Newsgroups: de.admin.net-abuse.mail
From: Karsten Düsterloh <tr...@tprac.de>
Date: Mon, 17 Nov 2008 21:27:26 +0100
Local: Mon, Nov 17 2008 3:27 pm
Subject: Re: Licht ins Dunkel
Jens Fittig aber hob zu reden an und schrieb:
> Und GMX meint im Recht zu sein: ... wie zu erwarten war. Woher stammt dein Zitat? > .... Um potentiellen Schaden von Nutzern fernzuhalten, ist GMX ist Das ist jedoch grober Unfug - aber IANAL. > nach § 109 TKG verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der > Systemsicherheit zu ergreifen. §109 heißt nicht umsonst "Technische Schutzmaßnahmen", eine technische Gefährdung der GMX(!)-Hardware durch Virenmails halte ich für arg konstruiert. Außerdem bezweifle ich stark, daß sie sich das Löschen von Virenmails nach §109(3) der Bundesnetzagentur vorgelegt haben. :-P > Das Erkennen und ggf. auch Löschen von virenbehafteten E-Mails ist Das ist ja nur noch Quatsch - haben die das Gesetz überhaupt gelesen? > nach § 100 Abs. 1 und Abs. 3 TKG auch ohne Einwilligung > gerechtfertigt und dient der Erfüllung der Anforderungen aus § 109 > TKG. | (1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Wenn ich mir zu Lernzwecken Viren schicken lasse, soll das Wohl eher Law-Shit-Bingo... > Selbstverständlich unterliegt der Virenscanner dabei Aka "Blablubb". > kontinuierlicher Wartung und Verbesserung, um unseren Kunden ein > Optimum an Sicherheit zu bieten. Karsten You must Sign in before you can post messages.
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