Wenn ein Angestellter gegen Vorweisen seiner Quittungen die Kosten
für Mittag- und Abendessen zurück erstattet bekommt, ist das dann
AHV-pflichtiger Naturallohn oder sind das Spesen, die eben nicht zum
Lohn gehören?
Danke & Gruss
Philipp
> Wenn ein Angestellter gegen Vorweisen seiner Quittungen die Kosten für
> Mittag- und Abendessen zurück erstattet bekommt, ist das dann
> AHV-pflichtiger Naturallohn oder sind das Spesen, die eben nicht zum Lohn
> gehören?
Ab diesem Jahr sind dafür die Ausführungsbestimmungen zum sogenannten "Neuen
Lohnausweis" massgebend. Wenn es ein genehmigtes Spesenreglement (zw.
Arbeitgeber und AHV) gibt, geht dieses vor.
Ansonsten ist im vorliegenden Fall eine Rückerstattung als steuerfreie
Spesen zulässig, wenn der Betrag der effektiven Auslagen pro Hauptmahlzeit
(Mittag- bzw. Abendessen) unter 35 Franken bleibt.
Und natürlich ist vorausgesetzt, dass es vom Geschäft zu verantwortende
Gründe für solche Spesen gibt (z.B. Aufenthalt weit vom Arbeits- bzw.
Wohnort).
Gruss Pascal
Vielen Dank für die Antwort. Konkret geht es um einen Basketballspieler.
> Ansonsten ist im vorliegenden Fall eine Rückerstattung als steuerfreie
> Spesen zulässig, wenn der Betrag der effektiven Auslagen pro Hauptmahlzeit
> (Mittag- bzw. Abendessen) unter 35 Franken bleibt.
Das Restaurant ist ein Sponsor, das Einhalten dieser Limite ist also
kein Problem.
> Und natürlich ist vorausgesetzt, dass es vom Geschäft zu verantwortende
> Gründe für solche Spesen gibt (z.B. Aufenthalt weit vom Arbeits- bzw.
> Wohnort).
Hmm... Er wohnt in der Nähe der Sporthalle, wo die Heimspiele und
Trainings stattfinden. Es ist einfach im Basketball üblich, dass
ausländische Spieler nicht selbst kochen müssen.
Natürlich möchten wir die Kosten möglichst gering halten, aber
selbstverständlich im erlaubten Rahmen.
Wenn das Restaurant die Mahlzeiten gratis zur Verfügung stellt (aus
Verbundenheit zum Club), dürfen wir das dann so übernehmen, oder
müssen wir eine Standard-Bewertung anwenden?
Gruss
Philipp
> Ab diesem Jahr sind dafür die Ausführungsbestimmungen zum sogenannten "Neuen
> Lohnausweis" massgebend. Wenn es ein genehmigtes Spesenreglement (zw.
> Arbeitgeber und AHV) gibt, geht dieses vor.
Werden Spesenreglemente nicht eher von der zuständigen Steuerbehörde
genehmigt?
-- Matthias
>> Ab diesem Jahr sind dafür die Ausführungsbestimmungen zum sogenannten
>> "Neuen
>> Lohnausweis" massgebend. Wenn es ein genehmigtes Spesenreglement (zw.
>> Arbeitgeber und AHV) gibt, geht dieses vor.
>
> Werden Spesenreglemente nicht eher von der zuständigen Steuerbehörde
> genehmigt?
Ja sorry, da hast Du Recht. Die Steuerverwaltung des Sitzkantons ist
zuständig.
Gruss Pascal