Seit dem 29.08.94 bin ich auf der Staatlichen TechnikerSchule,und
beziehe daher Schuelerbafoeg!! Da ich nicht mehr bei meinen Eltern
wohne,sondern allein in einer eigenen Wohnung betraegt das Bafoeg
830,- DM.In diesem Bafoeg ist aufgrund meiner hohen Miete,ein Pauschal-
betrag von 75,- DM enthalten.
Die Ausbildung zum Techniker wurde bisher vom Arbeitsamt unter Arbeits-
foerderungsmassnahme gefoerdert.Diese Foerderung ist aber seit diesem Jahr
ersatzlos gestrichen.
Das heisst,ich bin voll und ganz auf das Bafoeg angewiesen,da mir auch
wegen der Ganztagsschule die Zeit fehlt,noch etwas nebenbei zu verdienen.
Mit 650,- DM Miete und diversen Nebenkosten (Versicherung,Telefon usw.)
sind die 830,- DM natuerlich voll ausgeschoepft.
Ein Nachfragen beim Sozialamt bzw. Wohngeldstelle ergab nur,dass mir als
Bafoegempfaenger keinerlei Unterstuetzung zusteht.
Nun wende ich mich hoffnungsvoll an Euch,ob es in bestimmten Situationen
keine Kann-Bestimmungen gibt??Wenn ja,aws muss beachtet werden,was muss bei
entsprechender Stelle vorgelegt werden??
Ich hoffe,Ihr koennt mir helfen ...
Tschuess Kai
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