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Einfach zugeparkt - Kosten für Parkgarage zurückholen - Rechtsschutzvers. oder einfach Anwalt

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Michi

unread,
Dec 14, 2010, 2:06:32 AM12/14/10
to
Hallo!

Gestern hat sich ein Volldillo einfach vor meine Garage gestellt.
Darauf hab ICH mich in eine Parkgarage in der Nähe stellen müssen und
nach Hause latschen. Ich hab alles fotografiert und anschl. die
Polizei angerufen: Die machen aber nichts anderes als Strafen zu geben
wegen Parkverbots uä - aber damit ich meinen Schaden ersetzt bekomme,
muss ich zivilrechtlich vorgehen.

Da ich also ausser Rache nichts davon habe, wenn ich den Dillo
anzeige, hab ichs nicht gemacht. Ich bin ja kein Soziopath, obwohls
der Typ voll verdient hätte.

Wie soll ich vorgehen? Rechtsschutzversicherung wegen sowas
einschalten? Wie ich gehört habe, könnte es dort sein, dass die dann
einfach das Parkticket übernehmen, weils für sie weniger Aufwand und
Kosten bedeutet, als mir einen RA zu vermitteln und zu bezahlen.
Darauf lass ich mich nicht ein. Kommt ja nicht in Frage, dass ich das
über Umwege (Prämien) erst wieder selbst bezahle.

Soll ich einfach im Telefonbuch einen Anwalt raussuchen? Die Kosten
für den Anwalt muss natürlich auch der Dillo tragen. Der RA soll
einfach ein Schreiben über seine Kosten plus mein Parkticket
schreiben. Kommt der übers Gericht an die Adresse des Fahrzeughalters?

Danke und lg
Michi

Katharina Scholz

unread,
Dec 14, 2010, 3:12:52 AM12/14/10
to

Anzeigen, abschleppen lassen, Besitzstörungsklage, das ist alles mehr
oder minder "sinnvoll", da auch für den Gegenpart unangenehm.

Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die
Garagengebühren) wirst wohl selbst tragen müssen, denn es war deine
eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
gezwungen. Wenn du eine Anzeige gemacht hättest und die Polizei die
Abschleppung veranlaßt hätte, wie es so normalerweise üblich ist, wär
deine Zufahrt spätestens eine Stunde später wieder frei gewesen, also
rechtfertigt der Umstand, daß du FREIWILLIG drauf verzichtet hast
sicher keine Parkgebühren für eine volle Nacht.

Mein Tip: anzeigen und abschleppen lassen, wenns mehrfach vorkommt,
Besitzstörungsklage. Das spricht sich SEHR rasch rum im Umfeld und
dann hat mal einen Frieden.

Kathi (die scheinbar Soziopathin ist, weil sie sich schon einige Male
den Weg "freischaufeln" hat lassen in die Garage, wenn da wer geparkt hat)

Michael Weissmann

unread,
Dec 14, 2010, 3:18:26 AM12/14/10
to
Katharina Scholz wrote:

>Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die

>Garagengeb�hren) wirst wohl selbst tragen m�ssen, denn es war deine

>eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
>gezwungen.

Seh ich �berhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung,
wenn man die Gegend kennt. H�tt ich das Auto einfach auf der Strasse
abstellen sollen?

Es wurde definitiv ein finanzieller Schaden (=die Parkgeb�hr 26 �)
verursacht, der direkt kausal mit der Tatsache zusammenh�ngt, dass ich
nicht in meine Garage kam. (Sagt man das so in Juristensprech?)

lg

Thomas Koller

unread,
Dec 14, 2010, 3:33:18 AM12/14/10
to
Michael Weissmann <nos...@nospam.invalid> wrote:
> Katharina Scholz wrote:
>
>>Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die
>>Garagengebühren) wirst wohl selbst tragen müssen, denn es war deine
>>eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
>>gezwungen.
>
> Seh ich überhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung,
> wenn man die Gegend kennt. Hätt ich das Auto einfach auf der Strasse
> abstellen sollen?

Wieso nicht? Das machen eigentlich viele Leute in Österreich so.
Oder sieht dein Auto schon so schiach aus, dass es sonst die
Müllabfuhr mitnehmen würde? ;-)

Tom

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 14, 2010, 4:07:53 AM12/14/10
to
Michael Weissmann schrieb:

> Katharina Scholz wrote:
>
>>Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die

>>Garagengebühren) wirst wohl selbst tragen müssen, denn es war deine


>>eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
>>gezwungen.
>

> Seh ich überhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung, wenn
> man die Gegend kennt. Hätt ich das Auto einfach auf der Strasse
> abstellen sollen?

War keine andere Einfahrt in der Nähe? :)

Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.

Katharina Scholz

unread,
Dec 14, 2010, 4:12:34 AM12/14/10
to
Am 14.12.2010 09:18, schrieb Michael Weissmann:
> Katharina Scholz wrote:
>
>> Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die
>> Garagengebühren) wirst wohl selbst tragen müssen, denn es war deine

>> eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
>> gezwungen.
>
> Seh ich überhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung,
> wenn man die Gegend kennt. Hätt ich das Auto einfach auf der Strasse
> abstellen sollen?
>
> Es wurde definitiv ein finanzieller Schaden (=die Parkgebühr 26 €)
> verursacht, der direkt kausal mit der Tatsache zusammenhängt, dass ich

> nicht in meine Garage kam. (Sagt man das so in Juristensprech?)

Parkplatzsuchen ist zumutbar und du bist auch angehalten deinen
finanziellen "Schaden" so gering wie möglich zu halten. Hättest ihn
abschleppen lassen, wäre vielleicht eine oder maximal zwei Stunden an
Parkgebühren angefallen. Daß du zu bequem bist darauf zu warten, daß
derjenige abgeschleppt wird und die ganze Nacht in der Garage stehen
bleibst, dafür kann der Falschparker nichts.

Versteh mich nicht falsch, ich hasse die Idioten auch, die Garagen
oder (noch viel schlimmer!) Behindertenparkplätze zuparken, aber
trotzdem hast DU dich hier für die Bequemlichkeit einer Garage
entschieden, du wurdest nicht dazu gezwungen.

Kathi (die auch schon die eine oder andere Stunde auf einen
Abschleppwagen warten mußte, ohne eine Garage in Reichweite zu haben
oder zu
nutzen)http://www.ravensburger-webpuzzles.de/#/puzzle-galerie/Alle-Motive/i=0

Katharina Scholz

unread,
Dec 14, 2010, 4:13:32 AM12/14/10
to
Am 14.12.2010 09:18, schrieb Michael Weissmann:
> Katharina Scholz wrote:
>
>> Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die
>> Garagengebühren) wirst wohl selbst tragen müssen, denn es war deine

>> eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
>> gezwungen.
>
> Seh ich überhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung,
> wenn man die Gegend kennt. Hätt ich das Auto einfach auf der Strasse
> abstellen sollen?
>
> Es wurde definitiv ein finanzieller Schaden (=die Parkgebühr 26 €)
> verursacht, der direkt kausal mit der Tatsache zusammenhängt, dass ich

> nicht in meine Garage kam. (Sagt man das so in Juristensprech?)

Parkplatzsuchen ist zumutbar und du bist auch angehalten deinen

Robert Waldner

unread,
Dec 14, 2010, 4:14:55 AM12/14/10
to
Michi <mic...@nospam.invalid> wrote:
> Gestern hat sich ein Volldillo einfach vor meine Garage gestellt.
> Darauf hab ICH mich in eine Parkgarage in der Nähe stellen müssen und
> nach Hause latschen. Ich hab alles fotografiert und anschl. die
> Polizei angerufen: Die machen aber nichts anderes als Strafen zu geben
> wegen Parkverbots uä - aber damit ich meinen Schaden ersetzt bekomme,
> muss ich zivilrechtlich vorgehen.

Drauf bestehen, dass die den entfernen lassen. Nicht abwimmeln lassen.

> Da ich also ausser Rache nichts davon habe, wenn ich den Dillo
> anzeige, hab ichs nicht gemacht. Ich bin ja kein Soziopath, obwohls
> der Typ voll verdient hätte.

Fuer's naechste Mal:
wenn der zuparkende illegal auf oeffentlichem Grund steht (zB auf der
Strasse vor der abgeschraegten Garageneinfahrt), kann ihn die Polizei
entfernen lassen, wenn er dich damit an der Nutzung deines Besitzes
hindert. BTDT.
Wenn er auf privatem Grund (zB _auf_ dem von Dir angemieteten Parkplatz)
steht -> Toman & Konsorten uebernehmen die Entsorgung /und/ die
nachtraegliche Abwicklung. BTDT.

Jetzt im Nachhinein kannst den wohl nur auf zukuneftige Unterlassung
klagen, das bringt *dir* aber nicht wirklich was abgesehen vom Aufwand,
ausser es is ein bekannter Wiederholungstaeter.

cheers,
&r<IANAL>w
--
-- Es juckt mich ja immer noch, in den Mailausgang ein Tool zu stecken,
-- das aus jeder text/plain eine Multipart-Nachricht macht, die im HTML
-- entweder den Text als gif per HTTP holt oder einfach die Nachricht
-- 'this message requires a text/plain-capable MUA'. - Andreas Krey

Bernd Petrovitsch

unread,
Dec 14, 2010, 4:31:12 AM12/14/10
to
On Tue, 14 Dec 2010 09:18:26 +0100, Michael Weissmann wrote:
> Katharina Scholz wrote:
>
>>Aber dein "Parkticket" (ich nehm mal an, du meinst damit die
>>Garagengebühren) wirst wohl selbst tragen müssen, denn es war deine

>>eigene Entscheidung eine Garage zu benutzen, dazu hat dich keiner
>>gezwungen.
>
> Seh ich überhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung, wenn
> man die Gegend kennt. Hätt ich das Auto einfach auf der Strasse

Der OP hat nichts über seine Gegend fallengelassen.

> abstellen sollen?

Why not?
Der einzige Grund, der mit einfällt ist, daß es eine Parkpickerlzone ist
und kein Parkpickerl vorhanden bzw. möglich ist.

ad "Rechtsschutzversicherung": Ruf dort mal an und frag' halt. Ist ja nicht
so, daß eine RSV jeden (Zivil-)Prozeß einfach so bis zum OGH finanziert,
nur weil man jahrzehntelang eingezahlt hat.

Bernd
--
- Wie erkennt man IYO die offensichtlich ungeeigneten, hinter denen sich
nicht das Genie verbirgt?
- Wie erkennt man das Offensichtliche?
Martina Diel und Volker Birk

Anton Steiner

unread,
Dec 14, 2010, 4:18:04 AM12/14/10
to
Thomas Koller <tko...@gmx.at> writes:

Da wäre wohl eine Besitzstörungsklage fällig. Ich würde mich auf jeden
Fall mit dem RA deiner Wahl in Verbindung setzen.

Anton

--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )

Message has been deleted

christian mock

unread,
Dec 14, 2010, 4:54:54 AM12/14/10
to
Thomas Koller <tko...@gmx.at> wrote:

>> Seh ich überhaupt nicht so. Das war keine freiwillige Entscheidung,
>> wenn man die Gegend kennt. Hätt ich das Auto einfach auf der Strasse
>> abstellen sollen?
>
> Wieso nicht? Das machen eigentlich viele Leute in Österreich so.
> Oder sieht dein Auto schon so schiach aus, dass es sonst die
> Müllabfuhr mitnehmen würde? ;-)

der OP hat einen garagenplatz für sein auto, das heißt in zeiten wie
diesen, daß, wenn sich in der nacht eine schneekatastrophe[0]
ereignet, er in der früh nicht freischaufeln muß; da hat er wohl ein
recht darauf, daß ihm der falschparker diesen standard bezahlt...

cm.

[0] früher: "schneefall"

--
Wildcard NS records, while theoretically possible, have sufficiently
bizarre semantics that it is probably best to limit their use to
torture-tests of DNS software.
-- IAB Commentary: Architectural Concerns on the use of DNS Wildcards

Michael Weissmann

unread,
Dec 14, 2010, 4:58:06 AM12/14/10
to
christian mock wrote:

>der OP hat einen garagenplatz für sein auto, das heißt in zeiten wie
>diesen, daß, wenn sich in der nacht eine schneekatastrophe[0]
>ereignet, er in der früh nicht freischaufeln muß; da hat er wohl ein
>recht darauf, daß ihm der falschparker diesen standard bezahlt...

es geht doch nciht um Schnee oder sonst was. Es geht darum, dass wenn
man nach 20:00 Uhr nach Hause kommt, sein Auto höchsten wegsprengen
kann, aber ganz sicher nirgends parken, weil es keine parkplätze gibt.
(deshalb fahr ich auch pratisch nicht mehr mit dem auto, weils ja
überall so ist, aber die batterie meines motorrads ist defekt.)

Deshalb stand der Vollkoffer auch vor meiner Garage. Aber natürlich
OHNE Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe, und ohne Warnblicker
oder Standlich, das angedeutet hätte, dass er nur kurz dortsteht. Hab
eh über 10 min gewartet.


Michael Weissmann

unread,
Dec 14, 2010, 5:02:00 AM12/14/10
to
Robert Waldner wrote:

>Jetzt im Nachhinein kannst den wohl nur auf zukuneftige Unterlassung
>klagen, das bringt *dir* aber nicht wirklich was abgesehen vom Aufwand,

deshalb will das ja nicht. ich will die 26 euro wieder haben. mir
gehts nur darum.

selbst die anderen tollen ratschläge mit abschleppen nützen mir
nichts. soll ich wirklich 1 stunde oder gar noch länger bei
minusgraden im auto sitzen und warten, bis die ma48 da ist?! mir gehts
NICHT ums abschleppen, mir gehts NICHT darum, dass der andere strafe
zahlt. Ich will einfach nur parken bzw. die kosten übernommen haben,
falls man mich daran hindert.

Michael Weissmann

unread,
Dec 14, 2010, 8:57:19 AM12/14/10
to
Sodala, hab jetzt einen RA von der Versicherung bekommen. Ich werde
euch auf dem Laufenden halten, was schlussendlich in der Sache
passiert. Wenns nicht klappt, fackle ich zukünftig jedes dort stehende
Auto ab. Also meidet den 17. Bezirk, wenn ihr vor Ausfahrten stehen
bleiben wollt! ;-)


Stefan M. Huber

unread,
Dec 14, 2010, 9:00:18 AM12/14/10
to
Am 14.12.2010, 14:57 Uhr, schrieb Michael Weissmann
<nos...@nospam.invalid>:

Bin schon auf das Sequel zu der Geschichte gespannt. :) Ich geh schon mal
Mais ernten, damit ich dann Popcorn hab.

Stefan

Hans Huber

unread,
Dec 14, 2010, 12:43:13 PM12/14/10
to
Am 14.12.2010 08:06, schrieb Michi:

> Kommt der übers Gericht an die Adresse des Fahrzeughalters?

Jeder kann - bei berechtigtem rechtlichen Interesse - eine Abfrage des
Zulassungsbesitzers vornehmen lassen. Und eine Besitzstörung ist ein
solches rechtliches Interesse. Kostet Dich 14,20 Euro.

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.060100.html

Unter Umständen kommst Du auch gratis an diese Auskunft.
Frage den zuständigen Versicherer des Fahrzeuges ab:
http://www.vvo.at/kfz-versichererauskunft/index.php
=> und wende Dich an die Versicherung. Die werden Dir sicherlich
Auskunft geben wenn Du denen signalisierst, dass damit ihrem Kunden
"geholfen ist" (weil dann weniger Schadenersatz anfällt).

Sobald Du die Adresse hast kannst den Zulassungsbesitzer kontaktieren
und die 26 Euro einfordern. Sofern der Fahrzeughalter wirtschaftlich
denkt, wird er dankend die 26 Euro bezahlen und die Sache ist erledigt.
Wenn er auf Konfrontation aus ist, dann "rächst" Du Dich mit einer
Besitzstörungsklage, das kostet ihn mehrere hundert Euro. Ein kleiner
Hinweis in diese Richtung wird also dessen Zahlungsbereitschaft erhöhen.

Roland Messerschmidt

unread,
Dec 14, 2010, 4:58:28 PM12/14/10
to
Hallo Hans!

"Hans Huber" <hub...@gmx.net> schrieb

> Jeder kann - bei berechtigtem rechtlichen Interesse - eine Abfrage
> des Zulassungsbesitzers vornehmen lassen. Und eine Besitzstörung ist
> ein solches rechtliches Interesse. Kostet Dich 14,20 Euro.

[...]


> Sobald Du die Adresse hast kannst den Zulassungsbesitzer
> kontaktieren und die 26 Euro einfordern.

26 + 14,20 = 40,20 Euro, bitte! ;-)


Roland

Michael Weissmann

unread,
Dec 15, 2010, 3:29:34 AM12/15/10
to
Hans Huber wrote:

D A N K E

Ich verbeuge mich dankend vor dir und diesen Informationen. Genau SO
werde ich es machen! Weil ich hab eigentlich auch gar keinen Bock auf
die ganze Rechtsanwaltsgeschichte.

@Stefan: Popcorn kannst wieder wegpacken, ich befürchte, die ganze
Sache wird ziemlich unspektakulär.

lg
Michael

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 15, 2010, 3:57:25 AM12/15/10
to
Michael Weissmann schrieb:

> Hans Huber wrote:
>
>>
>>Sobald Du die Adresse hast kannst den Zulassungsbesitzer kontaktieren
>>und die 26 Euro einfordern. Sofern der Fahrzeughalter wirtschaftlich
>>denkt, wird er dankend die 26 Euro bezahlen und die Sache ist erledigt.
>>Wenn er auf Konfrontation aus ist, dann "rächst" Du Dich mit einer
>>Besitzstörungsklage, das kostet ihn mehrere hundert Euro. Ein kleiner
>>Hinweis in diese Richtung wird also dessen Zahlungsbereitschaft erhöhen.
>
>
>
> D A N K E
>
> Ich verbeuge mich dankend vor dir und diesen Informationen. Genau SO
> werde ich es machen! Weil ich hab eigentlich auch gar keinen Bock auf
> die ganze Rechtsanwaltsgeschichte.
>

Aber eine sehr kurze Zahlungsfrist damit du die Frist für die
Besitzstörungsklage nicht versäumst und ihm diese gleich androhen (oder
ist das Nötigung?)

Hans Huber

unread,
Dec 15, 2010, 12:05:05 PM12/15/10
to
Am 15.12.2010 09:57, schrieb Johann Mayerwieser:

> Aber eine sehr kurze Zahlungsfrist damit du die Frist

das ist ein wichtiger Hinweis - korrekt!

> Besitzstörungsklage nicht versäumst und ihm diese gleich androhen (oder
> ist das Nötigung?)

hängt wohl davon ab wie man es formuliert - der Ton macht hier wohl die
Musik. Ich würde es so formulieren: "Wir können diesen Rechtsstreit
außergerichtlich lösen indem Sie mir den entstandenen Schaden ersetzen.
... oh- wollen sie nicht? Dann muss ich die Sache leider meinem Anwalt
übergeben, damit dieser eine Besitzstörungsklage einbringt. Kostet Sie
erfahrungsgemäß rund 400,- Euro." => da ist keine Nötigung dabei,
sondern nur eine Schlussfolgerung laut ausgesprochen.

Ein Tipp noch: nicht abwimmeln lassen falls der Zulassungsbesitzer meint
er wäre gar nicht gefahren! => Der Zulassungsbesitzer haftet für solche
Delikte! Vor Gericht würde auch der Zulassungsbesitzer wegen
Besitzstörung verurteilt werden, dieser kann dann freilich gegen den
eigenen Fahrer regressieren. Klingt ungerecht - ist aber gängige Praxis.

Melanie Haring

unread,
Dec 15, 2010, 3:58:38 PM12/15/10
to
On 14 Dez., 10:13, Katharina Scholz <kathar...@familie-scholz.at>
wrote:

> Parkplatzsuchen ist zumutbar und du bist auch angehalten deinen
> finanziellen "Schaden" so gering wie möglich zu halten.

Er hat 10 Minuten gewartet, da muss sein Auto ja irgendwo gestanden
sein,
und ich vermute mal so, dass nicht die ganze Gasse blockiert war.

> Hättest ihn
> abschleppen lassen, wäre vielleicht eine oder maximal zwei Stunden an
> Parkgebühren angefallen.

Oder 1 bis 2 Stunden Gratisparken an eben diesem Stellplatz.

Mel

Michael Weissmann

unread,
Dec 16, 2010, 2:39:10 AM12/16/10
to
Melanie Haring wrote:

>On 14 Dez., 10:13, Katharina Scholz <kathar...@familie-scholz.at>
>wrote:
>> Parkplatzsuchen ist zumutbar und du bist auch angehalten deinen
>> finanziellen "Schaden" so gering wie möglich zu halten.
>
>Er hat 10 Minuten gewartet, da muss sein Auto ja irgendwo gestanden
>sein,
>und ich vermute mal so, dass nicht die ganze Gasse blockiert war.

Ja, in der Ausfahrt vom Nebenhaus! Auf die Superkommentare kann ich
verzichten.

Wie ich klar gemacht habe, gehts mir nicht ums bestrafen. Da hätte ich
wohl einen anderen freien Parkplatz genommen, wenn einer zur Verfügung
gestanden wäre, um mir den ganzen Stress zu sparen. Da war aber
keiner, Menschenskind.

Michael Weissmann

unread,
Dec 16, 2010, 2:42:19 AM12/16/10
to
Hans Huber wrote:

>Am 15.12.2010 09:57, schrieb Johann Mayerwieser:
>
>> Aber eine sehr kurze Zahlungsfrist damit du die Frist
>
>das ist ein wichtiger Hinweis - korrekt!

Yep, danke, hab eh schon nachgeschaut, sind 30 Tage.


>hängt wohl davon ab wie man es formuliert - der Ton macht hier wohl die

>Musik. Ich würde es so formulieren: ...

Ich habs so formuliert, ich denke, das ist äusserst nett:


Sehr geehrter Zulassungsbesitzer des KFZ mit dem Kennzeichen
W-IDIOT1,

Sie haben sich am 13.12. zwischen 20:35 und 21:00 Uhr vor meine
Garage gestellt und mich an der Einfahrt gehindert. Sie haben keine
Telefonnummer hinter der Windsschutzscheibe gelassen oder eine
sonstige Kontaktmöglichkeit geboten. Ebenso war weder Standlicht
noch Warnblickanlage aktiv, mit dem Sie andeuten hätten können,
dass sich *noch längeres* Warten für mich lohnt.

Ich musste deshalb in die Parkgarage XXXXXXX fahren und mein
Auto dort über Nacht abstellen. Entweder Sie bezahlen mir die so
entstandenen Kosten von 26 Euro (Beleg ist vorhanden) oder ich
reiche eine Anzeige bei der Polizei ein, sowie werde ich auf zivil-
rechtlichem Wege die Kosten fürs Parkticket und für den Rechtsanwalt
einfordern. Dass die Kosten dafür um ein Vielfaches höher liegen,
sollte klar sein. ==> Ihre Entscheidung.

Dass ich Sie auf diesem Wege kontaktiere, ist lediglich ein einmaliges
Entgegenkommen meinerseits, da ich selbst kein Freund von Polizei und
Abschleppen bin. Ist mir selbst schon oft genug passiert.

Geben Sie mir bitte unter 0676 /XXXXXXXXXXX Bescheid, für welchen
Lösungsweg Sie sich entschieden haben.

Katharina Scholz

unread,
Dec 16, 2010, 7:31:53 AM12/16/10
to
Am 16.12.2010 08:42, schrieb Michael Weissmann:
>
> Dass ich Sie auf diesem Wege kontaktiere, ist lediglich ein einmaliges
> Entgegenkommen meinerseits, da ich selbst kein Freund von Polizei und
> Abschleppen bin. Ist mir selbst schon oft genug passiert.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Wieso? Bist in anderer Leute Einfahrten gestanden? *ggg*

SCNR

Kathi (die in 20 Jahren 2mal abgeschleppt wurde und da wars immer selbst
schuld, weil sie zeitlich begrenzte Parkverbote vergessen/übersehen hat)

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 16, 2010, 9:30:35 AM12/16/10
to
Michael Weissmann schrieb:

>
> Ich habs so formuliert, ich denke, das ist äusserst nett:

Hast du den Brief schon abgeschickt?


>
>
> Sehr geehrter Zulassungsbesitzer des KFZ mit dem Kennzeichen W-IDIOT1,
>
> Sie haben sich am 13.12. zwischen 20:35 und 21:00 Uhr vor meine Garage
> gestellt und mich an der Einfahrt gehindert.

weiteres aus diesem Absatz weglassen - sonst kanst jedesmal, wenn du
rein- oder rausfahren willst, ihn anrufen und er verwendet deine Einfahrt
als Dauerparkplatz.

> Sie haben keine
> Telefonnummer hinter der Windsschutzscheibe gelassen oder eine sonstige
> Kontaktmöglichkeit geboten. Ebenso war weder Standlicht noch
> Warnblickanlage aktiv, mit dem Sie andeuten hätten können, dass sich
> *noch längeres* Warten für mich lohnt.
>

weiter:


> Ich musste deshalb in die Parkgarage XXXXXXX fahren und mein Auto dort
> über Nacht abstellen.

ergänzen um: Da kein Parkplatz in der Umgebung zu finden war.

> Entweder Sie bezahlen mir die so entstandenen
> Kosten von 26 Euro (Beleg ist vorhanden) oder ich reiche eine Anzeige
> bei der Polizei ein, sowie werde ich auf zivil- rechtlichem Wege die
> Kosten fürs Parkticket und für den Rechtsanwalt einfordern. Dass die
> Kosten dafür um ein Vielfaches höher liegen, sollte klar sein. ==> Ihre
> Entscheidung.

Ich könnte eine Anzeige bei der Polizei und eine Besitzstörungsklage
einreichen, was Ihnen in Summe an die 600 Euro kosten würde. Ich bin aber
bereit Ihnen entgegen zu kommen, wenn Sie mir den mir entstandenen
Schaden in der HÖhe von EUR (Parkgarage und Kosten für die Ausforschung
des Zulassungsbesitzers) ersetzen.

>
> Dass ich Sie auf diesem Wege kontaktiere, ist lediglich ein einmaliges

> Entgegenkommen meinerseits.

das Folgende weglassen - du brauchst dich nicht zu entschuldigen, dass du
von ihm deinen SChaden ersetzt haben willst.

>, da ich selbst kein Freund von Polizei und
> Abschleppen bin. Ist mir selbst schon oft genug passiert.
>

Und: WEnn du statt XXXX deine Nummer einsetzt, kannst du gleich eine neue
Nummer beantragen - oder willst du dann des Nachts geweckt werden oder
ständig blöde Anrufe bekommen oder deine Nummer auf diversen
einschlägigen Orten mit der Anmerkung - "Lutsche gern" etc. stehen haben?


> Geben Sie mir bitte unter 0676 /XXXXXXXXXXX Bescheid, für welchen
> Lösungsweg Sie sich entschieden haben.

Der SChlusssatz hat zu lauten:
Sollte der Betrag nicht bis zum (14 TAge nach dem Vorfall) auf meinem
Konto IBAN AT...... gutgeschrieben sein, gilt mein Angebot als
zurückgezogen.

Ich frag mich nur, warum Leute in Briefen gerne GEschichten erzählen -
kurz, prägnant und einfach, das genügt.

Michael Weissmann

unread,
Dec 16, 2010, 11:53:23 AM12/16/10
to
Johann Mayerwieser wrote:

>weiteres aus diesem Absatz weglassen - sonst kanst jedesmal, wenn du
>rein- oder rausfahren willst, ihn anrufen und er verwendet deine Einfahrt
>als Dauerparkplatz.

Deshalb hab ich auch geschrieben:

> Dass ich Sie auf diesem Wege kontaktiere, ist lediglich ein

> einmaliges Entgegenkommen meinerseits,

Einmalig. Die Nummer hab ich. Kommts nochmals vor, gibts eine
komplette Breitseite an Anzeigen, Abschleppungen und Klagen. Selbst
wenn ich gar nicht rein oder raus muss.


>Und: WEnn du statt XXXX deine Nummer einsetzt, kannst du gleich eine neue
>Nummer beantragen - oder willst du dann des Nachts geweckt werden oder

>st�ndig bl�de Anrufe bekommen oder deine Nummer auf diversen
>einschl�gigen Orten mit der Anmerkung - "Lutsche gern" etc. stehen haben?

Hahaha, ja, bl�d, daran hab ich nicht gedacht. Aber kein Problem. Ist
ein Firmentelefon, das ich demn�chst zur�ckgebe. ;-) Aber danke f�r
dne Hinweis, ich geh immer davon aus, dass ich es mit so guten
Menschen zu tun habe, wie ich es selbst bin. Bislang funktionierts
eigentlich recht gut. Klingt jetzt irgendwie esoterisch, ich weiss.

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 16, 2010, 3:40:21 PM12/16/10
to
Michael Weissmann schrieb:

> Johann Mayerwieser wrote:
>
>>weiteres aus diesem Absatz weglassen - sonst kanst jedesmal, wenn du
>>rein- oder rausfahren willst, ihn anrufen und er verwendet deine
>>Einfahrt als Dauerparkplatz.
>
> Deshalb hab ich auch geschrieben:
>

> Aber danke für dne


> Hinweis, ich geh immer davon aus, dass ich es mit so guten Menschen zu
> tun habe, wie ich es selbst bin.

Du bist nicht gut - du bist patschert:)

Martin Hotze

unread,
Dec 19, 2010, 12:37:47 PM12/19/10
to
Am 16.12.2010 17:53, schrieb Michael Weissmann:
> Hahaha, ja, blöd, daran hab ich nicht gedacht. Aber kein Problem. Ist
> ein Firmentelefon, das ich demnächst zurückgebe. ;-)

Ja, das zeigt wie sehr dir diese Firma am Herzen liegt.

> Aber danke für


> dne Hinweis, ich geh immer davon aus, dass ich es mit so guten
> Menschen zu tun habe, wie ich es selbst bin.

Ja, das ist *deutlich* zu lesen.

> Bislang funktionierts
> eigentlich recht gut. Klingt jetzt irgendwie esoterisch, ich weiss.

na.

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)

Michael Weissmann

unread,
Dec 29, 2010, 5:26:16 AM12/29/10
to
Hallo!

Ich muss euch noch erzählen, wie es ausging: Ich hab tatsächlich nach
dem tollen Tipp von Hans Huber die Versicherung kontaktiert, die alles
an die Versicherungsnehmerin weitergeleitet hat. (Nein, ich hab das
Wort nicht extra gegendert.)

Die hat mich angerufen, 1000x entschuldigt und bedankt, dass ich es
auf diesem Wege mache und sie übernahm die Kosten für die Parkgarage.
Also schlussendlich alles recht unspektakulär abgelaufen. Und mein
Telefon klingelt bislang leider auch nicht wegen irgendwelche sexuell
anzüglichen Angebote. Noch scheint meine Telefonnummer auf nicht
allzuvielen Klowänden zu stehen. :) Wenn man nicht alles selber macht,
ich sags euch...

<esoterik>Damit beende ich dieses Jahr mit einer guten Tat und hoffe,
dass ich dafür das ganze nächste Jahr auch so behandelt werde.
</esoterik> ;-)

Euch wünsch ich auch Hals und Beinbruch, sprichwörtlich natürlich nur,
und ein gutes neues Jahr! lg

Michi

Rudolf Harras

unread,
Dec 31, 2010, 7:03:25 AM12/31/10
to
Thomas Koller schrieb:

>Wieso nicht? Das machen eigentlich viele Leute in Österreich so.
>Oder sieht dein Auto schon so schiach aus, dass es sonst die
>Müllabfuhr mitnehmen würde? ;-)

Mich wunderts immer wieder wie wenig Vorstellungsvermögen einige haben.

Nun es kann viele Gründe geben das Auto nicht auf die Straße zu stellen,
einer davon ist dass man in den meisten Zonen ohnehin nur maximal 3
Stunden stehen kann und meist doch länger zuhause ist.

Mal abgesehen von der Parksituation, wie ja inzwischen schon geschildert
wurde.

Rudolf Harras

unread,
Dec 31, 2010, 7:03:25 AM12/31/10
to
Michael Weissmann schrieb:

>Die hat mich angerufen, 1000x entschuldigt und bedankt, dass ich es
>auf diesem Wege mache und sie übernahm die Kosten für die Parkgarage.
>Also schlussendlich alles recht unspektakulär abgelaufen.

Na bitte. Der Großteil der Leute ist ja doch vernünftig und verparkt
Garagen auch nicht absichtlich.

Aber eine andere Frage hätte ich noch:
Wenn zB Besuch zu Dir kommt, der darf ja dann vor Deiner Garage stehen -
er wird ja nicht automatisch von einer vorbeifahrenden Polizei
abgestraft, oder? Aber Gebühren für die Parkzone müsste er dann aufgrund
der flächendeckenden Zone trotzdem zahlen. Oder wie sieht sowas dann
aus?

Hans Huber

unread,
Dec 31, 2010, 8:07:15 AM12/31/10
to
Am 31.12.2010 13:03, schrieb Rudolf Harras:

> Wenn zB Besuch zu Dir kommt, der darf ja dann vor Deiner Garage stehen

Sofern das "vor der Garage stehen" auf öffentlichem Grund stattfindet:
Nein, denn die STVO §23 (3) (=Halten vor Einfahrten nur dann, wenn man
im Fahrzeug sitzen bleibt) sowie §24 (3 b) (Parkverbot vor Haus- und
Grundstückseinfahrten) untersagen dies.

Ob die Polizei in ihrer eigenen Wahrnehmung dieses Delikt verfolgt, oder
lediglich auf Ersuchen tätig wird ist wohl lokal unterschiedlich.

Jedenfalls ist es weder Deinem Besuch, noch Dir selbst gestattet vor der
eigenen Garage auf öffentlichem Grund zu Parken oder zu Halten (sofern
das Fahrzeug dabei verlassen wird).

Wäre das nicht so, hätten findige Geschäftsleute schon längst Garagen
mit Einfahrten davor als "Doppelparkplätze" vermietet, bzw.
Grundstücksbesitzer würden um exklusive Parkfläche zu erhalten danach
trachten, ihre Hauseinfahrten möglichst breit zu gestalten.

Matthias Feichtinger

unread,
Dec 31, 2010, 8:54:25 AM12/31/10
to
Hans Huber gab zum Besten:


> Ob die Polizei in ihrer eigenen Wahrnehmung dieses Delikt verfolgt, oder
> lediglich auf Ersuchen tätig wird ist wohl lokal unterschiedlich.

Wie wahr. Für Wien gilt leidlich genau:
Der Hausbesitzer kann bei verparkter Ausfahrt die Polizei einschreiten,
bei Zickzacklinie vor der Einfahrt dürfen die 67er-Elche einen Zahlschein
austeilen, in allen anderen Fällen kann man als Aufforderer anschleppen
lassen und dann um die Kosten streiten. Nicht abschleppen, kann man die
Telefonnummer hinter der Winschutzscheibe sehen und jemanden damit erreichen
(Unverhältnismäßigkeit der Mittel)



> Jedenfalls ist es weder Deinem Besuch, noch Dir selbst gestattet vor der
> eigenen Garage auf öffentlichem Grund zu Parken oder zu Halten (sofern
> das Fahrzeug dabei verlassen wird).

Sagt jetzt wer?

> Wäre das nicht so, hätten findige Geschäftsleute schon längst Garagen
> mit Einfahrten davor als "Doppelparkplätze" vermietet, bzw.
> Grundstücksbesitzer würden um exklusive Parkfläche zu erhalten danach
> trachten, ihre Hauseinfahrten möglichst breit zu gestalten.

Wer denkt so, daß ,öffentlicher Raum' vermietet werden kann? Wer denkt, daß
andere so denken? Die Beamten? Die Öffentlichen? Bedenkenträger?
Regulierungswütige?

--
Usenet und nur usenet
Hic Rhodos - hic salta!

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 31, 2010, 9:34:05 AM12/31/10
to
Matthias Feichtinger schrieb:

> Hans Huber gab zum Besten:
>
>> Ob die Polizei in ihrer eigenen Wahrnehmung dieses Delikt verfolgt,
>> oder lediglich auf Ersuchen tätig wird ist wohl lokal unterschiedlich.
>
> Wie wahr. Für Wien gilt leidlich genau: Der Hausbesitzer kann bei
> verparkter Ausfahrt die Polizei einschreiten, bei Zickzacklinie vor der
> Einfahrt dürfen die 67er-Elche einen Zahlschein austeilen,

Die 67er dürfen auch ohne Zick-Zack einen Zahlschein austeilen, die
Polizei auch abschleppen lassen, wenn die Zick-Zack vor deiner Einfahrt
verparkt ist, wenn diese die Einfahrt verbreitern soll, damit du
überhaupt raus kommst.

> Nicht abschleppen, kann man die Telefonnummer
> hinter der Winschutzscheibe sehen und jemanden damit erreichen
> (Unverhältnismäßigkeit der Mittel)

Ist das nicht in Deutschland so? Von .at weiß ich da nichts.

>
>> Jedenfalls ist es weder Deinem Besuch, noch Dir selbst gestattet vor
>> der eigenen Garage auf öffentlichem Grund zu Parken oder zu Halten
>> (sofern das Fahrzeug dabei verlassen wird).
>
> Sagt jetzt wer?

Die StVO

Hans Huber

unread,
Dec 31, 2010, 3:22:25 PM12/31/10
to
Am 31.12.2010 15:34, schrieb Johann Mayerwieser:

>> Nicht abschleppen, kann man die Telefonnummer
>> hinter der Winschutzscheibe sehen und jemanden damit erreichen
>> (Unverhältnismäßigkeit der Mittel)
>
> Ist das nicht in Deutschland so? Von .at weiß ich da nichts.

Ja, ist auch mein Kenntnisstand.

Wobei sich die Frage stellt, ob man wirklich auf den Abschleppwagen
warten und das Risiko der Kosten bei Nichteintreibbarkeit tragen möchte,
wenn man das Problem auch mit einem Anruf beim Fahrer aus der Welt
schaffen kann.

Michael Weissmann

unread,
Jan 5, 2011, 9:17:44 AM1/5/11
to
Rudolf Harras wrote:

>Aber eine andere Frage h�tte ich noch:


>Wenn zB Besuch zu Dir kommt, der darf ja dann vor Deiner Garage stehen -
>er wird ja nicht automatisch von einer vorbeifahrenden Polizei
>abgestraft, oder?

Hallo!

War ein paar Tage weg und offline ;)

Wenn Besuch kommt, darf der ruhig davor stehen. Ich hab da auch einen
Deal mit mit meinem Garagen-Nachbarn, dass unser Besuch vor der Garage
stehen darf, wir in so einem Fall aber telefonisch erreichbar sind und
wegfahren, wenn der andere raus muss. (Deshalb h�tts mich gar nicht
arg aufgeregt, wenn ich einen "externen" Falschparker wenigstens
telefonisch erreichen k�nnte.)

Bislang ist noch nie jemand ohne unserem Zutun gestraft oder
abgeschleppt worden. Von sich aus wird da also niemand drittes t�tig.

Ich find das auch nicht unfair gegen�ber den anderen Anrainern, so
wegen "reservierter Parkplatz auf �ffentlicher Fl�che". Denn wenn wir
unseren Besuch dazu zwingen w�rden, woanders einen freien Parkplatz zu
suchen, w�re ja nur noch einer weniger f�r die anderen da. Insofern
halte ich prinzipiell sogar f�r sinnvoll, wenn der Platz vor
Garageneinfahrten gen�tzt wird. Bei uns in der Strasse gibts noch ein
paar so Einzel-Garagenpl�tze. In einem steht ein Anh�nger, im anderen
irgendein Auto. Unterwegs sind sie aber immer mit einem anderen, das
sie selbst NIE vor ihre eigene Garage stellen, sondern damit noch mehr
�ffentlichen Parkraum wegnehmen. Find ich eine Frechheit. Und wenn man
5cm zu weit reinsteht, sie aber locker rauskommen w�rden,
fotografieren sie gleich alles und drohen mit Anzeigen. Sowas w�rde
ich NIE machen, ist mir viel zu stressig. Da lenk ich halt 3x mehr und
bin draussen.

Heinrich Moser

unread,
Jan 11, 2011, 7:50:17 AM1/11/11
to
Hi!

Rudolf Harras <rud...@temporaryforwarding.com> writes:
> Wenn zB Besuch zu Dir kommt, der darf ja dann vor Deiner Garage stehen -
> er wird ja nicht automatisch von einer vorbeifahrenden Polizei
> abgestraft, oder? Aber Gebühren für die Parkzone müsste er dann aufgrund
> der flächendeckenden Zone trotzdem zahlen. Oder wie sieht sowas dann
> aus?

Weil ich gerade darüber gestolpert bin:

"Hauseinfahrten und Grundstückseinfahrten sind von der Kurzparkzone -
als ein von § 1 Abs 3 Wr ParkometerG gefordertes Tatbestandsmerkmal -
nicht ausgenommen" (VwGH 98/17/0163)

LG,
Heinzi

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