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[de.soc.recht.marken+urheber] Re: Gewekrschaft ver.di uebt scharfe Kritik an UrhG-Aenderung

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Henning Sponbiel

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Apr 27, 2008, 3:41:28 AM4/27/08
to
From: Mark Obrembalski <mar...@web.de>
Subject: Re: Gewekrschaft ver.di übt scharfe Kritik an UrhG-Änderung
Newsgroups: de.soc.recht.marken+urheber
Date: Thu, 24 Apr 2008 01:14:20 +0200
Message-ID: <679u6cF...@mid.individual.net>

Heiko Nock wrote:

>>Der Text klingt wie eine
>>Pressemitteilung. Eine solche zu veröffentlichen bedeutet regelmäßig
>>die konkludente Zustimmung zur Vervielfältigung und Verbreitung.
>
>Das sieht zumindest das Landgericht Hamburg anders.

Erster Hauptsatz des Immaterialgüterrechts: Für jeden Unsinn existiert
mindestens ein Landgericht, das ihn vertritt.

Zweiter Hauptsatz des Immaterialgüterrechts: Die Wahrscheinlichkeit,
dass für einen Unsinn genau ein Landgericht existiert, das ihn
vertritt, ist proportional zum Ausmaß der Unsinnigkeit.

Korrolar: Klagen, die sich nur mit einer bestimmten Art von Unsinn
begründen lassen, werden gehäuft an einem bestimmten Landgericht
erhoben.

Gruß,
Mark

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