Das Teil kostet 50.- und das Motörchen geht jetzt nach 3 Monaten nicht mehr.
Kann man dann überhaupt Garantieansprüche geltend machen?
Ich habe mich das schon mehrmals auch bei anderen Artikeln gefragt, zum
Beispiel einer CD, die nach einiger Zeit plötzlich nicht mehr eingelesen
wird.
> Weiss jemand wie die Garantieregelung bei so kleinen Spielzeug-Sachen ist,
> wo seitens Laden - zumindest offiziell - keine Garantie genannt wird?
Dann gibt es gemäss OR 1 Jahr Garantie, Artikel 201/205/210 sind massgebend.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/220.de.pdf
> Das Teil kostet 50.- und das Motörchen geht jetzt nach 3 Monaten nicht
> mehr.
>
> Kann man dann überhaupt Garantieansprüche geltend machen?
Ansprüche anmelden kannst Du natürlich immer. Und grundsätzlich kannst Du
wählen, ob Du einen Ersatz oder die Rückzahlung des Kaufpreises möchtest
(minus Anteil für Nutzung). Wichtig ist, solche Ansprüche umgehend
anzumelden.
Es kommt allerdings sehr darauf an, wie kulant der entsprechende Laden ist.
Manche Verkäufer kommen rasch mal mit Argumenten wie "selbst verschuldet"
oder "Verschleissteile" und ähnlichem, andere geben ohne weitere Diskussion
ein neues Teil. Ein Rechtsstreit an sich lohnt sich ganz bestimmt nicht.
Also besser einfach mal nett fragen.
Gruss Pascal
Genau. Und merk dir die Läden mit freundlichem, kulanten Personal,
beehre sie mit Wiederbesuchen und weiteren Käufen - und umgekehrt
natürlich. Darfst ihnen das jeweils auch gleich so mitteilen. Bei mir
ist die schwarze Liste schon ziemlich lang, die weisse natürlich
auch...
Felix
> Immerhin steht da deutlich, dass die Garantiezeit ein Jahr ist. Und so
> wie ich das verstanden habe gilt das für alle Güter, also auch eine CD,
> einen Bostitch oder Kugelschreiber.
Wobei diese Frist auf 6 Monate reduziert werden kann. Je nach Artikel auch
noch deutlich tiefer. Kommt auf dessen normale Lebensdauer an.
Die Nutzung kann dabei auch noch ein Rolle spielen. Wenn ein solcher Motor,
z.B. täglich 8 h genutzt wird, dann ist das wohl eine zu starke Nutzung, was
zu recht eine Verweigerung der Garantie nachsich zieht. Entsprechendes sollte
dann aber in der Dokumentation vermerkt sein.
Gruss Daniel
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