From: Mark Obrembalski <mark
...@web.de>
Subject: Re: Gewekrschaft ver.di übt scharfe Kritik an UrhG-Änderung
Newsgroups: de.soc.recht.marken+urheber
Date: Thu, 24 Apr 2008 01:14:20 +0200
Message-ID: <679u6cF2nji1eU3@mid.individual.net>
Heiko Nock wrote:
>>Der Text klingt wie eine
>>Pressemitteilung. Eine solche zu veröffentlichen bedeutet regelmäßig
>>die konkludente Zustimmung zur Vervielfältigung und Verbreitung.
>Das sieht zumindest das Landgericht Hamburg anders.
Erster Hauptsatz des Immaterialgüterrechts: Für jeden Unsinn existiert
mindestens ein Landgericht, das ihn vertritt.
Zweiter Hauptsatz des Immaterialgüterrechts: Die Wahrscheinlichkeit,
dass für einen Unsinn genau ein Landgericht existiert, das ihn
vertritt, ist proportional zum Ausmaß der Unsinnigkeit.
Korrolar: Klagen, die sich nur mit einer bestimmten Art von Unsinn
begründen lassen, werden gehäuft an einem bestimmten Landgericht
erhoben.
Gruß,
Mark
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