Thomas Kreuzer schrieb:
> > Irgendwo im RIS ist das sicher zu finden.
>
> Dort hab ich auch nachgesehen, bevor ich gefragt habe.
> Ich habe mehrere Urteile gefunden, in denen mehrere Abstände (0.6 - 1m)
> als "in der Situation angemessen", "nicht zu beanstanden" o.Ä. bewertet
> wurden. Und immer wieder den Satz "Muss in der konkreten Fahrsituation
> bewertet werden" (sinngemäß).
> Deshalb die Frage.
Wie gesagt, das habe ich von einem Anwalt bei einer einschlägigen
Verhandlung mit Lokalaugenschein gehört, wo es der Anwesende Richter und
der ebenfalls anwesende Sachverständige bestätigt hatten, somit stelle
ich das nicht mehr in Frage.
> > Die einzige Frage die sich noch stellt ist von welchem Punkt das
> > gemessen wird.
>
> Unter den OGH-Sprüchen hab ich einen gefunden, der sagt, dass der
> Abstand beim Motorrad nicht zwischen Fahrspur und Rand, sondern zwischen
> rechtem Lenkerende und Rand gemessen werden muss.
> Das wären dann, je nach Lenker, noch ein paar cm dazu.
Das klingt gut, aber wieder typisch unlogisch, weil Ellenbogen und
Spiegel noch weiter draußen sind. Lichte Weite wäre mir lieber und
klingt logischer, aber was solls, wenn OGH so entschieden hat dann ist
das so.
> In vielen Fällen wird man als Motorradfahrer wahrscheinlich ohnehin dort
> fahren, wo es sich der OGH so vorstellt.
Du bist ein viel zu gutgläubiger Mensch. Meiner Erfahrung nach halten
die meisten die max. 75cm von der Mittellinie aus gemessen ein, meist
Richtung Null tendierend, speziell in Linkskurven.
> Das Problem waren Polizisten, die nach dem Motto "wo rechts ist,
> bestimme ich" Strafzettel verteilt haben.
Wobei sich mir die nächste Frage stellt. Wenn so ein Deppenbulle die
Rechtslage, welche er zu exekutieren gedenkt, nicht kennt, kann man dann
gegen den Vorgehen und hat der dann mit entsprechenden Konsequenzen zu
rechnen?