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Empfehlung für (Hardware-?)FW gesucht

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Martin

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Feb 23, 2013, 2:03:44 PM2/23/13
to
Hallo zusammen,

ich helfe meinem Bruder bei der Verwaltung eines WLAN Netzes, in dem
Gäste auf bestimmte Zeit über WLAN Zugriff auf das Internet erhalten
sollen.

Leider ist es schon vorgekommen, dass einzelen Gäste dies für
unerwüscnhte Filesharing-Aktivitäten benutzt haben.

Nun überlegen wir, zwischen WLAN Router (einer Fritzbox und einer
weiteren Fritzbox, die als WDS Repeater fungiert) und Anschluss
eine Firewall mit Proxy für HTTP(S) und Email zu setzen.
Ich weiß aber nicht, welche Geräte dafür geeignet sind.

Folgende Anforderungen sind gegeben:
Die IP Adressen, die per DHCP über WLAN vergeben werden sollen
ausschließlich im Internet surfen (HTTP, HTTPS) und Email nutzen dürfen.
Auf die Fritzboxen und muss man von außen über ssh und (in
Ausnahmenfällen) per telnet zugreifen können.
Eine der Fritzboxen muss außerdem VoIP machen dürfen.
Es gibt ein VPN (mit openvpn) auf einder der Boxen sowie dyndns.

Kann mir jemand geeignete Geräte empfehlen und evtl. weitere Tipps zum
Konzept.
Hauptziel ist, dass die WLAN Benutzer nut noch im Internet surfen und
Email benutzen können. Filesharing soll zuverlässig unterbunden werden.

Danke im Voraus und Gruß
Martin

PS:
Mit Netzwerkkonfigurationen kenne ich mich soweit aus. In die
Konfiguration einer Firewall kann ich mich, denke ich, einarbeiten.
Kommandozeile ist für mich kein Problem; ist mir oft lieber als ein
Webinterface.

--
perl -e '$S=[[73,116,114,115,31,96],[108,109,114,102,99,112],
[29,77,98,111,105,29],[100,93,95,103,97,110]];
for(0..3){for$s(0..5){print(chr($S->[$_]->[$s]+$_+1))}}'
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Martin

unread,
Feb 24, 2013, 1:49:08 AM2/24/13
to
Heiko Schlenker wrote :
> * Martin <m...@gmx.de> schrieb:
>> Filesharing soll zuverlässig unterbunden werden.
>
> [...]
> 08/15-Filesharing-Benutzern das Leben etwas schwerer zu machen. Siehe
> auch: <http://www.heise.de/ct/hotline/Filesharing-blockieren-1436278.html>

Danke.
Mir ist klar, dass es den absoluten Schutz nicht gibt.
Ich möchte aber zumindest machen, was mit vertretbarem Aufwand möglich
ist.

> Ich denke, dass vor allem ein soziales Problem vorliegt. Den "Gästen"
> sollte klar gemacht werden, was erlaubt ist und was nicht, und welche
> Folgen Zuwiderhandlungen haben.

Entsprechende Information ist wichtig, aber eine rundum Überwachung geht
nicht. Ich will mal so sagen: Die Einflussmöglichkeiten auf das
Verhalten anderer sind nicht unbegrenzt. Wer Kinder hat (oder selbst mal
Kind war) weiß das.

> Eigentlich sollte ein personalisierter WLAN-Zugang per RADIUS
> abschreckend genug sein, weil das die Identifizierung der Unholde
> ermöglicht ...

Das klingt interessant.
Da werde ich mich mal genauer darüber informieren.

Danke und Gruß
Martin
Message has been deleted

Manuel Reimer

unread,
Feb 24, 2013, 11:53:54 AM2/24/13
to
Heiko Schlenker wrote:
> Tja, falls Du eine zuverlässige Methode finden kannst, käme das einer
> Gelddruckmaschine gleich. ;-)

Eventuell alles dichtmachen und nur HTTP-Traffic über einen transparenten Proxy
zulassen?

Alles was sich nicht an HTTP hält ist ab dann tot. Mail geht aber natürlich dann
nurnoch via Webmail.

Wenn man den Proxy nicht transparent macht (Zwang diesen im Browser
einzutragen), dann kann man am Proxy auch eine Authentifizierung erzwingen.

Unabhängig davon: Bei der derzeitigen Rechtslage würde ich generell kein WLAN
für jedermann anbieten. Wer ins Internet will soll einen Surfstick mitbringen.

Gruß

Manuel

Juergen P. Meier

unread,
Feb 25, 2013, 12:02:49 AM2/25/13
to
Manuel Reimer <Manuel.N...@nurfuerspam.de>:
> Unabhᅵngig davon: Bei der derzeitigen Rechtslage wᅵrde ich generell kein WLAN
> fᅵr jedermann anbieten. Wer ins Internet will soll einen Surfstick mitbringen.

Es gibt Dienstleister, die einem diese Rechtsunsicherheit gegen Einwurf*
kleiner Scheine abnehmen. Ist fuer Firmen* durchaus interessant so
ihren Kunden Internet per WLAN anzubieten, ohne selbst das rechtl. Risiko
tragen zu muessen.

* verschiedene Modelle: pauschal oder Endkunde zahlt selbst.
* jeder Groesse

Juergen
--
Juergen P. Meier - "This World is about to be Destroyed!"
end
If you think technology can solve your problems you don't understand
technology and you don't understand your problems. (Bruce Schneier)

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 25, 2013, 6:57:27 PM2/25/13
to
Martin schrieb:

> Kann mir jemand geeignete GerÀte empfehlen und evtl. weitere Tipps
> zum Konzept.
> Hauptziel ist, dass die WLAN Benutzer nut noch im Internet surfen und
> Email benutzen können. Filesharing soll zuverlÀssig unterbunden
> werden.

Wenn man Zugᅵnge anbieten will begibt man sich als Anschlussinhaber am
einfachsten unter den Schutz des TKG und wird offizieller
Teilnehmernetzbetreiber. Als solcher ist es nicht mehr dein Problem wenn
Kunden ihre Verbindung miᅵbrauchen, was du technisch sowieso nicht sicher
unterbinden kannst.

Dazu muss man sich nach ᅵ6 TKG lediglich bei der Bundesnetzagentur
anmelden, das Formular gibts auf deren Homepage. Ein Blick in die Liste der
gemeldeten Anbieter zeigt, dass neben den ᅵblichen Dienstleistern auch
viele kleine Firmen, Hotels, Gᅵstehᅵuser und Bᅵckereien usw. diesen Weg
gewᅵhlt haben.

Bedingung ist, dass das Angebot gewerblich und ᅵffentlich ist, d.h. der
Teilnehmerkreis nicht eingeschrᅵnkt wird und zumindest die Absicht zur
Kostendeckung vorliegt.


Siegfried


Juergen P. Meier

unread,
Feb 26, 2013, 12:29:27 AM2/26/13
to
begin 1 followup to Siegfried Schmidt <usen...@shivasoft.de>:
> Martin schrieb:
>
>> Kann mir jemand geeignete GerÀte empfehlen und evtl. weitere Tipps
>> zum Konzept.
>> Hauptziel ist, dass die WLAN Benutzer nut noch im Internet surfen und
>> Email benutzen können. Filesharing soll zuverlÀssig unterbunden
>> werden.
>
> Wenn man Zugᅵnge anbieten will begibt man sich als Anschlussinhaber am
> einfachsten unter den Schutz des TKG und wird offizieller

"einfach"? Was hast du geraucht?

> Dazu muss man sich nach ᅵ6 TKG lediglich bei der Bundesnetzagentur
> anmelden, das Formular gibts auf deren Homepage. Ein Blick in die Liste der
> gemeldeten Anbieter zeigt, dass neben den ᅵblichen Dienstleistern auch
> viele kleine Firmen, Hotels, Gᅵstehᅵuser und Bᅵckereien usw. diesen Weg
> gewᅵhlt haben.
>
> Bedingung ist, dass das Angebot gewerblich und ᅵffentlich ist, d.h. der
> Teilnehmerkreis nicht eingeschrᅵnkt wird und zumindest die Absicht zur
> Kostendeckung vorliegt.

Dir ist schon klar, dass du dann auch alle anderen Anforderungen an
einen TK-Dienstleister erfuellen musst?

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 26, 2013, 2:51:57 AM2/26/13
to
Juergen P. Meier schrieb:

> Dir ist schon klar, dass du dann auch alle anderen Anforderungen an
> einen TK-Dienstleister erfuellen musst?

Man muss natᅵrlich nicht alle anderen Anforderungen erfᅵllen, wie kommst du
nur darauf?

Der OP wᅵrde wahrscheinlich vor Freude hᅵpfen, wenn die Anforderungen nach
TKᅵV fᅵr ihn zutrᅵfen - immerhin hᅵtte er dann mindestens 10.000 Betten
belegt und wᅵre schon Millionᅵr.


Siegfried

Juergen P. Meier

unread,
Feb 27, 2013, 12:03:11 AM2/27/13
to
begin 1 followup to Siegfried Schmidt <usen...@shivasoft.de>:
> Juergen P. Meier schrieb:
>
>> Dir ist schon klar, dass du dann auch alle anderen Anforderungen an
>> einen TK-Dienstleister erfuellen musst?
>
> Man muss natᅵrlich nicht alle anderen Anforderungen erfᅵllen, wie kommst du
> nur darauf?

Ey, frag das mal deinen Anwalt. Der wird dir erklaeren, dass du dir
nicht einfach nur die Rosinen rauspicken kannst.

> Der OP wᅵrde wahrscheinlich vor Freude hᅵpfen, wenn die Anforderungen nach
> TKᅵV fᅵr ihn zutrᅵfen - immerhin hᅵtte er dann mindestens 10.000 Betten
> belegt und wᅵre schon Millionᅵr.

Ah, du faselst und hast ansonsten keine Ahnung.

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 27, 2013, 1:28:39 PM2/27/13
to
Juergen P. Meier schrieb:

> Ah, du faselst und hast ansonsten keine Ahnung.

Das Beispiel war ein Fliegenfᅵnger, dein Klebenbleiben macht deutlich,
dass dir der Inhalt der genannten Norm vᅵllig unbekannt ist.

Wenn du irgendwas substanzielles einwenden kannst kᅵnnen wir gerne darᅵber
diskutieren, aber bestimmt nicht in diesem Ton.


Siegfried

Juergen Ilse

unread,
Feb 27, 2013, 5:32:49 PM2/27/13
to
Hallo,
Er hat aber recht: Wenn du erfolgreich einen solchen Antrag durchbekommen
hast *bist* du TK-Dienstleister mit allen dazugehoerigen Pflichten. Die
Pflicht zur verdachtsunabhaengigen VDS gehiert zwar nicht dazu, aber die
gehoerte niemals fuer *jeden* TK-Dienstleister dazu (aktuell ist sie gar
nicht vorhanden, auch wenn einige sie lieber heute als morgen wieder
haetten). Zu den Pflichten eines TK-Doenstleisters gehoert aber wohl
noch mehr als VDS ...

Tschuess,
Juergen Ilse (jue...@usenet-verwaltung.de)
--
Ein Domainname ist nur ein Name, nicht mehr und nicht weniger.
Wer mehr hineininterpretiert, hat das Domain-Name-System nicht
verstanden.

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 27, 2013, 7:16:06 PM2/27/13
to
Juergen Ilse schrieb:

> Er hat aber recht: Wenn du erfolgreich einen solchen Antrag
> durchbekommen hast *bist* du TK-Dienstleister mit allen dazugehoerigen
> Pflichten.

Ich weis nicht was du dir vorstellst, man muss keinen "Antrag erfolgreich
durchbekommen". Es ist lediglich eine Meldung, ab welchen Datum ein Hotspot
betrieben wird und damit ist eine wesentliche Pflicht schon erledigt.

> Zu den Pflichten eines
> TK-Doenstleisters gehoert aber wohl noch mehr als VDS ...

Dann mach doch mal Butter zu den Fischen und nenne eine dieser
Verpflichtung, die er als Betreiber eines ᅵffentlichen Hotspots
hinzubekommt.

Aber bitte nicht eine, die er als gewerblicher*) nichtᅵffentlicher
Verteiler nicht schon lᅵngst hat.

Siegfried


*) immer vorausgesetzt, dass mit "Internet fᅵr Gᅵste" nicht das ᅵbernachten
der Verwandtschaft gemeint ist

Andreas Cammin

unread,
Feb 28, 2013, 1:26:26 AM2/28/13
to
Am 23.02.2013 20:03, schrieb Martin:

> ich helfe meinem Bruder bei der Verwaltung eines WLAN Netzes, in dem
> Gäste auf bestimmte Zeit über WLAN Zugriff auf das Internet erhalten
> sollen.


Wenn der Spass ein bisschen was kosten darf wäre vielleicht ein "Network
Access Controller" was. Kostet in der kleinsten Version immer noch
weniger als EIN Brief vom Anwalt...

http://www.securepoint.de/produkte-wlan-network-access-controller.html

Eine entsprechende rechtliche Beratung wäre auch angebracht, auch wenn
du dann möglicherweise darauf verzichtest, fremden Leuten WLAN
anzubieten... :D

Andreas

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