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Die Polizei und §4 (Abs. 5) der STVO

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Alfred Weidlich

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May 1, 2012, 2:07:27 AM5/1/12
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Ich habe vorgestern und gestern Unfälle mehr oder weniger miterlebt und
auch die Nachbearbeitung miterleben dürfen.

Erster Unfall war ein Auffahrunfall mit recht wenig Folgen.
Beide Fahrer füllen den Unfallbericht aus und weil ja niemand einen
Meldezettel oder sowas dabei hat fahren sie brav zum nächsten Posten um
das zu melden.
Der Polizist der dort Dienst hat macht gleich darauf aufmerksam dass das
gleich XX € kostet obowhl das am Posten war und die sogenannte
Blaulichtsteuer ja nur anfällt wenn die He am Unfallort ohne Grund
andackeln darf.
Wurde der § 4 geändert ohne dass ich davon weiss?
Meine STVO Fassung ist leider noch von 2009.

Zweiter Fall war gestern direkt vor meiner Haustüre.
War Ohrenzeuge da ich gerade was am Krad gezangelt hatte dort und einer
der Unfallgegner vorher recht flott an mir vorbeigefahren ist.
Da ein Streit absehbar ist versuchen beide die Polizei zu rufen,
mehrfach vergeblich.
(Blaulichtsteuer wäre hier sicher gerne gezahlt worden da ein Streit um
die Schuld bereits am Unfallort entbrannte)


Also, ist die Polizei bereits so knapp dass der Bürger nur mehr bei
Personenschadenoder wenn Geld zu holen ist beamtshandelt wird oder ist
das schlichte Arbeitsverweigerung?

Erster Unfall war in Ramsau bei Hainfeld, Zweiter hier im 20ten.

Xpost&Fupto a.g.r. dürfte wohl dort am meisten OnT sein.


Alfred
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