"Edzard Egberts" <
ed...@tantec.de> schrieb:
>> Angenommen, ich kaufe eine 64Bit Version von Win7 (oder Win8), so dass
>> ich die vorhandenen RAM (8GB) nutzen kann, kann ich dann davon ausgehen,
>> dass das Ding dann wirklich im 64Bit Mode laeuft oder handelt es sich
>> hier nur um eine 32Bit Applikation, die nur "angeberisch" sagt dass es
>> auch in 64Bit Umgebung laufen kann weil z.B. Win7 eine, sagen wir mal
>> "32Bit Sandbox" anbietet (oder wie auch immer das Zeugs heisst fuer die
>> alte Programme)?
>
> Da gibt es keine Emulation, sondern die 64bit-Prozessoren sind
> abw�rtskompatibel und k�nnen 32bit-Programme direkt ausf�hren.
Aha. Und wie greifen die 32-bittigen Programme auf den Adressraum des
Kernels und der Systemkomponenten zu?
JFTR: der Kernel und die Systemkomponenten laufen im 64-bittigen Modus!
>> Oder soll ich die SW auf einem WinXP-Home laufen lassen (da haette ich
>> auch noch eine alte Lizenz)? Dann gibt's natuerlich weniger als 4GB RAM.
>
> F�r 32bit ist bei 4GB Ende der Adressierung, daher macht es f�r das eine
> Programm keinen Unterschied, ob es auf 32bit mit 4GB l�uft, oder auf
> 64bit mit gr��er 4GB.
Falsch.
Unter 32-bittigem Windows ist der Adressraum fuer Prozesse auf 2 resp. 3GB
begrenzt; unter 64-bittigem Windows ist der Adressraum 32-bittiger Prozesse
auf 4GB begrenzt.
> Bei mehreren Programmen steht unter 64bit aber f�r jedes Programm 4GB
> Speicher zur Verf�gung, auf dem 8GB-System k�nnten also zwei Programme
> jeweils 4GB voll nutzen.
Das ist auch mit 32-bittigem Windows moeglich: mit PAE (das Windows seit
dem letzten Jahrtausend verwendet) koennen 32-bittige Systeme 64GB RAM
nutzen.
Stefan
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Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen �823
Abs. 1 sowie �1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)