TP
Asfinag. Die müssten das wissen.
Mel.
@Melanie: Sei nicht so kleinlich, ich k�nnte wetten, dass die Asfinag
f�r die zur Diskussion gestellt Stra�e nicht zust�ndig ist.
@Thomas: Ich w�rde zur BH gehen, wenn es eine Landesstra�e ist (was zu
vermuten ist, meines Erachtens aber nicht zwingend sein muss), ansonsten
zur Gemeinde. Dort musst du dir die entsprechenden Verordnungen zeigen
lassen. �ber einen online-Bestand aller Verordnungen - �hnlich dem RIS
auf Bundesebene - wei� ich nichts.
Wie denn?
> Bei welcher Behoerde kann ich erfragen, welches Limit an besagter
> Stelle gilt?
Welches Limit gilt, sollte sich eigentlich aus der Beschilderung
ergeben. Also 100 nach einem 100er Schild. Nach einem "Ende der
Geschwindigkeitsbegrenzung" Schild gilt auf Bundesstrassen, sofern es
keine Autobahnen oder Ortsgebiet ist, 100.
Ob die Schilder rechtswidrig aufgestellt sind, ist IMO dabei unerheblich.
Wobei ich mich noch immer frage, ob ein Schild, das auf der rechten
Seite einer Strasse mit Gegenverkehr steht, und mit der Vorderseite von
mir weg weist, gueltig ist. Stell dir vor, du faehrst 100 und kommst an
einem Schild vorbei, dessen Rueckseite zu dir weist. Im Rueckspiegel
kannst du dann sehen, dass es eine 80er Begrenzung ist. Gueltig? Sicher
nicht. Du duerftest ja ab dem Schild dann nur mehr 80 fahren, aber bis
du beim Schild bist, kannst du ja nicht wissen, was auf der anderen
Seite ist, und ob ueberhaupt was drauf ist. Ausser du kennst das Schild
schon von frueher.
Aber in der Tilgnerstrasse war ein temporaeres Halteverbot verkehrt rum
aufgestellt und ein anwesender Polizist hat gemeint, das waere gueltig.
Auch nach meiner Meldung beim Zustaendigen Wachzimmer wurden die
Schilder nicht umgedreht.
Bernhard
Es fahren im Ortsgebiet immer alle 70 statt 50. ;-)
Ernst beiseite: Vor Jahren gab's bei dieser Bundesstrasse in beide
Richtungen 70km/h-Tafeln.
Im Zuge von Bauarbeiten musste eine Tafel weichen, die Tafel in die
Gegenrichtung blieb jedoch.
Natuerlich koennte es durchaus gewollt sein, dass in die eine
Richtung 70km/h und die andere Richtung 50km/h gelten.
Glaub ich aber nicht ...
Ich bin der Meinung, dass einfach nur "vergessen" wurde, die alte
70er-Tafel wieder aufzustellen.
Weiter drin im Ortsgebiet (nach einer Kreuzung) steht naemlich wieder
eine 70er-Tafel.
> Welches Limit gilt, sollte sich eigentlich aus der Beschilderung
> ergeben. Also 100 nach einem 100er Schild. Nach einem "Ende der
> Geschwindigkeitsbegrenzung" Schild gilt auf Bundesstrassen, sofern es
> keine Autobahnen oder Ortsgebiet ist, 100.
s.o.
TP
Aehnlich auf der Triester Strasse:
70, Baustelle mit 50, Ende 50. Dann Ende 70, obwohl man nach dem Ende 50
nur mehr 50 fahren darf, weil Ortsgebiet.
lg, Bernhard
Bist du sicher? IANAL, aber soweit ich wei� *verordnet* die Beh�rde
eine Geschwindigkeitsbegrenzung und macht diese dann durch
Verkehrszeichen *kund*. Und du wirst nicht daf�r bestraft, das
Verkehrszeichen missachtet zu haben, sondern daf�r, gegen die
verordnete Geschwindigkeitsbeschr�nkung versto�en zu haben. Daher:
Keine Veordnung -> kein Versto�.
Kann das jemand best�tigen/widerlegen?
LG,
Heinzi
"Thomas Probst" <nos...@tugraz.at> schrieb
> Weiter drin im Ortsgebiet (nach einer Kreuzung) steht naemlich
> wieder
> eine 70er-Tafel.
Genau das wᅵre aber ein durchaus plausibler Grund, warum gerade an der
Stelle wirklich nur ein 50er gelten soll!
Und ja, ich kenne auch Strecken, wo wirklich je nach Fahrtrichtung
unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschrᅵnkungen (oder eben keine
Beschrᅵnkung...) gelten (nachdem du mit einer TUGraz-Adresse postest:
Umfahrung Lannach: Richtung Graz 80 km/h, Richtung Deutschlandsberg
100 km/h).
Roland
Nein.
lg, Bernhard
Nachtrag: mittlerweile (eigentlich faszinierend nach so langer Zeit)
wurde an besagter Stelle das korrekte Taferl aufgestellt.
TP
Das kᅵnnte jemand hier mitgelesen haben - oder wurde informiert. Vom
"Selbstdraufkommen" wage ich nicht zu schreiben ...
Erich