Martin schrieb:
> Kann mir jemand geeignete GerÀte empfehlen und evtl. weitere Tipps
> zum Konzept.
> Hauptziel ist, dass die WLAN Benutzer nut noch im Internet surfen und
> Email benutzen können. Filesharing soll zuverlÀssig unterbunden
> werden.
Wenn man Zugᅵnge anbieten will begibt man sich als Anschlussinhaber am
einfachsten unter den Schutz des TKG und wird offizieller
Teilnehmernetzbetreiber. Als solcher ist es nicht mehr dein Problem wenn
Kunden ihre Verbindung miᅵbrauchen, was du technisch sowieso nicht sicher
unterbinden kannst.
Dazu muss man sich nach ᅵ6 TKG lediglich bei der Bundesnetzagentur
anmelden, das Formular gibts auf deren Homepage. Ein Blick in die Liste der
gemeldeten Anbieter zeigt, dass neben den ᅵblichen Dienstleistern auch
viele kleine Firmen, Hotels, Gᅵstehᅵuser und Bᅵckereien usw. diesen Weg
gewᅵhlt haben.
Bedingung ist, dass das Angebot gewerblich und ᅵffentlich ist, d.h. der
Teilnehmerkreis nicht eingeschrᅵnkt wird und zumindest die Absicht zur
Kostendeckung vorliegt.
Siegfried