Hallo,
zunächst ist mir nicht völlig klar, welche Art von Webkatalogen
betroffen und gemeint ist. Werden hier ausschließlich Verzeichnisse
beschrieben, die andere Webseiten strukturiert beinhalten (Top-
Beispiel DMOZ)? Ich vermute einfach, dass genau diese gemeint sind!
OK, der Ansatz diese qualitativ zu bewerten und somit die darin
enthaltenen Backlinks auf andere Seiten zu gewichten ist ja im
Interesse von Google. Wegen der Trägheit (vorsichtig formuliert) der
DMOZ kann man sich ja nicht nur auf diese verlassen.
Ist das auch rechtlich kritisch wie Rob es beschreibt? Ich meine
nicht, denn es wird nach meinem Verständnis ja nur gesagt, dass die
Seiten aufgrund der Inhalte nicht nur durch Algorithmen, sondern auch
durch manuelle Prüfungen bewertet werden. Eigentlich nicht viel
anderes passiert ja in Bewertungsforen, in denen Nutzer Angebote und
Produkte bewerten. Die Tatsache, dass diese Seiten aufgrund der von
Menschen durchgeführten Bewertungen dann besser oder schlechter
platziert werden erscheint logisch und sinnvoll.
Nötigung kann ich aus dem Beitrag eigentlich nicht herauslesen. Denn
es wird ja nicht gesagt, dass die Kataloge einen bestimmten Aufbau
haben müssen, sondern dass deren Inhalte möglichst umfangreich sein
sollen und sauber recherchiert sein müssen, um gut gewichtet zu
werden.
Anders formuliert:
Google sucht nach Katalogen, die sie für ihre Zwecke (Beurteilung der
verlinkten Seiten) nutzen können. Die anderen machen sich die Arbeit,
Google profitiert davon. Denn seien wir mal ehrlich, wer außer
Webmastern sucht denn in Webverzeichnissen nach Inhalten?
Gruß,
uzimmi