Das BVG schreibt vor, dass die Prämie maximal zur Hälfte dem
Arbeitnehmer belastet werden darf, dass der Arbeitgeber aber durchaus
auch mehr bezahlen darf.
Frage: Wie viel mehr darf ich als Arbeitgeber übernehmen, ohne dass das
als "Lohn" gilt? Ist es im Extremfall erlaubt, dass ich meinem
Angestellten die gesamte Prämie "schenke"?
Danke & Gruss
Philipp
Hinsichtlich Ausgaben seitens Arbeitgeber bzw. Einnahmen seitens
Arbeitnehmer macht dies nicht ein allzu grosser Unterschied aus.
Angenommen, der Arbeitnehmer verdient CHF 4000.00 pro Monat.
Dann sieht derzeit seitens Arbeitgeber so aus:
Sozialleistungen CHF 400.00
Lohnzahlung CHF 4000.00
Ausgaben: CHF 4400.00
Seitens Arbeitnehmer
Lohneingang (brutto) CHF 4000.00
Seinen Anteil an SL CHF 400.00
Zu versteuern CHF 3600.00
Wenn da etwas verschoben wird, wäre dann:
Arbeitgeber:
Sozialleistungen CHF 500.00
Lohnzahlung: CHF 3900.00
Ausgaben: CHF 4400.00
Arbeitnehmer:
Lohneingang (brutto) CHF 3900.00
Seinen Anteil an SL CHF 300.00
Zu versteuern CHF 3600.00
Merkst Du es? ;-)
Wenn es auf Bruttolohn keine Auswirkung hat, ist es dann nicht anderes
als eine verkappte Lohnerhöhung, die man auch genausogut auch offiziell
durchführen könnte.
Gruss Markus
--
Dieser Beitrag entstand durch hirnloses Herumtippen auf der Tastatur.
Jeglicher Sinn und Zusammenhang darin waere rein zufaellig und nicht
beabsichtigt.
DVD-Sammlung: http://www.howalgonium.ch/dvdsammlung.html
> Hinsichtlich Ausgaben seitens Arbeitgeber bzw. Einnahmen seitens
> Arbeitnehmer macht dies nicht ein allzu grosser Unterschied aus.
In unserem Fall evtl. schon, da der Arbeitnehmer einen *Netto*-Lohn
zugesichert hat. Wir bezahlen also ohnehin die ganze BVG, die ganze
AHV/EO/IV/ALV und auch seine Quellensteuer.
Wenn wir nun auf diese Weise erreichen könnten, dass sein Bruttolohn
z. B. um CHF 300.00 gesenkt wird, dann sinken dadurch alle diese
Beiträge ebenfalls, was durchaus aufs Jahr gesehen etwas ausmacht.
Leider, das habe ich mittlerweile herausgefunden, geht das so nur,
wenn es das Reglement der Pensionskasse ausdrücklich vorsieht. Wenn
der Arbeitgeber das freiwillig macht, ist es als Zusatzleistung zum
Lohn zu versteuern und auch AHV dafür abzuliefern.
Danke & Gruss
Philipp
Davon einmal abgesehen, könnte die ganze Sache für den AN ganz gewaltig
in die Hosen gehen.
"Angeblich" bezahlt ja der AG die Prämien - ergo verkappte Lohnerhöhung
oder/und 100% Versteuerung der Versicherungsleistung im Erlebensfall.
Für unsere Oberabzocker sind solche "Übungen" eine willkommene
Gelegenheit, sich ihre Pfründen zu sichern.
alfredo
Der Arbeitgeber kann ja das Reglement massgeblich mitbestimmen. Es gibt nur
wenige Pensionskassen mit starren Regeln, wo das alle Arbeitgeber 100%
übernehmen müssen. Bei allen anderen sind Sonderlösungen in einer grossen
Bandbreite machbar.
Zwei Drittel oder 75% der Beiträge scheinen durchaus machbar zu sein, 100%
weiss ich nicht. Klar ist, dass die Regelung dann für sämtliche Mitarbeiter
gelten muss.
Übrigens spart der Arbeitgeber gleich doppelt - einerseits sinken die
AHV-Beiträge, andererseits ist der AHV-pflichtige Bruttolohn auch für die
Festlegung der BVG-Beiträge massgebend...
Gruss Pascal
nur im Falle eines Unfalles mit bleibender IV, wird er nachher bestraft
sein, den wie weniger der Brutto Lohn, wird die IV/Suva Rente auch
weniger sein.
mfg
Rolf
> Der Arbeitgeber kann ja das Reglement massgeblich mitbestimmen. Es gibt nur
Leider können die vielen Klein(st)firmen mit einer Hand voll
Angestellter, die sich einer Sammelstiftung anschliessen, recht wenig
selbst bestimmen.
Andererseits stimme ich dir zu, dass die Unterscheidung in sog.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile reine Augenwischerei ist. Das dient
lediglich zur Verschleierung der tatsächlichen Kosten (besonders
eklatant in der AHV).
-- Matthias
>> Der Arbeitgeber kann ja das Reglement massgeblich mitbestimmen. Es gibt
>> nur
>
> Leider können die vielen Klein(st)firmen mit einer Hand voll
> Angestellter, die sich einer Sammelstiftung anschliessen, recht wenig
> selbst bestimmen.
Moment! Habe diese Situation selbst und weiss, dass es der Sammelstiftung in
meinem Fall völlig egal ist, wie die Prämien aufgeteilt werden - die
brauchen das bloss wissen, um ihren Computer korrekt zu füttern.
Das Reglement wird entsprechend angepasst, null Problemo, kommt ja eh aus
dem Computer - und den einen Satz wegen der Beitragsverhältnisse haben die
rasch geändert.
Von daher ist eine Sammelstiftung in der Hinsicht sogar einfacher - wobei es
sein kann, dass einige nicht so flexibel sind. Bei einer von mir begleiteten
Offertrunde vor etwa 6 Jahren war jedoch ein historisch gewachsener
"schräger" Satz der Verteilung bei keiner Sammelstiftung ein Hindernis.
Gruss Pascal