Deswegen frage Ich hier was sich rechtlich aus so einem Staatsaustritt
ergibt.
Wichtig ist nat�rlich die M�glichkeit arbeiten gehen zu k�nnen
und in das Gebiet anderer L�nder zu reisen.
Ein Staat der in seinem Namen festgestellt und beschlossen hat dass Ich ein
Verbrecher sei kann froh sein wenn Ich nicht mehr dazugeh�re.
Und umgekehrt kommt es Mir auch sehr entgegen, wenn durch Paragrafen und
Rechtsatzungen hier unumst��lich feststehen kann dass Ich ein Verbrecher sei
und von den Verurteilern niemand mehr es notwendig zu haben braucht deswegen
auf meine Eingaben noch entsprechend zu antworten, hier nicht mehr
dazuzugeh�ren.
Dann lebe Ich in diesem Land, geh�re aber nicht mehr zu dem Staat.
StbG � 37 (Verzicht)
| (1) Ein Staatsb�rger kann auf die Staatsb�rgerschaft verzichten, wenn
|
| 1. er eine fremde Staatsangeh�rigkeit besitzt;
Du kannst also nicht so einfach deine Staatsb�rgerschaft selbst
zur�cklegen, wenn du dadurch staatenlos w�rdest.
> Wichtig ist nat�rlich die M�glichkeit arbeiten gehen zu k�nnen
> und in das Gebiet anderer L�nder zu reisen.
Ist als Staatenloser nat�rlich problematisch, auch wenns ein paar
Sonderregelungen f�r Staatenlose gibt.
> Ein Staat der in seinem Namen festgestellt und beschlossen hat dass Ich ein
> Verbrecher sei kann froh sein wenn Ich nicht mehr dazugeh�re.
Der Staat, und vor allem die Staatengemeinschaft, hat aber ein Interesse
dran, dass es m�glichst keine staatenlosen Menschen gibt.
Such dir also am besten einen neuen Staat der dir zusagt, dann solltest
du auch relativ einfach die �sterreichische Staatsb�rgerschaft loswerden.
Tom
Ich w�rde mich an deiner Stelle nach Austritt als Asylwerber anmelden und
behaupten, dass ich politisch verfolgt werde. Da kriegst du Geld daf�r! ;-)
mfg, NM
>Ich w�rde mich an deiner Stelle nach Austritt als Asylwerber anmelden und
>behaupten, dass ich politisch verfolgt werde. Da kriegst du Geld daf�r! ;-)
Ohne das nun rechtlich belegen zu k�nnen, m�chte ich sehr bezweifeln,
da� man in dem Staat, in und von dem man politisch verfolgt wird, um
Asyl ansuchen kann, egal welche Staatszugeh�rigkeit man hat. ;-)
Er sollte auf alle F�lle eine der NGO's kontaktieren, die stellen kostenlos
Rechtsanw�lte zur Verf�gung und kennen alle Tricks, wie man Asyl bekommt.
Nur nicht locker lassen - so wie die Zogajs! ;-)
mfg, NM
Ich bin an vern�nftigen Antworten interessiert.
Nach einer Zur�cklegung der Staatsb�rgerschaft bin ich weder Inl�nder noch
Ausl�nder (sondern einfach nur ein L�nder). Ich werde auch nicht politisch
verfolgt sondern der Staat entspricht nicht den Anforderungen die Ich
brauche um hier ehrenvoll zu leben.
Georg Karall
Wie schon im letzten posting geschrieben, wenn du keine andere
Staatsb�rgerschaft hast, kannst du nicht auf die �sterreichische
verzichten. Du bist dann also Ausl�nder.
Tom
Vermutlich gibt es Staaten, deren Staatsbuergerschaft relativ leicht zu
erwerben und wieder loszuwerden ist. Freiwillig in den Milit�rdienst
eines fremden Staates treten (� 32 StbG) waere eine weitere
Moeglichkeit. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
lg, Bernhard
Ich kannn Mich auch wo anders erkundigen
Beim Staatsb�rgerschaftsverband
Georg
Leute die verurteilt werden, sind in der Regel nie damit
einverstanden.
Wir wollen aber hier nicht zu Gericht sitzen �ber irgendwen.
w.
Ahso, du meinst das ernst - nun, die Rechtsanwaltskammer hat kostenlose
Rechtsberatungen, 1x die Woche an ihrem Hauptsitz und 1x im Monat in
diversen Bezirks�mtern.
Ich sagte ja NGO's - Amnesty International bietet dir sicher auch Hilfe an -
auch ohne Asylwerbung, im Ernst.
mfg, NM
Warum fragst du dann zuerst hier, wenn du an ernsthaften Antworten
gar nicht interessiert bist?
Tom
Dankesch�n, Ich bin es nicht gew�hnt Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Als Ich als Psychiatriepatient in der nieder�sterreichischen
Landesnervenklinik Maria Gugging ohne t�tlich zu sein fixiert wurde und
erstzwangsbehandelt, hernach mit dem Bett in eine Kammer geschoben und dort
eine Nacht lang angeh�ngt gelassen wurde sodass Ich Mich gerade mit einer
Hand aus der Fixierung befreien konnte, hat kein Amnesty International Sich
um Mich gek�mmert. Ich bin da jetzt herau�en aber andere k�nnten da eine
Amnesty International Hilfe noch gut gebrauchen. Dazu: ja es gab eine
gerichtliche Unterbringungsverhandlung dazu nach einer Woche
Zwangsbehandlungen aber Ich nahm daran nicht mehr teil. Wer in
Nieder�sterreich was anstellt der wird mitunter Leiter eines �ffentlichen
Krankenhauses oder Leiter einer psychiatrischen Abteilung in diesem Land.
Georg Karall
Ihr k�nnt Euch die Richterin behalten mit eurem Staat
Georg
.. aber Ich wurde "Im Namen der Republik" verurteilt und da will Ich nicht
mitmachen; wenn Ich Staatsangeh�riger bin dann ist das auch mein Name und
den m�chte Ich f�r meine Verurteilung nicht verwendet haben.
Georg
sag einmal Du gottbegabter
wenn du Mich wegschickst willst Du vorher nicht selber gehen und Mir
vormachen wie das ist ?
Georg
Sag mal, wie bist du denn drauf? Nicht ich will dich wegschicken, du
selbst willst auf die Staatsb�rgerschaft verzichten.
Und rechtlich ist dazu nunmal notwendig, dass du daf�r eine andere
Staatsb�rgerschaft annimmst.
Tom
Ich schreibe ja manchmal doppelt und dreifach
aber Ich frage jetzt zu dem was Ich hier in Folge geschrieben habe:
Ist es rechtlich m�glich dass man grunds�tzlich alle bisherigen Strafurteile
in �sterreich aushebeln kann weil man ja nicht in seinem eigenen Namen
verurteilt werden kann au�er man setzt seine Unterschrift auch unter die
Unterschrift des Gerichts ?
Das ist ja ein Menschenrecht dass man nicht (auch) in seinem eigenen Namen
verurteilt wird wenn man weiterhin bestreitet dass das was das Gericht als
wahr annimt wahr ist.
Georg
das stellt n�mlich von den geistigen Inhalten her Schizofrenie her
Georg
Ich erkundige Mich eben einmal
Ich will wissen wie das ist und wie man dann ohne Staatsb�rgerschaft hier
weiter leben kann und ohne dass man noch die Regierung hier w�hlt mit den
verschiedenen Besatzungsinstitutionen dieses Landes (als welche zum Beispiel
auch Bezirksgerichte erlebt werden k�nnen) zurecht kommen kann. Aber Ich
habe schon gelesen dass nachdem ein Kind nachdem es ein paar Jahre kein
Staatsangeh�riger ist und dann die Staatsb�rgerschaft bekommt, es hernach
nicht mehr so leicht geht die Staatsb�rgerschaft zur�ckzulegen und ohne
Staatsangeh�rigkeit im Gebiet der Republik �sterreich zu leben.
Der Staatsb�rgerschaftsverband nimmt also einen Willen zum ersatzlosen
Austritt aus der Republik �sterreich einfach nicht zur Kenntnis ?
Georg
Witzbold, pfiat di!
NM
wenn Du nicht ernstzunehmen bist schreibe hier nicht mit
Georg Karall
Nonanet. Einfach im Usenet schreiben "Ich will nimma �sterreicher sein"
ist auf jeden Fall zuwenig.
Um auf die Staatsb�rgerschaft rechtswirksam verzichten zu k�nnen
musst du schon einige Vorraussetzungen erf�llen, z.b. eben auch dass
du eine fremde Staatsangeh�rigkeit hast. Den dazupassenden Paragraf
hab ich ja bereits im ersten posting zu diesem Thema geschrieben.
Du kannst durch Verzicht auf die �sterreichische Staatsb�rgerschaft auf
keinen Fall staatenlos werden. Sowas geht bestenfalls �ber den
Umweg �ber eine andere Staatsb�rgerschaft. Allerdings wird es in den
meisten anderen Staaten auch nicht viel anders geregelt sein, da die
internationale Staatengemeinschaft ein Interesse daran hat, dass niemand
staatenlos wird. Staatsb�rgerschaft beinhaltet schliesslich nicht
nur Rechte, sondern auch Pflichten.
F�r Wien findest du z.b. auf
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/personenwesen/staatsbuergerschaft/verzicht.html
einige Unterlagen zu einem Verzicht auf die �sterreichische
Staatsb�rgerschaft.
Tom
das ist rechtlich eine gute Antwort
Pflichten w�rde Ich nicht kennen
Georg
ICH bin immer ernstzunehmen, Bl�dler!
NM
willst Du jetzt ernst reden ?
was hei�t Witzbold auf das was Ich geschrieben habe ?
Georg
Last Euch doch net pflanzen.
Merkt Ihr das gar nicht?
krnkumper
>
>
>
Schon die ganze Zeit, doch wann hat man schon Gelegenheit, mit einem Irren
zu plaudern? :-)
mfg, NM
Hallo Kommerzialrat Kumper
Ich bin kein Irrer
Ich bin nur intelligenter
Aber nat�rlich k�nnen Dumme auch gef�hrlich sein
Scheint wohl so! Eine der Pflichten ist nᅵmlich, sich an die geltenden
Gesetze zu halten.
Kathi (die sehr wohl einige Pflichten kennt)
Servus Karall
Guat bist drauf heute.
Erz�hle uns heute noch ein bi�chen was.
La� Dir noch eine gute Wuchtel einfallen
krnkumper
>
>
Hallo Kathi
nett dass Du Mich aus deinem Killfile wieder raus hast lassen
Georg
waren Sie das nicht mit der rechtlichen Homepage ?
da habe Ich was geschrieben aber Ich habe auch gemerkt dass Ich aufpassen
muss wenn Ich von der Vergangenheit erz�hle weil Ich vielleicht was
dureinanderbringe.
Georg Karall
Er mu� erst seine Pulverln suchen - hat sie heute noch nicht genommen.
mfg, NM
> Pflichten w�rde Ich nicht kennen
Art. 9a Abs. 3 B-VG (Wehrpflicht), um ein Beispiel zu nennen.
--
David Seppi
1220 Wien
Ich bin in der gl�cklichen Situation dass Ich von Wehrpflicht und
Zivildienstpflicht befreit bin. Ich bin nicht grunds�tzlich unf�hig so einen
Dienst zu machen aber mein Status dass Ich nicht zu irgendetwas verpflichtet
bin ist ideal.
Georg
Du bist ein armes Burli
und jetzt bist ganz tief
so wie Du ?
.. geh�rt in die Psychiatrie
Ich habe es keinem gesagt dass Ich mit dem Studium fertig geworden bin
und wurde als
"schizofrener Hilfsarbeiter"
von �sterreichischen Psychiatern zwangsbehandelt ohne noch weiter befragt zu
werden
genauso wurde Ich von einer �sterreichischen Richterin strafrechtlich
verurteilt
wobei das Urteil von vorne bis hinten falsch ist und deswegen auch vom
Berufungsgericht best�tigt wurde
weil das Berufungsgericht wohl meinte, so viel kann daran nicht falsch sein
bei meiner Einvernahme durch die Poilizei habe Ich meinen Titel
Dipl.-Ing.
nicht hinschreiben lassen wollen
"nomen est omen" -
- das hat nichts mit der Wahrheit zu tun
Georg Karall
das weswegen Ich verurteilt wurde habe Ich nicht getan
dadurch dass Richter in �sterreich Sich einbilden Sie haben recht und
weitere Einw�nde meinerseits mit einer Bedrohung durch die Polizei beendeten
entstand Mir ein Schaden von etwa 1800 Euro
und zwei Tage habe Ich mein Fahrrad repariert auf das die freigesprochene
Mitangeklagte eingetreten hat und dabei hat Mir kein Richter geholfen
(gut gelogen und �bertrieben und deswegen freigesprochen)
Georg Karall
da weis Ich gar nicht was die alles angestellt haben und deswegen nicht
verurteilt worden sind
genauso bin Ich lieber mit Verbrechern alleine bevor Ich es auch noch mit
Richtern zu tun habe die Fehlurteile ausstellen
Ich weis nicht was es f�r einen Sinn macht ein halbes Jahr nach den
Begebenheiten wie den unseren noch ein Gerichtsverfahren aufzuziehen.
Ich glaube wenn man Uns drei gefragt h�tte ob wir eine Gerichtsverhandlung
wollen h�tten Wir alle drei gesagt. Nein.
Und die beiden haben auch deswegen falsch ausgesagt wiel Sie eine eigene
Verurteilung bef�rchteten.
So kamen nun eben noch mehr beteiligte und noch mehr schuldige:
�sterreichische Staatsanw�lte, die weniger um die wahrheit bem�ht sind als
mehr �sterreichische Staatsb�rger m�glichst anzuklagen und einzubuchten,
und �sterreichische Richter die mit ihren Staatsgeh�ltern und
Staatspensionen sich schlie�lich auf den Standpunkt zur�ckziehen:
und wenn jetzt noch etwas zu sagen ist: "hole Ich die Polizei"
was Ich jetzt dazu sage ist ganz meine eigene Pers�nlichkeit:
der Unterdr�ckte muss hoffen bis Ihm Gott zu seinem Recht verhilft
Georg Karall
ich h�tte "drei mal mit der flachen Hand einer Frau auf die linke
Gesichtsh�lfte geschlagen"
ist das gut vorstellbar ?
ich h�tte einen linken kleinen Finger bewusst erfasst, verdreht und im
obersten! Glied gebrochen
ist das gut vorstellbar ?
von dem Bruch des Fingers wusste Ich nichts bis zur Anklageschrift
und mein Erk�rungeversuch dass Er Sich den Finger gebrochen haben kann als
Er mein Rad beim Davonfahren hinten am Gep�ckstr�ger erfasste, stoppte und
dabei zu Boden brachte wurde vom Gericht als "reine Theorie" abgetan.