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Kooperation BNetzA - AGZ - Schiffhauer

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Hermann Boehm, DK6XH

unread,
Feb 11, 2007, 5:58:14 PM2/11/07
to
Kooperation BNetzA - AGZ - Nils Schiffhauer
zum Nachteil einzelner Funkamateure?
-------------------------------------------

Es sollte wohl wieder einmal mehr ein ganz großer Skandal werden, wobei den
"anständigen und guten Funkamateuren" zumindest die Hochfrequenz im Shack
gefriert. Der Mitgründer, und langjährige - nunmehr ehemalige - 2.
Vorsitzende sowie Geschäftsführer der AGZ e.V. hat es ja lange genug
vorgemacht, und offenbar bildet man sich bei der AGZ immer noch ein, mit
solchen Methoden Sympathien der Funkamateure gewinnen zu können.

Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (@ DB0FHN.#BAY.DEU.EU), zitiert in PacketRadio in
der Rubrik AGZ als "Redakteur, Autor und Sprecher" in einem Artikel mit der
Bezeichnung "HamRadio 2day" "257. Folge" (veröffentlicht auch in den
Newsgroups dcfa und dcfv) u. a. den ehemaligen Inhaber eines
Amateurfunkrufzeichens und selbst ernannten "Fachjournalisten" Nils
Schiffhauer:

Zitat mit vorangestelltem Zeichen ">":

> "Sein Name ist sperrig, aber das
> 'Umweltinformationsgesetz' hat es in sich. Es sichert
> jedem Buerger Einblick in jene Unterlagen zu, mit denen
> Unternehmen wie Privatpersonen den Schutz der Umwelt
> nachzuweisen haben.
>
> Darunter faellt auch die so genannte 'Selbsterklaerung'
> von Funkamateuren, wenngleich der 'Runde Tisch
> Amateurfunk' noch im November gegenueber dem
> Bundeswirtschaftsminister auf eine nur beschraenkte
> Auskunftspflicht plaedierte. Auch wenn verschiedene
> Anfragen noch anhaengig sind, so haben erste Auskuenfte
> der Bundesnetzagentur jedoch erstaunliche Befunde ergeben.
> Demnach hat der Vorsitzende des DARC e.V., Jochen
> Hindrichs, DL9KCX, trotz Superstation ueberhaupt keine
> solche Selbsterklaerung abgegeben!
>
> Das hat offenbar Tradition. Denn wie Annegret Kuebler-
> Bork, fuer EMVU zustaendige Juristin bei der
> Bundesnetzagentur, nach ueber zwei Monaten Recherche
> mitteilte, laege auch vom ehemaligen DARC-Vorsitzenden Dr.
> Horst Ellgering, DL9MH, keine 'Selbstanzeige' vor.


Art und Weise ähnlich wie jahrelang in PacketRadio und Usenet praktiziert:
Menschen etwas anhängen und öffentlich an den Pranger stellen. Dass
beispielsweise Jochen Hinrichs, DL9KCX, auf seiner Internetseite...

http://www.hindrichs.eu/

...auf der ersten Seite schreibt, er habe seine Anzeige am 30. März 1999
abgegeben und ausdrücklich für die Abgabe dieser so genannten
Selbsterklärung wirbt, scheint man erst gar nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn es sich dabei nicht um eine (krankhafte) Wahrnehmungsverschiebung
handelt, was ist es dann?

Aber welche Rolle spielt dabei - falls Schorns und Schiffhauers
Darstellungen stimmen - die BNetzA? Soll ich mir tatsächlich vorstellen,
dass eine leibhaftige Referatsleiterin der Bundesnetzagentur mehrere Monate
einzelnen Personen hinterher schnüffelt und die Ergebnisse dann einem
"Fachjournalisten" aushändigt? Und sogar auch noch einer so genannten
Redaktion eines Minivereins die Richtigkeit ihrer Ermittlungen "ausdrücklich
bestätigt"? Ohne die Betroffenen wenigstens zu fragen, werden solche
Anschuldigungen ans schwarze Brett genagelt? Quasi mit behördlicher
Unterstützung und auf Kosten von uns allen?

Ach ja, beinahe übersehen man gibt sich ja großzügig:
"Die Redaktion raeumt OM Hindrichs und OM Dr. Ellgering die Moeglichkeit zu
einer Stellungnahme ein."


Aus Richtung Schorn und Schiffhauer ist man derartiges ja gewohnt, aber für
die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur habe ich überhaupt kein
Verständnis. Also, ich habe bis heute insgesamt zwei Anzeigen über meine
ortsfesten Amateurfunkanlagen gemäß der Verordnung über das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (§9 BEMFV)
abgegeben und eine für die von mir betriebenen automatischen
Relaisfunkstellen.

Ich hatte jeweils um eine schriftliche Eingangsbestätigung gebeten, die man
mir aber auch nach telefonischer Nachfrage nicht geben wollte. Dies sei
nicht üblich, aber mündlich könne man mir freilich versichern, dass die
Anzeigen sowohl eingegangen als auch sachlich in Ordnung seien.

Ich werde in den nächsten Tagen beim Präsidenten der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in Bonn
anfragen, ob die von Dr. Schorn zitierte Referatsleiterin, die gute Frau
Annegret Kuebler-Bork nunmehr mir "ausdrücklich bestätigen kann", dass ich
meine drei Anzeigen ordnungsgemäß abgegeben habe - oder falls ihre
(monatelangen) Recherchen andere Ergebnisse liefern sollten, dass ich
endlich erfahre, dass ich diese nicht abgegeben habe. Ersatzweise kann das
freilich auch eine andere kompetente Amtsperson aus dem Hause BNetzA tun, um
mich muss sich ja nicht gleich die Referatsleiterin kümmern.


Wer wie ich sich darüber wundert, dass die BNetzA zwar (falls Schorn
und/oder Schiffhauer nicht lügen) jedermann bereitwillig schriftliche
Auskünfte darüber erteilt, wenn er seinen Pflichten als Funkamateur nicht
ordnungsgemäß nachkommt, ihm aber als direkt Betroffenen bisher eine
einfache Bestätigung verweigert, wenn er seine Selbsterklärung abgegeben
hat, sollte sich nicht scheuen, eine ähnliche Anfrage an die BNetzA zu
stellen. Selbstverständlich unter Bezugnahme auf die weltweit im Internet
von jedermann lesbare Veröffentlichung des Redakteurs, Autors und Sprechers
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ in der 257. Folge eines so genannten Rundspruchs
mit der Bezeichnung "HamRadio 2day" der AGZ e.V.

Hier die Adresse:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
z. Hd. Herrn Matthias Kurth, Präsident
Postfach 80 01
53105 Bonn

73 de Hermann, DK6XH

--
http://neuesvondl1eec.blogspot.com/


Günter Schupp

unread,
Feb 11, 2007, 7:29:42 PM2/11/07
to
Hermann Boehm, DK6XH schrieb:

> Kooperation BNetzA - AGZ - Nils Schiffhauer
> zum Nachteil einzelner Funkamateure?
> -------------------------------------------
>
>> Das hat offenbar Tradition. Denn wie Annegret Kuebler-
>> Bork, fuer EMVU zustaendige Juristin bei der
>> Bundesnetzagentur, nach ueber zwei Monaten Recherche
>> mitteilte, laege auch vom ehemaligen DARC-Vorsitzenden Dr.
>> Horst Ellgering, DL9MH, keine 'Selbstanzeige' vor.

Mit dieser Aussage, wenn sie denn nicht von Sciffhauer oder Schorn
erstunken und erlogen ist, wird sich Frau Kübler-Bork sicher noch
auseinandersetzen müssen.

> Dass
> beispielsweise Jochen Hinrichs, DL9KCX, auf seiner Internetseite...
>
> http://www.hindrichs.eu/
>
> ...auf der ersten Seite schreibt, er habe seine Anzeige am 30. März 1999
> abgegeben und ausdrücklich für die Abgabe dieser so genannten
> Selbsterklärung wirbt, scheint man erst gar nicht zur Kenntnis zu nehmen.

> Aber welche Rolle spielt dabei - falls Schorns und Schiffhauers

> Darstellungen stimmen - die BNetzA?

Hermann, das ist wirklich eine gute Frage.

Soll ich mir tatsächlich vorstellen,
> dass eine leibhaftige Referatsleiterin der Bundesnetzagentur mehrere Monate
> einzelnen Personen hinterher schnüffelt und die Ergebnisse dann einem
> "Fachjournalisten" aushändigt?

nee, mußte Dir so nicht vorstellen.

> Und sogar auch noch einer so genannten
> Redaktion eines Minivereins die Richtigkeit ihrer Ermittlungen "ausdrücklich
> bestätigt"?

Ja, das kann ich mir gut vorstellen.

> Ohne die Betroffenen wenigstens zu fragen, werden solche
> Anschuldigungen ans schwarze Brett genagelt? Quasi mit behördlicher
> Unterstützung und auf Kosten von uns allen?

Ja aber logo. Nachfragen an die Betroffenen machen doch Arbeit. Welches
Schwarze Brett meist Du überhaupt?

> Ach ja, beinahe übersehen man gibt sich ja großzügig:
> "Die Redaktion raeumt OM Hindrichs und OM Dr. Ellgering die Moeglichkeit zu
> einer Stellungnahme ein."

So sind die Ferkel nun mal, saumäßig generös...

> Ich werde in den nächsten Tagen beim Präsidenten der Bundesnetzagentur für
> Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in Bonn
> anfragen, ob die von Dr. Schorn zitierte Referatsleiterin, die gute Frau
> Annegret Kuebler-Bork nunmehr mir "ausdrücklich bestätigen kann", dass ich
> meine drei Anzeigen ordnungsgemäß abgegeben habe - oder falls ihre
> (monatelangen) Recherchen andere Ergebnisse liefern sollten, dass ich
> endlich erfahre, dass ich diese nicht abgegeben habe. Ersatzweise kann das
> freilich auch eine andere kompetente Amtsperson aus dem Hause BNetzA tun, um
> mich muss sich ja nicht gleich die Referatsleiterin kümmern.

Nein, ich werde nicht die offenbar völlig überforderte Frau Kübler-Bork
mit meinem Anliegen belästigen. Wenn sie das Problem hätte lösen
wollen/können, wäre das Thema ja schon vom Tisch. Also trage ich es dem
Präsidenten vor; der hat sicher mehr Zeit als seine Juristin.

vy 73
Günter, DL6IM

Hermann Boehm, DK6XH

unread,
Feb 12, 2007, 6:52:29 AM2/12/07
to
Hallo allerseits,

wie bereits gestern Abend angekündigt, habe ich heute den Präsidenten
der BNetzA angeschrieben.

Ich meine, wer wie ich sich darüber wundert, dass die BNetzA zwar
offenbar jedermann bereitwillig schriftliche Auskünfte darüber erteilt,
ob einzelne Funkamateure ihren Pflichten nachkommen, den direkt
Betroffenen hingegen aber nicht einmal bestätigt, dass sie ihre
Selbsterklärung abgegeben haben, der sollte dem Herrn Präsidenten
ebenfalls schreiben.

Nachstehender Text dient dazu vielleicht als Anregung, wobei freilich
jeder seine eigene Formulierung verwenden sollte.


73 de Hermann, DK6XH


<Absender>

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
z. Hd. Herrn Matthias Kurth, Präsident
Postfach 80 01
53105 Bonn


Augsburg, 12. Februar 2007

Auskunft über den Status der von mir abgegebenen Anzeigen gem. BEMFV
sowie über alle bei der BNetzA über mich gespeicherten Daten und
darüber, welche Informationen an andere Personen weitergegeben wurden
und an wen (BDSG § 19); Anlass: Herausgabe von Daten durch die BNetzA an
Privatpersonen, unter Berufung auf das UIG und deren öffentliche
Publizierung durch die AGZ e.V. und andere.
---------------------------------------------------------------


Sehr geehrter Herr Präsident,

am 11. Februar 2007 publizierte der Verein "Arbeitsgemeinschaft Zukunft
Amateurfunkdienst e.V." (AGZ) im Amateurfunkmedium PacketRadio sowie
weltweit im Internet unter www.agz-ev.de incl. im Usenet unter dem Titel
"DL: HamRadio 2day 257-2007", Überschrift "DOCH NICHT ABGEGEBEN?"
mutmaßliche Auskünfte der BNetzA-Referatsleiterin Annegret Kübler-Bork.

Diese Mitarbeiterin habe, so schreibt Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ, in
seinem Artikel, auch auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass vom
ehemaligen Vorsitzenden des DARC e.V. Dr. Horst Ellgering, DL9MH, sowie
dem derzeitigen Vorsitzenden des DARC e.V. keine "Selbstanzeigen"
vorlägen und man seitens der BNetzA davon ausgehe, dass keine
anzeigepflichtigen Amateurfunkanlagen im Sinne der BEMFV, § 9, betrieben
werden. Zugrunde lägen über zwei Monate lange Recherchen der BNetzA.

Ein Blick auf die Internetseite von Herrn Hindrichs,
http://www.hindrichs.eu/ – auf der ersten Seite schreibt Herr Hindrichs,
er habe seine Anzeige am 30. März 1999 abgegeben – lässt an dieser
Darstellung Zweifel aufkommen, zumal er in der Vergangenheit wiederholt
intensiv für eine Abgabe der Selbsterklärung geworben hat.

Insgesamt befremden mich die hier zu beobachtenden Vorgehensweisen doch
ziemlich. Da gibt die BNetzA Informationen an Privatpersonen, die von
diesen ohne weiteres zur ungehemmten öffentlichen Denunzierung
missliebiger Personen verwendet werden können. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass dies Intention des Gesetzgebers im Hinblick auf das
Umweltinformationsgesetz war, auf das man sich nun beruft.

Wer und wann tatsächlich die Anzeige seiner ortsfesten
Amateurfunkahnalge gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder (§ 9 BEMFV) abgegeben hat, vermag
ich nicht zu beurteilen, aber mir ist sehr wohl bekannt, ob und wann ich
meine eigenen Anzeigen abgegeben habe. Und damit bin ich bei meinem
eigentlichen Anliegen an Sie angelangt.


Ich (Hermann Böhm, DK6XH) habe bis heute insgesamt zwei Anzeigen gemäß
BEMFV, § 9, jeweils an die ehemalige RegTP-Außenstelle *******
abgegeben – am ******** und zuletzt am ******** –, sowie für die von mir
betriebenen automatischen Relaisfunkstellen DB0UA in Augsburg,
Wilh.-Hauff-Str. 34 am ********.

Ich hatte jeweils um eine schriftliche Eingangsbestätigung gebeten, die
man mir aber auch nach telefonischer Nachfrage nicht geben wollte. Dies

sei nicht üblich, lediglich mündlich könne man mir bestätigen, dass die
Anzeigen sowohl eingegangen als auch sachlich wohl nicht zu beanstanden
seien. Gerade in dieser Handhabung sehe ich große Probleme, da
einerseits zwar die Möglichkeit besteht, dass ich ganz einfach behaupten
kann, dass ich die Selbsterklärung abgegeben habe, obwohl dies gar nicht
zutrifft, ich aber andererseits keinerlei Beweis für die Abgabe habe,
wenn ich diese Erklärung ordnungsgemäß eingereicht habe.

Ich fordere von Ihnen nunmehr eine schriftliche Bestätigung, dass meine
oben angeführten Selbsterklärungen tatsächlich in Ihrer Behörde
vorliegen und begründe dies mit meiner Sorge, dass mögliche Anfragen
gemäß Umweltinformationsgesetz durch Privatpersonen bei der BNetzA
womöglich nicht korrekt beantwortet werden – aus welchen Gründen auch
immer –, wodurch mir unter Umständen gravierende Nachteile entstehen
könnten. Auch wenn sich daraus resultierende Verwicklungen durchaus
klären lassen, so möchte ich doch lieber darauf verzichten.

Weiter fordere ich unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG), § 19, Auskunft über alle bezüglich meiner Person bei der BNetzA
gespeicherten Daten sowie darüber, welche Daten in der Vergangenheit
weitergegeben wurden und an wen.

Ich bedauere es, wenn ich Ihnen und Ihrer Behörde mit meinem Anliegen
womöglich auf den ersten Blick unnötig erscheinende Umstände und
Mehrarbeit zumute, aber der geschilderte Sachverhalt, wie er sich mir
derzeit darstellt, zwingt mich dazu.

Mit großem Interesse erwarte ich daher Ihre Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

(Böhm)


Heiner-P.Landsberg

unread,
Feb 12, 2007, 8:26:36 AM2/12/07
to
Hermann,
was wunderst du dich.

Du hast ihn doch in weinheim 05 erlebt, als er, ich fand rumflennte,
wie er seinen Prozess wegen ?noetigung?gegen DB7EC Helmut, versuchte zu
rechtfertigen.

Haette ich je so eine, in meinen augen jaemmerliche, erklaerung
losgelassen, ich wuerde morgens nicht mehr in den spiegel schauen, aus
angst, ins becken ...... zu muessen .

Und nils, hat der neben seiner DL_Lis auch die amerikanische Lis
zurueckgegeben ?
Ich glaube mich zu erinnern, dass er in einem beitrag vor ca. 4 Jahren
der ng kundtat, er habe die US_Lis geschafft.

73 de heiner

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Heiner-P.Landsberg

unread,
Feb 12, 2007, 12:26:30 PM2/12/07
to

"DL5DKW" <nos...@arrl.net> schrieb im Newsbeitrag
news:nhs0t2hdd5nhs8ju9...@4ax.com...
> "Heiner-P.Landsberg" <hlandsbe...@tcrz.net> wrote:
.....
> wegen genau diesem ex-Schiffhauer ihr Abo beim "Funktelegramm" nicht
mehr
> verlängern. Lief es nicht seinerzeit wegen eines "QRP-Tagebuchs"
ähnlich mit
> der Zeitschrift "funk"?
....

das der nils mal soooooo tieeeeef sinken wuerde, haette ich nie gedacht.

im absender stand immer noch DK8OK bei aol.
wenn er das rz nicht mehr hat, ist es dann ueberhaupt statthaft, das
ungültige call in verbindung mit einer email adresse noch zu verwenden?
es sind schon andere wegen rz-missbrauch abgemahnt worden .
man sollte das mal der AnGeZeigt anzeigen, damit die sich mal um den
?mistbrauch? kümmern.;-)
73 heiner


Ralf K. Buschner

unread,
Feb 12, 2007, 7:44:45 PM2/12/07
to
Heiner-P.Landsberg wrote:

> im absender stand immer noch DK8OK bei aol.
> wenn er das rz nicht mehr hat, ist es dann ueberhaupt statthaft, das
> ungültige call in verbindung mit einer email adresse noch zu verwenden?
> es sind schon andere wegen rz-missbrauch abgemahnt worden .
> man sollte das mal der AnGeZeigt anzeigen, damit die sich mal um den
> ?mistbrauch? kümmern.;-)

Erst einmal ist "DK8OK" außerhalb des Amateurfunks eine vollkommen beliebige
Buchstaben/Zahlen-Kombination. Es dient im Amateurfunkverkehr der
Identifikation der Funkstelle - hat aber außerhalb desselben keine
Bedeutung. Wenn nun ein Amtsrichter aus Hintertupfelfingen das anders
betrachtet...nun ja. Der nächste sieht das u.U. schon wieder ganz anders.
Aus meiner Sicht kann er also diese Emailadresse ganz regulär verwenden.

cu,
Ralf

Siegfried Tränkner

unread,
Feb 13, 2007, 2:19:17 AM2/13/07
to

"Hermann Boehm, DK6XH" schrieb:


>
> Hallo allerseits,
>
> wie bereits gestern Abend angekündigt, habe ich heute den Präsidenten
> der BNetzA angeschrieben.

> (Böhm)


schnipp...

Ich bin auf die Fortsetzung gespannt!

73, Sig

Hermann Boehm, DK6XH

unread,
Feb 13, 2007, 3:56:42 AM2/13/07
to

Siegfried Tränkner schrieb:

>
> "Hermann Boehm, DK6XH" schrieb:
>>
>> Hallo allerseits,
>>
>> wie bereits gestern Abend angekündigt, habe ich heute den
>> Präsidenten der BNetzA angeschrieben.
>

> schnipp...
>
> Ich bin auf die Fortsetzung gespannt!


Sig, gespannt sein reicht nicht;
entspanne Dich und schreib' einen Brief!


73 de Hermann, DK6XH

Heiner-P.Landsberg

unread,
Feb 13, 2007, 9:48:48 AM2/13/07
to

"Ralf K. Buschner" <r_bus...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:t8e7a4-...@dl5mhk.ampr.org...
....

> Aus meiner Sicht kann er also diese Emailadresse ganz regulär
verwenden.
>
> cu,
> Ralf
>

sehe ich anders, aehnlich einem warenzeichen.

unter http://www.qrz.com/callsign ist das rz auch noch da.

evt. hat die bna extra fuer ihn einen sonderstatus geschaffen: hidden
ham = hiha ergaenzt durch ein ex-?
73 heiner
© 2007


Lothar Hase

unread,
Feb 13, 2007, 5:15:22 PM2/13/07
to
On Mon, 12 Feb 2007 12:52:29 +0100, "Hermann Boehm, DK6XH"
<dk...@arcor.de> wrote:

>Hallo allerseits,
>
>wie bereits gestern Abend angekündigt, habe ich heute den Präsidenten
>der BNetzA angeschrieben.
>

>
>
>

Moin, liebe Leute,

was nehmt Ihr Euch wichtig!

Aber schön, das man hier seine Profilneurosen so herrlich ausleben
kann!!

In diesem Sinne!

73

Werner Jochem

unread,
Feb 13, 2007, 6:02:42 PM2/13/07
to
On Tue, 13 Feb 2007 23:15:22 +0100, Lothar Hase
<Lotha...@compuserve.de> wrote:

>Moin, liebe Leute,
>
>was nehmt Ihr Euch wichtig!
>
>Aber schön, das man hier seine Profilneurosen so herrlich ausleben
>kann!!
>
>
>
>In diesem Sinne!

Ist Dein Kommentar Gegenstand Deines Kommentars?

Joe DK7VW

Ralf K. Buschner

unread,
Feb 15, 2007, 1:10:56 PM2/15/07
to
Heiner-P.Landsberg wrote:

> sehe ich anders, aehnlich einem warenzeichen.

Naja - rein aus rechtlicher Sicht ist das aber unbegründet. Daß irgendein
Amtsrichter das anders sieht, hat damit erstmal garnix zu tun.



> unter http://www.qrz.com/callsign ist das rz auch noch da.

Ja, warum auch nicht? Er darf eben nur unter diesem Rufzeichen keine
Amateurfunkstelle mehr betreiben!



> evt. hat die bna extra fuer ihn einen sonderstatus geschaffen: hidden
> ham = hiha ergaenzt durch ein ex-?

Eher ein Wuhahahar... ;-)

cu,
Ralf

Helmut Heiken

unread,
Feb 16, 2007, 8:37:39 AM2/16/07
to

Nein Jo, ich glaube das lief unter "Mein Name ist Hase" ;-)
--
vy 73 de DB7EC Helmut

JO42FD // DOK N59

www.heiken.eu

AGZ, nein Danke

R.Freitag

unread,
Feb 17, 2007, 12:35:04 PM2/17/07
to
Hermann Boehm, DK6XH wrote:

> Hallo allerseits,
>
[...]


>
> Weiter fordere ich unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz
> (BDSG), § 19, Auskunft über alle bezüglich meiner Person bei der BNetzA
> gespeicherten Daten sowie darüber, welche Daten in der Vergangenheit
> weitergegeben wurden und an wen.

Vollkommen sinnlos, weil
/begin(Zitat §19 BDSG)
2)
Absatz 1 gilt nicht für personenbezogene Daten, die nur deshalb gespeichert
sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher
Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen, oder ausschließlich
Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine
Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
/Ende(Zitat)
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__19.html
>
Da die Daten aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gespeichert wurden,
kannst du dich nicht auf das BDSG berufen.

Gruss

Robert

Ralf K. Buschner

unread,
Feb 17, 2007, 2:13:03 PM2/17/07
to
R.Freitag wrote:

> Vollkommen sinnlos, weil
> /begin(Zitat §19 BDSG)
> 2)
> Absatz 1 gilt nicht für personenbezogene Daten, die nur deshalb
> gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder
> vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen, oder

Du willst sagen, daß jeder dahergelaufene Hanswurscht Auskunft über jemanden
verlangen kann, diesem jemand selbst aber keine Auskunft über seine daten
gegeben werden muß, falls diese aufgrund eines Gesetzes gespeichert wurden?

Message has been deleted

Ralf K. Buschner

unread,
Feb 17, 2007, 4:05:19 PM2/17/07
to
Michael wrote:

> das "und eine Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand
> erfordern würde." bezieht sich auf beide Tatbestände.
>
> Sie müssen Dir schon mitteilen, warum sie Dir keine Auskünfte geben.

Auch hier wäre wahrscheinlich die Formulierung "sie müssten eigentlich" die
zutreffendere... ;)

Hermann Boehm, DK6XH

unread,
Feb 18, 2007, 2:38:55 AM2/18/07
to

"R.Freitag" <rfr-m...@gmx.de> schrieb:
> [...]

> Da die Daten aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gespeichert
> wurden, kannst du dich nicht auf das BDSG berufen.

Wieso kann ich das nicht? Ich hab's doch getan!

73 de Hermann, DK6XH


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