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Rechtens?

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Katharina Scholz

unread,
Sep 17, 2009, 2:04:23 PM9/17/09
to
Hi Leute!

Gestern hab ich in einem Bau der "Wiener Wohnen" einen Aushang
gesehen, der in etwa folgenden Inhalt hat (sinngemᅵᅵ):

Nachdem bei einer Kontrolle der Fahrradabstellrᅵume festgestellt
wurde, daᅵ diese voll mit Gerᅵmpel und sichtlich seit Jahren nicht
mehr genᅵtzten Fahrrᅵdern sind, werden diese gerᅵumt.
Wir ersuchen Sie deshalb, ihre noch benutzten Fahrrᅵder im Zeitraum
(Datum, Uhrzeit, witzigerweise wirklich nur eine Uhrzeit und kein
Zeitraum!) in ihrer Wohnung aufzubewahren, da dann alle noch im
Fahrradabstellraum befindlichen Fahrrᅵder entsorgt werden, ungeachtet
ihres Wertes. Es besteht dann auch KEIN Anspruch auf Schadensersatz.

Ich finde diesen Inhalt mehr als heftig, wenn man bedenkt, daᅵ der
Aushang vom 09.09.09 stammt und das Datum - wenn ich nicht irre - der
28.09. war. Das sind nicht mal 3 Wochen, wobei WIR z.B. heuer 3 Wochen
auf Urlaub waren und grad Leute ohne Kinder durchaus jetzt die
Nachsaison zum Verreisen benutzen.

Ist das wirklich gesetzlich gedeckt bzw. durch Urteile? Ich denk mal,
daᅵ da nicht mal 3 Wochen KEINE angemessene Frist ist.

Abgesehen davon: ist es ok, wenn sie einem einfach vorschreiben, daᅵ
man sein Fahrrad in die Wohnung mitzunehmen hat? Die
Durchschnittswohnung ist ja sicherlich nicht dafᅵr ausgelegt und wenn
da z.B. der Vorraum komplett verstellt wird (bei einer 4-5kᅵpfigen
Familie kommen ja auch dementsprechend Fahrrᅵder zusammen!), schauts
im Brandfall sicher lustig aus. Wᅵrde es nicht reichen, wenn jeder
sein Fahrrad kennzeichnen muᅵ? Leute, die es "entsorgt" haben, werden
ja eh tunlichst jede Mᅵglichkeit der Zuordnung scheuen.

Mich betrifft das ja GsD nicht, aber ich hab dort von Leuten gehᅵrt,
daᅵ es in den Nachbarstiegen durchaus zu Fᅵllen gekommen ist, wo das
Fahrrad nach dem Urlaub auf einmal weg war....

Kathi (die das schon mehr als heftig findet und die sich das in ihrem
Haus nie so kurzfristig trauen und in der Form trauen wᅵrde!)

Matthias Feichtinger

unread,
Sep 17, 2009, 4:35:55 PM9/17/09
to
Katharina Scholz <scholz.k...@chello.at> schrieb:
> Fahrradabstellraum befindlichen Fahrr�der entsorgt werden, ungeachtet
> ihres Wertes. Es besteht dann auch KEIN Anspruch auf Schadensersatz.

Das ist zuerst einmal v�llig ungesetzlich. Eigentum ist ganz sch�n
gesch�tzt und durch so eine Wahnsinnsaktion auch nicht �bertragbar.
Sicherstellen geht soso lala, entsorgen niemals. Schadensanspruch wird
dadurch nicht geschm�lert.

> Ich finde diesen Inhalt mehr als heftig, wenn man bedenkt, da� der

> Aushang vom 09.09.09 stammt und das Datum - wenn ich nicht irre - der
> 28.09. war. Das sind nicht mal 3 Wochen, wobei WIR z.B. heuer 3 Wochen
> auf Urlaub waren und grad Leute ohne Kinder durchaus jetzt die
> Nachsaison zum Verreisen benutzen.

Drei Wochen sind m�glicherweise nicht anfechtbar, IMHO.

> Abgesehen davon: ist es ok, wenn sie einem einfach vorschreiben, da�

> man sein Fahrrad in die Wohnung mitzunehmen hat?

Benutzen des Allgemeinteils ohne rechtliche Deckung ist nicht zul�ssig.
Ob das Verbringen un die Wohnung zumutbar ist, entscheiden nicht
irgendwelche Gemeindeleute.

> im Brandfall sicher lustig aus.

Da sind daf�r die Wohnnungsnutzer zur Verantortung zu ziehen

> W�rde es nicht reichen, wenn jeder sein Fahrrad kennzeichnen mu�?

Dann entf�llt ein pr�potentes Einstufen des Fahrrades als herrenloses
Gut. Ein widerrechtliches Ansichbringen ist dann ein Straftatbestand

> Leute, die es "entsorgt" haben, werden

> ja eh tunlichst jede M�glichkeit der Zuordnung scheuen.

Richtig. Es kann ein Betrag eingefordert werden als Platzmiete, sonst
nichts. Ein Abtransport und ein Verwahren ist sehr bedenklich, ein
Anspruch auf Ersatz erlischt sicher niemals.

Es ist eine g�ngige Vorgangsweise der Hausmeister unter Beamten,
selbstherrlich Tatsachen zu schaffen und dann mit Hilfe ihrer
willf�hrigen Juristen endlose Prozesse zu f�hren und die Richter wissen
sich nicht zu helfen, sind zu faul, an nichts interessiert, was ihrer
Reputation schaden k�nnte.

--
Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-)
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Wolfgang Decker

unread,
Sep 18, 2009, 6:17:10 AM9/18/09
to
Katharina Scholz <scholz.k...@chello.at> schrub:

>Nachdem bei einer Kontrolle der Fahrradabstellr�ume festgestellt
>wurde, da� diese voll mit Ger�mpel und sichtlich seit Jahren nicht
>mehr gen�tzten Fahrr�dern sind, werden diese ger�umt.
>Wir ersuchen Sie deshalb, ihre noch benutzten Fahrr�der im Zeitraum

>(Datum, Uhrzeit, witzigerweise wirklich nur eine Uhrzeit und kein
>Zeitraum!) in ihrer Wohnung aufzubewahren, da dann alle noch im

>Fahrradabstellraum befindlichen Fahrr�der entsorgt werden, ungeachtet

>ihres Wertes. Es besteht dann auch KEIN Anspruch auf Schadensersatz.

So einen Zettel gab's bei meiner Mutter auch.
Sinngem�� stand noch dabei, dass - so die Fahrr�der nicht vom Eigent�mer
entfernt w�rden - automatisch der Eigentumsanspruch aufgegeben wird.

Ich hab dann meiner Mutter einfach einen A4 Zettel geschrieben, dass der
Eigentumsanspruch nicht aufgegeben wird und bei einer folglich
widerrechtlichen Entfernung des Rades Schadensersatzanspr�che geltend
gemacht werden. Den Zettel hab ich dann auf das Fahrrad meiner Mutter
geklebt. Und siehe da, es war nach dem Zeitpunkt der R�umung noch da ;-)

lg
Wolfgang
--
�Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!� (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

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Wolfgang Decker

unread,
Sep 18, 2009, 7:33:59 AM9/18/09
to
Hans-Christian Grosz <ng...@gmx.at> schrub:

>Ich nehme an, der zust�ndige Ausr�umer hatte sich weniger vom Inhalt
>abschrecken lassen, sondern einfach zur Kenntnis genommen, dass das
>Fahrrad noch in Benutzung ist.

Das sollte auch der Sinn sein ;-).

>eben diese rechtlich vielleicht suboptimale L�sung? Im Prinzip wird
>kaum ein Vermieter daran interessiert sein, seine Mieter vor den Kopf
>zu stossen, aber irgendwie ist es eben notwendig, das Problem v. M�ll
>und Ger�mpel zu l�sen.

Diese Entr�mpelungsaktionen k�nnen auch den gegenteiligen Effekt haben.
Ich kann mich erinnern, als ich noch dort wohnte, war der Keller nie so
voll, wie am Tag vor und am Tag der Entr�mpelung. Jeder, der irgendwas
daheim hatte, was er entsorgen wollte, hat das an dem Tag in den Keller
gestellt...

Katharina Scholz

unread,
Sep 18, 2009, 4:31:30 PM9/18/09
to
Wolfgang Decker schrieb:

> Hans-Christian Grosz <ng...@gmx.at> schrub:
>
>> Ich nehme an, der zust�ndige Ausr�umer hatte sich weniger vom Inhalt
>> abschrecken lassen, sondern einfach zur Kenntnis genommen, dass das
>> Fahrrad noch in Benutzung ist.
>
> Das sollte auch der Sinn sein ;-).
>
>> eben diese rechtlich vielleicht suboptimale L�sung? Im Prinzip wird
>> kaum ein Vermieter daran interessiert sein, seine Mieter vor den Kopf
>> zu stossen, aber irgendwie ist es eben notwendig, das Problem v. M�ll
>> und Ger�mpel zu l�sen.
>
> Diese Entr�mpelungsaktionen k�nnen auch den gegenteiligen Effekt haben.
> Ich kann mich erinnern, als ich noch dort wohnte, war der Keller nie so
> voll, wie am Tag vor und am Tag der Entr�mpelung. Jeder, der irgendwas
> daheim hatte, was er entsorgen wollte, hat das an dem Tag in den Keller
> gestellt...

Ach, das ist in dem Bau nicht das Problem. Die M�llr�ume sind gro�
genug und ca. alle 2 Wochen kommt ein LKW der MA 48 und f�hrt den
Sperrm�ll weg, der dort "vergessen" wird. Ich glaub, ich will gar
nicht wissen, wieviel % der Betriebskosten das ausmacht...

Kathi (die ihre Mieter lynchen w�rde, wenns bei ihr so zugehen w�rde :-) )

Günther Starnberger

unread,
Sep 18, 2009, 5:48:03 PM9/18/09
to
On Sep 18, 1:33 pm, Wolfgang Decker <wode_muellei...@yahoo.de> wrote:

> Diese Entrümpelungsaktionen können auch den gegenteiligen Effekt haben.


> Ich kann mich erinnern, als ich noch dort wohnte, war der Keller nie so

> voll, wie am Tag vor und am Tag der Entrümpelung. Jeder, der irgendwas


> daheim hatte, was er entsorgen wollte, hat das an dem Tag in den Keller
> gestellt...

Naja, ich wohne ebenfalls in einem der betroffenen Gemeindebauten und
viel schlimmer kanns hier im Fahrradraum nicht mehr werden. Derzeit
siehts so aus: http://gst.priv.at/fahrrad/IMG_3554.JPG

Ueber die "Entruempelungsaktion" bin ich damit eigentlich nicht
wirklich so ungluecklich.

- Guenther

Matthias Feichtinger

unread,
Sep 18, 2009, 1:13:22 PM9/18/09
to
Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> schrieb:

> Diese Entr�mpelungsaktionen k�nnen auch den gegenteiligen Effekt haben.
> Ich kann mich erinnern, als ich noch dort wohnte, war der Keller nie so
> voll, wie am Tag vor und am Tag der Entr�mpelung. Jeder, der irgendwas
> daheim hatte, was er entsorgen wollte, hat das an dem Tag in den Keller
> gestellt...

Dagegen kann die Hausverwaltung eine Summe in Rechnung stellen, die sich
gewaschen hat und die geht bei Gericht meist locker durch, weil unter
der Richterschaft die Meinung vertreten wird, am Zum�llen w�ren die
Mieter selber schuld. Hat sie da vielleicht nicht recht?

Matthias Feichtinger

unread,
Sep 18, 2009, 1:07:35 PM9/18/09
to
Hans-Christian Grosz <ng...@gmx.at> schrieb:
> Praktisch gesehen stellt es tats�chlich ein Problem dar, dass offenbar
> von manchen Mitbewohnern alles m�gliche eingelagert wird und sich kaum
> jemand um die Entfernung k�mmern m�chte.

Der Eigent�mer der so ,besetzten' Fl�chen kann auf die Illegalit�t
sicher entsprechend hinweisen.

> �ber die Betriebskosten ein Ersatzlager anmieten, damit
> ggf. jeder sein Zeug zur�ckrufen kann? Auch nicht so optimal, da die
> Betriebskosten wiederum auch von den 100 Mietern getragen werden.

Korrekt. Die zu den Betriebskosten gerechneten Mieten k�nnen
sofort angefochten werden.

> Im Prinzip wird kaum ein Vermieter daran interessiert sein, seine
> Mieter vor den Kopf zu stossen, aber irgendwie ist es eben notwendig,
> das Problem v. M�ll und Ger�mpel zu l�sen.

Umgekehrt. Der Vermieter st��t nie die M�llverursacher vor den Kopf,
h�chstens die ordnungshaltenden Mieter, l��t er das Mietobjekt zur
M�lldeponie verkommen. Da� das nicht eintritt, daf�r hat er sogar zu
sorgen. Und die M�llverursacher benutzen das Eigentum des Vermieters
widerrechtlich.

> Man k�nnte z.B. ansetzen, dass jeder sein
> Fahrrad z.B. mit Wohnungsnummer kennzeichnen m�sste, aber defakto
> werden allf�llige Schreiben h�ufig nicht gelesen.

Besser ist, f�r die illegale Nutzung eine Summe vorzuschreiben, damit
es um konkrete Werte geht, die eingeklagt werden k�nnen.
Tats�chlich k�nnen aber meist Erkundigungen bei den Mietern, die den
Misthaufen ablehnen, leicht eingeholt werden und so die Verursacher
festgestellt werden, wodurch sich eine Parteienstellung ergibt. F�r
illegale Inanspruchnahme k�nnen sicher Geldbetr�ge eingefordert werden,
wahrscheinlich auch f�r Wertminderung. Das geht freilich nicht bei den
Schreibtischt�tern der Org. Wiener Wohnen, die m��ten ja pl�tzlich
was tun. F�r die durch Wiener Wohnen Gesch�digten gibt es wenigstens
die Gebietsbetreuung und auch sonst noch effektive Hinweise.

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