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Aus den Gemeinden

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Dienst für verfassungsmässige Restrukturierung

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Oct 14, 2007, 5:34:41 AM10/14/07
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http://www.horgen.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/archiv/welcome.php?action=showinfo&info_id=49436

Medienmitteilung

Zur Optimierung der Hirzler Feuerwehr-Organisation schlossen die
Gemeinden Horgen und Hirzel einen Zusammenarbeitsvertrag ab. Damit
ergänzen sich die beiden Feuerwehrkorps durch gegenseitige Personal-
und Materialressourcen.

Seit vielen Jahren besteht im Ausbildungswesen eine enge
Zusammenarbeit zwischen der Stützpunktfeuerwehr Horgen und der
Ortsfeuerwehr Hirzel. Nach dem kantonalen Feuerwehrkonzept 2010 ist
der Personalbestand der Feuerwehr Hirzel aber zu tief. Die
Gebäudeversicherung des Kantons Zürich forderte eine Behebung dieses
Mangels. Mit dem Zusammenarbeitsvertrag können die gesetzlichen
Vorgaben eingehalten werden. Die beiden Gemeinden besorgen ihre
Aufgaben weiterhin mit ihren eigenen Feuerwehrkorps. Zur
Sicherstellung der minimalen Mannschaftsbestände und bei grossen oder
speziellen Ereignissen arbeiten die beiden Feuerwehren zusammen. Diese
Regelung ermöglicht der Gemeinde Hirzel einen Übungsbetrieb mit
Unterbestand und entsprechend geringen Kosten; sie gewährleistet
hingegen für den Ernstfalleinsatz eine optimale Einsatzbereitschaft.
Diese Zusammenarbeit wird durch die heutige Praxis bereits umgesetzt.
Der Vertrag wurde von der kantonalen Gebäudeversicherung genehmigt.

Personelles
Am 31. März 2007 wird die stellvertretende Leiterin der
Einwohnerkontrolle, Daniela Schiesser, die Gemeindeverwaltung
verlassen. Am 1. Mai 2007 wird Sladjana Paunovic, wohnhaft in
Spreitenbach, die Stelle der stellvertretenden Leiterin übernehmen.

Kreditbewilligungen und Arbeitsvergaben
Für die Sanierung des Lifts in der Alterssiedlung Baumgärtlihof wird
ein Kredit von 54'000 Franken bewilligt; die Sanierungsarbeiten werden
der AS Aufzüge AG, Wettswil, vergeben. Für die Erneuerung der
Wasserversorgung im Abschnitt Allmendhölzli bis zur Dow wird ein
Kredit von 770'000 Franken bewilligt.

Abrechnungen
Der Gemeinderat genehmigt die Abrechnungen für folgende Projekte:
Duschensanierung im Turnhallenbereich des Schulhauses Tannenbach mit
Kosten von 77'600 Franken; Ersatz der Heizungsanlage im Schulhaus
Rotweg mit einer Abrechnungssumme von 71'400 Franken;
Sanierungsmassnahmen in der Parkgarage Schinzenhof mit Aufwendungen
von 128'400 Franken; Teilerneuerung der Abwasserdruckleitung im
Abschnitt Cholgrueb bis Personenunterführung Fähre mit einem
Kostenaufwand von 809'000 Franken; Fensterersatz beim Schulhaus
Berghalden im Umfang von 380'000 Franken; Instandsetzung der
Bogenbrücke über den Aabach in Käpfnach mit Aufwendungen von 440'000
Franken.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat erteilt folgende Baubewilligungen: Mobimo AG,
Küsnacht, für das Erstellen von vier Mehrfamilienhäusern mit einer
Tiefgarage an der Stockerstrasse; Karin Müller, Horgen, für den
Wohnungsumbau und den Neubau eines Autounterstandes an der
Zugerstrasse 119; Werner Sigg, Horgen, für das Erstellen eines
Zweifamilienhauses mit UN-Garage an der Rotwegstrasse; Bruno und Maria
Rüti, Horgen, für einen Anbau am Wohnhaus Einsiedlerstrasse 57;
Baukonsortium Rietli, Zürich, für das Erstellen eines
Doppeleinfamilienhauses an der Seestrasse in Käpfnach; Furter
Systembau AG, Dottikon, für den Bau eines Einfamilienhauses an der
Claridenstrasse; Miteigentümergemeinschaft Kalkofen, Horgen, für 53
provisorische Parkplätze an der Einsiedlerstrasse. Zudem stimmt der
Gemeinderat dem privaten Gestaltungsplan Dammstrasse 12 zu.

Einbürgerungen
Folgende Schweizer werden in das Horgner Bürgerrecht aufgenommen:
Martina Ulmann, Allmendgütlistrasse 3; Anselmo und Helene Caluori-
Ehrismann, Tödistrasse 8; Inge Dommann-Tischendorf, Einsiedlerstrasse
100; Beatrice Tebel-Keller und ihr Sohn Marc-Christoph Tebel,
Allmendgütlistrasse 23.
Die folgenden, in der Schweiz aufgewachsenen Personen werden in das
Horgner Bürgerrecht aufgenommen:
Annalisa Rosafio, italienische Staatsangehörige, Säntisstrasse 22;
Vjollca Demi, serbisch-mon-tenegrinische Staatsangehörige, Wagnerweg
4; Igor Jerkic, kroatischer Staatsangehöriger, Kalk-ofenstrasse 11;
Sanela Jukic-Omerovic und ihre minderjährige Tochter Meliha Jukic,
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Katzerenstrasse 7; Danijela
Varvodic, kroatische Staatsangehörige, Alte Landstrasse 43; Ilaria
Gulla, italienische Staatsangehörige, Rebackerstrasse 7; Marina und
Goran Stamenkovic, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige,
Neugasse 12; Luca Kamber, kroatische Staatsangehörige,
Teufenbachstrasse 8; Attilio Natale, italienischer Staatsangehöriger,
Gstaldenstrasse 20; Rrafshi Mexhide, serbisch-montenegrinische
Staatsangehörige; Zugerstrasse 82; Hadis Sabanovic, bosnisch-
herzegowinischer Staatsangehöriger, Bachtelstrasse 4, Lumturije Lecaj,
serbisch-montenegrinische Staatsangehörige; Kalkofenstrasse 25; Sadri
Taraku, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger, Bachtelstrasse
2; Rigain Kipoy, kongolesischer Staatsangehöriger, Zugerstrasse 42.

Geschwindigkeitskontrollen
Im üblichen Rahmen wurden im Zeitraum vom 29. September 2006 bis 3.
Januar 2007 durch die Kantonspolizei zu verschiedenen Tageszeiten und
an unterschiedlichen Standorten 20 Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt. Bei den 50 km/h-Beschränkungen wurden Geschwindigkeiten
bis 81 km/h (Zugerstrasse, Höhe Karrenstrasse/Churfirstenstrasse); bei
den 60 km/h-Beschränkungen bis 91 km/h (Sihltalstrasse) gemessen.
Insgesamt wurden 15'477 Fahrzeuge kontrolliert und dabei 1'076
Verzeigungen ausgesprochen.

Datum der Neuigkeit 2. März 2007


http://www.buelach.ch/cgi-local/sfc.pl?p=/dialog/presse/4287862680.htm

Aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 13. Dezember 2006
Gestaltungsplan Krankenheimverband Zürcher Unterland,
Verkehrstechnische Erschliessung
Im Einzugsgebiet des Krankenheimverbandes ist das Angebot an
Pflegeplätzen bereits heute ungenügend.
Im Jahre 2015 fehlen im Zürcher Unterland 400 bis 500 Pflegeplätze.
Mit der dezentralen Realisierung von Pflegeplätzen im Einzugsgebiet
des Verbandes sollen die Beziehungen der Bewohnerinnen und Bewohnern
zu ihren früheren Wohngemeinden möglichst erhalten bleiben. Ein Teil
der fehlenden Pflegeplätze ist daher in Bülach zu realisieren.

Der Krankenheimverband Zürcher Unterland (KZU) ist Eigentümerin einer
Parzelle an der Nordstrasse in Bülach. Die Lage des Grundstückes
erfüllt die Kriterien, die an den Bau eines Pflegezentrums gestellt
werden. Der Bauaufgabe und dem Standort entsprechend wurde im Jahr
2004 ein Projektwettbewerb durchgeführt, welcher das Büro Hodel,
Wetzikon gewann. Die Konzentration der gesamten Nutzung sieht im
nördlichen Teil der Parzelle den Bau eines Hochhauses vor. Ein solches
Bauvorhaben widerspricht der rechtsgültigen Bau und Zonenordnung der
Stadt Bülach. Das Ausarbeiten eines Gestaltungsplanes ist daher
zwingend und bedarf der Genehmigung der Baudirektion des Kantons
Zürich. Die Suter von Känel Wild AG wurde vom KZU beauftragt, den
Gestaltungsplan auszuarbeiten. Die Stadt Bülach als Standortgemeinde,
die Nachbargemeinden, die Planungsgruppe Zürcher Unterland und das Amt
für Raumordnung und Vermessung können sich zu den eingereichten
Unterlagen im Sinne einer Anhörung äussern. Weil das vorliegende
Projekt einem öffentlichen Bedürfnis entspricht, die Lage des
Baugrundstückes alle wichtigen Kriterien erfüllt und durch den
vorgesehenen Bau keine negativen Auswirkungen auf die Stadt Bülach zu
erwarten sind, steht einer Zustimmung nichts entgegen.

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, gegen das Planungsverfahren für
den privaten Gestaltungsplan des Krankenheimverbandes keine
Einwendungen anzubringen. In seinem Beschluss weist der Stadtrat noch
darauf hin, dass im Gestaltungsplangebiet bis und mit Spital
(,,Kirchfeld") mit verkehrstechnischen Erschliessungsmassnahmen zu
rechnen ist.

Allmendstrasse 4, Erneuerung Heizungsregulierung
In der letzten Heizperiode traten vermehrt Probleme mit der
Heizungssteuerung auf. Für den Ersatz der veralteten Anlage wurde ein
Kredit von 44 000 Franken bewilligt. Die nun vorliegende und
genehmigte Abrechnung weist einen Minderaufwand von rund
4 800 Franken auf.

Feuerwehrkonzept ,,2010", Leistungsvereinbarung mit der
Gebäudeversicherung
Die Feuerwehr Bülach hat sich intensiv mit dem Feuerwehrkonzept 2010
befasst. Nun folgt die Umsetzung der notwendigen organisatorischen
Änderungen. Mit der Organisation 2007 erhält die Feuerwehr ein neues
Gesicht: vier Züge ersetzen die Aufteilung in eine Stützpunkt- und
eine Ortsfeuerwehr.
Gleichzeitig musste die Leistungsvereinbarung mit der
Gebäudeversicherung angepasst werden. Der Stadtrat stimmte der
Leistungsvereinbarung über die pauschale Leistungsentschädigung
zwischen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) und der
Stadt Bülach zu.

Stellenplanerhöhung in der Stadtpolizei
Der Stellenplan der Stadtpolizei Bülach wird um eine 100-Prozentstelle
erhöht. Damit kann die Stadtpolizei die folgenden Aufgaben
wahrnehmen:

höhere Präsenz in den polizeirelevanten Einsatzzeiten (täglich
zwischen 06.00 und 02.00 Uhr)
dringend notwendige Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienste abdecken
gemeindepolizeiliche Dienstleistungen für die interessierten
Nachbargemeinden übernehmen
Nahezu jedes Wochenende, vor allem Freitag- und Samstagabend, und in
den Ferien muss die Stadt-polizei Bülach regelmässig ausrücken.
Randalierende Jugendliche (Alkohol, Drogen, Lärm etc.),
Nachtruhestörungen, Streitigkeiten (häusliche Gewalt etc.) und
Personen mit psychischen Problemen sind die Ursache.

Zudem tritt am 1. April 2007 im Kanton Zürich das neue
Gewaltschutzgesetz (GSG) in Kraft. Dieses Gesetz tangiert auch die
Kommunalpolizeien; die Umsetzung ist anforderungsreich und aufwändig.
Die härteren Bestimmungen des Hundegesetzes bzw. deren Handhabung
erfordern zusätzliche polizeiliche Ressourcen. Auch das stetige
Wachstum der Stadt Bülach (z. B. Bülach Süd) trägt zur Zunahme der
ortspolizeilichen Aufgaben bei.

Stellenplanerhöhung in den Bereichen Sozialversicherungen und
Sozialamt
Der Stadtrat bewilligte eine Stellenplanerhöhung von 30 Prozent bei
den Sozialversicherungen und von 20 Prozent im Sozialamt.

Die Situation am Arbeitsmarkt hat sich insbesondere für qualifizierte
Arbeitskräfte entspannt. Für Menschen die Zusatzleistungen der AHV/IV
oder Sozialleistungen beziehen, zeigt der wirtschaftliche
Aufwärtstrend keine Auswirkungen. Im Gegenteil: niederschwellige
Arbeiten und insbesondere Arbeitsplätze in der Produktion wurden
wegrationalisiert. Dies bedeutet für eine Vielzahl von Menschen den
Gang zum Sozialamt. Eine kontinuierlich steigende Anzahl an
KlientInnen in den Bereichen Sozialversicherungen und Sozialamt ist
die Folge. Dies generiert einen höheren Arbeitsaufwand, welcher mit
den bestehenden Stellenprozenten kaum mehr zu bewältigen ist. Die
Überprüfung der Stellenpläne in beiden Bereichen zeigt, dass die
Stellen im Verhältnis zur Anzahl der Sozialfälle zu tief bemessen
sind.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber-Stv.
Tel. 044 863 11 25
christian.m...@buelach.ch

Bülach, 18. Dezember 2006

Übersicht Presseberichte


http://www.pfaeffikon.ch/News/2005/301205.htm


Behördenentschädigungen bewähren sich

Die Behördenentschädigungen wurden vor vier Jahren neu geregelt.
Damals wurden für die zeitintensiven Ämter des Gemeinderates und der
Schulpflege Pauschalen von je­weils 20'000 Franken eingeführt. Deren
Präsidenten erhalten 48'000 Franken bzw. 45'000 Franken pro Jahr.
Damit sind sämtliche Aufwendungen abgegolten. Die Ge­meindeversammlung
beschloss bei der Genehmigung, diese Ansätze vor jeder Amts­dauer zu
überprüfen. Eine Auswertung der letzten Monaten bei den betroffenen
Behör­den und Kommissionen hat gezeigt, dass sich das
Entschädigungssystem sowie deren Höhe grundsätzlich bewährt hat. Beim
Gemeinderat und der Schulpflege sollen die Pauschalen belassen werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates und der Schulpflege wenden für ihr
Amt jährlich 500 - 600 Stunden auf. Deren Präsidenten werden zwi­schen
900 und 1100 Stunden beansprucht. Bei den übrigen Kommissionen wird
nebst einer wesentlich tieferen Pauschale zusätzlich ein Sitzungsgeld
ausgerichtet. Deren bewegt sich zwischen 100 und 200 Stunden pro Jahr.
Auch diese Lö­sung stösst auf breite Zustimmung. Einzig für die
Mitglieder der Sozialbehörde drängt sich aufgrund der höheren
Arbeitslast eine Anpassung von heute 2'000 Franken auf 2'500 Franken
auf. Zudem sollen in Zukunft alle Entschädigungsansätze jeweils dann
der Teuerung ange­passt werden, wenn auch das Gemeindepersonal eine
Teuerungs­zulage ausgerichtet erhält. Insgesamt erweisen sich die
Entschädigungsansätze ge­messen am Zeitaufwand und im Vergleich mit
anderen Gemeinden nach wie vor als zeitgemäss. Der Gemeinde­rat hat
Antrag und Weisung zur Festle­gung der Behördenentschädigungen für die
Amtsdauer 2006 bis 2010 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 27. März
2006 verabschiedet.

Zustimmung zu Konzept Feuerwehr 2010
Finanzieller Druck, erhöhte Sicherheit- und Qualitätsansprüche der
Bevölkerung und auch die zunehmende Schwierigkeit, die
Personalbestände in der Feuerwehr­korps auf­recht erhalten zu können,
liegen dem Konzept Feuerwehr 2010 zu Grunde. Die Gebäu­deversicherung
des Kantons Zürich hat es erarbeitet und den Gemeinden zu Ver­
nehmlassung zugestellt. Der Gemeinderat Pfäffikon unterstützt die
Stossrichtung des Konzeptes. Auch in Zukunft soll das Milizsystem in
den Feuerwehrorganisationen der Gemeinden vorherrschen. Die Absicht,
teure und technisch aufwändige Einsatzfahr­zeuge und Geräte an
speziell bezeichneten Stützpunkten zu konzentrieren ist ange­zeigt.
Radiologische, biologische und chemische Einsätze werden in einer
speziell or­ganisierten ,,ABC-Wehr" vereinigt und regionalisiert. Der
Nachbarschaftshilfe wird in Zu­kunft eine noch grössere Bedeutung
beigemessen. Gemeindeübergreifende Zusam­menarbeiten will das Konzept
Feuerwehr 2010 fördern. Auch die Absicht, die verschie­dentlich
bestehenden Betriebsfeuerwehren den Ortsfeuerwehren zu unterstellen
ist richtig. Der Gemeinderat hofft, dass die Inhalte des
Feuerwehrkonzeptes speditiv um­gesetzt werden.

Leistungsvereinbarung mit Kinder-Spitex verlängert
Vor zwei Jahren hat Pfäffikon mit der Kinder-Spitex Kanton Zürich
(kispex) eine Leis­tungsvereinbarung abgeschlos­sen. Die Kinder-Spitex
Kanton Zürich erbringt ähnliche Leistungen wie die örtlichen
Spitexorganisationen, ist jedoch auf die Pflege schwer kranker Kinder
ausgerichtet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hat der Gemeinderat
die Ende Jahr ausgelaufene Vereinbarung bis ins Jahr 2007 verlängert.
Bisher wurde der Dienst in Pfäffikon zum Glück nur wenig benötigt. Die
Kosten sind mit rund 2'000 Franken in diesem Jahr ent­sprechend tief
ausgefallen. Die neue Vereinbarung ist wie­der für zwei Jahre
befristet, verfügt über ein Kostendach von 100'000 Franken pro Jahr.
Zwischen Kinder-Spitex Kanton Zürich und der örtlichen Spitex findet
vor Einsatzbeginn eine Koordination über die zu erbringenden
Leistungen statt. Das Reporting zwischen Kinder-Spitex und Ge­meinde
wird institutionalisiert.

Personalmutationen
Annemarie Passchier, Einsiedlerstrasse 31, 8810 Horgen ist zur neuen
hauswirtschaft­lichen Betriebsleiterin im Alterswohnheim bestimmt
worden. Sie tritt ihre Stelle am 1. März 2006 an. Seit Anfang Dezember
arbeitet Manuela Keller, wohnhaft in Auslikon als Sekretärin,
Sachbearbeiterin im Sozialamt. Sie hat die Stelle von Nadja Grätzer,
über­nommen, die auf diesen Zeitpunkt erweiterte Aufgaben im Sozialamt
und das Sekretariat der Kommission für Jugend und Integration
übernommen hat. Diese Stelle war mit dem Austritt von Daniel Fasser
frei geworden.

Marlene Büchi, Sachbearbeiterin Gemeindewerke tritt Ende Februar aus
dem Gemein­dedienst aus. Ihre Stelle wird von Priska Scherz, wohnhaft
in Wila übernommen. Schliesslich hat Marianne Schollenberger ihr
Arbeitsverhältnis als Sekretärin in der Fi­nanzverwaltung ebenfalls
per Ende Februar gekündigt. Diese Stelle ist zur Wiederbe­setzung
ausgeschrieben worden. Der Gemeinderat dankt den scheidenden
Mitarbeitern für ihren Einsatz und heisst die neu eintretenden
herzlich willkommen.

Der Gemeinderat hat Cornelia Bachmann auf den 1. Januar 2006 zur
Stellvertreterin des Leiters Steueramts befördert. Der Gemeinderat
freut sich, Frau Bachmann den zu­sätzlichen Aufgaben- und
Kompetenzbereich übertragen zu können.

Kredite abgerechnet
Am 18. Juni 2001 bewilligte die Gemeindeversammlung für die damals
geplante Sanie­rung und den Umbau der Pflegeheime Bueche und
Chriesibaum im Zweckverband GerAtrium Kostenanteile von 52'038 und
11'647 Franken. Im Zuge der Restrukturierung des Zweckverbandes wurden
diese Projekte nicht weiter geführt. Es sind für Pfäffikon effektiv
nur 4'059 Franken aufgelaufen. Der Gemeinderat hat die Kreditab­
rechnung ge­nehmigt. Die internen Wasserleitungen im Böndlerhaus des
Alterswohn­heimes sind saniert. Die Abrechnung ergab Kosten von
362'006.65 Franken. Der bewil­ligte Kredit von 389'000 Franken ist
eingehalten. Der Bau von zusätzlichen Parkplatzen beim Al­terswohnheim
hat 77'101.75 Franken ge­kostet und liegt damit 1'898.25 Franken unter
dem bewilligten Kredit.

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Pfäffikon, 30. Dezember
2005 H.P.
Thoma, Gemeindeschreiber

t/jg

Dienst für verfassungsmässige Restrukturierung

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Oct 14, 2007, 5:55:50 AM10/14/07
to
Gemeindepolizeien

Gemeindepolizei
Adresse: Alte Landstrasse 102, 8800 Thalwil
Telefon: 044 723 23 90
Telefax: 044 723 23 65
E-Mail: gemeind...@thalwil.ch
Öffnungszeiten: Montag 8.00 - 10.00, 16.00 - 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 9.00 - 11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr,
andere Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Das Telefon der Gemeindepolizei ist durchgehend bedient. Ausserhalb
der Bürozeiten: teilweise automatische Umleitung in Einsatzzentrale
Kapo Zürich

Teilbereich des Dienstleistungszentrums Sicherheit

stellt Ruhe und Ordnung sicher
interveniert im Ereignisfall - ist präsent zu allen Tages- und
Nachtzeiten durch uniformierte Fahrzeug-, Motorrad- und
Fusspatrouillen
ahndet Übertretungs- und Vergehenstatbestände
wirkt als Verkehrspolizei, Sicherheitspolizei und Verwaltungspolizei
nimmt kriminalpolizeiliche Tatbestände auf im Bereich der
Kleinkriminalität
leistet Quartierpolizeidienst
bietet Verkehrsinstruktion in den Kindergärten
ist für die Verkehrs- und Verbrechensprävention zuständig
betreibt die Ordnungsbussenzentrale.

kriminalpolizeilichen Anzeigen: Kantonspolizei Zürich, Polizeistation
Thalwil, Telefon 044 / 722 61 11, Mythenstrasse 2, 8800 Thalwil,
(6 Beamte)


Gemeindepolizei
Bewilligungen (Markt- und Gewerbepolizei)
Diebstahl/Verlustmeldungen
Fundbüro
Schiessplatzverwaltung
Verkehr/Verkehrssicherheit
Gemeindepolizei
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Öffnungszeiten Nach telefonischer
Vereinbarung

E-Mail: gemeind...@kilchberg.ch
Telefon: 044 716 32 99
Telefax: 044 716 32 29

Adresse
Bahnhofstrasse 10
Postfach
CH-8810 Horgen/ZH
Telefon +41 44 725 50 00
Fax +41 44 728 42 69
Mail in...@polizei-horgen.ch


Postenöffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00
Dienstag - Freitag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00
Samstag / Sonntag geschlossen


Heinz Rüdisühli
Gemeindepolizist


Der Gemeindepolizei obliegt die Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit
und Ordnung innerhalb der Gemeinde sowie die Erfüllung aller
polizeilichen Aufgaben, die durch Gesetz, Verordnung, Reglemente oder
rechtlich zulässigen Auftrag des Staates an die Gemeinde übertragen
sind.

In den vergangenen Jahren hat sich der Aufgabenbereich des
Gemeindepolizisten gewandelt. Nicht mehr die traditionellen
"Weibelaufgaben" stehen im Vordergrund, sondern vermehrte
Polizeiarbeit. Konkret umfasst der Aufgabenbereich des
Gemeindepolizisten etwa verschiedene Kontrollen und Massnahmen im
Strassenverkehr, wozu ganz wesentlich auch die Sicherung des Schulwegs
für die immer zahlreicheren Schulkinder gehört. Zu den weiteren
Aufgaben gehören die Sicherung der Nachtruhe und die Überwachung von
Gemeindegebäuden. Ebenso führt der Gemeindpolizist Verkehrs- und
Personenkontrollen sowie diverse Arbeiten für die Einwohnerkontrolle
aus.

Zwischen den Gemeinden Triesen und Balzers besteht seit dem Jahr 2005
eine Vereinbarung betreffend gemeindepolizeilicher Zusammenarbeit. In
erster Linie dient diese Kooperation der gegenseitigen Stellvertretung
bei Ferienabwesenheit eines der beiden Gemeindepolizisten. Im
Bedarfsfall sollen allerdings nicht nur Stellvertretungen, sondern
auch gegenseitige Unterstützung bei grösseren Anlässen sowie
gemeinsame Kontrollgänge möglich sein.


Gemeindepolizei
Aufgabenbereiche
Durchführung der Patrouillentätigkeit in Zusammenarbeit mit den
Gemeindepolizeifunktionären der Nachbargemeinden Küsnacht und
Zollikon
Überwachung der Schulwege und einschlägig bekannter Örtlichkeiten
Fahnden nach gesuchten Personen oder Sachen
Ausrücken bei Einbruchalarm
Überwachung des ruhenden und fliessenden Verkehrs
Selbständige Handhabung des Ordnungsbussenverfahrens
Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und den Gemeindepolizeien der
Nachbargemeinden Küsnacht und Zollikon
Führung des Fundbüros
Ort und Briefadresse
Gemeindepolizei
Dorfplatz 1
Postfach
8126 Zumikon


Gemeindepolizei
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis

während den Büroöffnungszeiten:

Tel. 044 762 56 76
Fax 044 762 56 95
Notruf, ausserhalb den Büroöffnungszeiten: Tel. 117
E-Mail an die Gemeindepolizei

Die Gemeindepolizei ist zuständig für:
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung, Sicherheit und
Sittlichkeit
Tatbestandsaufnahmen und Verzeigungen an verschiedene Amtsstellen bei
Zuwiderhandlungen gegen Gesetze und Verordnungen
Überwachen des ruhenden und fliessenden Verkehrs, Erteilen von
Ordnungsbussen und Erstellen von Anzeigen
Verkehrsunterricht in Kindergarten
Zustellungen und Vorführungen für verschiedene Amtsstellen
Rechtshilfe an andere Amtsstellen
(7 Beamte)

Gemeindepolizei
Telefon
Fax
E-Mail 062 834 74 54
062 834 74 50
gemeind...@buchs-aargau.ch


Rolf Frei
Chef Gemeindepolizei

062 834 74 54

Rolf...@buchs-aargau.ch


Reto Salzmann
Gemeindepolizist

062 834 74 55

Reto.S...@buchs-aargau.ch


Die Gemeindepolizei ist Vollzugsorgan des Gemeinderates und des
Gemeindeammanns und übt in der Gemeinde Buchs die örtliche Polizei
aus. Es hat in Anwendung der bestehenden Gesetze und Verordnungen für
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sittlichkeit
sowie für die Sicherheit der Personen, des Eigentums und des Verkehrs
zu sorgen, strafbaren Handlungen und drohende Gefahren jeder Art
vorzubeugen, Fehlbare zur Anzeige zu bringen und bei Unglücksfällen
nach Möglichkeit Hilfe zu leisten. Der Gemeinderat kann dem
Polizeikorps jederzeit weitere Aufgaben übertragen.

Unsere Dienstleistungen


Anzeige entwendeter Fahrräder und Mofas/Herrenlose Fahrräder Mofas
Fundbüro
Hundekontrolle
Verdächtige Wahrnehmungen
Verkehrsanordnungen
Verkehrsunterricht an den Schulen
Verlängerung der Öffnungszeit für Einzelanlässe
Kleinkriminalität (StGB)
Drogen
Plakataktionen
Verkehrsüberwachungen (ruhender und Fahrverkehr nach SVG)
Signalisationen und Markierungen
Verkauf von Grüncontainermarken


Gemeindepolizei
Anschrift
Gemeindepolizei
Gemeindeverwaltung
Lindenplatz 1
5722 Gränichen


Tel. 062 855 88 13
Fax 062 855 88 10

Aufgaben

Die Gemeindepolizei Gränichen ist ihr Ansprechpartner in allen
polizeilichen Angelegenheiten. Sie sorgt für den Schutz der
öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, macht Patrouillen und
Verkehrskontrollen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten.

Die Gemeindepolizei Gränichen ist in den Polizeiverbund Suret
integriert.
Dazu gehören die Gemeinden Gränichen-Suhr-Buchs-Hunzenschwil-
Rupperswil.

Ausserhalb der Bürozeiten wird das Telefon der Gemeindepolizei auf die
Einsatzzentrale des Polizeikommandos umgeleitet. In Notfällen werden
dort die notwendigen Pikett-Aufgebote erlassen.


Servicezeiten des Amtes
Mo bis Fr 08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr,
Di-Nachmittag 13.30 - 18.00 Uhr

(2 Beamte)


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