Die Nutzungsbedingungen von Google Map sind tatsächlich verworren, da
sie teilweise nur in Englisch abgefast sind.
Ich bin von Haus aus Jurist, aber bei Durchsicht der "Terms of Use"
wird einem schon schwindelig.
Das Verbot der Nutuzng bezieht sich auf die statisch Verwendung von
Kartenmaterial auf der eigenen Homepage, soll heißen, dass ein
Screenshot und die spätere Weiterverarbeitung der Bilddatei und die
anschließende Weiterverwendung ein Urheberrechtsverstoss darstellt.
Eine Verlinkung der Adresse auf der eignen Seite mit einer
anschließenden Ausgabe des Suchergebnisses auf einer neunen Seite (<a
href="+++++++++++" target="_self"> Anfahrt </a> dürfte wohl keine
Verwendung des Kartenmaterials auf der eigenen Seite darstellen.