Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 2012-01-09
URL:
http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
Regeln f�r die Einrichtung, �nderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
Inhalt:
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Teil 1: �berblick
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
Teil 6a: CfV mit pers�nlichem Wahlschein
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
Anhang A: Sonderregel f�r de.alt.*
1. �berblick:
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Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
aber nicht vollst�ndig chaotische Zust�nde herrschen, in der jeder,
der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe begl�cken zu m�ssen,
eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
Einrichtung einer Gruppe eingeb�rgert. Auf den meisten Systemen wird
auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
Diese Spielregeln gelten f�r die Einrichtung oder Entfernung einer
Gruppe sowie �nderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
herbeizuf�hren.
Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
"de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.
Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
es nahezu ausgeschlossen, da� die Entscheidung akzeptiert wird.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, da� kein Netzteilnehmer
oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschl�sse" des Netzes
gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
Dies ist aber nicht als Freibrief f�r jedweden Unsinn zu verstehen:
Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
net.terrorists! Es w�re doch schade, wenn wegen letzterer die
Freiheit dieses Netzes eingeschr�nkt werden m��te ...
2. Zusammenfassung:
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Eine Entscheidung wird herbeigef�hrt, indem man ein Thema durch
einen f�rmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
gen�gend Zeit l��t, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen f�rmlichen CfV (s.u.)
dar�ber abstimmen l��t.
Nach angenommener Wahl veranla�t die Moderation die notwendigen
Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
zugeh�rigen Steuernachrichten verschickt.
Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, m�ssen alle
Ank�ndigungen und Einrichtungen �ber die Newsgruppe
de.admin.news.announce laufen.
3. Moderation:
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Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
ausschlie�lich dem Ver�ffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
sowie dazu analogen Postings. W�nscht man eine solche
Ver�ffentlichung, so mu� man seinen Artikel per E-Mail an die
Moderation schicken.
Die momentane Adresse der Moderation lautet:
mode...@dana.de
Die Moderation pr�ft, ob der gew�nschte Artikel den Bestimmungen der
Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverst��e, so
schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
Initiator zur�ck oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gew�nschten Gruppe oder
Mailing-Liste ver�ffentlichen. Das bedeutet insbesondere, da�
RfD/CfV *ausschlie�lich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
allein die Moderatorenwahlregeln f�r de.admin.news.announce.
Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
uns bem�hen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
einer Regel zu halten. Wenn man uns also _�berzeugen_ kann, werden
Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das �berzeugen
legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
4. RfD:
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W�nscht man einen f�rmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so mu� dieser an die
Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
R�cksprache mit dem Initiator halten.
F�r einen f�rmlichen RfD ist folgendes notwendig:
o Es mu� deutlich hervorgehen, �ber was �berhaupt diskutiert werden
soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
der Gruppe erw�hnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
o Zur Erl�uterung der Gruppe m�ssen eine Charta und eine
Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
dieser Newsgroup �berhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
zwei Abs�tze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
8er-Tabulator m�glichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelm��igen Postings
verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
5. Die Diskussion:
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Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschlie�lich)
anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte gen�gend
Zeit gelassen werden, um das Thema sorgf�ltig �berdenken zu k�nnen,
also mindestens zwei Wochen, jedoch l�nger, wenn sich noch kein
Konsens eingestellt hat.
Wenn sich aus der Diskussion Ver�nderungen ergeben, soll ein
weiterer RfD eingebracht werden.
6. CfV:
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Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
"Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
werden. Dieser mu� mit dem letzten RfD im wesentlichen
�bereinstimmen.
Der CfV mu� explizit enthalten:
o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
Die Abgabe einer Stimme f�r die Einrichtung der Gruppe mu� genauso
klar erkl�rt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
Einrichtung und umgekehrt.
Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
Votes"-Artikel klar und explizit erkl�rt wird, wie die Stimmen
abgegeben werden k�nnen.
o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
Die Abstimmung beginnt mit der Ver�ffentlichung des CfV. Das Ende
der Abstimmungsperiode mu� genau angegeben sein. Der Zeitraum
sollte mindestens drei Wochen, jedoch h�chstens einen Monat
betragen.
o Er sollte nur in Ausnahmef�llen weitere Regelungen enthalten.
Sofern nicht anders erw�hnt, gelten die �blichen Regeln (s.u.).
o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme f�r jede (!)
Wahlm�glichkeit auszusehen hat.
Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung �ber mehrere Gruppen
enthalten, wenn f�r jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkr�ftige Gruppe die
Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
werden kann.
Ein CfV kann nicht ver�ffentlicht werden, wenn einer der folgenden
Punkte noch unklar ist:
o Name der Gruppe
o Kurzbeschreibung der Gruppe
o Charta der Gruppe
o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensf�hig gekl�rt werden
konnten, k�nnen die Regeln f�r "kombinierte Votings" (Teil 9)
eingesetzt werden.
6a. CfV mit pers�nlichem Wahlschein:
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Es ist ebenfalls zul�ssig, da� im CfV eine Mailadresse angegeben
wird, bei der die W�hler einen pers�nlichen Wahlschein anfordern
k�nnen. Ist eine solche Adresse angegeben, k�nnen g�ltige Stimmen
nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
ignoriert.
Pers�nliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
Abstimmenden erm�glicht und die das Erzeugen g�ltig erscheinender
F�lschungen soweit wie m�glich ausschlie�t.
Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs mu� mit der Adresse zur
Anforderung der Wahlscheine �bereinstimmen; die Antwortadresse des
Wahlscheins mu� mit der Adresse �bereinstimmen, die die Stimmen
entgegennimmt.
Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens k�nnen im CfV festgelegt werden.
Sie m�ssen im RfD angek�ndigt werden und gelten als "weitere Regeln"
im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bed�rfen also insbesondere der
Genehmigung durch die Moderation.
Im �brigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngem��.
7. Die Wahlregeln:
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Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen m�ssen (!) per
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gez�hlt,
wie (fern-)m�ndliche oder (sackpost-)schriftliche
Meinungs�u�erungen oder vergleichbares.
Eindeutigkeit: Eine Stimme mu� eindeutig enthalten, wof�r der
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte �u�erungen ("Ich w�rde...") nur als Meinungen,
nicht als Stimmen aufgefa�t und werden daher auch nicht gewertet.
�bertragbarkeit: Stimmen k�nnen nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag �bertragen werden. Eine Stimme z�hlt nur f�r
GENAU DEN Vorschlag, f�r den sie abgegeben wurde. Insbesondere
darf eine Stimme f�r oder gegen eine Newsgruppe mit einem
bestimmten Namen NICHT als Stimme f�r oder gegen eine Newsgruppe
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gez�hlt
werden. �ber jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verkn�pfungen
von Wahlen sind nicht m�glich.
.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gr�ndung der Hierarchie
f�hrende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
findet hier�ber eine normale Abstimmung statt.
Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
Tatsache, da� die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
Ung�ltigerkl�rung der Stimme f�hren.
Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschr�nkt sich auf
nat�rliche Personen, das bedeutet insbesondere, da� jede Stimme
mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
und Nachnamen des W�hlers enth�lt, verkn�pft sein mu�. Der Name
wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
ver�ffentlicht (siehe Teil 8).
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszuf�llen
und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
Die Absendeadresse mu� unverf�lscht im Klartext in der
Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-f�hig sein,
das hei�t: Mail mu� an die angegebene Absendeadresse grunds�tzlich
zustellbar sein.
Der Nachweis der Reply-F�higkeit der Adresse obliegt dem
Abstimmenden.
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn mindestens doppelt so viele g�ltige Ja-Stimmen wie
Nein-Stimmen (Verh�ltnis), mindestens jedoch 50 Ja-Stimmen
(Mindestzustimmung), eingetroffen sind.
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
m�glich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
r�ckg�ngig zu machen oder zu korrigieren.
Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte daf�r Sorge tragen,
da� jeder Abstimmende eine Best�tigung bekommt, da� seine Stimme
auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
durch eine Best�tigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
bisherigen W�hler erscheinen, und ob die Stimme jeweils g�ltig war
oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
erw�hnt werden!
Zumindest einmal -- m�glichst in der Mitte der Wahlperiode --
sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
eine "Massenbest�tigung" ausdr�cklich erw�nscht ist. Der 2. CfV
wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.
Abbruch der Wahl: Werden w�hrend der Wahlperiode begr�ndete Zweifel
an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit m�glich.
Weitere Regeln: Im CfV k�nnen weitere Regeln, die die hier
aufgef�hrten erg�nzen oder ersetzen, aufgef�hrt werden. Sofern
diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
gelten verbindlich. Grunds�tzlich werden aber Regeln, die das
Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschr�nken, nur in
wirklich begr�ndeten F�llen akzeptiert.
8. Nach der Wahl:
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Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
mu� eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) f�r was
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Ver�ffentlichung des
Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begr�ndeten (!)
Einzelf�llen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zur�cktritt. Diese Liste
wird dann von der Moderation gepostet.
Ist jemand der Meinung, da� es zu schwerwiegenden Unregelm��igkeiten
bei der Durchf�hrung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
Einspruch ist bei der Moderation zur Ver�ffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet �ber
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
Abstimmung.
Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
Einspr�che entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
das Ergebnis g�ltig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
Ergebnis bereits vorl�ufig g�ltig, wenn durch die Gesamtheit der
noch anh�ngigen Einspr�che weder die Annahme in Frage steht noch die
Annulierung der Wahl Folge sein kann.
Ist die Wahl (vorl�ufig) angenommen, so versendet die Moderation die
entsprechenden Steuernachrichten und veranla�t gleichzeitig die
notwendigen �nderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
9. Kombinierte Votings:
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Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
h�chstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
Dabei wird �ber die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gem�� den
obigen Regeln abgestimmt.
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zus�tzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
Stichentscheid das beste Verh�ltnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Vereinfachtes Verfahren:
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F�r kleinere �nderungen (z.B. Formulierungs�nderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgef�hrt
werden, bei dem der �nderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser �nderung nicht
widersprochen wird.
Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
Ver�ffentlichung in de.admin.news.announce und mu� dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erf�llen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
Ein VV mu� dar�ber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
o die Tatsache, da� die �nderung unverz�glich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.
o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden mu� (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
mode...@dana.de).
o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen mu�.
Das VV mu� der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Ver�ffentlichung zum Widerspruch einr�umen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im �brigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
Wahl" sinngem�� auch hier.
Nach Ablauf der Frist ver�ffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der �nderung widersprochen haben; ist kein
Widerspruch gegen die �nderung eingegangen, so gilt sie als
angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
aufgegeben werden. Im �brigen sind die Regelungen aus Teil 8
sinngem�� anzuwenden.
Anhang A. Sonderregel f�r Einrichtungen und L�schungen von Gruppen in
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
de.alt.* sowie �nderungen ihrer Attribute:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Diese Sonderregel gilt _ausschlie�lich_ f�r Verfahren zur
Einrichtung oder L�schung von Gruppen in de.alt.* sowie f�r
Verfahren zur �nderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln f�r andere
Verfahren.
Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairne�.
Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* l�uft folgenderma�en ab:
Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einw�nde gegen die
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
trotz mittlerweile nur noch geringer Verz�gerungen beim Transport --
immer noch im Bereich mehrerer Tage, �blich ist daher eine Wartezeit
von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
einfach die newgroup-Message.