Am 15.05.2013 02:44, schrieb René:
> On 2013-05-15 00:22:59 +0000, Martin Ebert said:
>> Offenbar gibt es Ermittlungen, da wohl ein Verstoß gegen das Waffen-
>> gesetz (hier: Regeln für Anscheinswaffen) vorliegen könnte. Auch der
>> Berliner Senat will sich mit dem Thema beschäftigen.
> Ist der Anscheinsparagraph (Paragraph 37 des brdischen WaffG) nicht vor
> Jahren abgeschafft worden?
Um den anschließend zu verschärfen: § 42a Nr. 1 Waffengesetz [1]
Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht
geführt werden. [2]
Dortiger Abs 2 regelt, was man mit Anscheinswaffen darf:
Faktisch nichts.
Abschweifend:
Ich war mal mit Genehmigung in einem großen umfriedeten Gelände, so
mal Koljas Hinterlassenschaften und Bunker gucken. Die Herren der
Genehmigung anbei. Eher unvermutet kamen wir ins Feuer der Fraktion
Paint/Softball-Spieler, die da nicht so sehr genehmigt spielten.
Ei, schau an: So schnell werden reale Waffen gezogen, wenn mit
anscheinend echten Waffen jemand real rumfuchtelt ...
(Und danach hatte ich mich schau gemacht - also wie da nun die
reale Rechtslage sei.)
Zurück zu §42a:
HINT: Sehr schwer zu lesen ist dort, dass nach (2)/3 ein berechtigtes
Interesse für Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich
ausgeschlossen ist.
Für die Mitleser: wir reden grad nicht über die Säbel - sondern über
die beiden im Video auftauchenden AK-47.
Im Übrigen dürfte auch das Versammlungsgesetz greifen: §3 Abs 1 [3]
"Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen,
Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer
gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen."
Ok, DEN Teil dürfte jeder Richter niederschlagen: Also einheitlich
sieht mal deutlich anders aus. Das war ja eine eher bunt gemischte
Truppe (von Versprengten).
Obwohl eine gemeinsame politische Gesinnung der auftretenden
Herrschaften schon unterstellt werden darf.
[1] <
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html>
[2] Das geht IMHO auf Situationen zurück, bei denen POL final schoss,
obwohl der Täter nur eine Anscheinswaffe in Anschlag brachte.
[3] <
http://dejure.org/gesetze/VersG/3.html>
Mt