Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz (Usenet/Internet)

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Frank Kalder

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May 2, 2006, 1:35:02 AM5/2/06
to HAPLIF BLOGGING international - DEUTSCH
Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz (Usenet/Internet)
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Hallo,

vorsorglich wird nachfolgend ein Rechtshinweis publiziert.

Auch die sich heckenschützenartig hinter Pseudonymen verbergenden
"anonymen" Aggressoren (z.B. in diversen Blogs) können
strafrechtlich bei Rufschädigungs- und Ehrverletzungstatbeständen
(u.a. öffentlich verbreitete Verbalinjurien, falsche Behauptungen;
etc) nach StGB

[§ 185 (Beleidigung), § 186 (üble Nachrede), § 187 (Verleumdung)]

verfolgt werden.

Üble Nachrede (§ 186 StGB):
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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Gruß, Frank [haplif.net]

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