Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Stillschweigender Vertragsabschluss?

0 views
Skip to first unread message

Stefan Werner

unread,
Sep 23, 2008, 12:46:38 AM9/23/08
to
Hallo NG

Meine Autoversicherung hat mir die langjährige Versicherung per
31.12.2008 gekündigt mit dem Argument, dass man das Angebot umstelle und
alte Verträge nicht mehr weiterführen könne. Soweit so gut.

Gleichzeitig hat sie mir eine Offerte für eine aktuelle Versicherung
geschickt mit der Bemerkung, wenn ich diese annehmen möchte, brauche ich
nichts zu unternehmen, sie tritt dann automatisch in Kraft.

Frage: Ist sowas überhaupt zulässig? Kann allein aus einer
Nicht-Reaktion meinerseits ein Vertragsabschlusswille abgeleitet werden?
Immerhin hätte es ja sein können, dass der Brief der Versicherung mich
gar nicht erreichte oder dass mein Antwortbrief die Versicherung nicht
erreicht.

Zweite Frage: Ja, und was muss ich denn tun, wenn ich die Offerte NICHT
annehmen möchte? Ich habe den Anlass nämlich genutzt, um mich auf
Comparis umzusehen und festgestellt, dass andere Versicherungen bis
250.- günstiger sind.... Soll ich per Einschreiben quasi auch noch eine
Kündigung meinerseits schicken (und welche Frist gilt da?) Oder reicht
ein einfaches Telefonat oder Mail an meinen Kundenberater?

Danke für Erhellung

-stef

Alfredo

unread,
Sep 23, 2008, 1:52:37 AM9/23/08
to
Stefan Werner schrieb:

> Meine Autoversicherung hat mir die langjährige Versicherung per
> 31.12.2008 gekündigt mit dem Argument, dass man das Angebot umstelle und
> alte Verträge nicht mehr weiterführen könne. Soweit so gut.
>
> Gleichzeitig hat sie mir eine Offerte für eine aktuelle Versicherung
> geschickt mit der Bemerkung, wenn ich diese annehmen möchte, brauche ich
> nichts zu unternehmen, sie tritt dann automatisch in Kraft.
>
> Frage: Ist sowas überhaupt zulässig? Kann allein aus einer
> Nicht-Reaktion meinerseits ein Vertragsabschlusswille abgeleitet werden?
> Immerhin hätte es ja sein können, dass der Brief der Versicherung mich
> gar nicht erreichte oder dass mein Antwortbrief die Versicherung nicht
> erreicht.

Das ist leider Praxis. Wenn Dich der neue Vertrag nicht erhalten
hättest, wäre es Deine Pflicht gewesen, bei der Versicherung zu
reklamieen. Unversichert herumfahren (scheinbar), gibt Aerger.

>
> Zweite Frage: Ja, und was muss ich denn tun, wenn ich die Offerte NICHT
> annehmen möchte? Ich habe den Anlass nämlich genutzt, um mich auf
> Comparis umzusehen und festgestellt, dass andere Versicherungen bis
> 250.- günstiger sind.... Soll ich per Einschreiben quasi auch noch eine
> Kündigung meinerseits schicken (und welche Frist gilt da?) Oder reicht
> ein einfaches Telefonat oder Mail an meinen Kundenberater?
>

Die einfachste Art für Dich ist, den neuen Kundenberater anzurufen. Zeig
ihm Deine alte Police. Der erledigt dann den Rest für Dich.


--
Alfredo

ulisbach.vcf

Michael Schmarck

unread,
Sep 23, 2008, 3:00:44 AM9/23/08
to
Alfredo <ulis...@bluewin.ch> wrote:

> Stefan Werner schrieb:
>
>> Meine Autoversicherung hat mir die langjährige Versicherung per
>> 31.12.2008 gekündigt mit dem Argument, dass man das Angebot umstelle und
>> alte Verträge nicht mehr weiterführen könne. Soweit so gut.
>>
>> Gleichzeitig hat sie mir eine Offerte für eine aktuelle Versicherung
>> geschickt mit der Bemerkung, wenn ich diese annehmen möchte, brauche ich
>> nichts zu unternehmen, sie tritt dann automatisch in Kraft.
>>
>> Frage: Ist sowas überhaupt zulässig? Kann allein aus einer
>> Nicht-Reaktion meinerseits ein Vertragsabschlusswille abgeleitet werden?
>> Immerhin hätte es ja sein können, dass der Brief der Versicherung mich
>> gar nicht erreichte oder dass mein Antwortbrief die Versicherung nicht
>> erreicht.
> Das ist leider Praxis. Wenn Dich der neue Vertrag nicht erhalten
> hättest, wäre es Deine Pflicht gewesen, bei der Versicherung zu
> reklamieen.

Irgendwie absurd. Wie hätte er denn wissen sollen, das er
ab $Datum unversichert ist, wenn er den Brief mit der Kündigung nicht
erhalten hat? Zumal er natürlich auch gar nicht nachweisen kann, das
er etwas nicht erhalten hat (wie auch?). Der Versicherung hingegen ist
anzukreiden, das sie einen unsicheren "Übertragungsweg" gewählt hat -
hätte die Versicherung den Brief mit der Kündigung per Einschreiben
geschickt, dann könnte die Versicherung wenigstens nachweisen, das sie
den Brief verschickt hat.

So kann aber keiner was nachweisen, wenn der Brief verloren geht. Und
warum sollte das dann das Problem des Kunden sein? Irgendwie absurd,
wie ich finde.

> Unversichert herumfahren (scheinbar), gibt Aerger.

Was ja auch richtig ist. Aber wenn man in gutem Treu und Glauben ist,
wieso sollte sich das dann zum Nachteil auswirken können?

Michael

Philipp E. Imhof

unread,
Oct 23, 2008, 1:46:35 PM10/23/08
to
> hätte die Versicherung den Brief mit der Kündigung per Einschreiben
> geschickt, dann könnte die Versicherung wenigstens nachweisen, das sie
> den Brief verschickt hat.

Sie kann damit nur nachweisen, dass sie an einem bestimmten Datum
irgendeinen Brief verschickt hat. Der Umschlag kann ja leer gewesen
sein.

SCNR


Philipp

Felix Holdener

unread,
Oct 23, 2008, 2:23:37 PM10/23/08
to
"Philipp E. Imhof" <pub...@fippu.ch> schrieb:

Sie kann damit (via Post) auch beweisen, dass der Umschlag - egal wie
sinnvoll dessen Inhalt sein mag - innerhalb vernünftiger Zeit beim
Empfänger angekommen ist.

Was man von deinem Posting ja nun wirklich nicht behaupten kann...

CNR

Felix

0 new messages