Hast du auch das Problem, dass die Rechnungen der Cablecom plötzlich
so kurzfristig zahlbar sind?
Die aktuelle Rechnung ist datiert vom 3.9., zahlbar bis 26.9., das
wären rein theoretisch 23 Tage.
Heute am 17.9. habe ich diese Rechnung erhalten, habe also grad mal 9
Tage Zahlungsfrist.
Darf die Cablecom einfach so eigenmächtig die Zahlungsfrist von
ehemals über 30 Tagen auf 9 Tage verkürzen, durch die übermässig
langen Versandfristen? Eine knappe Woche Versand ist ja noch halbwegs
erklärbar, aber zwei Wochen...
wenn sie mit der mechanischen Schreibmaschine inkl. Durchschlag
getippt worden wär, ok, dann würd ich die zwei Wochen akzeptieren ;-)
Bereits letzten Monat war so ein "Gheu" mit der Cablecom-Rechnung, die
auch zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum bei mir ankam und auch erst,
als ich meine Rechnungen bezahlt hatte.
Damals versuchte ich mindestens 5x anzurufen, aber ich kam nie durch
wegen der von ihnen genannten Umstellung.
Das E-Mail, das ich schreiben wollte ging auch nicht weg, wegen eines
Systemfehlers...
Danke
Susanne
P.S.
Swisscom-KundInnen haben die Verkürzung der Zahlungsfrist ja bereits
hinter sich...
alfredo
> nein. Eine Vertragsänderung setzt die Zustimmung beider Partner voraus.
> Einfach bei 30 Tagen bleiben. Das ziehe ich auch bei Swisscom so durch.
> Wenn's denen nicht passt, sollen sie sich melden, mit zB
> 14 Tage abzüglich 2%. Dann lasse ich mit mir reden.
> Diese Kindereien versuchen gewisse "Manager" überall durchzuziehen - die
> Zahlungsmoral wird dadurch nicht besser.
>
>
> alfredo
das Versuchen nicht nur diese Firmen :-(
unser Stromlieferant ist so eine spez. Fa..
Die Rechnung(en) - in etwa Datiert wie CC, wird immer auf
Anfang Monat zugestellt, und sollte auch entsprechend
bezahlt werden.
Die Erfahrungen haben gezeigt das diese das Geld auch noch
ende Monat nehmen, und ohne Mahnung(en).
Bruno
>susanne schrieb:
>> Hallo
>>
>> Hast du auch das Problem, dass die Rechnungen der Cablecom plötzlich
>> so kurzfristig zahlbar sind?
>>
>> Die aktuelle Rechnung ist datiert vom 3.9., zahlbar bis 26.9., das
>> wären rein theoretisch 23 Tage.
>> Heute am 17.9. habe ich diese Rechnung erhalten, habe also grad mal 9
>> Tage Zahlungsfrist.
>>
>> Darf die Cablecom einfach so eigenmächtig die Zahlungsfrist von
>> ehemals über 30 Tagen auf 9 Tage verkürzen, durch die übermässig
>> langen Versandfristen? Eine knappe Woche Versand ist ja noch halbwegs
>> erklärbar, aber zwei Wochen...
>nein. Eine Vertragsänderung setzt die Zustimmung beider Partner voraus.
Setzt voraus, dass der Vertrag etwas über die Zahlungsfristen aussagt.
Steht dort etwas dazu?
Ansonsten gilt: Bezahlt wird unmittelbar nach Erhalt der Leistung. Da
ist eine Firma ziemlich frei, sich kulant zu zeigen und 30 Tage Frist
zu gewähren - oder eben auch nicht.
Felix
Falsch! Wenn die Rechnungen bis dato mit ZF von 30 Tagen bezahlt wurden,
und das ev über Jahre, gilt das als Regel. Und diese können nicht
einfach einseitig geändert werden.
alfredo
>>>> Hast du auch das Problem, dass die Rechnungen der Cablecom plötzlich
>>>> so kurzfristig zahlbar sind?
>>>>
>>>> Die aktuelle Rechnung ist datiert vom 3.9., zahlbar bis 26.9., das
>>>> wären rein theoretisch 23 Tage.
>>>> Heute am 17.9. habe ich diese Rechnung erhalten, habe also grad mal 9
>>>> Tage Zahlungsfrist.
>>>>
>>>> Darf die Cablecom einfach so eigenmächtig die Zahlungsfrist von
>>>> ehemals über 30 Tagen auf 9 Tage verkürzen, durch die übermässig
>>>> langen Versandfristen? Eine knappe Woche Versand ist ja noch halbwegs
>>>> erklärbar, aber zwei Wochen...
>>
>>> nein. Eine Vertragsänderung setzt die Zustimmung beider Partner voraus.
>>
>> Setzt voraus, dass der Vertrag etwas über die Zahlungsfristen aussagt.
>
>Falsch! Wenn die Rechnungen bis dato mit ZF von 30 Tagen bezahlt wurden,
>und das ev über Jahre, gilt das als Regel. Und diese können nicht
>einfach einseitig geändert werden.
Etwas vage, deine Ansicht diesbezüglich. IANAL, aber ich glaube kaum,
dass du damit durchkommen würdest. Ich bleibe dabei: Wenn es nicht
ausdrücklich Gegenstand des Vertrags ist, ist die Firma berechtig, auf
Anzeige hin diese Modalität zu ändern. Bei Vertragsunterzeichnung
wusstest du ja nicht, welche ZF gilt, sondern erst bei der ersten RG.
Von daher hätte ja auch auf der ersten RG zahlbar 10 Tage stehen
können.
Ich warte eigentlich nur darauf, dass CC ihre Settop-Boxen mit einem
Münzautomaten versehen. Es wäre nur konsequent und würde tiptop zum
Image der Firma passen ;-)
Felix
warum Münz(automat)?
Wäre doch angebrachter wenn CC eine spez. Cache /
Kreditkarte auf den Markt werfen / bringen würden, da sie
diese auch noch verschlüsseln könnten ;-)
Bruno
>> Ich warte eigentlich nur darauf, dass CC ihre Settop-Boxen mit einem
>> Münzautomaten versehen. Es wäre nur konsequent und würde tiptop zum
>> Image der Firma passen ;-)
>>
>warum Münz(automat)?
>
>Wäre doch angebrachter wenn CC eine spez. Cache /
>Kreditkarte auf den Markt werfen / bringen würden, da sie
>diese auch noch verschlüsseln könnten ;-)
Damit sie noch ein System betreuen müssen, das ihre Kompetenzen in
unglaublich hohem Mass überschreitet?
Neinein, Münzautomat ist schon richtig: Mechanisch und altbewährt!
Geld rein und abzocken! Sie können dann auf der RG ja noch 15.-/Monat
für die Münzautomatenmiete drauf tun, ouh, äh, wie war das jetzt? Oder
doch lieber einen Münzautomaten für den Münzautomaten? Fragen über
Fragen...
Felix
(Ja, ich hasse diese Firma. Aus Erfahrung. Sie führt seit Jahren die
TopTen auf meinem schwarzen Brett an. Und alle paar Jahre bekommt sie
eine neue Chance - und versifft es, JEDESMAL!!!)
> Ich warte eigentlich nur darauf, dass CC ihre Settop-Boxen mit einem
> Münzautomaten versehen. Es wäre nur konsequent und würde tiptop zum
> Image der Firma passen ;-)
[X] Dafür
Vor einer Weile wollte ich mal probieren, mir einen solchen Pay-
per-View-Film anzusehen. Hab also durch den elektronischen Programm-
führer geblättert und einen ausgesucht.
Ich hab eigentlich damit gerechnet, dass ich den einfach auswählen
kann und anschliessend wird der mir auf die nächste Rechnung gesetzt.
Aber nichts dergleichen. Zuerst muss man auf eine bestimmte
Telefonnummer anrufen. Dann muss man einen langen Code eingeben,
der einem die Box sagt. Also den Code eingegeben. Dann wollte
der Automat am Telefon die Kundennummer. Das war mir dann zu blöd
und ich hab aufgelegt. Ich hatte keine Lust, irgendwo den Cablecom-
vertrag zu suchen. Da ich die Rechnungen nur elektronisch bekomme,
nab ich auch keine Rechnung mit der Nummer rumliegen.
Solange das so umständlich ist, lass ich es sein.
Ein Münzautomat wär da durchaus praktisch. :-)
Gruss
Fabian°
>
> Ich warte eigentlich nur darauf, dass CC ihre Settop-Boxen mit einem
> Münzautomaten versehen. Es wäre nur konsequent und würde tiptop zum
> Image der Firma passen ;-)
Ja also. als ob es nur CC geben würde ?
alfredo
>>>>> nein. Eine Vertragsänderung setzt die Zustimmung beider Partner voraus.
>>>> Setzt voraus, dass der Vertrag etwas über die Zahlungsfristen aussagt.
>>> Falsch! Wenn die Rechnungen bis dato mit ZF von 30 Tagen bezahlt wurden,
>>> und das ev über Jahre, gilt das als Regel. Und diese können nicht
>>> einfach einseitig geändert werden.
>>
>> Etwas vage, deine Ansicht diesbezüglich. IANAL, aber ich glaube kaum,
>> dass du damit durchkommen würdest. Ich bleibe dabei: Wenn es nicht
>> ausdrücklich Gegenstand des Vertrags ist, ist die Firma berechtig, auf
>> Anzeige hin diese Modalität zu ändern. Bei Vertragsunterzeichnung
>> wusstest du ja nicht, welche ZF gilt, sondern erst bei der ersten RG.
>> Von daher hätte ja auch auf der ersten RG zahlbar 10 Tage stehen
>> können.
>Ich habe _klar_ geschrieben, dass ich, wenn ich Rechnungen, ev sogar
>über Jahre, mit einer ZF von 30 Tagen bezahlt habe, eine Verkürzung
>nicht akzeptieren muss (lies es nach)!
Ich hatte es gelesen. Und?
>Zahle ich früher, gilt die verkürzte ZF!!
Hm, dann hätte ich gerne eine Quelle, einen Link, ein Urteil o.ä.,
die/der/das deine Ansicht stützt. Ein "Gewohnheitsrecht" existiert
AFAIK nicht.
Ich sehe nicht ein, warum eine Firma _deine_ Gewohnheit akzeptieren
muss, selbst wenn sie es bisher jahrelang getan hat. Die Gewohnheit
wird _nicht_ zu einem Vertragsbestandteil, die Firma hat m.E. das
Recht, diese Gewohnheit abzumahnen und - auch einseitig - dir eine
andere Zahlungsmodalität vorzuschreiben. Du kannst dann immer noch den
Vertrag künden, wenn es dir nicht passt.
Die Firma kann dich hingegen nicht unmittelbar auf eine kürzere ZF
verklagen, ohne dir vorher mitgeteilt zu haben, dass sie nicht mehr
bereit ist die bisherige Gewohnheit zu akzeptieren.
Aber _ab_jetzt_ etwas anderes (nicht Vertragsgegenstände!) zu
verlangen, bedarf wohl nicht deiner expliziten Zustimmung.
Felix
Da irrst Du Dich.
Such einmal beim Kassensturz.
alfredo
>> Hm, dann hätte ich gerne eine Quelle, einen Link, ein Urteil o.ä.,
>> die/der/das deine Ansicht stützt. Ein "Gewohnheitsrecht" existiert
>> AFAIK nicht.
>
>Da irrst Du Dich.
>Such einmal beim Kassensturz.
Du hast keinen Link zur Hand?
Felix
>> Hm, dann hätte ich gerne eine Quelle, einen Link, ein Urteil o.ä.,
>> die/der/das deine Ansicht stützt. Ein "Gewohnheitsrecht" existiert
>> AFAIK nicht.
>
>Da irrst Du Dich.
>Such einmal beim Kassensturz.
Also mal abgesehen, dass Kassensturz nicht das OR oder das
Bundesgericht ist, finde ich auch dort nichts Verwertbares in dieser
Richtung. Der Fall, wo Swisscom die Zahlungsfristen änderte, ist nur
vage beschrieben und da ich in meinen Unterlagen keinen
Telefon-Vertrag von anno dazumal finde kann ich nicht prüfen, ob
Swisscom die ZF im Vertrag erwähnt oder nicht - und genau darauf kommt
es an.
Daher: Wenn du einen Link hast - her damit!
Felix
Dein Befehlston zeigt Dein Format, und wenn Du nicht in der Lage bist
etwas zu finden, ist es sicher, bei Deinem mässigen Benehmen, nicht
meine Aufgabe Dir behilflich zu sein.
EOT
alfredo
>Alfredo <ulis...@bluewin.ch> schrieb:
>
>>susanne schrieb:
>>> Hallo
>>>
>>> Hast du auch das Problem, dass die Rechnungen der Cablecom plötzlich
>>> so kurzfristig zahlbar sind?
>>>
>>> Die aktuelle Rechnung ist datiert vom 3.9., zahlbar bis 26.9., das
>>> wären rein theoretisch 23 Tage.
>>> Heute am 17.9. habe ich diese Rechnung erhalten, habe also grad mal 9
>>> Tage Zahlungsfrist.
>>>
>>> Darf die Cablecom einfach so eigenmächtig die Zahlungsfrist von
>>> ehemals über 30 Tagen auf 9 Tage verkürzen, durch die übermässig
>>> langen Versandfristen? Eine knappe Woche Versand ist ja noch halbwegs
>>> erklärbar, aber zwei Wochen...
>
>>nein. Eine Vertragsänderung setzt die Zustimmung beider Partner voraus.
>
>Setzt voraus, dass der Vertrag etwas über die Zahlungsfristen aussagt.
>Steht dort etwas dazu?
In den AGB steht das nur vage
Soweit nicht anders vereinbart, bezahlt der Kunde die jeweils
gültigen Preise entsprechend dem festgelegten Zahlungsrhyth-
mus und nach der gewählten Zahlungsart im Voraus.
Was ich jedoch bedenklicher finde, insbesonders bei der neuen
Rechnung, ist folgende Passage der AGB:
Der Kunde kann bis
zum Fälligkeitsdatum der Rechnung schriftlich und begründet
Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt
die Rechnung als akzeptiert.
Konkret heisst das, ich habe also noch 9 Tage Zeit zur Reklamation,
weil der Cablecom-Versand glatte 14 Tage der gewährten Zahlungsfrist
benötigt...
Kopfschüttelnd
Susanne
>> Zahle ich früher, gilt die verkürzte ZF!!
>
> Hm, dann hätte ich gerne eine Quelle, einen Link, ein Urteil o.ä.,
> die/der/das deine Ansicht stützt. Ein "Gewohnheitsrecht" existiert
> AFAIK nicht.
Doch, und es steht sogar im ersten Artikel des ZGB.
Allerdings kommt es nur zur Geltung, wenn eine gesetzteliche Regelung
fehlt (wird von Bundesgerichtsurteilen[1] auch so gestützt), was hier
aber nicht der Fall ist.
Hier kann man IMHO kein (normales/ergänzendes) Gewohnheitsrecht
geltend machen.
Gruss
Fabian°
[1] BGE 94 I 308 E. 2, BGE 96 V 51 E. 4
Wenn du nicht in der Lage bist etwas brauchbares zu liefern, was deine
Aussage stützt, ist es natürlich sehr einfach das Ganze an meinem
vermeindlichen Befehltston scheitern zu lassen.
Dann lass es einfach.
Ich muss die Welt nicht retten und die CC-Kunden auch nicht.
Felix
>>> Zahle ich früher, gilt die verkürzte ZF!!
>>
>> Hm, dann hätte ich gerne eine Quelle, einen Link, ein Urteil o.ä.,
>> die/der/das deine Ansicht stützt. Ein "Gewohnheitsrecht" existiert
>> AFAIK nicht.
>
>Doch, und es steht sogar im ersten Artikel des ZGB.
Stimmt natürlich. Da kann ich das OR lange durchsuchen...
>Allerdings kommt es nur zur Geltung, wenn eine gesetzteliche Regelung
>fehlt (wird von Bundesgerichtsurteilen[1] auch so gestützt), was hier
>aber nicht der Fall ist.
>
>Hier kann man IMHO kein (normales/ergänzendes) Gewohnheitsrecht
>geltend machen.
>[1] BGE 94 I 308 E. 2, BGE 96 V 51 E. 4
Merci für die Infos
Felix
> Dein Befehlston zeigt Dein Format, und wenn Du nicht in der Lage bist
> etwas zu finden, ist es sicher, bei Deinem mässigen Benehmen, nicht
> meine Aufgabe Dir behilflich zu sein.
Alfredo,
das wirkt aber jetzt wie eine arg billige Ausrede, die Du da vor bringst.
Es stärkt Deine Position bzw. Deine Überzeugungskraft nicht im geringsten;
eher im Gegenteil.
Michael