UPC wurde übrigens wegen irreführender Werbung verurteilt. Der VKI hat
mir dazu soeben mitgeteilt:
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt gegen einige
Telekommunikations-anbieter – im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums – Verbandsklagen wegen irreführender
Werbung. Zahlreiche Telekom- und Internetanbieter hatten 2011 zu ihren
monatlichen Fix-Tarifen jährliche Pauschalentgelte („Servicepauschalen“)
eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend darauf hinzuweisen. Der
VKI ging in der Folge gegen jene Werbungen von Anbietern vor, die den
unrichtigen Eindruck erwecken, sie böten den beworbenen Tarif zu einem
fixen Grundentgelt an, zugleich aber verschleiern, dass weitere fixe
jährliche Kosten verrechnet werden. Am Freitag, den 17.2.2012,
verkündete der zuständige Richter am Handelsgericht Wien im Verfahren
gegen UPC sein mündliches Urteil: Er sah die Werbung von UPC als
irreführend an und gab dem Unterlassungsgebot des VKI statt. UPC wurde
somit jene Fernsehwerbung verboten, in der ein fixes Grundentgelt von
monatlich 23,90 Euro beworben wird, wenn daneben ein ebenso fixes
jährliches „Internet Service Entgelt“ von 15 Euro zusätzlich verrechnet
wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen Hutchison 3 wurde – in
ähnlicher Sache – das Verfahren geschlossen. Das Urteil steht in diesem
Fall noch aus.