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Grundstücksverkauf - Vermittlungsprovision

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Jochen Steiner

unread,
Dec 3, 2009, 3:15:00 PM12/3/09
to
Hallo!

Ich habe eine Immobilien-Firma mit dem Verkauf meines Grundstᅵckes
beauftragt, wofᅵr sie laut Vertrag 3% Provision erhalten soll. Im
Kaufanbot des Kᅵufers jedoch wird als Provision eine Summe angegeben,
die 1,5% des Kaufpreises ausmacht.

Zitat:
... Bei Zustandekommen dieses Rechtsgeschᅵftes bezahlen wir an Firma
Immobilien xy ein Vermittlungshonorar von 1,5% des Kaufpreise in Hᅵhe
von EUR xxx,xx ...

Die Rechnung der Immobilien-Firma weiᅵt eine Summe von 3% des
Kaufpreises auf.

Was gilt jetzt: Das Honorar laut Vermittlungsvertrag, oder die im
Kaufanbot des Kᅵufers angegebene Provision?

lg,
Jochen Steiner

Herbert Wotzel

unread,
Dec 3, 2009, 5:13:41 PM12/3/09
to
Jochen Steiner schrieb:

Das ist doch genial von der Firma, 3% plus 1,5% sind schon 4,5%

Katharina Scholz

unread,
Dec 3, 2009, 5:33:21 PM12/3/09
to
Jochen Steiner schrieb:

> Hallo!
>
> Ich habe eine Immobilien-Firma mit dem Verkauf meines Grundstᅵckes
> beauftragt, wofᅵr sie laut Vertrag 3% Provision erhalten soll. Im
> Kaufanbot des Kᅵufers jedoch wird als Provision eine Summe angegeben,
> die 1,5% des Kaufpreises ausmacht.

Wenn ich das recht lese, dann VERkaufst du. Normalerweise zahlt aber
der KᅵUFER die Provision. Was kᅵmmert dich das also?
Ich will ja jetzt keine Spekulationen machen, aber ich kᅵnnte mir
eventuell, mᅵglicherweise, vielleicht vorstellen, daᅵ eh die 3%
bezahlt werden, aber eben offiziell nur 1,5%, wenn du verstehst, was
ich meine....

Kathi (die das durchaus im Bereich des Mᅵglichen hᅵlt)

Peter Renner

unread,
Dec 4, 2009, 3:00:07 AM12/4/09
to
Katharina Scholz schrieb:

> Wenn ich das recht lese, dann VERkaufst du. Normalerweise zahlt aber der
> KᅵUFER die Provision. Was kᅵmmert dich das also?

Ich glaube, dass dies ein Offert der Kaufinteressenten sein soll,
der nur bereit ist 1,5% provision zu bezahlen. Wenn Du + Makler
darauf einsteigen (was immer ihr euch sonst noch ausmacht ist euer
Bier) dann gilt dies.
Die berᅵhmten 3% sind ja eine gesetzlich vorgeschriebene OBERgrenze,
es ist ja jedem Makler erlaubt weniger zu verlangen, bzw. sich
runterhandeln zu lassen.

P.

Josef Werner

unread,
Dec 5, 2009, 8:07:19 AM12/5/09
to
* Jochen Steiner wrote:

> Ich habe eine Immobilien-Firma mit dem Verkauf meines Grundstückes
> beauftragt, wofür sie laut Vertrag 3% Provision erhalten soll. Im
> Kaufanbot des Käufers jedoch wird als Provision eine Summe angegeben,


> die 1,5% des Kaufpreises ausmacht.
>
> Zitat:

> ... Bei Zustandekommen dieses Rechtsgeschäftes bezahlen wir an Firma
> Immobilien xy ein Vermittlungshonorar von 1,5% des Kaufpreise in Höhe
> von EUR xxx,xx ...
>
> Die Rechnung der Immobilien-Firma weißt eine Summe von 3% des


> Kaufpreises auf.
>
> Was gilt jetzt: Das Honorar laut Vermittlungsvertrag, oder die im

> Kaufanbot des Käufers angegebene Provision?

Grundsätzlich steht dem Makler die Provision von beiden Seiten zu.
Du hast 3% d. KP zu bezahlen, der Käufer nur 1,5%.
(Gesetzlich verankert ist nur der Höchstsatz.)

Dass dem Makler die Provision von beiden Vertragsteilen zusteht,
ist leicht nachzuvollziehen: Er wird ja auch für beide Vertragsteile
tätig bzw. kann er vor Zustandekommen eines Geschäftes nicht wissen, wer
die Vertragspartner sein werden.

--
Jo

Katharina Scholz

unread,
Dec 5, 2009, 9:38:12 AM12/5/09
to
Josef Werner schrieb:

Sorry, aber ich hab schon öfters was vermietet oder verkauft und noch
NIE einen Makler bezahlen müssen.
Hast du das schon PERSÖNLICH erlebt?
Vielleicht mag es rein theoretisch möglich sein, aber in der Praxis
verlangt der Makler seine Provision IMMER nur vom Käufer/Mieter und
wenn einer es anders machen wollen würde, bekäme er vermutlich nicht
viel Objekte zum Vermitteln.

Kathi (die das ja genau als Anreiz sieht, daß der Makler Interessenten
sucht!)

Heinz Blüml

unread,
Dec 5, 2009, 10:07:06 AM12/5/09
to
On Sat, 05 Dec 2009 15:38:12 +0100, Katharina Scholz
<scholz.k...@chello.at> wrote:


>
>Sorry, aber ich hab schon öfters was vermietet oder verkauft und noch
>NIE einen Makler bezahlen müssen.

Wenn du keinen Makler beauftragst, kann keiner tätig werden.
Rechtlich (als Höchstbetrag) steht Maklern eine Provision zu, die zu
gleichen Teilen vom Verkäufer und vom Käufer zu tragen wäre.
Bei anderslautenden Vereinbarungen ist es eben anders.

http://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler
http://www.infoheini.at/2008/10/hohe-der-maklerprovision/

h

Matthias Kahlert

unread,
Dec 5, 2009, 10:27:48 AM12/5/09
to
Am 05.12.2009 16:07, schrieb Heinz Bl�ml:
> On Sat, 05 Dec 2009 15:38:12 +0100, Katharina Scholz wrote:
>
>>Sorry, aber ich hab schon �fters was vermietet oder verkauft und noch
>>NIE einen Makler bezahlen m�ssen.
>
> Wenn du keinen Makler beauftragst, kann keiner t�tig werden.
> Rechtlich (als H�chstbetrag) steht Maklern eine Provision zu, die zu
> gleichen Teilen vom Verk�ufer und vom K�ufer zu tragen w�re.

> Bei anderslautenden Vereinbarungen ist es eben anders.

Habe mal eine Wohnung zum Verkauf inseriert. Sofort haben sich ein paar
Makler gemeldet. Ich habe denen gesagt, dass sie nur dann t�tig werden
d�rfen, wenn es f�r mich als Verk�ufer kostenlos ist. Darauf wollte
allerdings keiner einsteigen.

--
Matthias

Josef Werner

unread,
Dec 5, 2009, 10:56:21 AM12/5/09
to
* Katharina Scholz wrote:

> Josef Werner schrieb:

>> Grundsätzlich steht dem Makler die Provision von beiden Seiten zu.

>> (Gesetzlich verankert ist nur der Höchstsatz.)
>>
>> Dass dem Makler die Provision von beiden Vertragsteilen zusteht,
>> ist leicht nachzuvollziehen: Er wird ja auch für beide Vertragsteile
>> tätig bzw. kann er vor Zustandekommen eines Geschäftes nicht wissen, wer
>> die Vertragspartner sein werden.
>
> Sorry, aber ich hab schon öfters was vermietet oder verkauft und noch
> NIE einen Makler bezahlen müssen.

Schön für dich. Das ändert aber nichts daran, dass der Makler
selbstverständlich auch vom Verkäufer Provision verlangen darf.
Er kann aber darauf - egal aus welchen Gründen - verzichten.

> Hast du das schon PERSÖNLICH erlebt?

In den letzten Jahrzehnten etliche hundertmal.

> Vielleicht mag es rein theoretisch möglich sein, aber in der Praxis
> verlangt der Makler seine Provision IMMER nur vom Käufer/Mieter und
> wenn einer es anders machen wollen würde, bekäme er vermutlich nicht
> viel Objekte zum Vermitteln.

In Wien, ja. Alles eine Sache von Angebot und Nachfrage.
Bei sogenannten Bauherrenmodellen sieht die Sache ganz anders aus.
[Ein kleines Beispiel: <http://www.soravia.at/index.php?id=8>
Anm.: Ich stehe mit diesem Unternehmen in keinerlei Verbindung!]
Oder bei schwer vermittelbaren Liegenschaften od. Objekten.

> Kathi (die das ja genau als Anreiz sieht, daß der Makler Interessenten
> sucht!)

Im Gegenteil, wenn der Verkäufer vom Makler erwartet, dass dieser gratis
für ihn tätig ist, reisst der sich bestimmt kein Bein aus. Derlei
Aufträge laufen eher nebenbei mit. Ein Herr Muzikant ist nicht reich
geworden, weil er gratis gearbeitet hat.

--
Jo

Heinz Blüml

unread,
Dec 5, 2009, 11:30:31 AM12/5/09
to
On Sat, 05 Dec 2009 16:27:48 +0100, Matthias Kahlert
<Imightreadmailtothisadressorim...@kahlert.at>
wrote:

>Am 05.12.2009 16:07, schrieb Heinz Blüml:

>>
>> Wenn du keinen Makler beauftragst, kann keiner tätig werden.
>> Rechtlich (als Höchstbetrag) steht Maklern eine Provision zu, die zu
>> gleichen Teilen vom Verkäufer und vom Käufer zu tragen wäre.

>> Bei anderslautenden Vereinbarungen ist es eben anders.
>
>Habe mal eine Wohnung zum Verkauf inseriert. Sofort haben sich ein paar

>Makler gemeldet. Ich habe denen gesagt, dass sie nur dann tätig werden
>dürfen, wenn es für mich als Verkäufer kostenlos ist. Darauf wollte
>allerdings keiner einsteigen.

Das dürfte eine Frage von Angebot und Nachfrage sein.
Vor ein paar Jahren hab ich ein Familienhaus mit größerem Grundanteil
verkauft, da haben sich etliche Makler angeboten, ohne Kosten für den
Verkäufer tätig zu werden und auch Verkaufsversuche unternommen.
Kluge Kaufinteressenten finden die günstigste Möglichkeit.

h


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