ein Mitbewerber hat mir auf miese Art einen Kunden abgenommen (erst
auf Kooperation machen und dann hinter meinem Rücken an meine Kunden
rangehen).
Obwohl der Kunde kein Recht auf die Daten hat, soll ich nun selbige an
den Mitbewerber rausrücken. Da ich mir keinen Prozess leisten kann
(ich klein, Kunde groß und reich), möchte ich den Mitbewerber
zumindest so weit wie möglich ärgern.
Werde also die neueste InDesign-Variante besorgen und alle Dateien
dahin konvertieren, damit er neue teure Software kaufen muss. Würde
aber gerne noch irgend ein seltenes und teures Plugin oder sowas mit
einbauen, ohne das der die Dateien nicht öffnen kann.
Was nehme ich denn da am besten? Oder hat noch wer einen Tipp?
Danke und Gruß,
Andreas
Die Daten einfach gar nicht rausgeben, wenn es nicht vereinbart war?
Bzw nur gegen eine saftige Abfindung.
Ist doch ganz einfach.
Das mit den Versionen ist Kinderkram, zumal man zum Umwandeln ggfls
auch leihweise eh an die neuste Version von AI kommt (30 Tage
Testversion), sofern man sie nicht schon am laufen hat.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP macht Sexy - Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Falsche Reaktion, lieber Andreas!
Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst! Nur das bringt Segen von oben!
Segne Deine Feinde, Deine Verfolger und Deine Konkurrenten. Dann wird
Gott Dich um ein Vielfaches mehr segnen. Mit Rachegedanken ziehst Du
nur Satan an. Davon hast Du nichts, da Gott seinen Segen von Dir
abzieht.
Gott zum Gruße!
Staub zu Staub
Ja, wäre nur schön gewesen, er hätte noch einen etwas irdischeren
Hinweis von Dir mit auf den Weg bekommen...
Nee, eben nicht, der Kunde ist der Ansicht, er habe ein Recht auf die
Daten und droht mit Klage. Ein Prozess gegen ein großes Unternehmen -
da habe ich weder die Kohle noch die Zeit für - und vor Gericht und
auf See...
> Das mit den Versionen ist Kinderkram, zumal man zum Umwandeln ggfls
> auch leihweise eh an die neuste Version von AI kommt (30 Tage
> Testversion), sofern man sie nicht schon am laufen hat.
Zurückwandeln geht bei InDesign nicht.
Gruß,
Andreas
> Nee, eben nicht, der Kunde ist der Ansicht, er habe ein Recht auf die
> Daten und droht mit Klage. Ein Prozess gegen ein großes Unternehmen -
> da habe ich weder die Kohle noch die Zeit für - und vor Gericht und
> auf See...
Du Waschlappen! ;-)
Drohen kann er viel. IANAL, aber so lange er jedoch einen so
essentiellen Punkt, wie ihn ein Überlassen Deiner Daten definitiv
darstellt, vor Gericht nicht nachweisen kann, dürfte das aussichtslos
für ihn sein.
Ob ihm sein Anwalt das auch sagt, steht auf einem anderen Blatt (Anwälte
wollen ja auch Geld verdienen). ;-)
Grüße,
Peter
>On 17 Mrz., 21:43, gerrit.brodm...@gmx.de (Gerrit Brodmann) wrote:
>> Die Daten einfach gar nicht rausgeben, wenn es nicht vereinbart war?
>>
>> Bzw nur gegen eine saftige Abfindung.
>>
>> Ist doch ganz einfach.
>
>Nee, eben nicht, der Kunde ist der Ansicht, er habe ein Recht auf die
>Daten und droht mit Klage.
Und? Laß ihn doch drohen.
Google mal und frag ggfls in der Urhebergruppe noch mal. Es gibt
diverse Urteile, daß Arbeitsmaterial wie Negative bei Fotos oder
andere Zwischenschritte beim Design nicht herausgegeben werden müssen,
so lange nicht _ausdrücklich_ entsprechendes vereinbart wurde.
Such Dir da ein oder zwei Urteile raus, schick denen eine
Zusammenfassung mit Aktenzeichen und dann frag noch mal, wie die sich
die Abfindung vorstellen
>Ein Prozess gegen ein großes Unternehmen -
>da habe ich weder die Kohle noch die Zeit für - und vor Gericht und
>auf See...
Klar, Du kannst auch gleich ins Wasser springen, wenn Du am Horizonz
die Steilküste siehst. Die meisten Leute würden allerdings versuchen
das Ruder rum zu reissen.
>> Das mit den Versionen ist Kinderkram, zumal man zum Umwandeln ggfls
>> auch leihweise eh an die neuste Version von AI kommt (30 Tage
>> Testversion), sofern man sie nicht schon am laufen hat.
>
>Zurückwandeln geht bei InDesign nicht.
Das kannst zumindest exportieren EPS,PDF, Indesign 3 Exchange
Format...
> Oder hat noch wer einen Tipp?
Wenn es nicht zu aufwendig ist: Setze die Dateien um in ein Programm,
das der Mitbewerber weder hat noch mit dem er auf die Schnelle arbeiten
kann, selbst wenn er es sich besorgt (ich weiß einen wahrscheinlichen
Kandidaten: Calamus - nähere Informationen dazu kann ich Dir gerne per
Mail geben: die...@stockert-mangels.de).
> Wenn es nicht zu aufwendig ist: Setze die Dateien um in ein Programm,
> das der Mitbewerber weder hat noch mit dem er auf die Schnelle arbeiten
> kann, selbst wenn er es sich besorgt (ich weiß einen wahrscheinlichen
> Kandidaten: Calamus - nähere Informationen dazu kann ich Dir gerne per
> Mail geben: die...@stockert-mangels.de).
Noch besser: In Powerpoint nachbauen! ;-)
Aber im Ernst: Wenn ausgiebig Gebrauch von Stilvorlagen gemacht wurde,
würde ich auf jeden Fall diese alle vor der Weitergabe entfernen.
Außerdem alle Hilfslinien, Seitenränder etc. löschen. Für Indesign gibt
es hier Tipps:
http://indesignsecrets.com/how-to-strip-a-document-of-styles.php
Grüße,
Peter
Gruß und viel Glück,
Hubertus
"Andreas Müller" <huffle...@west.de> schrieb im Newsbeitrag
news:6558a781-be83-44ad...@s20g2000yqh.googlegroups.com...
Hubertus schrieb:
> .... alle Texte in Pfade wandeln, sämtliche Absatz-, Objekt- und
> Zeichenformate sowie definierte Farben löschen. Eventuell noch alle
> Verknüpfung auflösen und Fotos in Bildschirmauflösung einbinden. Damit
> kann Dein Mitbewerber nicht mehr viel anfangen.
Das wäre die erste Stufe. Danach kommt sicherlich die Rückfrage
nach den Originalen. In einer zweiten Stufe erklärt man dann
ganz treu-doof dass man diese gerade auf die Schnelle nicht mehr
finden kann. Dumm gelaufen, das Ganze. Dann wird der Gegner
entweder sauer werden, die Deadline ist überschritten und das
Projekt unrettbar hinten dran und er gibt auf. Oder er schickt
einen Anwalt vor. Und dann ...
> Allerdings halte auch ich den Rechtskampf hier für den besseren Weg.
Genau! Aber vorher wird erst mal geplenkelt. Am besten unter
fachkundiger Anleitung eines Anwalts. Auf dem Rechtsweg kann
man noch mehr Zeit schinden und damit den Gegner noch weitere
Schäden zufügen. Und selbst wenn die Richter eine Herausgabe
der Daten beschliessen ... ist das Projekt schon seeehr weit
verzögert ... Oberste Priorität hat bei so einer Art von
Auseinandersetzung dem Gegner massive Schäden zuzufügen. Mehr
als ein Pyrrhus-Sieg darf dabei für den Gegner nicht rauskommen.
MfG
Uwe Borchert
Der moralische Zerfall in der Endzeit, hier plastisch abzulesen! Der
Feuer- und Schwefelregen von Gottes Zorn ist nicht mehr fern! Sodom und
Gomorrha müssen ausgetilgt werden!
Samuel III.
> [...]
>> Allerdings halte auch ich den Rechtskampf hier für den besseren Weg.
> Genau! Aber vorher wird erst mal geplenkelt. Am besten unter
> fachkundiger Anleitung eines Anwalts. Auf dem Rechtsweg kann
> man noch mehr Zeit schinden und damit den Gegner noch weitere
> Schäden zufügen. Und selbst wenn die Richter eine Herausgabe
> der Daten beschliessen ... ist das Projekt schon seeehr weit
> verzögert ... Oberste Priorität hat bei so einer Art von
> Auseinandersetzung dem Gegner massive Schäden zuzufügen. Mehr
> als ein Pyrrhus-Sieg darf dabei für den Gegner nicht rauskommen.
Die Richter beschließen keine Herausgabe der Daten, sondern
dass die Daten herausgegeben hätten werden müssen. Der fach-
kundige Anwalt erläutert einem dann auch, wer in einem sol-
chen Fall für die aufgetretenen Schäden aufkommt.
Tim
> Der moralische Zerfall in der Endzeit, hier plastisch abzulesen! Der
> Feuer- und Schwefelregen von Gottes Zorn ist nicht mehr fern! Sodom und
> Gomorrha müssen ausgetilgt werden!
>
> Samuel III.
DU SPRICHST WAHR, MEIN BRUDER!
Peter
Wie viele von Euch haben das schon bis zum Ende durchgezogen und wie
viele sind nur Schwätzer?
HaPa
Danke!
Samuel III.
Tut's nicht! Ich macht Euch damit zu Gesellen Satans!
Samuel III.
>Tut's nicht! Ich macht Euch damit zu Gesellen Satans!
Was, Du bist das Arschloch, das Menschen zu Gesellen Satans macht?
Wirkt Deine Medizin denn gar nicht mehr? ;-)
Peter Zander
Könnt ihr den Christenspinner nicht wie jeden andern Troll ins
Killfile nehmen 8-(
Tim Landscheidt schrieb:
Und der Anwalt erläutert auch an Hand des Vertrages welche
Daten ausgeliefert werden müßen, und welche nicht. Verträge
sind für einen Laien nicht immer eindeutig zu lesen, daher
habe ich auch den Rat zum juristischen Beistand gegeben.
Ich würde als Nicht-Jurist auf jeden Fall bei einer ernst
zu nehmenden Forderung der Gegenseite diesen Schritt zum
Anwalt unternehmen. Und der Zeitpunkt ist spätestens
gekommen wenn der Gegner sich über einen Anwalt gemeldet
hat. Ernst zu nehmend ist für mich nicht immer eindeutig
ersichtlich. Schon daher sollte man jemand mit juristischen
Kenntnissen darüber blicken lassen. Dazu reicht aber idR
ein langjährig erfolgreicher Selbstständiger.
MfG
Uwe Borchert
Hans-Paul Hoppel schrieb:
Wichtig ist aber eine juristische Beratung in einer sehr frühen
Phase. Ansonsten kann das schneller schief gehen als einem lieb
ist. Zwei Freunde sind selbstständige Grafiker/DTPler und haben
so etwas gelegentlich durchgezogen. Besonders praktisch war der
halbjährige Urlaub des Grafikers im Ausland. *LOL* Er hatte so
in einem Fall einen Joker gezogen.
Btw: Die korrekte Herausgabe der geforderten Daten schützt nicht
vor weiteren Problemen! Der DTP-ler hat da mindestens eine sehr
schlechte Erfahrung machen müssen. Dann war da noch die Sache
mit dem konkludenten Verhalten im Sinne des BGB. Hätte er nix
rausgerückt und notfalls die Sache über Anwalt laufen lassen
hätte er sich vmtl. sehr viel Zeit und Geld sparen können. So
sagte es hinterher :-( zumindestens ein Anwalt aus dem Umfeld.
MfG
Uwe Borchert
> Peter Zander <HPeter...@arcor.de> wrote:
>
>> Samuel III. <sam...@drei.er> schrieb am Fri, 27 Mar 2009 01:52:32
>> +0100:
>>
>>> Tut's nicht! Ich macht Euch damit zu Gesellen Satans!
>>
>> Was, Du bist das Arschloch, das Menschen zu Gesellen Satans macht?
>> Wirkt Deine Medizin denn gar nicht mehr? ;-)
>
> Könnt ihr den Christenspinner nicht wie jeden andern Troll ins
> Killfile nehmen 8-(
Auch der nervige Peter Zander hat Meinungsfreiheit!
Bob
inwiefern wird die durch ein Killfile tangiert?
0.2¢
Robert
--
/"\ ASCII Ribbon Campaign | MSFT |
\ / | MVP | Scientific Reports
X Against HTML | for | with Word?
/ \ in e-mail & news | Word | http://www.masteringword.eu/
Mal anknüpfend an diesen Uraltfall und die weiland umfangreiche
Diskussion - wie ist der Fall denn letztlich ausgegangen?
Gruß
Ingo
--
Ingo Dierck - www.dierck-meyer.de
- Do it again, Kutte! -
Am 22.02.2011 10:56, schrieb Ingo Dierck:
> On 2009-03-17 21:08:35 +0100, Andreas Müller said:
...[Kunde fordert Daten]...
>> Werde also die neueste InDesign-Variante besorgen und alle Dateien
>> dahin konvertieren, damit er neue teure Software kaufen muss. Würde
>> aber gerne noch irgend ein seltenes und teures Plugin oder sowas mit
>> einbauen, ohne das der die Dateien nicht öffnen kann.
>>
>> Was nehme ich denn da am besten? Oder hat noch wer einen Tipp?
>>
>> Danke und Gruß,
>> Andreas
>
> Mal anknüpfend an diesen Uraltfall und die weiland umfangreiche
> Diskussion - wie ist der Fall denn letztlich ausgegangen?
Würde mich auch interessieren. Ich bin kein Grafiker oder
ähnliches, auch kein Selbstständiger. Aber ich würde nach
meinen Kenntnissen und Rechtsverständnis erst mal anders
vorgehen. Wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt
sind gibt es weitere Lieferungen nur gegen Geld. *PUNKT*
Und zwar ganz viel Geld! Den Ex-Kunden kann man einen
Kostenvoranschlag um die Ohren hauen der sich gewaschen
hat. Entweder er geht darauf ein ... oder man ignoriert
den Kunden. Vertragsfreiheit heißt das Zauberwort. Falls
der Kunde dann mit einem Anwalt kommen sollt - was ich mir
schlecht vorstellen kann - ist dies IMHO ein Fall in dem
ein Anwalt eine sinnvolle Investition darstellt.
MfG
Uwe Borchert