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Notebook und Software abschreiben

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Norbert Pürringer

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Dec 9, 2009, 6:19:59 AM12/9/09
to
Hallo Leute,

ich habe heuer ein Notebook und entsprechende Software (Microsoft
Office) gekauft. Natürlich verwende ich das Notebook privat aber auch
beruflich für eine unselbstständige (Teilzeit-)Anstellung. Ich kann
sogar beweisen, dass das Notebook eben auch beruflich eingesetzt
werden muss.

Zu wieviel Prozent kann ich nun als Unselbstständiger dieses Notebook
im Lohnsteuerausgleich abschreiben? Kann ich es sogar zur Gänze
abschreiben? Muss die Abschreibung in mehreren Jahren passieren (AfA)?
Wie sieht es mit Microsoft Office aus? Ich verwende natürlich diese
Software sowohl privat als auch beruflich. Mit welchem Prozentsatz
kann ich hier vorgehen?

Bei mir ist die Situation insofern ein wenig heikel, als dass ich
neben meiner unselbstständigen Anstellung auch Selbstständiger bin.
Als nebenberuflicher Einzelunternehmer bin ich pauschaliert und da
kann ich natürlich das Notebook nicht abschreiben. Jetzt sieht es so
aus, als würde ich die Unselbstständigkeit für die Abschreibung
ausnützen, aber ich kann weiters beweisen, dass das Notebook speziell
für die unselbstständige Anstellung eingesetzt werden muss (für die
selbstständige Arbeit steht mir beim Kunden ein Rechnerplatz zur
Verfügung).

Also wie gut stehen meine Chancen, Geld von der Steuer
zurückzubekommen?

Danke im Voraus,
Norbert

Michael

unread,
Dec 9, 2009, 6:50:38 AM12/9/09
to
Norbert PīŋŊrringer wrote:

>Also wie gut stehen meine Chancen, Geld von der Steuer

>zurīŋŊckzubekommen?

Die genaue rechtliche Situation erklīŋŊrt dir sicher jmd. anderer. An
deiner Stelle wīŋŊrde ich es aber einfach zu 100% absetzen - aber nicht
vergessen, dass das ganze auf (wenn ich mich richtig erinnere) 4 Jahre
abgesetzt werden muss. Afa oder heisst das.

Warum zu 100%? Weils wahrscheinlich eh durch geht, ausser du hast
wirklich enormes Pech und kommst in eine Stichproben-Kontrolle.
Konsequenzen: Vermutlich nichts, abgesehen von einer Neuberechnung.
Ein Arbeitskollege hat seinen gesamten (teuren) PC angegeben,
allerdings nicht auf 4 Jahre gesplittet, wodurch ein recht grosser
Betrag rauskommen ist. Da FA hats dann kontrolliert, es wurde alles
neu berechnet (ich glaube, nur 40% berīŋŊcksichtigt) und auf mehrere
Jahre aufgeteilt. Das wars. Keine Strafe, gar nichts.

Mit einem Laptop ist man ja ein kleiner Fisch. Wenn man sich da andere
Geschichten rund um die KHG-Freunderlpartie anschaut, muss man _echt_
kein schlechtes Gewissen haben, zumal man ja eh immer noch genug
Steuern bezahlt hat und du das GerīŋŊt ja wirklich beruflich einsetzt.

lg

Bernd Petrovitsch

unread,
Dec 9, 2009, 8:18:58 AM12/9/09
to
Michael wrote:

> Norbert Pürringer wrote:
>>Also wie gut stehen meine Chancen, Geld von der Steuer
>>zurückzubekommen?
>
> Die genaue rechtliche Situation erklärt dir sicher jmd. anderer. An
> deiner Stelle würde ich es aber einfach zu 100% absetzen - aber nicht

> vergessen, dass das ganze auf (wenn ich mich richtig erinnere) 4 Jahre
> abgesetzt werden muss. Afa oder heisst das.
- bis 400.-€ (IIRC) kann man es als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut)
sofort komplett abschreiben.
- 3-5 Jahre für "normale" Dinge. Bei High-End-Laptops wird man 3 Jahre
argumentieren können. Wenn man "nur" $OFFICE, $MUA und $BROWSER benutzt
eher nicht.
Wenn Du sowie noch einen Privat-PC/Laptop im Haus hast, wird der neue Laptop
ja ein reiner Kommerz-Laptop ohne Privatnutzung sein (bei Autos läuft es ja
auch ähnlich). Die "Sims2" o.ä. würd' ich halt nicht drauf installieren ....

> Warum zu 100%? Weils wahrscheinlich eh durch geht, ausser du hast
> wirklich enormes Pech und kommst in eine Stichproben-Kontrolle.
> Konsequenzen: Vermutlich nichts, abgesehen von einer Neuberechnung.
> Ein Arbeitskollege hat seinen gesamten (teuren) PC angegeben,
> allerdings nicht auf 4 Jahre gesplittet, wodurch ein recht grosser
> Betrag rauskommen ist. Da FA hats dann kontrolliert, es wurde alles

> neu berechnet (ich glaube, nur 40% berücksichtigt) und auf mehrere


> Jahre aufgeteilt. Das wars. Keine Strafe, gar nichts.

Ja, wenn man aus (laienbedinger) Unwissenheit etwas abschreiben will, das
das FA nicht zuläßt, dann ist das nicht zu bestrafen (und wird eh vom FA
abgezogen).

Bernd
--
>Glaub mir, in der Datenverarbeitung ist es unumstritten, daß man am
>wenigsten Ärger hat wenn man 4 Elementen die Nummern 0 bis 3 zuordnet.
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 9, 2009, 8:46:30 AM12/9/09
to
Bernd Petrovitsch <be...@bofh.at> wrote:


>- bis 400.-� (IIRC) kann man es als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut)
> sofort komplett abschreiben.

Wenn man MWSt-Pflichtig ist (also Vorsteuer abziehen kann), dann 400
Euro + MWSt = 480 Euro.
Wenn nicht, dann 400 Euro incl. MWSt (was Kleinstunternehmern
nat�rlich weh tut).

Liebe Gr��e
Hannes

--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.

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Norbert Pürringer

unread,
Dec 10, 2009, 4:08:11 AM12/10/09
to
Hi!

> Schätze den deines Erachtens richtigen Anteil. Außer du hast
> tatsächliche Aufzeichnungen über das Ausmaß der beruflichen Nutzung und
> über das Ausmaß der privaten Nutzung: In dem Fall berechne den Anteil.

Ich würde sagen, 50:50. Und bei der Schätzung bin ich sicher ein
Braver.

Microsoft Office würde ich zu 100% abschreiben. Privat schreibe ich
nur E-Mails und dafür brauche ich kein Office.

> > Bei mir ist die Situation insofern ein wenig heikel, als dass ich
> > neben meiner unselbstständigen Anstellung auch Selbstständiger bin.
> > Als nebenberuflicher Einzelunternehmer bin ich pauschaliert und da
> > kann ich natürlich das Notebook nicht abschreiben. Jetzt sieht es so
> > aus, als würde ich die Unselbstständigkeit für die Abschreibung
> > ausnützen,
>

> Das ist dann so, wenn die beiden Tätigkeiten inhaltlich
> vergleichbar/verwandt sind.

Ja leider.

> Mache dir bewusst, dass das, was du da schreibst, eigenartig klingt: Als
> "Angestellter" musst du dir selber einen Computer kaufen, um deine
> Arbeit machen zu können, aber als "Selbständiger" wird dir der Computer,
> den du für die Arbeit brauchst, zur Verfügung gestellt.

In der heutigen Zeit ist atypisches Arbeiten schon normal. Ich bin 2x
unselbstständig angestellt und zusätzlich selbstständig. Wenn der
Kunde Spezialsoftware mit Spezialdaten hat, die aus rechtlichen
Gründen nicht auf meinem Rechner sein dürfen, dann muss wohl der Kunde
dafür Sorge tragen, mir die Arbeit zu ermöglichen. Arbeit vor Ort als
Selbstständiger ist in der IT-Welt nicht außergewöhnlich.
Ich mach auf unselbstständiger Basis eine Lehrtätigkeit. Als Lehrender
bekommt man für die Vorbereitung (der Folien und Beispiele) keinen
Rechner zur Verfügung gestellt (ist wohl bei jeder Lehrtätigkeit in
Österreich so). Vorbereitung muss aber sein, also muss ich dafür Sorge
tragen, die entsprechende Hard- und Software für die Vorbereitung zu
haben. Natürlich könnte ich mich als Lehrender vor Ort vorbereiten,
nur müsste ich regelmäßig 350 km pendeln. Das kommt mich und den Staat
teuer.

> (Primär) Sozialversicherungsträger (, und sekundär Finanzbehörden)
> könnten auf die Idee kommen, dass deine "selbständige" Tätigkeit
> vielleicht gar nicht so selbständig sein könnte, und stattdessen ein
> Dienstverhältnis unterstellen, vor allem wenn du für diese Tätigkeit
> sonst keine körperexterne Ressourcen brauchst.

Ein Dienstverhältnis muss ja eine regelmäßige Arbeit voraussetzen,
oder? Ich verrechne pro Stunde, dass ist als Dienstnehmer unmöglich.
Ich kann diese Arbeit nicht regelmäßig machen, schon aus zeitlichen
Gründen nicht. Lehre ich, hab ich für die selbstständige Arbeit keine
Zeit mehr.

> Wie du aus anderen Kommentaren entnehmen kannst, bestehen Chancen.
> Allerdings gibt es kaum Chancen ohne Risken...

Wenn ich nun in der Einkommenssteuererklärung das Notebook absetzen
soll, ist die Frage, wo ich das machen soll. Ich bin ja als
Selbstständiger pauschaliert und schreibe plötzlich doch was ab (weil
nicht durch die Selbstständigkeit verursacht). Das wird dem Finanzamt
nicht schmecken. Wie kann ich meine Situation dem Finanzamt im
Vornhinein klar machen, ohne dass es mit Polizeiaufgebot bei mir
einrückt.

Gruß,
Norbert

Wolfgang Decker

unread,
Dec 10, 2009, 4:12:34 AM12/10/09
to
Norbert P�rringer <thal...@graffiti.net> schrub:

>nicht durch die Selbstst�ndigkeit verursacht). Das wird dem Finanzamt


>nicht schmecken. Wie kann ich meine Situation dem Finanzamt im
>Vornhinein klar machen, ohne dass es mit Polizeiaufgebot bei mir

>einr�ckt.

Ich w�rde mal anrufen, deinen f�r dich zust�ndigen Referenten ans
Telefon bekommen und dem die Sache erkl�ren. Ich hab bis dato eigentlich
ganz gute Erfahrungen mit meinem Referenten gemacht, die beissen nicht,
die wollen nur spielen ;-).

lg
Wolfgang
--
�Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!� (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

Katharina Scholz

unread,
Dec 10, 2009, 5:34:43 AM12/10/09
to
Wolfgang Decker schrieb:

> Norbert P�rringer <thal...@graffiti.net> schrub:
>
>> nicht durch die Selbstst�ndigkeit verursacht). Das wird dem Finanzamt
>> nicht schmecken. Wie kann ich meine Situation dem Finanzamt im
>> Vornhinein klar machen, ohne dass es mit Polizeiaufgebot bei mir
>> einr�ckt.
>
> Ich w�rde mal anrufen, deinen f�r dich zust�ndigen Referenten ans
> Telefon bekommen und dem die Sache erkl�ren. Ich hab bis dato eigentlich
> ganz gute Erfahrungen mit meinem Referenten gemacht, die beissen nicht,
> die wollen nur spielen ;-).

ACK! Ich hab da bisher auch nur sehr gute Erfahrungen gemacht.
Inzwischen leist ich mir aber einen Steuerberater, der macht alles
online, ich lass ihm einmal j�hrlich meine Unterlagen und das Geld
zukommen und gut ist es!

Kathi (die aber Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererkl�rung abgeben mu�)

Hans Bachner

unread,
Dec 10, 2009, 5:30:41 PM12/10/09
to
Norbert Pᅵrringer <thal...@graffiti.net> wrote:

> Hallo Leute,
>
> ich habe heuer ein Notebook und entsprechende Software (Microsoft

> Office) gekauft. Natᅵrlich verwende ich das Notebook privat aber auch
> beruflich fᅵr eine unselbststᅵndige (Teilzeit-)Anstellung. Ich kann


> sogar beweisen, dass das Notebook eben auch beruflich eingesetzt
> werden muss.
>

> Zu wieviel Prozent kann ich nun als Unselbststᅵndiger dieses Notebook
> im Lohnsteuerausgleich abschreiben? Kann ich es sogar zur Gᅵnze


> abschreiben? Muss die Abschreibung in mehreren Jahren passieren (AfA)?

> Wie sieht es mit Microsoft Office aus? Ich verwende natᅵrlich diese


> Software sowohl privat als auch beruflich. Mit welchem Prozentsatz
> kann ich hier vorgehen?

<schnipp>

Das fᅵr mich zustᅵndige Finanzamt handhabt das so:

Rechner, Komponenten (DVD-Brenner, ext. Festplatte, Memory Stick, ein
zweiter Netzwerk-Switch, ...) und Software, die ausschlieᅵlich oder bei
weitem ᅵberwiegend beruflich genutzt werden, kᅵnnen in der Arbeitnehmer-
Veranlagung zu 100% geltend gemacht werden (das Vorhandensein mindestens
eines weiteren, privat genutzten PCs oder Notebooks erleichtert die
Argumentation).

Werden die Dinger sowohl beruflich als auch privat genutzt, wird
ᅵblicherweise 50% Privatanteil ausgeschieden. Kann man einen hᅵheren
beruflichen Anteil glaubhaft machen (wenn du z.B. die Kursunterlagen fᅵr
die Teilnehmer selbst ausdruckst, wird das z.B. bei Drucker, Toner/Tinte
und Papier gelingen), kann der Privatanteil auch niedriger angesetzt
werden (bei mir waren's letztlich 30%, es gibt aber auch zwei weitere
rein privat genutzte Rechner im heimischen Arbeitszimmer).

Die Sache mit der AfA wurde bereits erklᅵrt - bei mir werden die Kosten
auf drei Jahre aufgeteilt. Bei einem Kauf nach dem 1. Juli gibt es im
ersten Jahr nur die halbe AfA, im vierten Jahr aber dafᅵr auch noch
einmal eine halbe.

Wenn das Finanzamt deinen Ansᅵtzen nicht folgt, kannst du immer noch
gegen den Bescheid berufen und hᅵflich, aber klar deinen Standpunkt
ausfᅵhrlicher argumentieren als die Einkommensteuererklᅵrung es
ermᅵglicht.

Viel Glᅵck,
Hans.

Norbert Pürringer

unread,
Dec 11, 2009, 4:01:41 AM12/11/09
to
Hallo Hans,

> Die Sache mit der AfA wurde bereits erklärt - bei mir werden die Kosten


> auf drei Jahre aufgeteilt. Bei einem Kauf nach dem 1. Juli gibt es im

> ersten Jahr nur die halbe AfA, im vierten Jahr aber dafür auch noch
> einmal eine halbe.

Mein Notebook hat 1000 Euro (inkl. Mwst) gekostet. Wenn ich jetzt den
Schlüssel 40 : 60 ansetze, kann ich doch dann 400 Euro zur Gänze
absetzen (geringwertiges Wirtschaftsgut), oder?

Wie sieht es bei Software-Produkten aus, die mehr als 400 Euro kosten?
Muss da ein AfA angesetzt werden?

Gruß,
Norbert

Helmut Gaishauser

unread,
Dec 11, 2009, 10:02:02 AM12/11/09
to
Norbert Pürringer wrote:

> Wie sieht es bei Software-Produkten aus, die mehr als 400 Euro kosten?
> Muss da ein AfA angesetzt werden?
>

Ob AfA oder nicht hängt ausschließlich davon ab, ob es als GWG (<400€)
gehandelt wird.

Nochmals ein guter Tipp: ruf entweder deinen Referenten am FA an (der
meiner Frau hat letztens bei der Berechnung der ESt-Erklärung sogar
bei uns angerufen, ob da nicht ein Fehler zu unseren Ungunsten
unterlaufen sei). Falls Du den Steuerbehörden nicht traust, wäre es
sinnvoll, Dir einen einmaligen Termin bei einem Steuerberater geben zu
lassen und die (grob vermutlich) 100,- Euro investieren. Dann hast Du
Gewissheit.

cheers
hELMUT

Hans Huber

unread,
Dec 12, 2009, 6:03:44 AM12/12/09
to

"Norbert P�rringer" schrieb

> Mein Notebook hat 1000 Euro (inkl. Mwst) gekostet. Wenn ich jetzt den

> Schl�ssel 40 : 60 ansetze, kann ich doch dann 400 Euro zur G�nze
> absetzen (geringwertiges Wirtschaftsgut), oder?

Ich denke nein.

Die offizielle Publikation des BMF rechnet jedenfalls vor, dass zuerst mal
der volle Betrag auf die Abschreibungsdauer (3 Jahre bzw. auf 4 wenn im 2ten
Halbjahr angeschafft) aufzuteilen, und danach der 40% Privatanteil
abzuziehen ist.

https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_2010D-WebLink_3.12.09.pdf

Seite 61


Wenn jemand Hinweise darauf hat, dass man eine 600 Euro Ausgabe tats�chlich
durch Annahme eines 40% Privatanteils auf einmal als Werbungskosten absetzen
kann bitte melden.


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