Ab 1.1.2007 bietet die Abteilung Standardsoftware des ZIDs den
Organisationseinheiten optional einen neuen Verantwortlichen an,
der aus dem lokalen Bedarf der operativen Systemadministration
entstanden ist: Der Lizenzverantwortliche
Der vom Leiter der Organisationseinheit vorgeschlagene Lizenzverantwortliche
wird mit Zustimmung eines Verantwortlichen der Abteilung Standardsoftware
des Zentralen Informatikdienstes bis auf Widerruf für spezielle
lizenzrechtliche Verantwortungsbereiche an dieser - technisch durch
Verrechnungsgruppen dargestellte - Organisationseinheit eingesetzt.
Dazu zählen spezielle Rechte und Pflichten, die diesen Funktionsbereich von
anderen Bevollmächtigten des Institutes wie den IT Kontaktpersonen, den
Lizenzbestellern und den Freigabeberechtigten auszeichnen:
Der Lizenzverantwortliche einer Organisationseinheit erhält Zugang zu all
den
Software Produkten am Software Distributionsserver, die insgesamt an der
Organisationseinheit bestellt bzw. in Wartung sind. Dieser spezielle Zugang
ermöglicht es dem Lizenzverantwortlichen vor allem die technische Aufgabe
lokaler Systemadministration an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Servern
der Organisationseinheit wahrzunehmen, indem er unabhängig von der
Lizenzbestellung bei entsprechender Ermächtigung die bestellten
Softwareprodukte auf die entsprechenden Zielsysteme herunterladen und
installieren kann.
In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass durch diesen
speziellen Zugang zum Software Distributionsserver der Lizenzverantwortliche
eine besondere Verantwortung darin hat, dass er sicherstellt, dass an der
Organisationseinheit keinerlei Spiegel (mirror) von Teilen des Software
Distributionsserver zum Zwecke der lokalen Lizenz- und Installationspflege
an
der Organisationseinheit angelegt werden. Er hat insbesondere dafür Sorge zu
tragen, dass alle Arbeitsplätze und Server an der Organisationseinheit nur
dann mit Software über den Software Server versorgt werden, wenn aufrechte
Bestellungen bzw. Wartungsvereinbarungen vorliegen. Ebenso achtet er auf die
Einhaltungen der Lizenzbestimmungen, insbesondere achtet er darauf, dass die
Produkte nicht weitergegeben werden dürfen und nur entsprechend den
Lizenzbedingungen eingesetzt werden dürfen. Er haftet insbesondere in
urheberrechtlicher weise für den ordnungsgemäßen und legalen Einsatz der
Softwareprodukte in Vertretung der besonderen Verantwortung des Leiters der
Organisationseinheit.
Albert Blauensteiner, ZID, Standardsoftware