Account Options

  1. Sign in
The old Google Groups will be going away soon, but your browser is incompatible with the new version.
Google Groups Home
« Groups Home
<2012-01-09> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*
There are currently too many topics in this group that display first. To make this topic appear first, remove this option from another topic.
There was an error processing your request. Please try again.
flag
  2 messages - Collapse all  -  Translate all to Translated (View all originals)
The group you are posting to is a Usenet group. Messages posted to this group will make your email address visible to anyone on the Internet.
Your reply message has not been sent.
Your post was successful
 
From:
To:
Cc:
Followup To:
Add Cc | Add Followup-to | Edit Subject
Subject:
Validation:
For verification purposes please type the characters you see in the picture below or the numbers you hear by clicking the accessibility icon. Listen and type the numbers you hear
 
Boris 'pi' Piwinger  
View profile   Translate to Translated (View Original)
 More options Sep 19 2012, 6:00 pm
Newsgroups: de.admin.infos, de.alt.admin
Followup-To: de.admin.news.regeln
From: 3...@piology.org (Boris 'pi' Piwinger)
Date: 19 Sep 2012 22:00:17 -0000
Local: Wed, Sep 19 2012 6:00 pm
Subject: <2012-01-09> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*
Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 2012-01-09
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung

Regeln f r die Einrichtung, nderung und Entfernung von Usenet-Gruppen

Inhalt:
~~~~~~~

  Teil   1: berblick
  Teil   2: Zusammenfassung
  Teil   3: Moderation
  Teil   4: RfD
  Teil   5: Die Diskussion
  Teil   6: CfV
  Teil  6a: CfV mit pers nlichem Wahlschein
  Teil   7: Die Wahl(-regeln)
  Teil   8: Nach der Wahl
  Teil   9: Kombinierte Votings
  Teil  10: Vereinfachtes Verfahren
  Anhang A: Sonderregel f r de.alt.*

1. berblick:
~~~~~~~~~~~~~

  Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
  Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
  Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
  aber nicht vollst ndig chaotische Zust nde herrschen, in der jeder,
  der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe begl cken zu m ssen,
  eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
  Einrichtung einer Gruppe eingeb rgert. Auf den meisten Systemen wird
  auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.

  Diese Spielregeln gelten f r die Einrichtung oder Entfernung einer
  Gruppe sowie nderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
  sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
  unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.

  Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
  Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
  herbeizuf hren.

  Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
  diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.

  Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
  Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
  "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.

  Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
  es nahezu ausgeschlossen, da die Entscheidung akzeptiert wird.

  An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, da kein Netzteilnehmer
  oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschl sse" des Netzes
  gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
  eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
  wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
  bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
  irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
  besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.

  Dies ist aber nicht als Freibrief f r jedweden Unsinn zu verstehen:
  Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
  net.terrorists! Es w re doch schade, wenn wegen letzterer die
  Freiheit dieses Netzes eingeschr nkt werden m te ...

2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  Eine Entscheidung wird herbeigef hrt, indem man ein Thema durch
  einen f rmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
  gen gend Zeit l t, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
  Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen f rmlichen CfV (s.u.)
  dar ber abstimmen l t.

  Nach angenommener Wahl veranla t die Moderation die notwendigen
  Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
  zugeh rigen Steuernachrichten verschickt.

  Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
  mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, m ssen alle
  Ank ndigungen und Einrichtungen ber die Newsgruppe
  de.admin.news.announce laufen.

3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~

  Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
  ausschlie lich dem Ver ffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
  s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
  administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
  sowie dazu analogen Postings. W nscht man eine solche
  Ver ffentlichung, so mu man seinen Artikel per E-Mail an die
  Moderation schicken.

              Die momentane Adresse der Moderation lautet:
                        modera...@dana.de

  Die Moderation pr ft, ob der gew nschte Artikel den Bestimmungen der
  Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverst e, so
  schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
  Initiator zur ck oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
  diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
  de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gew nschten Gruppe oder
  Mailing-Liste ver ffentlichen. Das bedeutet insbesondere, da
  RfD/CfV *ausschlie lich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
  Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
  allein die Moderatorenwahlregeln f r de.admin.news.announce.

  Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
    uns bem hen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
    einer Regel zu halten. Wenn man uns also _ berzeugen_ kann, werden
    Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das berzeugen
    legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!

4. RfD:
~~~~~~~

  W nscht man einen f rmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
  "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so mu dieser an die
  Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
  entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
  R cksprache mit dem Initiator halten.

  F r einen f rmlichen RfD ist folgendes notwendig:

  o Es mu deutlich hervorgehen, ber was berhaupt diskutiert werden
    soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
    der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
    der Gruppe erw hnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
    noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

  o Zur Erl uterung der Gruppe m ssen eine Charta und eine
    Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
    dieser Newsgroup berhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
    zwei Abs tze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
    8er-Tabulator m glichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
    oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelm igen Postings
    verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
    welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
    Newsprogramme zeigen diese Information auch an.

5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
  de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschlie lich)
  anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte gen gend
  Zeit gelassen werden, um das Thema sorgf ltig berdenken zu k nnen,
  also mindestens zwei Wochen, jedoch l nger, wenn sich noch kein
  Konsens eingestellt hat.

  Wenn sich aus der Diskussion Ver nderungen ergeben, soll ein
  weiterer RfD eingebracht werden.

6. CfV:
~~~~~~~

  Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
  "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
  werden. Dieser mu mit dem letzten RfD im wesentlichen
  bereinstimmen.

  Der CfV mu explizit enthalten:

  o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.

    Die Abgabe einer Stimme f r die Einrichtung der Gruppe mu genauso
    klar erkl rt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
    Einrichtung und umgekehrt.

    Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
    der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
    "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
    Votes"-Artikel klar und explizit erkl rt wird, wie die Stimmen
    abgegeben werden k nnen.

  o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Die Abstimmung beginnt mit der Ver ffentlichung des CfV. Das Ende
    der Abstimmungsperiode mu genau angegeben sein. Der Zeitraum
    sollte mindestens drei Wochen, jedoch h chstens einen Monat
    betragen.

  o Er sollte nur in Ausnahmef llen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erw hnt, gelten die blichen Regeln (s.u.).

  o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme f r jede (!)
    Wahlm glichkeit auszusehen hat.

  Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung ber mehrere Gruppen
  enthalten, wenn f r jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
  Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
  vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkr ftige Gruppe die
  Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
  werden kann.

  Ein CfV kann nicht ver ffentlicht werden, wenn einer der folgenden
  Punkte noch unklar ist:

  o Name der Gruppe
  o Kurzbeschreibung der Gruppe
  o Charta der Gruppe
  o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
  o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

  Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
  Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensf hig gekl rt werden
  konnten, k nnen die Regeln f r "kombinierte Votings" (Teil 9)
  eingesetzt werden.

6a. CfV mit pers nlichem Wahlschein:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  Es ist ebenfalls zul ssig, da im CfV eine Mailadresse angegeben
  wird, bei der die W hler einen pers nlichen Wahlschein anfordern
  k nnen. Ist eine solche Adresse angegeben, k nnen g ltige Stimmen
  nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.

  Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
  vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
  ignoriert.
...

read more »


 
You must Sign in before you can post messages.
To post a message you must first join this group.
Please update your nickname on the subscription settings page before posting.
You do not have the permission required to post.
Boris 'pi' Piwinger  
View profile   Translate to Translated (View Original)
 More options Sep 26 2012, 6:00 pm
Newsgroups: de.admin.infos, de.alt.admin
Followup-To: de.admin.news.regeln
From: 3...@piology.org (Boris 'pi' Piwinger)
Date: 26 Sep 2012 22:00:23 -0000
Local: Wed, Sep 26 2012 6:00 pm
Subject: <2012-01-09> Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*
Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 2012-01-09
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung

Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen

Inhalt:
~~~~~~~

  Teil   1: Überblick
  Teil   2: Zusammenfassung
  Teil   3: Moderation
  Teil   4: RfD
  Teil   5: Die Diskussion
  Teil   6: CfV
  Teil  6a: CfV mit persönlichem Wahlschein
  Teil   7: Die Wahl(-regeln)
  Teil   8: Nach der Wahl
  Teil   9: Kombinierte Votings
  Teil  10: Vereinfachtes Verfahren
  Anhang A: Sonderregel für de.alt.*

1. Überblick:
~~~~~~~~~~~~~

  Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
  Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
  Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
  aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
  der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
  eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
  Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
  auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.

  Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
  Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
  sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
  unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.

  Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
  Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
  herbeizuführen.

  Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
  diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.

  Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
  Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
  "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.

  Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
  es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.

  An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
  oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
  gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
  eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
  wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
  bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
  irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
  besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.

  Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
  Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
  net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
  Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...

2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
  einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
  genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
  Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
  darüber abstimmen läßt.

  Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
  Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
  zugehörigen Steuernachrichten verschickt.

  Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
  mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
  Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
  de.admin.news.announce laufen.

3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~

  Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
  ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
  s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
  administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
  sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
  Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
  Moderation schicken.

              Die momentane Adresse der Moderation lautet:
                        modera...@dana.de

  Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
  Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
  schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
  Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
  diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
  de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
  Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
  RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
  Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
  allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.

  Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
    uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
    einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
    Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
    legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!

4. RfD:
~~~~~~~

  Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
  "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
  Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
  entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
  Rücksprache mit dem Initiator halten.

  Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:

  o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
    soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
    der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
    der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
    noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

  o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
    Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
    dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
    zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
    8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
    oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
    verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
    welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
    Newsprogramme zeigen diese Information auch an.

5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
  de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
  anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
  Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
  also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
  Konsens eingestellt hat.

  Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
  weiterer RfD eingebracht werden.

6. CfV:
~~~~~~~

  Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
  "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
  werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
  übereinstimmen.

  Der CfV muß explizit enthalten:

  o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.

    Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
    klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
    Einrichtung und umgekehrt.

    Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
    der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
    "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
    Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
    abgegeben werden können.

  o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
    der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
    sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
    betragen.

  o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).

  o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
    Wahlmöglichkeit auszusehen hat.

  Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
  enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
  Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
  vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
  Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
  werden kann.

  Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
  Punkte noch unklar ist:

  o Name der Gruppe
  o Kurzbeschreibung der Gruppe
  o Charta der Gruppe
  o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
  o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

  Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
  Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
  konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
  eingesetzt werden.

6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
  wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
  können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
  nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.

  Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
  vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
  ignoriert.

  Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
  markiert, die eine eindeutige Zuordnung des
...

read more »


 
You must Sign in before you can post messages.
To post a message you must first join this group.
Please update your nickname on the subscription settings page before posting.
You do not have the permission required to post.
End of messages
« Back to Discussions « Newer topic     Older topic »