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UVS-Urteil

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Robert Schreiner

unread,
Apr 26, 2012, 2:02:35 AM4/26/12
to
Hi!

Ab nun ist es amtlich. Das versetzte Fahren von Motorradgruppen ist
unter bestimmten Verhältnissen erlaubt.
Es gibt zwar keine afm-Ausfahrten mehr, aber vielleicht fährt ja
trotzdem noch jemand. *g*
http://www.67er.at/versetztfahren.pdf

--
Robert Schreiner, YAMAHA YZF 1000 R Thunderace, KTM 950 Adventure
"Im Zusammenhang mit Kommunikationen an denen du beteiligt bist, kann
der Umstand, dass du ein Trottel bist unabhängig von Nationalität und
Verfassung der Mitdiskutanten durchaus eine Rolle spielen". Hermann Gräf


Wolfgang Decker

unread,
Apr 26, 2012, 2:17:51 AM4/26/12
to
"Robert Schreiner" <schre...@gmx.at> schrub:

>http://www.67er.at/versetztfahren.pdf

Schon alleine, dass der Polizist da eine Anzeige macht ist schon
vollkommen unsinnig. Ist mir in meiner langjährigen Praxis auch noch nie
passiert, der wollte offenbar *irgendwas* finden, was er anzeigen kann.
Vollkoffer.
Wenigstens hat der UVS Vernunft walten lassen.

lg
wode
--
Die meisten Menschen haben mit der Demokratie etwas missverstanden.
In einer Demokratie *darf* man eine Meinung haben.
Man muss aber nicht. Dieter Nuhr
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

christian mock

unread,
Apr 26, 2012, 2:28:07 AM4/26/12
to
Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> wrote:

> Schon alleine, dass der Polizist da eine Anzeige macht ist schon
> vollkommen unsinnig. Ist mir in meiner langjährigen Praxis auch noch nie

war's nicht auch in einem kleinen dörfchen in der steiermark, wo der
franz eine ebensolche strafe bekommen hat, weil er den kanaldeckeln
ausgewichen ist?

> passiert, der wollte offenbar *irgendwas* finden, was er anzeigen kann.
> Vollkoffer.

na, tamma nicht beamtenbeleidigen!

cm.

--
Hierzu muss erläutert werden, dass das Internet bei der IP-Nummer 0.0.0.0.
anfängt und bei der IP-Nummer 255.255.255.255 wieder aufhört.
-- Rob Liebwein erklaert das Internet
(http://www.kleinjung.vs.liebwein.info/mittagspause/)

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 26, 2012, 3:13:27 AM4/26/12
to
On 26.04.2012 08:28, christian mock wrote:
> Wolfgang Decker<wode_mu...@yahoo.de> wrote:
>
>> Schon alleine, dass der Polizist da eine Anzeige macht ist schon
>> vollkommen unsinnig. Ist mir in meiner langjährigen Praxis auch noch nie
>
> war's nicht auch in einem kleinen dörfchen in der steiermark, wo der
> franz eine ebensolche strafe bekommen hat, weil er den kanaldeckeln
> ausgewichen ist?

Der ist ja noch zusätzlich in wilden Schlangenlinien gefahren!
Noch ein Glück, dass sie ihm nicht gleich den Schein wegen
offensichtlicher Fahruntauglichkeit abgenommen haben!

Ich fürchte übrigens, dass auch dieses Urteil nicht unbedingt zur
vollständigen Verhinderung lustiger Organmandate/Anzeigen wegen
Verletzung des Rechtsfahrgebotes führen wird. Dann stellt das beamtete
Organ halt einfach fest, dass die genannten Bedingungen (freie Sicht,
kein Gegenverkehr, usw. usf.) nicht gegeben waren.

>> passiert, der wollte offenbar *irgendwas* finden, was er anzeigen kann.
>> Vollkoffer.
>
> na, tamma nicht beamtenbeleidigen!

Ich bin ja an sich ein höflicher Mensch und habe stets für einen
freundlichen oder zumindest neutral höflichen Umgang auch mit etwas
anstrengenden Exekutivbeamten plädiert, aber es gibt einfach eine
Grenze, an der strikte Gesetzesauslegung endet und schlichte Sekkiererei
beginnt.
Sollte der genannte Beamte allerdings tatsächlich ausschließlich an der
Einhaltung des Rechtsfahrgebotes interessiert sein, schlage ich seine
Versetzung zur Autobahnpolizei und einen Einsatz auf den Wiener
Autobahn-Ein-und-Ausfahrten vor.

christian mock

unread,
Apr 26, 2012, 11:59:55 AM4/26/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> wrote:

> Sollte der genannte Beamte allerdings tatsächlich ausschließlich an der
> Einhaltung des Rechtsfahrgebotes interessiert sein, schlage ich seine
> Versetzung zur Autobahnpolizei und einen Einsatz auf den Wiener
> Autobahn-Ein-und-Ausfahrten vor.

ist auch nicht so einfach:

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/744184/Polizist-datierte-Anzeigen-um_15-Monate-bedingt-

gut, man sollt schon die zeitpunkte richtig auf die strafzettel
schreiben, aber einen richter so zitiert zu sehen:

"Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer
nicht rechts fährt?"

ist schon auch heftig.

cm.

--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** s...@foo.woas.net
You draw a conclusion like Picasso drew photorealistic landscapes.
-- PdS

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 27, 2012, 2:07:29 AM4/27/12
to
On 26.04.2012 17:59, christian mock wrote:

> ist auch nicht so einfach:
>
> http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/744184/Polizist-datierte-Anzeigen-um_15-Monate-bedingt-
>
> gut, man sollt schon die zeitpunkte richtig auf die strafzettel
> schreiben, aber einen richter so zitiert zu sehen:
>
> "Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer
> nicht rechts fährt?"
>
> ist schon auch heftig.

Ich kann mich nicht entscheiden, was mich mehr verunsichert:
- ein Polizist, der Anzeigen umdatiert
- ein Richter, der solche Zitate von sich gibt
- Leserbriefschreiber, die felsenfest davon überzeugt sind, dass man auf
Autobahnen nicht ebenfalls nach Möglichkeit rechts fahren muss.

Katharina Cernohorsky

unread,
Apr 27, 2012, 3:28:28 AM4/27/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:

> Ich kann mich nicht entscheiden, was mich mehr verunsichert:
> - ein Polizist, der Anzeigen umdatiert
> - ein Richter, der solche Zitate von sich gibt
> - Leserbriefschreiber, die felsenfest davon überzeugt sind, dass man auf
> Autobahnen nicht ebenfalls nach Möglichkeit rechts fahren muss.

Dem kann ich mich nur anschließen!

Aber eine Anzeige umzudatieren könnte auch für mich persönlich ein
Problem darstellen. Nämlich zb, wenn ich um 8:00 im Büro sein sollte und
statt 7:50 Uhr wird 8:05 draufgeschrieben?

Von der Geschichte mit dem Rechtsfahrgebot mag ich erst gar nicht
sprechen....

lg, Kathi

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 27, 2012, 3:46:21 AM4/27/12
to
On 27.04.2012 09:28, Katharina Cernohorsky wrote:

> Aber eine Anzeige umzudatieren könnte auch für mich persönlich ein
> Problem darstellen. Nämlich zb, wenn ich um 8:00 im Büro sein sollte und
> statt 7:50 Uhr wird 8:05 draufgeschrieben?

Abgesehen von der Illegalität der Aktion hat mich das ja am meisten
negativ beeindruckt: Bei klarem Verstand hätte der doch draufkommen
müssen, dass einige der Angezeigten aufgrund der Zeit leicht erkennen
(und es u.U. auch beweisen) können, dass sie zum angegebenen Zeitpunkt
gar nicht gefahren sind. Auch wenns nur um ein paar Minuten geht.
Aber gut, er hat ja auch vor Gericht angegeben, "sein Hirn habe
ausgesetzt"... :-(

> Von der Geschichte mit dem Rechtsfahrgebot mag ich erst gar nicht
> sprechen....

Rechtsgefahrwas?

Katharina Cernohorsky

unread,
Apr 27, 2012, 3:53:17 AM4/27/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:
> On 27.04.2012 09:28, Katharina Cernohorsky wrote:
>> Aber eine Anzeige umzudatieren könnte auch für mich persönlich ein
>> Problem darstellen. Nämlich zb, wenn ich um 8:00 im Büro sein sollte und
>> statt 7:50 Uhr wird 8:05 draufgeschrieben?
>
> Abgesehen von der Illegalität der Aktion hat mich das ja am meisten
> negativ beeindruckt: Bei klarem Verstand hätte der doch draufkommen
> müssen, dass einige der Angezeigten aufgrund der Zeit leicht erkennen
> (und es u.U. auch beweisen) können, dass sie zum angegebenen Zeitpunkt
> gar nicht gefahren sind. Auch wenns nur um ein paar Minuten geht.
> Aber gut, er hat ja auch vor Gericht angegeben, "sein Hirn habe
> ausgesetzt"... :-(

Das scheint mir auch so....

>> Von der Geschichte mit dem Rechtsfahrgebot mag ich erst gar nicht
>> sprechen....
> Rechtsgefahrwas?

Na, das Zeugs halt, eh schon wissen *g*

lg, Kathi


Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 6:20:57 AM4/27/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> schrub:

>Ich kann mich nicht entscheiden, was mich mehr verunsichert:
>- ein Polizist, der Anzeigen umdatiert
>- ein Richter, der solche Zitate von sich gibt
>- Leserbriefschreiber, die felsenfest davon überzeugt sind, dass man auf
>Autobahnen nicht ebenfalls nach Möglichkeit rechts fahren muss.

Ich habe mich durchaus schon entschieden.
unkt 1 ist der, der mich am meisten fassungslos zurücklässt.
Vor allem, wenn man sich unsere Rechtssprechung ansieht, bei der die
Aussage eines Polizisten vor Gericht im Normalfall vollkommen ausreicht
und eine Entgegnung ohne stichhaltige Beweise als Schutzbehauptung
abgetan wird. Man ist einem Polizisten da ziemlich ausgeliefert, da
sollten die Angaben nicht nur stimmen, sondern sie *MÜSSEN*.

Der Rest (Aussage des Richters, Leserbriefschreiber) ist dagegen
wirklich pipifax.

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 27, 2012, 8:46:59 AM4/27/12
to
On 27.04.2012 12:20, Wolfgang Decker wrote:

> Ich habe mich durchaus schon entschieden.
> unkt 1 ist der, der mich am meisten fassungslos zurücklässt.
> Vor allem, wenn man sich unsere Rechtssprechung ansieht, bei der die
> Aussage eines Polizisten vor Gericht im Normalfall vollkommen ausreicht
> und eine Entgegnung ohne stichhaltige Beweise als Schutzbehauptung
> abgetan wird. Man ist einem Polizisten da ziemlich ausgeliefert, da
> sollten die Angaben nicht nur stimmen, sondern sie *MÜSSEN*.

In dem speziellen Fall: Jein.
Vielleicht habe ich ja den Zeitungsbericht falsch verstanden, aber der
Polizist hat doch die jeweiligen Vergehen nicht erfunden, sondern hat
sie lediglich "in seine Dienstzeit verlegt" um eine höhere Erfolgsquote
als Polizist zu haben. Die Angezeigten haben also tatsächlich gegen die
StVO verstoßen, allerdings zu einem anderen Zeitpunkt.
Insofern hat der Polizist dadurch eigentlich sogar Leuten einen
Einspruch ermöglicht, die tatsächlich etwas falsch gemacht haben.

> Der Rest (Aussage des Richters, Leserbriefschreiber) ist dagegen
> wirklich pipifax.

Ich finde einen Richter, der einen Polizisten fragt, was ihn eigentlich
an einem Verstoß gegen die StVO stört, nicht wirklich "pipifax". Was
kommt als Nächstes: "Was stört Sie denn so an einem Bauchstich - könnens
leicht kein Blut sehen?"?

Und Leuten, die felsenfest sicher wissen, dass das, was sie so
zusammenfahren, immer StVO-konform ist begegne ich als
Verkehrsteilnehmer deutlich öfter als seltsamen Polizisten. Und zwar
(als Motorradfahrer, um wieder ein wenig topic reinzubringen) mit einem
deutlich höheren Risiko für meine Gesundheit.

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 8:56:08 AM4/27/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> schrub:

>In dem speziellen Fall: Jein.
>Vielleicht habe ich ja den Zeitungsbericht falsch verstanden, aber der
>Polizist hat doch die jeweiligen Vergehen nicht erfunden, sondern hat
>sie lediglich "in seine Dienstzeit verlegt" um eine höhere Erfolgsquote
>als Polizist zu haben.

Sorry, aber das sind Kleinigkeiten in meinen Augen.
Wenn ein Polizist einen Bericht schreibt, müssen die Fakten stimmen.
Punkt, aus.
Der nächste schreibt vielleicht ein paar Rotlichtverstöße hinein, um
eine höhere Erfolgsquote als Polizist zu haben.
Egal, was der aufschreibt, es muss die Tat zu dem Zeitpunkt gegeben
sein. Ist es das nicht, oder wird das auch nur ein klein wenig in Frage
gestellt, ist das derzeitige komplette System ausgehebelt.

>Die Angezeigten haben also tatsächlich gegen die
>StVO verstoßen, allerdings zu einem anderen Zeitpunkt.
>Insofern hat der Polizist dadurch eigentlich sogar Leuten einen
>Einspruch ermöglicht, die tatsächlich etwas falsch gemacht haben.

Nein, weil viele ziemlich sicher bezahlt haben, die die Tat zum
erfundenen Zeitpunkt überhaupt nicht begangen haben. Das ein Polizist
verfälschte Berichte schreibt, ist nicht tolerierbar.

>Ich finde einen Richter, der einen Polizisten fragt, was ihn eigentlich
>an einem Verstoß gegen die StVO stört, nicht wirklich "pipifax".

Dass der Polizist sich *so* dran stört, einen erfundenen Zeitpunkt in
die Anzeige zu schreiben und seine Karriere auf's Spiel zu setzen?
Da darf man ihn schon durchaus mal fragen, was ihn da geritten hat.

>Und Leuten, die felsenfest sicher wissen, dass das, was sie so
>zusammenfahren, immer StVO-konform ist begegne ich als
>Verkehrsteilnehmer deutlich öfter als seltsamen Polizisten. Und zwar
>(als Motorradfahrer, um wieder ein wenig topic reinzubringen) mit einem
>deutlich höheren Risiko für meine Gesundheit.

Ich begegne Leuten, die genau wissen, dass das, was sie zusammenfahren
nicht StVO konform ist noch viel öfter...
Mit beiden muss und kann ich auch als Motorradfahrer durchaus leben.
Mit Polizisten, die irgendwas erfinden ganz sicher nicht.

Otto A d a m

unread,
Apr 27, 2012, 9:21:51 AM4/27/12
to
Wolfgang Decker schrieb:
> Thomas Kreuzer<tom...@gmx.at> schrub:

> Wenn ein Polizist einen Bericht schreibt, müssen die Fakten stimmen.
> Punkt, aus.

Auch, wenn er eine Anzeige schreibt. ACK.

> Der nächste schreibt vielleicht ein paar Rotlichtverstöße hinein, um
> eine höhere Erfolgsquote als Polizist zu haben.

Ist zwar jetzt eine Stufe drueber, eine grosse, aber die Richtung stimmt :-(

> Egal, was der aufschreibt, es muss die Tat zu dem Zeitpunkt gegeben
> sein. Ist es das nicht, oder wird das auch nur ein klein wenig in Frage
> gestellt, ist das derzeitige komplette System ausgehebelt.

ACK. Wenn des Polizisten Wort Beweis ist, dann muss es genau so stimmig
sein, wie ein Beweis.

>> Ich finde einen Richter, der einen Polizisten fragt, was ihn eigentlich
>> an einem Verstoß gegen die StVO stört, nicht wirklich "pipifax".
> Dass der Polizist sich *so* dran stört, einen erfundenen Zeitpunkt in
> die Anzeige zu schreiben und seine Karriere auf's Spiel zu setzen?
> Da darf man ihn schon durchaus mal fragen, was ihn da geritten hat.

Das schon, aber nicht so:
"Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer nicht
rechts fährt?"

Da glaube ich doch gleich, dass der Richter selbst ein
Mittelspurschleicher ist und das auch noch gut/richtig findet.

> Ich begegne Leuten, die genau wissen, dass das, was sie zusammenfahren
> nicht StVO konform ist noch viel öfter...
> Mit beiden muss und kann ich auch als Motorradfahrer durchaus leben.
> Mit Polizisten, die irgendwas erfinden ganz sicher nicht.

Also, ich fahr ja selber nicht Mopped, aber wenn mir einer den Vorrang
nimmt, so knapp, dass es mich in ihn hineinsteckt, da ist mir doch eine
erfundene Anzeige lieber.
;-/

mfg
otto

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 27, 2012, 10:25:46 AM4/27/12
to
On 27.04.2012 14:56, Wolfgang Decker wrote:
> Thomas Kreuzer<tom...@gmx.at> schrub:
>
>> In dem speziellen Fall: Jein.
>> Vielleicht habe ich ja den Zeitungsbericht falsch verstanden, aber der
>> Polizist hat doch die jeweiligen Vergehen nicht erfunden, sondern hat
>> sie lediglich "in seine Dienstzeit verlegt" um eine höhere Erfolgsquote
>> als Polizist zu haben.
>
> Sorry, aber das sind Kleinigkeiten in meinen Augen.
> Wenn ein Polizist einen Bericht schreibt, müssen die Fakten stimmen.
> Punkt, aus.

Und wenn ein Richter eine Verhandlung führt, muss klar sein, dass er
auch auf der Einhaltung von Gesetzen besteht, die grad nicht Gegenstand
der Verhandlung sind und nicht so tut, als wäre z.B. die StVO
vernachlässigbar. Punkt, aus.

Und wenn jemand ein Fahrzeug auf der Straße bewegt, dann muss er die
StVO kennen, und zwar so, wie sie niedergeschrieben ist und nicht so,
wie er sie sich einbildet. Punkt, aus.

Bei aller berechtigten Kritik am Verhalten des Polizisten: Die
Wahrscheinlichkeit, dass Du einen tatsächlichen Schaden aus der
Nichteinhaltung einer der genannten Maximen hast, ist bei den
StVO-Ignoranten bei weitem am größten.


Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 2:18:16 PM4/27/12
to
Otto A d a m <geht.wird.aber...@gmx.at> schrub:

>Wolfgang Decker schrieb:

>> Der nächste schreibt vielleicht ein paar Rotlichtverstöße hinein, um
>> eine höhere Erfolgsquote als Polizist zu haben.
>
>Ist zwar jetzt eine Stufe drueber, eine grosse, aber die Richtung stimmt :-(

Da sind mir persönlich die Stufen dann schon wurscht, die Grenze ist
überschritten. Und das zählt.

>>> Ich finde einen Richter, der einen Polizisten fragt, was ihn eigentlich
>>> an einem Verstoß gegen die StVO stört, nicht wirklich "pipifax".
>> Dass der Polizist sich *so* dran stört, einen erfundenen Zeitpunkt in
>> die Anzeige zu schreiben und seine Karriere auf's Spiel zu setzen?
>> Da darf man ihn schon durchaus mal fragen, was ihn da geritten hat.
>
>Das schon, aber nicht so:
>"Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer nicht
>rechts fährt?"
>
>Da glaube ich doch gleich, dass der Richter selbst ein
>Mittelspurschleicher ist und das auch noch gut/richtig findet.

Ich hab' die Betonung eher auf "so" gelesen.
Also: "Was ärgert Sie *SO* (nämlich dass eer dafür eine Entlassung
riskiert) daran, wenn einer nicht rechts fährt.
Ich ärgere mich auch, je nach Stimmungslage fahre ich dann näher dran,
blinke oder fahre auch mitunter einfach rechts vorbei, aber ich würde
nie etwas machen, was meinen Beruf gefährdet oder ihm beispielsweise
einfach hinten draufknallen...
Da würde der Richter wahrscheinlich auch fragen: "Was ärgert Sie daran
*SO*, dass Sie ihm in vollem Tempo hinten reingefahren sind.

>> Ich begegne Leuten, die genau wissen, dass das, was sie zusammenfahren
>> nicht StVO konform ist noch viel öfter...
>> Mit beiden muss und kann ich auch als Motorradfahrer durchaus leben.
>> Mit Polizisten, die irgendwas erfinden ganz sicher nicht.
>
>Also, ich fahr ja selber nicht Mopped, aber wenn mir einer den Vorrang
>nimmt, so knapp, dass es mich in ihn hineinsteckt, da ist mir doch eine
>erfundene Anzeige lieber.
>;-/

Das eine kann ich vielleicht irgendwie noch beeinflussen, das andere
nicht. Und wenn ich mir die zwei im letzten Jahr kassierten
Anonymverfügungen anschaue, dann mag ich ganz sicher nicht daran denken,
dass da jemand was erfunden hat... Beides aufgrund von "Beobachtungen
eines vereidigten Organs" oder was auch immer da dann drin steht...

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 2:20:07 PM4/27/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> schrub:

>Und wenn ein Richter eine Verhandlung führt, muss klar sein, dass er
>auch auf der Einhaltung von Gesetzen besteht, die grad nicht Gegenstand
>der Verhandlung sind und nicht so tut, als wäre z.B. die StVO
>vernachlässigbar. Punkt, aus.

Ich habe - wie gerade auch Otto geschrieben - die Betonung eher auf dem
*SO* gelesen. Also wie es jemanden *so* stören kann, dass er etwas
erfindet und damit seinen Job riskiert.

Robert Schreiner

unread,
Apr 27, 2012, 2:20:44 PM4/27/12
to
"Wolfgang Decker" schrieb:

> Beides aufgrund von "Beobachtungen
> eines vereidigten Organs" oder was auch immer da dann drin steht...

"Dienstliche Wahrnehmung".

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 2:35:47 PM4/27/12
to
"Robert Schreiner" <schre...@gmx.at> schrub:

>"Wolfgang Decker" schrieb:
>
>> Beides aufgrund von "Beobachtungen
>> eines vereidigten Organs" oder was auch immer da dann drin steht...
>
>"Dienstliche Wahrnehmung".

Danke, genau.
Halt irgendso ein Schaas ;-)

Otto A d a m

unread,
Apr 27, 2012, 3:48:16 PM4/27/12
to
Wolfgang Decker schrieb:

[Eine Reihe von Dingen, wor wir halt unterschiedlicher Ansicht sind und:]

> Das eine kann ich vielleicht irgendwie noch beeinflussen, das andere
> nicht. Und wenn ich mir die zwei im letzten Jahr kassierten
> Anonymverfügungen anschaue, dann mag ich ganz sicher nicht daran denken,
> dass da jemand was erfunden hat... Beides aufgrund von "Beobachtungen
> eines vereidigten Organs" oder was auch immer da dann drin steht...

Echt? Das letzte mal, das ich sowas hatte, war, als ich noch meinen BMW
hatte, also vor >25 Jahren - bist' ein Raser, weil Dich sowas zwei mal
im Jahr derwischt?

;-)

mfg
otto

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 4:20:41 PM4/27/12
to
Otto A d a m <geht.wird.aber...@gmx.at> schrub:

>Echt? Das letzte mal, das ich sowas hatte, war, als ich noch meinen BMW
>hatte, also vor >25 Jahren - bist' ein Raser, weil Dich sowas zwei mal
>im Jahr derwischt?

Nein Raser nicht.
Die Zeiten, wo Geschwindigkeiten von einer Amtsspeerson "geschätzt"
wurden, sind IMHO vorbei.

Aber in der Stadt stehen erstens viele herum und die Chancen, dass man
ab und zu mal eine StVO-Übertretung begeht, sind viel höher.

Alfred Weidlich

unread,
Apr 27, 2012, 5:19:37 PM4/27/12
to
christian mock wrote:


> ist auch nicht so einfach:
>
> http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/744184/Polizist-datierte-Anzeigen-um_15-Monate-bedingt-
>
> gut, man sollt schon die zeitpunkte richtig auf die strafzettel
> schreiben, aber einen richter so zitiert zu sehen:
>
> "Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer
> nicht rechts fährt?"
>
> ist schon auch heftig.
>

Allerdings.
Landesgericht, waren das Richter die auch in Verkehrsfragen urteilen?
Wenn ich mir so die letzten Tage auf der Autobahn ansehen gehört das
Rechtsfahgebot viel mehr durchgesetzt.
Bei meinen Fahrten übers große deutsche Eck fiel mir auf dass das in DE
tendenziell viel mehr befolgt wird wie hier.
Vor allem wenn die Straße 130 erlaubt und 4-spurig wird ist es besonders
schlimm.
Zum Beispiel die A2 kurz nach Aufhebung des 80ers von Wien nach Graz.
Grad dass die noch die ganz linke Spur freilassen.
Denken sich vermutlich dass da eh die ganz linke Spur frei ist und eh
alle die schneller wollen vorbeikönnen.

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 6:09:49 PM4/27/12
to
Alfred Weidlich <sh...@streber24.de> schrub:

>Zum Beispiel die A2 kurz nach Aufhebung des 80ers von Wien nach Graz.
>Grad dass die noch die ganz linke Spur freilassen.
>Denken sich vermutlich dass da eh die ganz linke Spur frei ist und eh
>alle die schneller wollen vorbeikönnen.

Alles vollkommen wahr und richtig.
Ärgert mich auch immer. Meine Frau würde sagen "maßlos".
Aber würdest du für diesen Ärger deinen Job riskieren?

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 27, 2012, 6:14:01 PM4/27/12
to
Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> wrote:
> Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> schrub:
>
>> Und wenn ein Richter eine Verhandlung führt, muss klar sein, dass er
>> auch auf der Einhaltung von Gesetzen besteht, die grad nicht Gegenstand
>> der Verhandlung sind und nicht so tut, als wäre z.B. die StVO
>> vernachlässigbar. Punkt, aus.
>
> Ich habe - wie gerade auch Otto geschrieben - die Betonung eher auf dem
> *SO* gelesen. Also wie es jemanden *so* stören kann, dass er etwas
> erfindet und damit seinen Job riskiert.

Wenn die Ereignisse im Artikel richtig wiedergegeben waren, hat der
Polizist die Ereignisse selbst nicht erfunden, sondern sie an einen anderen
Zeitpunkt verlegt, um sie als Polizist (und nicht als Privatperson)
anzeigen zu können.
Das war falsch und ungesetzlich, weswegen der Mann auch verurteilt wurde.
Aber als Richter zu vermuten, dass ein Polizist, der eine StVO-Übertretung
anzeigt, wohl ein sich gestört fühlender Raser sein müsse...... Als ob der
schlichte Wunsch nach Einhaltung der Straßenverkehrsordnung für einen
"normalen" Verkehrsteilnehmer so ungewöhnlich wäre.

Thomas Kreuzer

unread,
Apr 27, 2012, 6:18:25 PM4/27/12
to
Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> wrote:

> Alles vollkommen wahr und richtig.
> Ärgert mich auch immer. Meine Frau würde sagen "maßlos".
> Aber würdest du für diesen Ärger deinen Job riskieren?

Wer (außer Dir und dem Richter) glaubt eigentlich, dass das aus Ärger über
die Linksfahrer passiert ist?
Ich hab das eher so verstanden, dass der Mann das gemacht hat, um mehr
"Erfolge" im Job präsentieren zu können.

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 6:38:40 PM4/27/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> schrub:

>Aber als Richter zu vermuten, dass ein Polizist, der eine StVO-Übertretung
>anzeigt,

Nein, er hat sie nicht nur angezeigt, er hat sie eben auf einen anderen
Zeitpunkt verschoben, um sie "als im Dienst befindlich" anzeigen zu
können.

>wohl ein sich gestört fühlender Raser sein müsse......

Die Wortwahl mag vielleicht überzogen gewesen sein, aber durchaus
angebracht ;-))

>Als ob der
>schlichte Wunsch nach Einhaltung der Straßenverkehrsordnung für einen
>"normalen" Verkehrsteilnehmer so ungewöhnlich wäre.

Also wenn ich mir den Straßenverkehr der letzten 25 Jahre, in denen ich
daran teilnehme, so anschaue, ist das mehr als nur ein frommer Wunsch.
Sorry, aber meiner Erfahrung nach halten sich 90% der Teilnehmer
manchmal oder oft nicht immer an die StVO. Und jemand, der sie ab und zu
mal ein bisschen übertritt, sollte dann nicht von anderen die 100%ige
Einhaltung einfordern.

Wolfgang Decker

unread,
Apr 27, 2012, 6:39:38 PM4/27/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> schrub:

>Wer (außer Dir und dem Richter) glaubt eigentlich, dass das aus Ärger über
>die Linksfahrer passiert ist?

Ich schließe das daraus, dass nur derartige Delikte manipuliert wurden.
Zumindest habe ich das so gelesen.

Peter Tarkus

unread,
Apr 27, 2012, 7:28:40 PM4/27/12
to
Am Thu, 26 Apr 2012 15:59:55 +0000 (UTC) schrieb christian mock:


> http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/744184/Polizist-datierte-Anzeigen-um_15-Monate-bedingt-

Um hier mal einen Gegenpol zu installieren:

Der Mann gehört befördert! Endlich tut mal einer was gehen die Linksfahrer.


lg,
Peter

--
Früher hielt ich das Unmögliche für möglich
heute halte ich das Mögliche für unmöglich

Otto A d a m

unread,
Apr 28, 2012, 2:45:22 AM4/28/12
to
Wolfgang Decker schrieb:

> Sorry, aber meiner Erfahrung nach halten sich 90% der Teilnehmer
> manchmal oder oft nicht immer an die StVO. Und jemand, der sie ab und zu
> mal ein bisschen übertritt, sollte dann nicht von anderen die 100%ige
> Einhaltung einfordern.

Also wenn ich mal eine kleine Geschwindigkeitsuebertretung mache, dann
behindere ich ja dann wenigstens keinen Anderen und habe meine Freude
damit. Ganz anders ist es beim Mittelspurschleichen. Bringt gar nix und
behindert Andere.


mfg
otto

Alfred Weidlich

unread,
Apr 28, 2012, 3:28:58 AM4/28/12
to
Wolfgang Decker wrote:

> Alfred Weidlich <sh...@streber24.de> schrub:
>
>>Zum Beispiel die A2 kurz nach Aufhebung des 80ers von Wien nach Graz.
>>Grad dass die noch die ganz linke Spur freilassen.
>>Denken sich vermutlich dass da eh die ganz linke Spur frei ist und eh
>>alle die schneller wollen vorbeikönnen.
>
> Alles vollkommen wahr und richtig.
> Ärgert mich auch immer. Meine Frau würde sagen "maßlos".
> Aber würdest du für diesen Ärger deinen Job riskieren?

Nein, sicher nicht.
Der hat eher nicht sehr intelligent gehandelt.
Er hätte ja sobald er im dienst war (sofern diese Teile dort zu seinem
Gebiet gehörten) einfach wieder dort hinfahren können und all die pösen
Purchen anzeigen.

Egon Wilfinger

unread,
Apr 28, 2012, 9:25:27 AM4/28/12
to
On Sat, 28 Apr 2012 00:38:40 +0200, Wolfgang Decker
<wode_mu...@yahoo.de> wrote:

> manchmal oder oft nicht immer

Das muss ich mir merken. ;-)

> lg
> wode

LG Egon

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 3, 2012, 2:43:25 PM5/3/12
to
> Ab nun ist es amtlich. Das versetzte Fahren von Motorradgruppen ist
> unter bestimmten Verhältnissen erlaubt.

Ich halte das für unhaltbar. Weil?

Laut OGH-Urteil (und das ist mal höherwertiger als UVS) hat der geneigte
Motorradfahrer sich nicht weiter als ganze 75cm vom rechten Fahrbanrand
zu entfernen. Leider hatte ich vor ein paar Tagen als Zeuge zu einem
Lokalaugenschein zu erscheinen wo genau das Thema war.
Die "Randbedingungen" sind im Härtefall genau so witzlos wie beim §12/5,
im Detail betrachtet wird es diese so gut wie niemals geben und wenn aml
doch ist versetzt fahren eh sinnlos.
Abgesehen davon ist der Sicherheitsabstand (also der in Fahrtrichtung
zum Vordermann) weiterhin einzuhalten, was das ganze wieder sinnlos
macht. In dem Fall wurde das nicht mitbetrachtet weil offenbar der
lustige Kiwara das nicht reingetippselt hat in seine Anzeige und somit
nicht Thema der Verhandlung war.

In Summe würde ich meinen, nett aber wirkungslos.

Thomas Kreuzer

unread,
May 4, 2012, 3:07:20 AM5/4/12
to
Am 03.05.2012 20:43, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:

> Laut OGH-Urteil (und das ist mal höherwertiger als UVS) hat der geneigte
> Motorradfahrer sich nicht weiter als ganze 75cm vom rechten Fahrbanrand
> zu entfernen.

Interessant. Kann man das Urteil im Internet einsehen? Mich würde die
Begründung interessieren, warum ein Motorradfahrer auf z.B. einer rund 3
Meter breiten "Bundes"strassenfahrspur 2.25 Meter Abstand zur Mitte aber
nur 75 cm Abstand zum Rand halten sollte.

> Die "Randbedingungen" sind im Härtefall genau so witzlos wie beim §12/5,
> im Detail betrachtet wird es diese so gut wie niemals geben und wenn aml
> doch ist versetzt fahren eh sinnlos.

So ähnlich hab ich das auch gesehen.

André Igler

unread,
May 4, 2012, 5:03:37 AM5/4/12
to
Am 04.05.12 09:07, schrieb Thomas Kreuzer:
> Mich würde die Begründung interessieren, warum ein Motorradfahrer
> auf z.B. einer rund 3 Meter breiten "Bundes"strassenfahrspur 2.25
> Meter Abstand zur Mitte aber nur 75 cm Abstand zum Rand halten
> sollte.

Rechtsfahrgebot.

StVO aus 1960 i.d.Fassung vom BGBl. Nr. 518/1994 § 7 Allgemeine
Fahrordnung Abs. 1:

"Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz
nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter
Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar
und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer
Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen
möglich ist."

So weit rechts ... wie zumutbar ... ohne Gefährdung von Personen und
Sachen. Das kann man auslegen, wie man möchte. Was ist schon zumutbar
... offenbar 75 cm.

Weiter im Text

(2) "Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, insbesondere in
unübersichtlichen Kurven, vor Fahrbahnkuppen, bei ungenügender Sicht,
beim Überholtwerden und bei Gegenverkehr, hat der Lenker eines
Fahrzeuges am rechten Fahrbahnrand zu fahren; er darf hiebei aber nicht
Personen gefährden oder Sachen beschädigen."

Warum das da nochmal steht, ist eines der Großen Mysterien der StVO.

<http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm>

Es ist wie immer: Erst machen wir verworrende Gesetze, dann legen wir
sie aus, wie es gerade passt ...

addio
--
pm <mein vorname> bei <mein nachname> punkt at
http://weblog.igler.at www.albinschwarz.com

Thomas Kreuzer

unread,
May 4, 2012, 6:06:09 AM5/4/12
to
Am 04.05.2012 11:03, schrieb André Igler:
> Am 04.05.12 09:07, schrieb Thomas Kreuzer:
>> Mich würde die Begründung interessieren, warum ein Motorradfahrer
>> auf z.B. einer rund 3 Meter breiten "Bundes"strassenfahrspur 2.25
>> Meter Abstand zur Mitte aber nur 75 cm Abstand zum Rand halten
>> sollte.
>
> Rechtsfahrgebot.
>
> StVO aus 1960 i.d.Fassung vom BGBl. Nr. 518/1994 § 7 Allgemeine
> Fahrordnung Abs. 1:
>
> "Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz
> nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter
> Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar
> und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer
> Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen
> möglich ist."

Ich hab den Paragraphen auch extra noch einmal nachgelesen.
Und der ist eben so allgemein gehalten, dass es mich interessiert hätte,
wie der OGH die Auswahl von ausgerechnet 75cm begründet hat.

Dass ich als Motorradfahrer einen gleichmässigen beidseitigen Abstand zu
jeweilig möglichen Hindernissen (oder eine gewisse Variabilität der
jeweiligen Abstände je nach Verkehrs- und Strassenzustandssituation) für
"leichter und flüssiger" sowie "gefahrloser, behinderungsfreier und
weniger belästigend" halte, kommt noch dazu.

helmut.p.einfalt

unread,
May 4, 2012, 6:25:21 AM5/4/12
to
André Igler wrote:

>> "So weit rechts ... wie zumutbar ... "
>
> Weiter im Text
>
>> (2) "Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert ... hat der Lenker
>> eines Fahrzeuges am rechten Fahrbahnrand zu fahren
>
> Warum das da nochmal steht, ist eines der Großen Mysterien der
> StVO.

Keineswegs.

Es kann nämlich "so weit rechts wie zumutbar" -- etwa bei einer
unbefestigten Straße oder wenn Schnee liegt oder Streusplitt --
durchaus einen gewissen Abstand vom rechten Rand bedeuten; wenn es die
Verkehrssicherheit erfordert, muss aber *ganz* an den rechten Rand
gefahren werden, auch wenn das im Normalfall eben nicht zumutbar wäre,
Schnee oder Splitt oder Schlaglöcher hin oder her.

Helmut

--
Nach dera Zei'n kummt nix mehr.


André Igler

unread,
May 4, 2012, 8:50:36 AM5/4/12
to
Am 04.05.12 12:25, schrieb helmut.p.einfalt:
OK, point taken. Bin dann doch kein Jurist *erleichtertaufatmen*

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 4, 2012, 9:57:48 AM5/4/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:
>
> Am 03.05.2012 20:43, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
>
> > Laut OGH-Urteil (und das ist mal höherwertiger als UVS) hat der geneigte
> > Motorradfahrer sich nicht weiter als ganze 75cm vom rechten Fahrbanrand
> > zu entfernen.
>
> Interessant. Kann man das Urteil im Internet einsehen? Mich würde die
> Begründung interessieren, warum ein Motorradfahrer auf z.B. einer rund 3
> Meter breiten "Bundes"strassenfahrspur 2.25 Meter Abstand zur Mitte aber
> nur 75 cm Abstand zum Rand halten sollte.

Irgendwo im RIS ist das sicher zu finden. Wenn mir das ein Anwalt sagt,
das von einem Richter und einem Sachverständigen bestätigt wird dann
hört sich für mich eigentlich jegliche Diskussion auf.
Die einzige Frage die sich noch stellt ist von welchem Punkt das
gemessen wird.
Also also Motorradfahrer hast du mit 75cm Seitenabstand noch immer
erheblich mehr als jedes Auto und gleichzeitig sehr viel mehr
Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr. Ist also so gesehen ned ganz so
blöd.

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 4, 2012, 9:59:36 AM5/4/12
to
André Igler schrieb:

[vieles kopiert]

Ähm, ja?

> Es ist wie immer: Erst machen wir verworrende Gesetze, dann legen wir
> sie aus, wie es gerade passt ...

Nö, so gut wie jedes Gesetz wird vom OGH ausgelegt, speziell dann wenn
das Gesetz Lücken aufweist, und da hat es diese weil keine klaren
Angaben drinnen sind, also hat der OGH hier Klarheit geschaffen. Nicht
mehr und nicht weniger, dafür haben wir den ja.

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 4, 2012, 10:02:53 AM5/4/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:

> Dass ich als Motorradfahrer einen gleichmässigen beidseitigen Abstand zu
> jeweilig möglichen Hindernissen

Ja eh super. Damit hast du die feinste Begründung für Mittelspurfahrer
auf der Autobahn geliefert.

Strassenzustandssituation spielt laut Rechtsauslegung keine Rolle, weil
da hast du deine Geschwindigkeit daran anzupassen. Also diese lustigen
Ausreden von wegen Kanaldeckel oder Dreck sind gleich mal zu vergessen.

Thomas Kreuzer

unread,
May 5, 2012, 3:04:48 AM5/5/12
to
Am 04.05.12 15:57, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
> Thomas Kreuzer schrieb:

>> Interessant. Kann man das Urteil im Internet einsehen? Mich w�rde die
>> Begr�ndung interessieren, warum ein Motorradfahrer auf z.B. einer rund 3
>> Meter breiten "Bundes"strassenfahrspur 2.25 Meter Abstand zur Mitte aber
>> nur 75 cm Abstand zum Rand halten sollte.
>
> Irgendwo im RIS ist das sicher zu finden.

Dort hab ich auch nachgesehen, bevor ich gefragt habe.
Ich habe mehrere Urteile gefunden, in denen mehrere Abst�nde (0.6 - 1m)
als "in der Situation angemessen", "nicht zu beanstanden" o.�. bewertet
wurden. Und immer wieder den Satz "Muss in der konkreten Fahrsituation
bewertet werden" (sinngem��).
Deshalb die Frage.

> Die einzige Frage die sich noch stellt ist von welchem Punkt das
> gemessen wird.

Unter den OGH-Spr�chen hab ich einen gefunden, der sagt, dass der
Abstand beim Motorrad nicht zwischen Fahrspur und Rand, sondern zwischen
rechtem Lenkerende und Rand gemessen werden muss.
Das w�ren dann, je nach Lenker, noch ein paar cm dazu.

> Also also Motorradfahrer hast du mit 75cm Seitenabstand noch immer
> erheblich mehr als jedes Auto und gleichzeitig sehr viel mehr
> Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr. Ist also so gesehen ned ganz so
> bl�d.

In vielen F�llen wird man als Motorradfahrer wahrscheinlich ohnehin dort
fahren, wo es sich der OGH so vorstellt.
Das Problem waren Polizisten, die nach dem Motto "wo rechts ist,
bestimme ich" Strafzettel verteilt haben.


--
"What did Evil Knievel want?"
"God sent him."
"On a fucking Suzuki?" - (aus "The Commitments")
Tom Kreuzer

Thomas Kreuzer

unread,
May 5, 2012, 3:48:19 AM5/5/12
to
Am 04.05.12 16:02, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
> Thomas Kreuzer schrieb:
>
>> Dass ich als Motorradfahrer einen gleichmässigen beidseitigen Abstand zu
>> jeweilig möglichen Hindernissen
>
> Ja eh super. Damit hast du die feinste Begründung für Mittelspurfahrer
> auf der Autobahn geliefert.

Eigentlich nicht.
Auf der Autobahn liefert mir auf der rechten Spur der Pannenstreifen
rechts von mir eine annähernd fahrspurbreite "Sicherheitszone" und links
von mir gibt es keinen Gegenverkehr.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich von rechts unvorhergesehenerweise
etwas in meine Fahrspur bewegt, ist um eine Größenordnung geringer als
auf Landesstrassen oder gar im Ortsgebiet.
Ausserdem glaube ich nicht, dass die meisten Mittelspurfahrer
tatsächlich so etwas wie eine Begründung für ihr Tun brauchen.

> Strassenzustandssituation spielt laut Rechtsauslegung keine Rolle, weil
> da hast du deine Geschwindigkeit daran anzupassen. Also diese lustigen
> Ausreden von wegen Kanaldeckel oder Dreck sind gleich mal zu vergessen.

Ich hab da beim Suchen einen OGH-Spruch mit der Geschäftszahl 8Ob74/86
gefunden, in dem es z.B. heißt: "Das Ausmaß des
zulässigen rechten Seitenabstandes richte sich nach der dem Fahrzeug zur
Verfügung stehenden Fahrbahnbreite, dem Verlauf und der Beschaffenheit
der Straße, den eingehaltenen Geschwindigkeiten und den gegebenen
Verkehrsverhältnissen, also nach den Umständen des einzelnen Falles.."
Das klingt eher so, als könnten sowohl Geschwindigkeit als auch
Seitenabstand innerhalb gewisser Grenzen variiert werden.

Otto A d a m

unread,
May 5, 2012, 4:55:13 AM5/5/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:

> Ausserdem glaube ich nicht, dass die meisten Mittelspurfahrer
> tatsächlich so etwas wie eine Begründung für ihr Tun brauchen.

Die meisten haben eine, so weit ich das bisher mitbekommen habe. Die
gaengigsten/meistgehoerten sind:

- Die rechte Spur ist fuer LKW
- Ich fahre eh 1xx km/h, die rechte Spur soll man nur nutzen, wenn man
<100 faehrt

In Wahrheit ist es aber so, dass es verblueffend viele Fahrer gibt, fuer
die ein Spurwechsel auf der Autobahn eine Herausforderung darstellt und
auch verblueffend viele, die sich auf der Mittelspur sicherer fuehlen.
Es gibt sicher eine grosse Schnittmenge dieser beiden Gruppen.

mfg
otto

Robert Schreiner

unread,
May 5, 2012, 6:26:02 AM5/5/12
to
"Otto A d a m" schrieb:

> Die meisten haben eine, so weit ich das bisher mitbekommen habe. Die
> gaengigsten/meistgehoerten sind:
>
> - Die rechte Spur ist fuer LKW
> - Ich fahre eh 1xx km/h, die rechte Spur soll man nur nutzen, wenn man
> <100 faehrt

Ich glaube, seeeeeeeehr viel wissen gar nicht, dass auf der AB
ein Rechtsfahrgebot gilt.

--
Robert Schreiner, YAMAHA YZF 1000 R Thunderace, KTM 950 Adventure
"Im Zusammenhang mit Kommunikationen an denen du beteiligt bist, kann
der Umstand, dass du ein Trottel bist unabhängig von Nationalität und
Verfassung der Mitdiskutanten durchaus eine Rolle spielen". Hermann Gräf


André Igler

unread,
May 5, 2012, 7:32:26 AM5/5/12
to
Am 05.05.12 12:26, schrieb Robert Schreiner:
> "Otto A d a m" schrieb:
>
>> Die meisten haben eine, so weit ich das bisher mitbekommen habe.
>> Die gaengigsten/meistgehoerten sind:
>>
>> - Die rechte Spur ist fuer LKW - Ich fahre eh 1xx km/h, die rechte
>> Spur soll man nur nutzen, wenn man <100 faehrt
>
> Ich glaube, seeeeeeeehr viel wissen gar nicht, dass auf der AB ein
> Rechtsfahrgebot gilt.

So isses. Erstens gilt ja die freie Spurwahl, nicht? Und zweitens ist es
in der Mitte sicherer. Und überhaupt auf der Stadtautobahn ...

Besonders witzig, wenn die Dosenbahn vierspurig wird, wie die A2 ab
Tangente ... da wird's dann endgültig unübersichtlich ...

Thomas Kreuzer

unread,
May 5, 2012, 9:19:06 AM5/5/12
to
Am 05.05.12 12:26, schrieb Robert Schreiner:

> Ich glaube, seeeeeeeehr viel wissen gar nicht, dass auf der AB
> ein Rechtsfahrgebot gilt.

Wie wir aus den Leserbriefen zu dem am Anfang des Threads zitierten
Artikel wissen, gibt es sogar Leute, die genau wissen "dass man auf
Autobahnen NICHT rechts fahren muss" und die es begrüßen würden, wenn
das endlich auch einmal alle anderen Verkehrsteilnehmer lernen würden.

Thomas Kreuzer

unread,
May 5, 2012, 9:21:39 AM5/5/12
to
Am 05.05.12 13:32, schrieb André Igler:

> Besonders witzig, wenn die Dosenbahn vierspurig wird, wie die A2 ab
> Tangente ... da wird's dann endgültig unübersichtlich ...

Die Meisten halten sich an die einfache Regel: immer auf der
zweitlinkesten Spur. Dort ist es am sichersten.

Wolfgang Cernohorsky

unread,
May 7, 2012, 4:12:32 AM5/7/12
to
Thomas Kreuzer wrote:
> Am 05.05.12 13:32, schrieb André Igler:
>
>> Besonders witzig, wenn die Dosenbahn vierspurig wird, wie die A2 ab
>> Tangente ... da wird's dann endgültig unübersichtlich ...
>
> Die Meisten halten sich an die einfache Regel: immer auf der
> zweitlinkesten Spur. Dort ist es am sichersten.

Die meisten Navis raten einem ja auch "Halten sie sich links" - und die
haben ja eigentlich immer Recht, oder?

--
Wolfgang (C)ernohorsky
"So ein Vorderrad am Boden wird überschätzt."
(Alex Hofmann, 20.7.2009)

Thomas Kreuzer

unread,
May 7, 2012, 4:27:59 AM5/7/12
to
On 07.05.2012 10:12, Wolfgang Cernohorsky wrote:
> Thomas Kreuzer wrote:
>> Am 05.05.12 13:32, schrieb André Igler:
>>
>>> Besonders witzig, wenn die Dosenbahn vierspurig wird, wie die A2 ab
>>> Tangente ... da wird's dann endgültig unübersichtlich ...
>>
>> Die Meisten halten sich an die einfache Regel: immer auf der
>> zweitlinkesten Spur. Dort ist es am sichersten.
>
> Die meisten Navis raten einem ja auch "Halten sie sich links" - und die
> haben ja eigentlich immer Recht, oder?

Prinzipiell glaube ich ja, dass die meisten Verkehrsteilnehmer
(einschließlich mir manchmal) zum deppert Fahren keine technischen oder
sonstigen Hilfsmittel benötigen. Naturtalent ist halt einfach nicht zu
ersetzen.

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 8, 2012, 2:50:21 PM5/8/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:

> > Irgendwo im RIS ist das sicher zu finden.
>
> Dort hab ich auch nachgesehen, bevor ich gefragt habe.
> Ich habe mehrere Urteile gefunden, in denen mehrere Abstände (0.6 - 1m)
> als "in der Situation angemessen", "nicht zu beanstanden" o.Ä. bewertet
> wurden. Und immer wieder den Satz "Muss in der konkreten Fahrsituation
> bewertet werden" (sinngemäß).
> Deshalb die Frage.

Wie gesagt, das habe ich von einem Anwalt bei einer einschlägigen
Verhandlung mit Lokalaugenschein gehört, wo es der Anwesende Richter und
der ebenfalls anwesende Sachverständige bestätigt hatten, somit stelle
ich das nicht mehr in Frage.

> > Die einzige Frage die sich noch stellt ist von welchem Punkt das
> > gemessen wird.
>
> Unter den OGH-Sprüchen hab ich einen gefunden, der sagt, dass der
> Abstand beim Motorrad nicht zwischen Fahrspur und Rand, sondern zwischen
> rechtem Lenkerende und Rand gemessen werden muss.
> Das wären dann, je nach Lenker, noch ein paar cm dazu.

Das klingt gut, aber wieder typisch unlogisch, weil Ellenbogen und
Spiegel noch weiter draußen sind. Lichte Weite wäre mir lieber und
klingt logischer, aber was solls, wenn OGH so entschieden hat dann ist
das so.

> In vielen Fällen wird man als Motorradfahrer wahrscheinlich ohnehin dort
> fahren, wo es sich der OGH so vorstellt.

Du bist ein viel zu gutgläubiger Mensch. Meiner Erfahrung nach halten
die meisten die max. 75cm von der Mittellinie aus gemessen ein, meist
Richtung Null tendierend, speziell in Linkskurven.

> Das Problem waren Polizisten, die nach dem Motto "wo rechts ist,
> bestimme ich" Strafzettel verteilt haben.

Wobei sich mir die nächste Frage stellt. Wenn so ein Deppenbulle die
Rechtslage, welche er zu exekutieren gedenkt, nicht kennt, kann man dann
gegen den Vorgehen und hat der dann mit entsprechenden Konsequenzen zu
rechnen?

Thomas Kreuzer

unread,
May 9, 2012, 2:39:29 AM5/9/12
to
On 08.05.2012 20:50, Wolfgang 'Willy' Weilinger wrote:
> Thomas Kreuzer schrieb:
>
> Wie gesagt, das habe ich von einem Anwalt bei einer einschlägigen
> Verhandlung mit Lokalaugenschein gehört, wo es der Anwesende Richter und
> der ebenfalls anwesende Sachverständige bestätigt hatten, somit stelle
> ich das nicht mehr in Frage.

Für etwaige Diskussionen (z.B. mit amtshandelnden Exekutivbeamten) wäre
eine Referenznummer des entsprechenden OGH-Urteils eventuell praktisch
gewesen.

>> Unter den OGH-Sprüchen hab ich einen gefunden, der sagt, dass der
>> Abstand beim Motorrad nicht zwischen Fahrspur und Rand, sondern zwischen
>> rechtem Lenkerende und Rand gemessen werden muss.
>> Das wären dann, je nach Lenker, noch ein paar cm dazu.
>
> Das klingt gut, aber wieder typisch unlogisch, weil Ellenbogen und
> Spiegel noch weiter draußen sind. Lichte Weite wäre mir lieber und
> klingt logischer, aber was solls, wenn OGH so entschieden hat dann ist
> das so.

Der Spruch ist WIMRE von 1965, da waren Motorräder mit Stummellenker und
verkleidungsfest montierten Spiegeln wohl noch nicht so häufig.
Der OGH vergleicht dabei aber mit Autos, der Sinn ist also, dass der
Abstand vom rechtesten Punkt des Fahrzeugs zum Rand gemessen werden muss
und nicht von der Spur, auf der die Räder laufen. Im Sinne der
Kollisionsvermeidung eigentlich logisch.

>> In vielen Fällen wird man als Motorradfahrer wahrscheinlich ohnehin dort
>> fahren, wo es sich der OGH so vorstellt.
>
> Du bist ein viel zu gutgläubiger Mensch. Meiner Erfahrung nach halten
> die meisten die max. 75cm von der Mittellinie aus gemessen ein, meist
> Richtung Null tendierend, speziell in Linkskurven.

Das kann sein.
Ich achte da, wenn es für mich keine Gefährdung oder ein anderes
direktes Problem darstellt, wohl zu wenig darauf.

> Wobei sich mir die nächste Frage stellt. Wenn so ein Deppenbulle die
> Rechtslage, welche er zu exekutieren gedenkt, nicht kennt, kann man dann
> gegen den Vorgehen und hat der dann mit entsprechenden Konsequenzen zu
> rechnen?

Es sollte eigentlich möglich sein.
Gerade beim Rechtsfahrgebot wird es aber wohl schwierig sein, dem
Polizisten eine eindeutige Fehlbeurteilung aufgrund mangelnder
Gesetzeskenntnis nachzuweisen.

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 10, 2012, 12:37:43 PM5/10/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:
>
> Am 04.05.12 16:02, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
> > Thomas Kreuzer schrieb:
> >
> >> Dass ich als Motorradfahrer einen gleichmässigen beidseitigen Abstand zu
> >> jeweilig möglichen Hindernissen
> >
> > Ja eh super. Damit hast du die feinste Begründung für Mittelspurfahrer
> > auf der Autobahn geliefert.
>
> Eigentlich nicht.

Eigentlich schon, dieses unbegründete Sicherheitsdenken ist das
Hauptargument für Mittelspurfahrer.


> Auf der Autobahn liefert mir auf der rechten Spur der Pannenstreifen
> rechts von mir eine annähernd fahrspurbreite "Sicherheitszone" und links
> von mir gibt es keinen Gegenverkehr.

Reell gesehen ja, aber nicht für die unausgereiften Köpfe der
Mittelspurfahrer. So nebenbei wird auch bissl was anderes mitspielen wie
die sich verengende Fahrbahn bei höherer Geschwindigkeit. Aber zu
solchen Phänomenen könnte sicher der Herr G. fachlich fundiert Auskunft
geben.

> Die Wahrscheinlichkeit, dass sich von rechts unvorhergesehenerweise
> etwas in meine Fahrspur bewegt, ist um eine Größenordnung geringer als
> auf Landesstrassen oder gar im Ortsgebiet.

Aber kein Grund um da nochmals nach zusätzlicher Sicherheit zu suchen.

> Ausserdem glaube ich nicht, dass die meisten Mittelspurfahrer
> tatsächlich so etwas wie eine Begründung für ihr Tun brauchen.

Bis dato habe ich bis heute noch nichts anderes von solchen gehört.

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 10, 2012, 12:42:16 PM5/10/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:

> Für etwaige Diskussionen (z.B. mit amtshandelnden Exekutivbeamten) wäre
> eine Referenznummer des entsprechenden OGH-Urteils eventuell praktisch
> gewesen.

Du willst tatsächlich mit denen diskutieren?
Da gibts eigentlich nur eine reelle Möglichkeit. Anzeige entgegen
nehmen, Dienstnummer verlangen und dann mit der geballten Faust des
Gesetzes gegen den vorgehen und dem das auch vorher sagen, das hat mir
zumindest ein mal diese Unannehmlichkeiten erspart.

> Der Spruch ist WIMRE von 1965, da waren Motorräder mit Stummellenker und
> verkleidungsfest montierten Spiegeln wohl noch nicht so häufig.
> Der OGH vergleicht dabei aber mit Autos, der Sinn ist also, dass der
> Abstand vom rechtesten Punkt des Fahrzeugs zum Rand gemessen werden muss
> und nicht von der Spur, auf der die Räder laufen. Im Sinne der
> Kollisionsvermeidung eigentlich logisch.

Jup, klingt logisch, was wiederum ein Grund dafür ist dass es nicht so
ist.

> > Du bist ein viel zu gutgläubiger Mensch. Meiner Erfahrung nach halten
> > die meisten die max. 75cm von der Mittellinie aus gemessen ein, meist
> > Richtung Null tendierend, speziell in Linkskurven.
>
> Das kann sein.
> Ich achte da, wenn es für mich keine Gefährdung oder ein anderes
> direktes Problem darstellt, wohl zu wenig darauf.

In den letzten beiden Jahren ist es leider immer mehr üblich mit
lächerlicher Geschwindigkeit seine Spurt nicht halten zu können oder zu
wollen.

> > Wobei sich mir die nächste Frage stellt. Wenn so ein Deppenbulle die
> > Rechtslage, welche er zu exekutieren gedenkt, nicht kennt, kann man dann
> > gegen den Vorgehen und hat der dann mit entsprechenden Konsequenzen zu
> > rechnen?
>
> Es sollte eigentlich möglich sein.
> Gerade beim Rechtsfahrgebot wird es aber wohl schwierig sein, dem
> Polizisten eine eindeutige Fehlbeurteilung aufgrund mangelnder
> Gesetzeskenntnis nachzuweisen.

Die FRage die sich mir stell ist folgende, wenn der Bulle A sagt und
dann der Richter das aufhebt, was ist dann, also wenn es nachgewiesen
ist dass der Kiwara nicht weiß was er tut.

Thomas Kreuzer

unread,
May 11, 2012, 2:19:10 AM5/11/12
to
Am 10.05.2012 18:37, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
> Thomas Kreuzer schrieb:
>>
>> Am 04.05.12 16:02, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:

>>> Ja eh super. Damit hast du die feinste Begründung für Mittelspurfahrer
>>> auf der Autobahn geliefert.
>>
>> Eigentlich nicht.
>
> Eigentlich schon, dieses unbegründete Sicherheitsdenken ist das
> Hauptargument für Mittelspurfahrer.

Das Sicherheitsdenken der Autobahn-Mittelspurfahrer bleibt auch dann
unbegründet, wenn ich Gründe dafür habe, auf Fahrspuren niederrangigerer
Strassen nicht konstant mit 75 cm Abstand zwischen dem rechten
Lenkerende und dem Strassenrand zu fahren.



Thomas Kreuzer

unread,
May 11, 2012, 2:55:12 AM5/11/12
to
Am 10.05.2012 18:42, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
> Thomas Kreuzer schrieb:
>
>> Für etwaige Diskussionen (z.B. mit amtshandelnden Exekutivbeamten) wäre
>> eine Referenznummer des entsprechenden OGH-Urteils eventuell praktisch
>> gewesen.
>
> Du willst tatsächlich mit denen diskutieren?

Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Polizist draufkommt, sich
geirrt zu haben, wenn sich herausstellt, dass sein Gegenüber
einschlägige OGH-Entscheidungen kennt.
Anzeigen kann man sich ja immer noch lassen.

> In den letzten beiden Jahren ist es leider immer mehr üblich mit
> lächerlicher Geschwindigkeit seine Spurt nicht halten zu können oder zu
> wollen.

Wie gesagt, solange er mich (oder andere Verkehrsteilnehmer) dabei nicht
behindert oder gar gefährdet, nehme ich das kopfschüttelnd zur Kenntnis,
weigere mich aber, mich weiter darüber aufzuregen, weil:
a) ich selbst ohnehin nicht wirklich was dagegen tun kann
b) ich ohnehin schon einen zu hohen Blutdruck habe
c) es einfach zu viele von den Trotteln gibt

> Die FRage die sich mir stell ist folgende, wenn der Bulle A sagt und
> dann der Richter das aufhebt, was ist dann, also wenn es nachgewiesen
> ist dass der Kiwara nicht weiß was er tut.

Wenn ein Polizist tatsächlich die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennt,
aufgrund deren er amtshandelt, müßte es eine Möglichkeit geben, das zu
sanktionieren. Ob es das gibt (und wenn ja, wie es funktioniert) müßte
man z.B. in agr nachfragen. Die habe ja einen eigenen Polizisten. :-)
Gerade beim Rechtsfahrgebot wird es aber aufgrund der Formulierung
(sowohl des Gesetzes als auch z.B. der OGH-Entscheidungen) schwierig
sein, zwischen tatsächlicher Rechtsunkenntnis und Fehlinterprätation im
jeweiligen Einzelfall zu unterscheiden.

Wolfgang 'Willy' Weilinger

unread,
May 11, 2012, 7:56:43 AM5/11/12
to
Thomas Kreuzer schrieb:

> Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Polizist draufkommt, sich
> geirrt zu haben, wenn sich herausstellt, dass sein Gegenüber
> einschlägige OGH-Entscheidungen kennt.
> Anzeigen kann man sich ja immer noch lassen.

Ich denke es ist die pure Angst vor viel Papierkram und Arbeit.

> > In den letzten beiden Jahren ist es leider immer mehr üblich mit
> > lächerlicher Geschwindigkeit seine Spurt nicht halten zu können oder zu
> > wollen.
>
> Wie gesagt, solange er mich (oder andere Verkehrsteilnehmer) dabei nicht
> behindert oder gar gefährdet, nehme ich das kopfschüttelnd zur Kenntnis,
> weigere mich aber, mich weiter darüber aufzuregen, weil:
> a) ich selbst ohnehin nicht wirklich was dagegen tun kann
> b) ich ohnehin schon einen zu hohen Blutdruck habe
> c) es einfach zu viele von den Trotteln gibt

Mir sind in den letzten beiden Jahren leider schon zu viele auf meiner
Seite entgegen gekommen.

> Wenn ein Polizist tatsächlich die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennt,
> aufgrund deren er amtshandelt, müßte es eine Möglichkeit geben, das zu
> sanktionieren. Ob es das gibt (und wenn ja, wie es funktioniert) müßte
> man z.B. in agr nachfragen. Die habe ja einen eigenen Polizisten. :-)
> Gerade beim Rechtsfahrgebot wird es aber aufgrund der Formulierung
> (sowohl des Gesetzes als auch z.B. der OGH-Entscheidungen) schwierig
> sein, zwischen tatsächlicher Rechtsunkenntnis und Fehlinterprätation im
> jeweiligen Einzelfall zu unterscheiden.

In beiden Fällen eine Zustimmung, ob leider oder zum Glück, da bin ich
mir nicht so sicher.

Thomas Kreuzer

unread,
May 11, 2012, 8:55:02 AM5/11/12
to
Am 11.05.2012 13:56, schrieb Wolfgang 'Willy' Weilinger:
> Thomas Kreuzer schrieb:
>
>>> In den letzten beiden Jahren ist es leider immer mehr üblich mit
>>> lächerlicher Geschwindigkeit seine Spurt nicht halten zu können oder zu
>>> wollen.
>>
>> Wie gesagt, solange er mich (oder andere Verkehrsteilnehmer) dabei nicht
>> behindert oder gar gefährdet, nehme ich das kopfschüttelnd zur Kenntnis,
>> weigere mich aber, mich weiter darüber aufzuregen, weil:
>> a) ich selbst ohnehin nicht wirklich was dagegen tun kann
>> b) ich ohnehin schon einen zu hohen Blutdruck habe
>> c) es einfach zu viele von den Trotteln gibt
>
> Mir sind in den letzten beiden Jahren leider schon zu viele auf meiner
> Seite entgegen gekommen.

Das könnte dann (je nach Einzelfall) bereits entweder Behinderung oder
gar Gefährdung darstellen.
Im Prinzip verstehe ich Deinen Standpunkt ja: ich stelle ja selbst immer
wieder fest, dass die Anzahl an Verkehrsteilnehmern, die nichts von
ihrer Umwelt mitkriegen und/oder völlig sinnfreie Fahrmaneuver
durchführen, stetig zunimmt. Und natürlich sehe ich das noch weniger
gern, wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, weil diese Zeitgenossen
dann natürlich eine noch größere Gefahr für mich darstellen als wenn ich
im Auto sitze.
Selbstverständlich fluche ich im Akkutfall ebenfalls in meinen Helm
(bzw. den Innenraum meines Autos) und hoffe, dass mich nicht so ein
Blinder einmal abräumt.
Aber so lange diese ganzen Typen ohne Probleme Führerscheine kriegen und
dann jahre- bis jahrzehntelang auf unseren Strassen herumfahren können,
ohne dass sie *einmal* von offizieller Stelle nachdrücklich darauf
aufmerksam gemacht werden, dass z.B. auf Österreichs Autobahnen
selbstverständlich das Rechtsfahrgebot gilt, bleibe ich bei meinen
obigen drei Punkten.
Bei Typen wie dem Leserbriefschreiber, der im Brustton der Überzeugung
schreibt: "Das Rechtsfahrgebot bezieht sich nicht auf mehrspurige
Autobahnen. Solche hat es zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs einfach
nicht gegeben und macht auch keinen Sinn." ist mMn ansonsten einfach
Hopfen und Malz verloren.

christian mock

unread,
May 11, 2012, 5:10:34 PM5/11/12
to
Thomas Kreuzer <tom...@gmx.at> wrote:

> Aber so lange diese ganzen Typen ohne Probleme Führerscheine kriegen und
> dann jahre- bis jahrzehntelang auf unseren Strassen herumfahren können,
> ohne dass sie *einmal* von offizieller Stelle nachdrücklich darauf
> aufmerksam gemacht werden, dass z.B. auf Österreichs Autobahnen
> selbstverständlich das Rechtsfahrgebot gilt, bleibe ich bei meinen
> obigen drei Punkten.

hilft ja auch nix, das mit der aufmerksammachung -- vor einiger zeit
hat mich eine kollegin angeschildert, daß die bösen kieberer ihrem
armen unschuldigen mann gestraft haben wegen mittelspurfahrerei. von
mir hat's natürlich ein "recht so" zu hören bekommen und mir dann
erklärt, daß da angeblich kilometerweit eh keiner sonst auf der
autobahn war; und nach der replik, daß es dann sicher keinen grund für
die mittelspurfahrerei gibt, hat's das gespräch beendet.

cm.

--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Wahrscheinlich ist die Klage billiger als eine Inseratenkampagne: "Wir
haben das Internet nicht verstanden."
-- Martin Hlustik ueber Ferrero in Sachen kinder.at

Alfred Weidlich

unread,
May 11, 2012, 6:07:30 PM5/11/12
to
Robert Schreiner wrote:

> Hi!
>
> Ab nun ist es amtlich. Das versetzte Fahren von Motorradgruppen ist
> unter bestimmten Verhältnissen erlaubt.
> Es gibt zwar keine afm-Ausfahrten mehr, aber vielleicht fährt ja
> trotzdem noch jemand. *g*
> http://www.67er.at/versetztfahren.pdf

So weit so gut.
Ich will zum versetzt fahren aber sagen dass das manchmal eine
trügerische Sicherheit vorgaukelt.
Wenn eine Gruppe fährt und das versetzt tut sodass die Fahrer nur zum
geradeaus direkt vor ihnen befindlichen Fahrer den richtigen
Sicherheitsabstand einhalten, vom versetzt direkt vor ihnen fahrenden
Fahrer aber einen kleineren Abstand dann funktioniert das zwar bei
Bremsaktionen. Aber sobald sich jemand lang macht wirds haarig. Denn
ein Motorrad + Fahrer die auf der Fahrspur liegen werden verdammt
breit und man will ja weder übers schlitternde Krad noch über den
Fahrer drüberfahren.

Robert Schreiner

unread,
May 11, 2012, 6:23:36 PM5/11/12
to
"Alfred Weidlich" schrieb:

> Ich will zum versetzt fahren aber sagen dass das manchmal eine
> trügerische Sicherheit vorgaukelt.
> Wenn eine Gruppe fährt und das versetzt tut sodass die Fahrer nur zum
> geradeaus direkt vor ihnen befindlichen Fahrer den richtigen
> Sicherheitsabstand einhalten, vom versetzt direkt vor ihnen fahrenden
> Fahrer aber einen kleineren Abstand dann funktioniert das zwar bei
> Bremsaktionen. Aber sobald sich jemand lang macht wirds haarig. Denn
> ein Motorrad + Fahrer die auf der Fahrspur liegen werden verdammt
> breit und man will ja weder übers schlitternde Krad noch über den
> Fahrer drüberfahren.

Wenn der Hintere die gleiche Geschwindigkeit wie der vor ihm versetzt
Fahrende hat, sollte eigentlich der Hintere einen kürzeren Bremsweg
haben. Weil wenn sich der Vordere lang macht, rutscht er dahin. Er
bremst also nicht. Der Hintere aber schon. Logischerweise sollte ein mit
Bremsen unterstützter Bremsweg kürzer sein als der Bremsweg eines 200kg
Metallhaufens oder einer 80kg Lederkombi, die am Asphalt entlang
schlittern. Vorausgesetzt, die Reaktionszeit des Hinteren passt und er
macht keine Panikaktion.

Thomas Kreuzer

unread,
May 12, 2012, 1:55:02 PM5/12/12
to
Am 11.05.12 23:10, schrieb christian mock:
> Thomas Kreuzer<tom...@gmx.at> wrote:
>
> hilft ja auch nix, das mit der aufmerksammachung -- vor einiger zeit
> hat mich eine kollegin angeschildert, daß die bösen kieberer ihrem
> armen unschuldigen mann gestraft haben wegen mittelspurfahrerei.

Das ist ehrlich das erste Mal (eigentlich das zweite, nach der
Polizisten-Geschichte) dass ich überhaupt gehört habe, dass die Polizei
jemand wegen Mittelspurfahrens gestraft hat.
Mir würde es auch völlig reichen, wenn die ganzen Uneinsichtigen nur
deshalb rechts fahren würden, weil sie sich vor den Kieberern fürchten.
Solange aber nicht einmal das passiert, werden wohl alle Aktionen, die
man so als Privater überhaupt setzen kann, da ebenfalls eher sinnlos sein.


--
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