Es besteht ein schriftlicher Teilzeit Arbeitsvertrag (28h / Mt oder
mehr) auf Stundenlohnbasis. Der Arbeitgeber hat trotz verschiedener
Anfragen und Angeboten keine Arbeit zugewiesen.
Ist der Lohn für die 28 h trotzdem geschuldet?
Zudem hat der Arbeitgeber die Anmeldungen bei den Sozialversicherungen
nicht vorgenommen und demzufolge auch keine Beiträge einbezahlt.
Wie ist am besten vorzugehen zur Lösung dieser Probleme?
TIA
Werner
> Es besteht ein schriftlicher Teilzeit Arbeitsvertrag (28h / Mt oder
> mehr) auf Stundenlohnbasis. Der Arbeitgeber hat trotz verschiedener
> Anfragen und Angeboten keine Arbeit zugewiesen.
> Ist der Lohn für die 28 h trotzdem geschuldet?
Ich würd sagen: das kommt auf die Formulierung im AV drauf an.
> Zudem hat der Arbeitgeber die Anmeldungen bei den Sozialversicherungen
> nicht vorgenommen und demzufolge auch keine Beiträge einbezahlt.
> Wie ist am besten vorzugehen zur Lösung dieser Probleme?
Woher weisst du, dass er das nicht gemacht hat? Wenn du z.B. bei der
kantonalen SVA fragst, aber der Arbeitgeber bei einer
Verbands-Ausgleichskasse angeschlossen ist, werden die beim Kanton
nichts davon wissen. Ich wäre also vorsichtig mit Behauptungen.
Die beste Idee ist, zur unentgeltlichen Rechtsauskunft auf deiner
Gemeinde zu gehen (viele kleinere Gemeinden haben sich da auch
zusammengeschlossen, und du must vielleicht in den Nachbarort).
Sonst kann man vielleicht auch beim lokalen RAV die Adresse einer
solchen Auskunftsstelle erfragen. Die sind oft auf privater Basis
organisiert und heissen deshalb immer mal wieder anders, je nach Ort /
Trägerschaft.
Christian
--
Christian F. Buser, Hohle Gasse 6, CH-5507 Mellingen (Switzerland)
Hilfe fuer Strassenkinder in Ghana: http://www.chance-for-children.org
Ich kann Dir gerne den Vertrag (anonymisiert) zum Studium überlassen.
>> Zudem hat der Arbeitgeber die Anmeldungen bei den Sozialversicherungen
>> nicht vorgenommen und demzufolge auch keine Beiträge einbezahlt.
>> Wie ist am besten vorzugehen zur Lösung dieser Probleme?
>
> Woher weisst du, dass er das nicht gemacht hat? Wenn du z.B. bei der
> kantonalen SVA fragst, aber der Arbeitgeber bei einer
> Verbands-Ausgleichskasse angeschlossen ist, werden die beim Kanton
> nichts davon wissen. Ich wäre also vorsichtig mit Behauptungen.
Weil ich mich bei den entsprechenden Stellen erkundigt habe.
Es liegt ein Bagatellunfall vor (NBU) und die Versicherung weiss nichts
von einer Anmeldung. Die AHV Karte ist beim Arbeitgeber _Verschwunden_
> Die beste Idee ist, zur unentgeltlichen Rechtsauskunft auf deiner
> Gemeinde zu gehen (viele kleinere Gemeinden haben sich da auch
> zusammengeschlossen, und du must vielleicht in den Nachbarort).
Da müsste ich im Moment weit reisen ....
> Sonst kann man vielleicht auch beim lokalen RAV die Adresse einer
> solchen Auskunftsstelle erfragen. Die sind oft auf privater Basis
> organisiert und heissen deshalb immer mal wieder anders, je nach Ort /
> Trägerschaft.
>
> Christian
Danke & Gruss
Werner
>> Woher weisst du, dass er das nicht gemacht hat? Wenn du z.B. bei der
>> kantonalen SVA fragst, aber der Arbeitgeber bei einer
>> Verbands-Ausgleichskasse angeschlossen ist, werden die beim Kanton
>> nichts davon wissen. Ich wäre also vorsichtig mit Behauptungen.
>
> Weil ich mich bei den entsprechenden Stellen erkundigt habe. Es liegt ein
> Bagatellunfall vor (NBU) und die Versicherung weiss nichts von einer
> Anmeldung. Die AHV Karte ist beim Arbeitgeber _Verschwunden_
Das ist allerdings sehr seltsam.
> > Ich würd sagen: das kommt auf die Formulierung im AV drauf an.
>
> Ich kann Dir gerne den Vertrag (anonymisiert) zum Studium überlassen.
Eher nicht - weil ich ab morgen früh für 14 Tage weg bin. Sonst wäre
das natürlich eine Option gewesen - aber ich bin kein Anwalt.
Viel Erfolg, Christian