Volker Gringmuth wrote:
> Die LP-Pflicht gilt /nicht/ f�r Luftsportger�te- f�hrer!
Jau, isso. Wobei mich Deine Anmerkung mal wieder ins Gr�beln gebracht
hat...
Darf man mit nem entsprechend ausger�steten Dreiachs-UL und BZF 1
eigentlich in Luftraum Charlie fliegen? Und das am Ende gar ohne
CVFR-Berechtigung?!? Der Verdacht dr�ngt sich mir n�mlich gerade auf,
denn � 44 LuftPersV (Zitate s. u.) schr�nkt zwar das Funken, nicht
aber das Fliegen in Luftr�umen B, C und D ein (das Funken w�rde einem
aber ja das BZF 1 erlauben), und � 82 LuftPersV z�hlt
Luftsportger�tef�hrer nicht bei denen auf, die in bestimmten Teilen
des kontrollierten Luftraums der Berechtigung zur Durchf�hrung
kontrollierter Sichtfl�ge bed�rfen!
Nun bin ich kein Jurist. Welche Regelung h�lt denn ULs (oder
Luftsportger�tef�hrer ohne CVFR-Berechtigung) aus Luftraum Charlie
fern? Kann mir nicht vorstellen, dass sie - nein: WIR (hehe) - da
einfach so reind�rfen...
Ach, und falls es ne Regelung gibt: wie sieht's denn aus mit einem
PPL- plus SPL-Piloten, der eine CVFR-Berechtigung hat? Darf der mit
nem UL da rein?
Oder gibt es vielleicht einfach Vorschriften, die es ULs unm�glich
machen, die in Luftraum Charlie geforderte Ausr�stung an Bord zu
haben?
Tobias
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� 44 LuftPersV ("Erteilung und Umfang der Lizenz")
"[...](2) Die Lizenz [f�r Luftsportger�tef�hrer] berechtigt zum
F�hren von Luftsportger�t der im Luftfahrerschein eingetragenen Art
und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von
Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Aus�bung des
Flugfunkdienstes au�erhalb von Luftr�umen der Klassen B, C und D,
wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgef�hrt worden
ist.[...]"
� 82 LuftPersV ("Berechtigung zur Durchf�hrung kontrollierter
Sichtfl�ge"): "(1) Inhaber von Erlaubnissen f�r Privatflugzeugf�hrer
und Privathubschrauberf�hrer und Segelflugzeugf�hrer mit der
Klassenberechtigung f�r Reisemotorsegler, die nicht nach den
Bestimmungen �ber die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen
(JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch)
ausgestellt worden sind, bed�rfen zur Durchf�hrung von Fl�gen nach
Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes
der Berechtigung zur Durchf�hrung kontrollierter Sichtfl�ge, sofern
sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.[...]"
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Abk�rzungen:
- BZF: Beschr�nkt g�ltiges Sprechfunkzeugnis f�r den Flugfunkdienst
- CVFR: Controlled Visual Flight Rules ("Kontrollierter Sichtflug")
- LuftPersV: Verordnung �ber Luftfahrtpersonal
- PPL: Private Pilot Licence (Privatpilotenlizenz)
- SPL: Sport Pilot Licence (Lizenz f�r Luftsportger�tef�hrer)
- UL: Ultraleichtflugzeug
Entschuldigt bitte (mal wieder) die Formatierung...
Musste mein Betriebssystem neu installieren - an die Einstellungen
von Outlook Express (jaaaaaa, ich wei�...) und OE-QuoteFix muss ich
wohl nochmal ran. Ich h�ng die Originalnachricht einfach nochmal in
besserer Formatierung an.
Tobias
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Volker Gringmuth wrote:
> Die LP-Pflicht gilt nicht f�r Luftsportger�te- f�hrer!