Vielleicht haben sie dir 2 Zahlscheine geschickt.
Prinzipiell hab ich nat�rlich mit allererster Rechnung, nachfolgender
Zahlungsaufforderung und nun korrigierter Zahlungsaufforderung insgesamt 3
Zahlscheine erhalten. Aber ist das tats�chlich der Sinn der
Zahlscheingeb�hr? Dann k�nnten sie mir 100 Zahlscheine zusenden und daf�r
250 Euro in Rechnung stellen oder wie!?
man sollte in eine Versicherungsfiliale gehen k�nnen und bar zahlen
das geh�rt in den Verfassungsrang
> "Klaus Lans" <la...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
> news:hfj604$f4q$1...@geiz-ist-geil.priv.at...
>> Schlu�endlich kam nun die schriftliche Best�tigung und ein Zahlschein f�r
>> die (Teil-)Pr�mie bis zur Stornierung. Darauf sind u.a. 8 Euro Mahnspesen
>> und 2 mal 2,5 Euro Zahlscheingeb�hr!? Wie versteht sich also diese
>> Zahlscheingeb�hr und ist die Forderung somit legitim?
>
> man sollte in eine Versicherungsfiliale gehen k�nnen und bar zahlen
> das geh�rt in den Verfassungsrang
Das sowieso. Aber meinetwegen sollen�s die Leut, die Einziehungsauftr�ge
verweigern, damit abzocken. Was mir aber sauer aufst��t ist eben mein Fall.
F�r 2 Forderungen, die mit einem Zahlschein bezahlt werden, 2 mal
Zahlscheingeb�hr verrechnen. Das ist einfach zu absurd um rechtens zu sein.
gab es kein m�ndliches Gespr�ch mehr dar�ber ?
wenn die Polizze nicht den vereinbarten Bedingungen entsprach dann gilt sie
nicht und das Gesch�ft ist nicht zustandegekommen. das w�rde ich sichern und
dann ist nichs zu zahlen. denke ich.
Georg
das ist eine Stra�enverkehrversicherung ?
Dann ist mit der Innehabung der Kennzeichen klar wie lange die Versicherung
gegolten hat. Wenn zwei Zahlscheine geschickt wurden und f�r das ausstellen
von Zahlscheinen Zahlscheingeb�hr zu zahlen ist dann hat die Versicherung in
der Endrechnung diese Zahlscheine in Rechnung gestellt.
G.
Teilbetrag + eine Zahlscheingeb�hr
dann musst Du es eben darauf ankommen lassen
Georg
Na gut, da es leider keine brauchbare Rechtsauskunft gibt, werde ich mir
doch die M�he machen die Chronologie der Ereignisse zu �bermitteln um ihnen
klar zu machen, dass die Mahngeb�hr nicht legitim ist. Nebenbei werd ich
mal anfragen, wie die das mit der Zahlscheingeb�hr sehen.
Rechtliche Auskunft weiᅵ ich auch keine. Hatte nur kᅵrzlich einen
vielleicht ᅵhnlich gelagerten Fall, weil eine Firma versprochen hat, mit
der Versicherung zu verrechnen, dann ging das eine Weile hin und her,
weil die Versicherung meinte, sie hᅵtte keine Rechnung bekommen, und die
Firma die Mahnungen an mich schickte, da ich ja ihr Vertragspartner bin.
Mit Mahngebᅵhren. Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, dass die
Versicherung mir den Schaden bezahlte, ich die Firma zahlte und diese
auf die Mahngebᅵhren verzichtete, nachdem ich ihnen klar machte, dass
ich die sowieso nicht zahlen wᅵrde, da die Verzᅵgerung ja nicht auf
meinem Mist gewachsen ist.
Ehrlich gestanden, ich glaube, ich wᅵrde in deinem Fall diese depperten
2,50 einfach nicht zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer
deswegen einen Rechtsstreit anfangt. Obwohl - quid quid alienus (was
waaᅵ a Fremder) ;-)
Livia