Frage: Hat so ein US-Patent Auswirkungen auf die Schweiz? Kann ich von
Microsoft wegen Patentverletzung verklagt werden, wenn ich in eigenen
kommerziell vertriebenen Programmen diese Tasten abfrage resp. die
entsprechenden Scroll-Funktionen implementiere?
-stef
> Wie schon in ch.talk geschrieben, hat Microsoft seit dem 19.8.2008 die
> PgUp und PgDn-Tasten patentiert:
>
> http://kuerzer.de/BstD2d54g
>
> Frage: Hat so ein US-Patent Auswirkungen auf die Schweiz?
Nur, wenn es auch in Europa (beim europäischen Patentamt mit Gültigkeit für
die Schweiz oder beim eidg. Patentamt) beantragt und gutgeheissen worden
ist.
http://ep.espacenet.com/advancedSearch?locale=de_ep
Hier kannst du nach europäischen Patenten suchen. Das US-Patentamt gibt den
Patentanträgen jeweils auch schon eine internationale Klassifikation (IPC)
an, im konkreten Fall G06F17/27 und G06F17/21. Das kann ein Ausgangspunkt
für eine Suche nach ähnlichen Patenten in Europa sein, du kannst aber auch
über Stichworte suchen.
Solltest du etwas finden, musst du jeweils noch überprüfen, ob sich die
Gültigkeit des europäischen Patentes auch auf die Schweiz erstreckt.
Gruss
Roman
So wie ich das Patent verstanden habe geht es nicht direkt um die PgUp
und PgDn Tasten sondern nur darum, was diese bewirken: Das Blättern. Die
Idee des Patents sei es, dass man seitenweise blättern kann und auf
jeder Seite an die gleiche Stelle gelangt. Gemäss Microsoft sei das bei
vielen Programmen nicht so.
Scheint wiedermal so ein Trivialpatent zu sein, das theoretisch in
Europa und der Schweiz mangels technischem Bezug gar nicht zum Eintrag
kommen sollte.
Interessant wäre nur zu wissen, welche *Marionetten* im *US Patentamt*
sich da wieder von welchen *Lobbyisten* schmieren liessen, dass dieses
Patent eingetragen wurde.
Hoffen wir es...
Ich habe mir schon überlegt, ob ich mir nicht vorsorglich meine geniale
Erfindung patentieren lassen soll, nämlich eine Vorrichtung, mit der man
auf elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen jeweils in beliebiger
Reihenfolge durch einfachen Druck auf eine mit einem in die gewünschte
Richtung zeigenden Pfeil beschriftete Taste, exakt um ein Zeichen vor-
oder zurückspringen kann, wobei ein Zeichen je nach gewählter Codierung
7, 8 oder 16 Bit umfassen kann.
Und ein zweites Patent ist dann meine ebenso geniale Erfindung, dass bei
andauerndem Druck auf dieselbe Taste wiederholte Bewegungen in dieselbe
Richtung erfolgen!
-stef
> ... dass man seitenweise blättern kann und auf
> jeder Seite an die gleiche Stelle gelangt. Gemäss Microsoft sei das bei
> vielen Programmen nicht so.
Das stimmt schon, aber es gibt auch Programme (nicht von Microsoft), die das
schon länger so machen. z.B. der ps/pdf Betrachter gv. Bei dem wird immer
eine Dokument-Seite geblättert, während der Bildschirmausschnitt an der
selben Stelle bleibt.
Stefan
;-)
Dass M$ dieses Patent noch nicht angemeldet hat
erstaunt mich.
Nicht jedes erteilte Patent laesst sich vor Gericht auch
durchsetzen. Oder anders gesagt: Ein Patent ist nur dann wirklich
etwas wert, wenn es vor Gericht erfolgreich verteidigt wurde.
- Felix
--
Felix Rauch, http://www.nice.ch/~felix/
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Hat vielleicht gar nichts mit schmieren zu tun sondern einfach aus einer
Kombination von Unfähigkeit und Stress. Wenn man bedenkt mit welcher
Flut an Patentanträgen die Aemter überflutet werden wundern mich gewisse
Entscheidungen nicht. Alleine die Anzahl Anträge zeigt, dass etwas mit
dem System nicht stimmen kann.
Naja, soviel zur Theorie. Meistens haben die Angeklagten schlichtweg das
Geld nicht, ein Nichtigkeits-Verfahren durchzustehen.