zwischen 12bp und 12pt wird
kaum auffallen, da sie im Rahmen dessen liegt, was an Unterschieden
zwischen unterschiedlichen Schriften oder auch unterschiedlichen Designs
ähnlicher Schriften auftritt. Bei der Schreibmaschine ist 1,5 zeilig
tatsächlich 18bp. 18 bp sind 18,0675 pt. LaTeX wählt bei 12pt einen
Grundlinienabstand von 14,5 pt (--> size12.clo). jura.cls dehnt diesen mit
dem Faktor 1,3. Das ergibt 18,85 pt. Damit ist der Abstand bereits größer
als bei einer Schreibmaschine. Außerdem sind die Formalien besser
eingehalten als mit Word, das einen noch größeren Abstand wählt.
Wenn also Word-Arbeiten als formal richtig akzeptiert werden, dann hast du
sehr gute Karten notfalls auf dem Klageweg durchzusetzen, dass deine Arbeit
nicht aus formalen Gründen abgelehnt werden kann.
> Die Bearbeitung darf 20 Seiten Text bei 1/3 Rand, 1,5 Zeilenabstand
> und üblicher Schriftgröße (z.B. Times New Roman 12 oder gleich große
> Schriftarten) nicht überschreiten.
Siehe oben. Da hier zusätzlich Interpretationsspielraum vorhanden ist,
dürfte das Problem noch kleiner sein. Bei Verwendung von LaTeX solltest du
hier bereits mit 12pt und \onehalfspacing (setspace) auf der sicheren Seite
sein, da dies das übliche Vorgehen bei LaTeX ist. Übrigens wärst du damit
bei 1,5 zeilig in Schreibmaschinengröße nicht auf der sicheren Seite, denn
setspace verwendet als Faktor dabei 1,241. 14,5 pt * 1,241 = 17,9945 pt und
damit um die Lächerlichkeit von 0,073 pt entsprechend 0,4% des geforderten
Abstandes zu klein. 1,5-zeilig bei 12 pt sind 18 pt. Auch damit ist der
Wert von setspace eigentlich minimal zu klein. Der Faktor ist aber auf
viereinhalb Stellen (dreieinhalb Stellen hinter dem Komma) genau.
Gruß
Markus
--
Fragen zu LaTeX? --> http://www.dante.de/faq/de-tex-faq/
Fragen zu KOMA-Script? --> Anleitung z. B. auf CTAN (--> FAQ);
--> http://www.komascript.de
Die Verwendung einer falschen From-Angabe wäre ein Verstoß gegen rfc1036.
Oi. War aber so gemeint: Ansonsten bin ich auch immer mehr der
Meinung, dass sich Latex beruflich nicht lohnt :-((( -- sollte
Resignation ausdrücken (auch bezogen auf Erfahrungen anderer Leute mit
Verlagen und eigenen nervenzerreibenden, fruchtlosen Diskussionen mit
Dozenten :-(((.
Walter Schmidt <t...@quantentunnel.de> writes:
> [...]
>
> heut' nachmittag kam im Fersehen ein Werbespot von Adobe, der PDF
> als Dokumenten-Austauschformat propagierte; ich dachte, ich trau'
> meinen Augen nicht...
Und warum dachtest du das?
Tschoe,
Torsten.
--
Torsten Bronger, aquisgrana, europa vetus
Man darf halt nicht diskutieren. Daß LaTeX besser ist, weiß
man ja eh selbst. Solange man keine missionarischen
Aktivitäten entfaltet und sich mit dem TeX-Book in die
Fußgängerzone stellt o.ä., kann man mit dem Ist-Zustand
eigentlich ganz gut leben. Konvertieren nach Word muß halt
noch manchmal sein, wobei das Do-it-yourself-Layout als PDF
beim Publizieren eh nicht mehr aufzuhalten ist. Die Zeit der
.doc Datei ist irgendwann vorbei.
Gruß,
Malte