Heiko Nock wrote:
>>Der Text klingt wie eine
>>Pressemitteilung. Eine solche zu veröffentlichen bedeutet regelmäßig
>>die konkludente Zustimmung zur Vervielfältigung und Verbreitung.
>
>Das sieht zumindest das Landgericht Hamburg anders.
Erster Hauptsatz des Immaterialgüterrechts: Für jeden Unsinn existiert
mindestens ein Landgericht, das ihn vertritt.
Zweiter Hauptsatz des Immaterialgüterrechts: Die Wahrscheinlichkeit,
dass für einen Unsinn genau ein Landgericht existiert, das ihn
vertritt, ist proportional zum Ausmaß der Unsinnigkeit.
Korrolar: Klagen, die sich nur mit einer bestimmten Art von Unsinn
begründen lassen, werden gehäuft an einem bestimmten Landgericht
erhoben.
Gruß,
Mark
--
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